Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3179 19. 12. 2017 1Eingegangen: 19. 12. 2017 / Ausgegeben: 23. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie − aufgeschlüsselt nach den einzelnen Vorhaben − die Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen und Planungen von Ortsumfahrungen im Hinblick auf Landesstraßen im Landkreis Ludwigsburg? 2. Wie bewertet sie den Zustand des Fahrbahnbelags der Landesstraße (L) 1110 im Abschnitt zwischen Sachsenheim-Ochsenbach (Landkreis Ludwigsburg) und der Stadt Güglingen (Landkreis Heilbronn)? 3. Wie bewertet sie die Verkehrssituation im Kirbachtal im Zuge der Landesstraße L 1110 auf der Relation zwischen Sachsenheim-Großsachsenheim und Sachsenheim-Ochsenbach über Sachsenheim-Hohenhaslach (gegebenenfalls unter Angabe von Verkehrsdaten und deren methodischer Erhebungsgrundlage)? 4. Wie bewertet sie insbesondere die Fußgängersicherheit in der Ortsdurchfahrt von Sachsenheim-Ochsenbach? 5. Wie bewertet sie rechtlich und verkehrstechnisch die von der örtlichen Bürger - initiative bezüglich der Ochsenbacher Ortsdurchfahrt geforderten Handlungsoptionen Fußgängersicherheit, Lastkraftwagenverbot und allgemeines Tempo - limit? 6. Welche konkreten Bedingungen müsste ein großräumiges Verkehrskonzept der Stadt Sachsenheim bzw. des Landkreises Ludwigsburg aus ihrer Sicht rechtlich und tatsächlich erfüllen, damit ein Lastkraftwagenverbot in der Ochsenbacher Ortsdurchfahrt der L 1110 realisierbar wäre? 7. Aus welchen Gründen hat das Landratsamt Ludwigsburg ihrer Kenntnis nach angekündigt, hinsichtlich der Ochsenbacher Ortsdurchfahrt einstweilen gegen Blumenkübel und parkende Autos vorzugehen? Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verkehrssituation im Kirbachtal im Landkreis Ludwigsburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3179 2 8. Bis wann erwartet sie mit Blick auf die Ochsenbacher Ortsdurchfahrt der L 1110 eine Entscheidung hinsichtlich der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h? 9. Bis wann konkret ist nach ihren Erkenntnissen mit der Präsentation und der Umsetzung des vom Landkreis Ludwigsburg geforderten Konzepts zu rechnen , das Gehwegbereiche entlang der Ortsdurchfahrt künftig mit Einbauten gegen Überfahrungen schützen soll? 10. Was tut sie für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit an den beiden Schulbushaltestellen entlang der Ortsdurchfahrt der L 1110 in Sachsenheim- Hohenhaslach? 18. 12. 2017 Haußmann FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 12. Februar 2018 Nr. 4-3851.1-00/1458 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie − aufgeschlüsselt nach den einzelnen Vorhaben − die Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen und Planungen von Ortsumfahrungen im Hinblick auf Landesstraßen im Landkreis Ludwigsburg? Die Dringlichkeit der im aktuellen Erhaltungsmanagement 2017–2020 für Landesstraßen enthaltenen Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem technischen Zustand des jeweiligen Straßenabschnitts. Im Landkreis Ludwigsburg befinden sich die nachfolgend aufgelisteten Erhaltungsabschnitte. Tabelle 1: Ausschnitt aus dem Erhaltungsmanagement 2017–2020 an Landesstraßen für den Landkreis Ludwigsburg *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3ULRULVLHUXQJ 6WUD‰H 2UWVDQJDEH YRQ 2UWVDQJDEH ELV 2' /IG 1U %DX UHIHUDW /IG 1U /DQG / $VSHUJ .13 PLW / 2UWVDXVJDQJ $VSHUJ 5L (JORVKHLP ; / .13 PLW GHU . +HLPHUGLQJHQ 7HLO / +RUUKHLP 7HLO +RUUKHLP 7HLO ; / *URQDX *URQDX ; / 0DUEDFK .13 PLW / 2UWVDXVJDQJ 0DUEDFK 5L 5LHOLQJVKDXVH ; / $VSHUJ .13 PLW / 2UWVDXVJDQJ $VSHUJ 5L 7DPP ; 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3179 / 'LW]LQJHQ (LQPQGXQJ . 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Im Maßnahmenplan Landesstraßen sind im Landkreis Ludwigsburg drei Orts - umfahrungen enthalten. Die Ortsumfahrung Benningen (L 1138) befindet sich derzeit im Bau, die Ortsumfahrung Heimerdingen (L 1140) in Planung. Des Weiteren ist die Aufstufung der L 1115 zwischen Mundelsheim und Backnang zur B 27 mit anschließenden Ausbau geplant. 