Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3199 21. 12. 2017 1Eingegangen: 21. 12. 2018 / Ausgegeben: 08. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann genau stand für das Innenministerium fest, dass keine der beteiligten drei Kommunen in der „zweiten Anhörungsrunde“ zum Kreiswechsel Bad Herrenalbs nochmals eine Stellungnahme abgeben würde? 2. Aus welchen Prüfschritten genau besteht die mittlerweile eineinhalbjährige Prüfung des Antrags der Stadt Reutlingen auf Auskreisung und welche beteiligte Stelle ist für die Verzögerung in welcher Art und Weise verantwortlich? 3. Welche Prüfschritte werden momentan genau in der Angelegenheit Umkreisung Bad Herrenalbs unternommen? 4. Wie viele Beschäftigte des Innenministeriums in welcher Amtsstellung beschäftigen sich federführend und verantwortlich mit der Umkreisung Bad Herrenalbs bzw. der Auskreisung Reutlingens? 5. Kam es durch interne Vorkommnisse (z. B. länger andauernde Erkrankungen von Mitarbeitern, EDV-Probleme, Terminprobleme oder ähnliches) zu Verzögerungen bei der Entscheidung? 6. Was hindert sie konkret momentan an einer Entscheidung über den Antrag der Umkreisung Bad Herrenalbs bzw. der Auskreisung Reutlingens? 7. Wann kann in beiden Fällen mit einer Unterrichtung des Landtags über die Ergebnisse der Prüfungen einschließlich Stellungnahme bzw. Empfehlung der Landesregierung über die Anträge von Bad Herrenalb und Reutlingen gerechnet werden? 19. 12. 2017 Dürr, Dr. Balzer AfD Kleine Anfrage der Abg. Klaus Dürr und Dr. Rainer Balzer AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Sachstand Auskreisung Reutlingen und Kreiswechsel Bad Herrenalb Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3199 2 B e g r ü n d u n g Unter Ziffer 11 der Drucksache 16/2294 gab das Innenministerium am 31. Juli 2017 zur Auskunft, die zweite Anhörungsrunde in Sachen Umkreisung Bad Herrenalb sei ergebnislos abgeschlossen in dem Sinne, dass weder Bad Herrenalb, noch die Landkreise Calw und Karlsruhe ergänzende Stellungnahmen abgeben wollten. Hinsichtlich des Antrags der Stadt Reutlingen auf Auskreisung gab das Ministerium am 21. Juni 2017 unter Drucksache 16/2136 zur Auskunft, seit Mai 2016 würde der Vorgang geprüft. Im Fall Bad Herrenalb sind erneut ca. sechs Monate ereignislos vergangen, seit der Landesregierung alle notwendigen Informationen vorliegen. Im Fall Reutlingen prüft die Landesregierung nun schon ca. eineinhalb Jahre. Bei allem gebotenen Respekt halten die Fragesteller den Prüfungszeitraum in beiden Fällen für ein Ministerium mittlerweile für mehr als ausreichend. Um dem Verdacht erst gar nicht den Weg zu bereiten, es handele sich beim Argument der fortwährenden Prüfung vorliegend um einen Vorwand, nicht entscheiden zu müssen, halten es die Fragesteller für notwendig, konkrete Darlegungen des Prüfungsstadiums und Präzisierungen zu erfragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Januar 2018 Nr. 2-2202.1/8 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann genau stand für das Innenministerium fest, dass keine der beteiligten drei Kommunen in der „zweiten Anhörungsrunde“ zum Kreiswechsel Bad Herrenalbs nochmals eine Stellungnahme abgeben würde? Zu 1.: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dem Innenministerium mit Schreiben vom 30. Juni 2017 mitgeteilt, dass die Stadt Bad Herrenalb sowie die Landkreise Calw und Karlsruhe keine ergänzende Äußerung abgegeben haben. 2. Aus welchen Prüfschritten genau besteht die mittlerweile eineinhalbjährige Prüfung des Antrags der Stadt Reutlingen auf Auskreisung und welche beteiligte Stelle ist für die Verzögerung in welcher Art und Weise verantwortlich? Zu 2.: Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen (Antrag der Stadt Reutlingen auf Erklärung zum Stadtkreis, Stellungnahme des Landkreises Reutlingen sowie nochmalige Äußerung der Stadt Reutlingen) erfolgt derzeit die Klärung der weiteren Verfahrensschritte zur Behandlung des Antrags der Stadt Reutlingen. 3. Welche Prüfschritte werden momentan genau in der Angelegenheit Umkreisung Bad Herrenalbs unternommen? Zu 3.: Das Innenministerium hat die anderen Ministerien um eine Stellungnahme zu dem Gesuch der Stadt Bad Herrenalb gebeten. Die entsprechenden Rückäußerungen liegen zwischenzeitlich vor und werden ausgewertet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3199 4. Wie viele Beschäftigte des Innenministeriums in welcher Amtsstellung beschäftigen sich federführend und verantwortlich mit der Umkreisung Bad Herrenalbs bzw. der Auskreisung Reutlingens? Zu 4.: Beide Vorgänge werden – neben zahlreichen weiteren Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich – im Referat „Kommunales Verfassungsrecht und Dienstrecht “ des Innenministeriums von einem Referenten (höherer Dienst) und einem Sachbearbeiter (gehobener Dienst) sowie dem Referatsleiter (höherer Dienst) bearbeitet . 5. Kam es durch interne Vorkommnisse (z. B. länger andauernde Erkrankungen von Mitarbeitern, EDV-Probleme, Terminprobleme oder ähnliches) zu Verzögerungen bei der Entscheidung? Zu 5.: Nein. 6. Was hindert sie konkret momentan an einer Entscheidung über den Antrag der Umkreisung Bad Herrenalbs bzw. der Auskreisung Reutlingens? 7. Wann kann in beiden Fällen mit einer Unterrichtung des Landtags über die Ergebnisse der Prüfungen einschließlich Stellungnahme bzw. Empfehlung der Landesregierung über die Anträge von Bad Herrenalb und Reutlingen gerechnet werden? Zu 6. und 7.: Auf die Ausführungen zu den Ziffern 2 und 3 wird verwiesen. Die Fraktionen der GRÜNEN und der CDU im Landtag von Baden-Württemberg haben unterdessen zwei Große Anfragen zu den beiden Vorgängen eingebracht (Drs. 16/3321 und 16/3322). Die Landesregierung wird diese entsprechend beantworten. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor