Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 320 15. 07. 2016 1Eingegangen: 15. 07. 2016 / Ausgegeben: 23. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in Baden-Württemberg? 2. Wie viele von diesen Flüchtlingen haben bereits eine Arbeitserlaubnis? 3. Wie viele von den unter Frage 2 genannten Flüchtlingen sind nach ihrer Kenntnis voll- und teilzeitbeschäftigt, arbeitslos, arbeitssuchend oder in einem Programm der Arbeitsagentur? 4. Wie bewertet sie den Bildungsstand und die Qualifikationen der in Baden- Württemberg lebenden Flüchtlinge? 5. Auf welchem Niveau beherrschen die in Baden-Württemberg lebenden Flüchtlinge die deutsche Sprache? 6. Wie bewertet sie die Unterstützung der Klein-, Mittel- und Großunternehmen in Baden-Württemberg zur Arbeitsintegration von Flüchtlingen? 7. In welchen Branchen arbeiten die in Baden-Württemberg lebenden Flüchtlinge und wie ist ihr Anteil prozentual auf die unter Frage 6 genannten Unternehmensarten verteilt? Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 320 2 8. Wie lange benötigen die Flüchtlinge nach ihrer Kenntnis im Durchschnitt, bis sie eine Erwerbstätigkeit finden? 9. Was kann nach ihrer Einschätzung in Zukunft getan werden, um die Flücht - linge schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren? 15. 07. 2016 Baron fraktionslos A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. August 2016 Nr. 4-0141.5/16/320 beantwortet das Minis - terium für Soziales und Integration gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Wohnungsbau und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in Baden-Württemberg? In den Einrichtungen der Erstaufnahme sind in Baden-Württemberg aktuell zirka 6.000 Flüchtlinge untergebracht. In den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung befinden sich derzeit rund 104.000 Flüchtlinge. 2. Wie viele von diesen Flüchtlingen haben bereits eine Arbeitserlaubnis? Die erteilten Erlaubnisse zur Ausübung einer Beschäftigung werden statistisch nicht erfasst. Eine entsprechende Erhebung bei den Ausländerbehörden ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da hierfür die Sichtung jeder einzelnen Akte notwendig wäre. 3. Wie viele von den unter Frage 2 genannten Flüchtlingen sind nach ihrer Kenntnis voll- und teilzeitbeschäftigt, arbeitslos, arbeitssuchend oder in einem Programm der Arbeitsagentur? Nach Angaben der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (RD BW) wurden bisher insgesamt 1.887 Geflüchtete in Arbeit integriert. Aufgeteilt nach den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB) sind es 650 Personen für das SGB Drittes Buch (III) und 1.237 Personen für das SGB Zweites Buch (II). 125 Personen sind in eine Ausbildung eingemündet. Die RD BW zählte im Juni 2016 insgesamt 11.643 Arbeitslose im Fluchtkontext. Das entspricht 5,3 Prozent aller Arbeitslosen im Land. Insgesamt waren 29.146 Arbeitsuchende im Fluchtkontext gemeldet (7,1 Prozent aller Arbeitsuchenden im Land). Als Personen im Kontext von Fluchtmigration werden in den Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtigte und geduldete Ausländer zusammengefasst. 4. Wie bewertet sie den Bildungsstand und die Qualifikationen der in Baden- Württemberg lebenden Flüchtlinge? 