2. Wie bewertet sie den Zustand des Fahrbahnbelags der Landesstraße (L) 1110 im Abschnitt zwischen Sachsenheim-Ochsenbach (Landkreis Ludwigsburg) und der Stadt Güglingen (Landkreis Heilbronn)? Das Erhaltungsmanagement 2017–2020 für Landesstraßen weist für diesen Bereich drei erhaltungsbedürftige Abschnitte aus. Diese befinden sich in den Dringlichkeitslisten des Landes auf den Plätzen 373, 477 und 993 von insgesamt 1.174 Erhaltungsmaßnahmen. Aufgrund dieser Einstufung ist mit einer Umsetzung der Maßnahmen frühestens gegen Ende des laufenden Erhaltungsmanagements zu rechnen. Außerhalb der genannten Erhaltungsabschnitte existiert zwischen Ochsenbach und Eibensbach ein ca. 900 Meter langer Bereich, der aus technischer Sicht prinzipiell erhaltungsbedürftig ist. Dieser Abschnitt befindet sich jedoch nicht innerhalb der 1.000 Kilometer Landesstraßen mit dem höchsten Sanierungsbedarf in Baden-Württemberg, die das aktuelle Erhaltungsmanagement 2017–2020 umfasst. Ansonsten wird der Zustand der Straße für nicht erhaltungsbedürftig erachtet. 3ULRULVLHUXQJ 6WUD‰H 2UWVDQJDEH YRQ 2UWVDQJDEH ELV 2' /IG 1U %DX UHIHUDW /IG 1U /DQG / .13 PLW % EHL 3XOYHUGLQJHQ 0DUNJU|QLQJHQ / $VSHUJ 2' LQ 5LFKWXQJ 0DUNJU|QLQJHQ $VSHUJ 2' LQ 5LFKWXQJ 0DUNJU|QLQJHQ / +HLPHUGLQJHQ +HPPLQJHQ / +HPPLQJHQ .13 PLW / 2UWVDXVJDQJ +HPPLQJHQ 5L +RFKGRUI ; / 2FKVHQEDFK (LEHQVEDFK / 0|QVKHLP (Q]NUHLV .13 PLW GHU . 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Der Schwerverkehr bleibt annähernd gleich mit einer Stärke von rund 170 Lkw/24h. Die Landesstraße 1110 liegt demnach hinsichtlich des Verkehrsaufkommens im landkreisweiten Vergleich deutlich unter der durchschnittlichen Belastung der Landesstraßen im Landkreis Ludwigsburg (9.796 Kfz/24h – Straßenverkehrszählung 2010). Auch bei einem Vergleich mit dem landesweiten Durchschnitt liegt die Landesstraße L 1110 in Ochsenbach unter der durchschnittlichen Belastung von 5323 Kfz/24h auf Landesstraßen in Baden-Württemberg (Straßenverkehrszählung 2016). 4. Wie bewertet sie insbesondere die Fußgängersicherheit in der Ortsdurchfahrt von Sachsenheim-Ochsenbach? Hinsichtlich des Fußgängerschutzes besteht aus Verkehrssicherheitsgründen dringender Handlungsbedarf. In mehreren Bereichen der Ortsdurchfahrt wird außerhalb der gekennzeichneten Flächen und zum Teil komplett auf den Gehwegen geparkt . Darüber hinaus wurden Blumenkübel auf den Gehwegflächen aufgestellt. Dadurch werden die Fußgängerinnen und Fußgänger behindert und stellenweise zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen, um die Hindernisse (parkende Fahrzeuge, Blumenkübel) passieren zu können. Das Aufstellen der Blumenkübel war im Zusammenhang mit einer Verkehrsschau bereits 1998 genehmigt worden, unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Abstände zur Straße und die Restgehwegbreiten eingehalten werden. Diese Vorgabe wurde offenbar in Teilbereichen nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass aufgrund der ohnehin schmalen Fahrbahn Fahrzeuge, die die Ortdurchfahrt passieren, insbesondere im Begegnungsfall auf die Gehwege ausweichen . Das Gehwegparken und die Blumenkübel in Kombination mit einer derart engen Ortsdurchfahrt führen zu einem besonders hohen Risiko für die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. 5. Wie bewertet sie rechtlich und verkehrstechnisch die von der örtlichen Bürger - initiative bezüglich der Ochsenbacher Ortsdurchfahrt geforderten Handlungsoptionen Fußgängersicherheit, Lastkraftwagenverbot und allgemeines Tempo - limit? Die Unfallsituation wird vom Polizeipräsidium Ludwigsburg als unfallunauffällig beurteilt, es liegt kein Unfallschwerpunkt in der Dorfstraße vor. Allerdings wurden im Bereich der Dorfstraße in den Jahren 2015–2017 insgesamt zehn Unfälle aufgenommen, wovon es sich in sechs Fällen um Unfälle mit Fahrerflucht handelte , bei denen am Straßenrand abgestellte Fahrzeuge beschädigt wurden. In zwei Fällen waren Lkw beteiligt. Fußgängersicherheit, allgemeines Tempolimit Aufgrund des unter Ziffer 4 beschriebenen dringenden Handlungsbedarfs in Bezug auf die Fußgängersicherheit wurde durch das Landratsamt Ludwigsburg als Sofortmaßnahme zunächst eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h in der Ortsdurchfahrt Ochsenbach angeordnet. Darüber hinaus wurde die Stadt Sachsenheim gebeten, die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu verstärken, damit die Gehwege für die Fußgängerinnen und Fußgänger begehbar bleiben. Auch müssen die aufgestellten Blumenkübel auf die bestehende Vorgabe aus dem Jahr 1998 geprüft und ggf. entfernt bzw. umgesetzt werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3179 6 Die Stadt Sachsenheim wurde deshalb auch gebeten, ein Konzept in Auftrag zu geben, dass u. a. das Parken in der Ortdurchfahrt neu regelt und gleichzeitig die Gehwegbereiche mit Einbauten gegen Überfahren schützt. Die Überplanung der Parkierung soll bis Mitte 2018 abgeschlossen sein. Auf der Grundlage dieses neuen Park- und Pollerkonzepts der Stadt Sachsenheim wird über eine endgültige Geschwindigkeitsbeschränkung und damit über die endgültigen Verkehrsregelungen entschieden werden. Da die vorhandene Engstelle im Bereich des Gebäudes 44 mit einer Breite von ca. 4,50 Meter einen unmittelbaren Begegnungsverkehr zwischen Lkw nicht erlaubt, aber für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durchaus erkennbar ist, kommt eine Geschwindigkeitsbeschränkung alleine wegen der Engstelle nicht in Betracht. Allerdings kann es für die verkehrliche Abwicklung hilfreich sein, die Bevorrechtigung an dieser Engstelle zu regeln. Lkw-Verbot Es wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. Vorbehaltlich einer gutachterlichen Prüfung käme nach Einschätzung der örtlich zuständigen Behörden lediglich eine innerstädtische Umlenkung aus städtebaulichen Gründen in Betracht . 6. Welche konkreten Bedingungen müsste ein großräumiges Verkehrskonzept der Stadt Sachsenheim bzw. des Landkreises Ludwigsburg aus ihrer Sicht rechtlich und tatsächlich erfüllen, damit ein Lastkraftwagenverbot in der Ochsenbacher Ortsdurchfahrt der L 1110 realisierbar wäre? Da die Sperrung einer Straße für Lkw zu Verlagerungen an anderer Stelle führt, kommt ein Lkw-Durchfahrtsverbot regelmäßig nur dann in Betracht, wenn als Ersatz für den gesperrten Abschnitt eine geeignete und für die Verkehrsteilneh - merinnen und Verkehrsteilnehmer auch zumutbare Umfahrung zur Verfügung steht, die den ausgeschlossenen Lkw-Verkehr aufnehmen kann. Bei der Prüfung von Lkw-Durchfahrtsverboten sind in jedem Fall die Polizei, die betroffenen Straßenbaubehörden sowie ggf. die auch vom Umleitungsverkehr betroffenen Kommunen und (die anderen) Straßenverkehrsbehörden zu beteiligen. Außerdem sind neben der Prüfung des Verlagerungsverkehrs die dortigen Auswirkungen zu den Themen Luftreinhaltung, Lärmschutz, Verkehrssicherheit und straßenbauliche Aspekte zu prüfen und abzuwägen, i. d. R. mittels Verkehrsgutachten. Die Straßenverkehrsbehörden können aber auch bei innerstädtischen Verkehrslenkungsmaßnahmen auf Antrag und im Einvernehmen mit der Kommune die notwendigen Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5, 2. Alt. StVO treffen. Voraussetzung für eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist ein städtebauliches Verkehrskonzept der Gemeinde. Ein solches Verkehrskonzept müsste durch die Stadt Sachsenheim beauftragt werden. Als Grundlage müsste zunächst eine Bestandsaufnahme aller Ortsteile von Sachsenheim gemacht werden (Verkehrszählungen). Um eine veränderte Lenkung des Lkw-Verkehrs bewerten zu können, müssten dafür Erkenntnisse über die Fahr - beziehungen des auftretenden Lkw-Verkehrs in den einzelnen Ortsteilen vorliegen (Verkehrsbefragung). Anschließend müsste über ein Berechnungsmodell ermittelt werden, wie sich die Verkehrsströme (Pkw und Lkw) verändern, wenn Teilbereiche nicht mehr befahren werden könnten. Soll innerhalb der Ortsteile von Sachsenheim eine veränderte Lenkung der Schwerverkehre erfolgen, müsste dies über die politischen Gremien von Sachsenheim entschieden werden. Dabei wird der Gemeinderat unter städtebaulichen Gesichtspunkten zu entscheiden haben, welche Ortsteile mehr und welche Ortsteile möglicherweise weniger belastet werden sollen. