Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3198 21. 12. 2017 1Eingegangen: 21. 12. 2017 / Ausgegeben: 08. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist aus ihrer Sicht das Bestehen der Umweltzone in Balingen weiterhin notwendig ? 2. Wie hoch beliefen sich die Kosten für die Planung und Aufstellung der Schilder ? 3. Aus welchem Grund will sie die Umweltzone Balingen bis 2019 bestehen lassen ? 4. Gibt es derzeit keine Möglichkeiten, gegen den aufgestellten Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums Tübingen vorzugehen? 5. Weshalb will die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) über das Jahresende 2017 hinaus mehrere Messstellen nicht weiter betreiben? 6. Weshalb lässt sie nicht bis 2019 alle Messstellen bestehen, um den Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte des Stickoxidausstosses zu erbringen? 7. Welche Kosten sind mit der Weiterbetreibung der Messung an den bestehenden Messstellen verbunden? 8. Wie wollen das Regierungspräsidium Tübingen und die LUBW die Einhaltung der Messergebnisse ohne Messung nachweisen, damit spätestens 2020 die Aufhebung des Luftreinhalteplans sowie der Balinger Umweltzone erfolgen kann? 9. Wäre es aus ihrer Sicht nicht geboten, dass die Umweltzone per Sondergenehmigung außer Kraft gesetzt wird und die Messungen weitergehen? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Rolle rückwärts bei der Umweltzone in Balingen? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3198 2 10. Welchen betriebswirtschaftlichen Schaden hat aus ihrer Sicht die Einführung der Umweltzone Balingen für Handwerksbetriebe, Einwohner und Pendler bisher gebracht? 12. 12. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Die LUBW möchte aufgrund der Einhaltung der Grenzwerte mehrere Messstellen in Balingen zum Jahresende abbauen und die Umweltzone Balingen aufgrund des aufgestellten Luftreinehalteplans bis 2019 weiter aufrechterhalten. Aufgrund der Einstellung der Messungen kann die Nachweisbarkeit der Einhaltung der Mess - werte in 2018 und 2019 nicht erbracht werden, um dann 2020 den Luftreinhalteplan und die Umweltzone Balingen aufzuheben. Die Kleine Anfrage soll außerdem die Kosten für die Planung und das Aufstellen der Schilder klären, die mit Einführung der Umweltzone entstanden sind. Auch soll geklärt werden, ob es Möglichkeiten zum Weiterbetrieb der Messungen gibt, um den Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte auch in 2018 und 2019 erbringen zu können und den dreijährigen Luftreinhalteplan so zu verkürzen, dass die Umweltzone Balingen vor 2020 mittels Sonderverordnung aufgehoben werden kann. Der Schwarzwälder Bote berichtete mit dem Titel „ Umweltzone inzwischen überflüssig?“ am 13. Dezember 2017 von der Einhaltung der Messergebnisse bei der Stickoxidbelastung im gesamten Stadtgebiet. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 25. Januar 2018 Nr. 4-0141.5/318 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist aus ihrer Sicht das Bestehen der Umweltzone in Balingen weiterhin notwendig ? 3. Aus welchem Grund will sie die Umweltzone Balingen bis 2019 bestehen lassen ? Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Luftqualitätsmessungen im Auftrag der Stadt Balingen belegten für das Jahr 2013 mit einem Messwert von 45 µg/m³ die Überschreitung des zulässigen Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid. Das zuständige Regierungspräsidium Tübingen hat in der Folge einen Luftreinhalteplan zur Minderung der Schadstoffbelastung erarbeitet . Die darin enthaltenen Maßnahmen haben keine zeitliche Befristung. Der Luft - reinhalteplan wirkt. Vorläufige Ergebnisse für das Jahr 2017 lassen eine sichere Einhaltung der Grenzwerte erwarten. Über die Aufhebung von Maßnahmen entscheidet das zuständige Regierungspräsidium auf Grundlage der endgültigen Mess werte. Dabei muss ausgeschlossen werden können, dass die Aufhebung der Maßnahme wieder zur Überschreitung des Grenzwertes führt. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3198 2. Wie hoch beliefen sich die Kosten für die Planung und Aufstellung der Schilder ? Die Kosten für die Beschilderung der Umweltzone Balingen beliefen sich auf etwa 18.000 Euro. 4. Gibt es derzeit keine Möglichkeiten, gegen den aufgestellten Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums Tübingen vorzugehen? Die in Luftreinhalteplänen festgesetzten Maßnahmen sind nach § 47 Abs. 6 Bundes -Immissionsschutzgesetz durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der jeweils zuständigen Behörden umzusetzen. Sollte sich eine betroffene Behörde in ihren Rechten verletzt sehen, stehen ihr Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Privatpersonen, die von den durch die zuständigen Behörden umgesetzten Maßnahmen betroffen sind, können gegen Einzelmaßnahmen Rechtsmittel einlegen. Diese richten sich dann gegen die jeweilige Maßnahme und nicht den Luftreinhalteplan als Ganzes. 5. Weshalb will die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) über das Jahresende 2017 hinaus mehrere Messstellen nicht weiter betreiben? 6. Weshalb lässt sie nicht bis 2019 alle Messstellen bestehen, um den Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte des Stickoxidausstosses zu erbringen? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) wird im Jahr 2018 die Messungen von Stickstoffdioxid an der Messstelle Balingen Schömberger Straße fortsetzen. Diese ist nach den bisherigen Auswertungen die am höchsten belastete Messstelle in Balingen. Sollten die Immissionsgrenzwerte dort eingehalten werden, ist davon auszugehen, dass dies auch für die bisher zusätzlich beprobten Standorte zutrifft. Die Fortführung von Messungen an weiteren Standorten ist daher nicht notwendig . 7. Welche Kosten sind mit der Weiterbetreibung der Messung an den bestehenden Messstellen verbunden? Die Kosten für die Messung von Stickstoffdioxid an der Messstelle in Balingen Schömberger Straße belaufen sich für das Jahr 2018 auf ca. 8.000 Euro und werden vom Land Baden-Württemberg getragen. 8. Wie wollen das Regierungspräsidium Tübingen und die LUBW die Einhaltung der Messergebnisse ohne Messung nachweisen, damit spätestens 2020 die Aufhebung des Luftreinhalteplans sowie der Balinger Umweltzone erfolgen kann? 9. Wäre es aus ihrer Sicht nicht geboten, dass die Umweltzone per Sondergenehmigung außer Kraft gesetzt wird und die Messungen weitergehen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte wird durch die Messungen am Standort Balingen Schömberger Straße überwacht. 10. Welchen betriebswirtschaftlichen Schaden hat aus ihrer Sicht die Einführung der Umweltzone Balingen für Handwerksbetriebe, Einwohner und Pendler bisher gebracht? Zur Abfederung von Härten bestehen im Kontext der Einführung von Umwelt - zonen umfangreiche Ausnahmen. Diese sind zum einen in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3198 4 (35. BImSchV) geregelt. Für Baden-Württemberg besteht ergänzend eine landeseinheitliche Ausnahmekonzeption für die bestehenden Umweltzonen. Bisher wurden 27 Härtefallanträge gestellt, wovon 18 erteilt wurden. Zu betriebswirtschaft - lichen Schäden liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Hermann Minister für Verkehr