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3179 7. Aus welchen Gründen hat das Landratsamt Ludwigsburg ihrer Kenntnis nach angekündigt, hinsichtlich der Ochsenbacher Ortsdurchfahrt einstweilen gegen Blumenkübel und parkende Autos vorzugehen? Siehe Beantwortung der Fragen 4 und 5. 8. Bis wann erwartet sie mit Blick auf die Ochsenbacher Ortsdurchfahrt der L 1110 eine Entscheidung hinsichtlich der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h? Die bereits angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h gilt zu - nächst, bis die Stadt Sachsenheim die Überplanung der bestehenden Parkierung abgeschlossen hat. Die Ergebnisse für eine Entscheidung über die endgültige Verkehrsregelung in der Ortsdurchfahrt in Ochsenbach werden bis zum Sommer 2018 erwartet. 9. Bis wann konkret ist nach ihren Erkenntnissen mit der Präsentation und der Umsetzung des vom Landkreis Ludwigsburg geforderten Konzepts zu rechnen, das Gehwegbereiche entlang der Ortsdurchfahrt künftig mit Einbauten gegen Überfahrungen schützen soll? Siehe Beantwortung der Frage 5. 10. Was tut sie für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit an den beiden Schulbushaltestellen entlang der Ortsdurchfahrt der L 1110 in Sachsenheim- Hohenhaslach? Im Mai 2017 fand ein gemeinsamer Ortstermin zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung Sachsenheim, des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Vertreterinnen und Vertretern der Schulweg-Initiative der Kirbachschule sowie der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg statt. Dabei wurden u. a. die Örtlichkeiten der beiden Bushaltestellen in Hohenhaslach (Bushaltestelle „Staffel“ – Freudentaler Straße und Ochsenbacher Straße/An der Steige) vor Ort überprüft. Die Überprüfungen haben ergeben, dass aus verkehrsrechtlicher Sicht aktuell kein Handlungsbedarf gegeben ist. Der Gehweg im Bereich der Bushaltestelle Staffel ist sehr breit angelegt und bietet damit grundsätzlich eine ausreichende Fläche für wartende Fahrgäste und gleichzeitig laufende Schulkinder. Anhaltspunkte für einen erhöhten Querungsbedarf von Schülerinnen und Schülern im Bereich der Freudentaler Straße liegen nicht vor. Im Bereich der Ochsenbacher Straße/An der Steige ist auf Höhe von Gebäude Ochsenbacher Str. 2 eine Lichtsignalanlage vorhanden. Die Fahrbahn kann hier mit Hilfe der Lichtsignalanlage überquert werden. Um zur Bushaltestelle in Fahrtrichtung Sachsenheim (Südseite Ochsenbacher Straße) zu gelangen, muss die Schäferstraße überquert werden. Die Schäferstraße liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Eine Überquerung der Tempo 30-Zone ist für verkehrstüchtige Schulkinder möglich. Personen, die von der Bushaltestelle kommen und die Schäferstraße überqueren, haben eine gute Sicht auf die Verkehre im Bereich der Tempo 30-Zone und der Landesstraße. Die Unfallauswertung 2017 durch das Polizeipräsidium Ludwigsburg ergab zudem , dass es in diesem Zeitraum zu keinen Unfällen kam, die in Zusammenhang mit dem Busverkehr, wartenden oder aussteigenden Fahrgästen, querenden Fuß - gängerinnen und Fußgänern oder ähnliches standen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3179 8 Auch aus Sicht des Polizeipräsidiums Ludwigsburg ergeben sich nach Auswertung der Unfalllage damit keine sicherheitsrelevanten Defizite in Einheit mit den dortigen Bushaltestellen und dem in Zusammenhang stehenden Fußgängerverkehr . Hermann Minister für Verkehr