5. Auf welchem Niveau beherrschen die in Baden-Württemberg lebenden Flüchtlinge die deutsche Sprache? Im Juni 2016 hatten nach Angaben der RD BW von allen bei ihr gemeldeten Flüchtlingen folgende (vergleichbare) Schulbildung: 13 Prozent Hauptschulabschluss , 7 Prozent Mittlere Reife, 26 Prozent Fachhochschul-/Hochschulreife und 24 Prozent keinen Schulabschluss. Keine Angaben machten 30 Prozent. Bei den 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 320 Berufsabschlüssen sah die Verteilung im Juni 2016 wie folgt aus: 81 Prozent keine formale Ausbildung, 11 Prozent Facharbeiterniveau und 8 Prozent Akademiker . Das Niveau der Beherrschung der deutschen Sprache ist in hohem Maße von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig. Diese Umstände liegen in der Aufenthaltsdauer, der Zulassung oder dem Zugang zu, dem Zeitpunkt und der Dauer des Besuchs von Sprachkursen, dem derzeit erreichten Niveau, dem Lernverlauf , den Lernvoraussetzungen (z. B. nötiger Zweitschrifterwerb) und den mög - licherweise bereits im Herkunftsland erworbenen deutschen Sprachkenntnissen. Die veröffentlichten Integrationskurs-Geschäftsstatistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lassen insoweit eine Differenzierung nach Art der Zuwanderung nicht zu. Abhängig von ihrem Status sind Ausländer in Deutschland berechtigt und unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, an einem Integrationskurs des Bundes teilzunehmen. So insbesondere auch Ausländer, denen erstmals eine Aufenthalts - erlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde oder zum Zweck des Familiennachzugs . Im Rahmen verfügbarer Kursplätze können u. a. auch Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, und nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG Geduldete zur Teilnahme zugelassen werden. Darüber hinaus können in Baden-Württemberg lebende Geflüchtete, die keinen Zugang zu den Sprachkursen des Bundes haben, im Rahmen des Landesprogramms „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ und der Verwaltungsvorschrift „Deutsch für Flüchtlinge“ an professionell geführten Sprachkursen, die den Sprachkursen des Bundes entsprechen, teilnehmen. Für bestimmte Gruppen von Geflüchteten gibt es eine Zugangsmöglichkeit zu berufsbezogenen , sogenannten ESF-BAMF-Kursen und seit dem 1. Juli 2016 zu einer weiteren berufsbezogenen Deutschförderung, die das BAMF verwaltet. Für Geflüchtete , die sich in der vorläufigen Unterbringung befinden, stellt das Land mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) den unteren Aufnahmebehörden pauschal Mittel für ein unentgeltliches, einfaches Sprachkursangebot zur Verfügung. Die Integrationskurse des Bundes führen zum Sprachniveau B1 – daran orientieren sich auch die vom Land geförderten Sprachkurse in den Stadt- und Land - kreisen, können aber auch bis zu den Niveaustufen B2 und C1 führen. Als Anhaltspunkt kann gelten, dass in Baden-Württemberg im Jahr 2015 insgesamt 26.355 Zugewanderte an Integrationskursen und rund 7.000 an landesgeförderten Sprachkursen teilgenommen haben. Darin sind die Kinder im Kita-Alter und Schulpflichtige, die Deutschförderung erhalten, sowie Teilnehmende an FlüAG- Kursen oder an ehrenamtlichen Kursen nicht enthalten. Nach den bisherigen Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs - forschung (IAB) und des BAMF hat die weit überwiegende Zahl der Flüchtlinge keine sprachlichen und fachlichen Qualifikationen aufzuweisen. Flüchtlinge arbeiten in der Regel als Helfer, viele sind arbeitslos. Der Anteil derjenigen Flüchtlinge , die als Fachkräfte unmittelbar in den Arbeitsmarkt integriert werden kann, ist klein. Eine Erhebung zu Qualifikationen und Sprachkenntnissen von Flücht - lingen in Deutschland soll zum Jahresende gemeinsam von IAB, BAMF und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgelegt werden. 6. Wie bewertet sie die Unterstützung der Klein-, Mittel- und Großunternehmen in Baden-Württemberg zur Arbeitsintegration von Flüchtlingen? Die Wirtschaft engagiert sich. Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland bieten 2016 im Rahmen eines Aktionsprogramms mit 20 Millionen Euro flächendeckend Unterstützungsangebote für Unternehmen und Flüchtlinge an. Südwestmetall hat seit Februar 2016 in Baden-Württemberg fünf Integrations - lotsen eingesetzt, die Unternehmen und Flüchtlinge zusammenführen. Ein weiteres Beispiel sind Willkommenslotsen bei Wirtschaftsorganisationen, die mittelständischen Unternehmen bei der Arbeitsintegration von Flüchtlingen helfen. Die Wirtschaft hat in der Sitzung der Fachkräfteallianz Baden-Württemberg am 30. November 2015 in einer Gemeinsamen Erklärung zugesagt, sich gegenüber den von ihr vertretenen Arbeitgebern speziell für die Beschäftigung arbeitsloser anerkannter Flüchtlinge einzusetzen, da anerkannte Flüchtlinge einen uneinge- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 320 4 schränkten Arbeitsmarktzugang haben. Die Fachkräfteallianz hat vereinbart, sich im Herbst 2016 zu einem ersten Evaluierungsgespräch zu treffen. Die Fach - kräfteallianz hat einen Lenkungskreis „Beschäftigung von Flüchtlingen“ eingerichtet , der vor allem Transparenz über die Datenlage, die rechtlichen Rahmenbedingungen , die Fördermöglichkeiten und die Maßnahmen der Allianzpartner schafft. Das Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses in Baden-Württemberg („Ausbildungsbündnis“) hat im Herbst 2015 eine gemeinsame Erklärung zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung mit Zielen und Maßnahmen unterzeichnet. Hierauf geht die Einberufung der „Task Force Flüchtlinge in Ausbildung“ zurück. Sie identifiziert Herausforderungen und Bedarfe und entwickelt passgenaue Lösungsansätze für Baden-Württemberg, vernetzt die beteiligten Akteure und systematisiert Verfahrensabläufe. Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“ („Kümmerer-Programm“) fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau seit Anfang 2016 flächendeckend in Baden-Württemberg regionale Vorhaben zur Vermittlung geeigneter Flüchtlinge in Praktikum und Berufsausbildung. Regionale „Kümmerer“ sollen geeignete junge Flüchtlinge identifizieren, betreuen und passgenau in Praktika und Ausbildung vermitteln sowie die Betriebe durch Beratung und Hilfestellung unterstützen. Im Rahmen des Förderprogramms „Junge Flüchtlinge in Ausbildung“ (JuFA) werden seit Februar 2016 junge Flüchtlinge an ausgewählten Standorten durch intensive sprachliche, psychologische und sozialpädagogische Betreuung vor und während der Ausbildung unterstützt. JuFA bietet auch Förderangebote für Unternehmen bei der Ausbildung von Flüchtlingen. 7. In welchen Branchen arbeiten die in Baden-Württemberg lebenden Flüchtlinge und wie ist ihr Anteil prozentual auf die unter Frage 6 genannten Unternehmensarten verteilt? Laut RD BW sind die zugangsstärksten Branchen, in denen Geflüchtete in Baden- Württemberg arbeiten, folgende: Gastronomie, Produktion, Bau, Lagerlogistik/ Transport, Gebäudereinigung, Metall/Elektro, Pflege, Bäckerei/Konditorei und Gartenbau/Landwirtschaft/Forstwirtschaft. Ein prozentualer Anteil nach Unternehmensgröße liegt nicht vor. 8. Wie lange benötigen die Flüchtlinge nach ihrer Kenntnis im Durchschnitt, bis sie eine Erwerbstätigkeit finden? Eine Studie des IAB (14/2015, „Flüchtlinge und andere Migranten im deutschen Arbeitsmarkt“) kommt zu dem Ergebnis, dass sich Geflüchtete im Vergleich zu anderen Migrantengruppen deutlich später in den Arbeitsmarkt integrieren. Erst 15 Jahre nach dem Zuzug lassen sich keine Unterschiede mehr zwischen Flüchtlingen und anderen Gruppen mit Migrationshintergrund feststellen. Mit steigender Aufenthaltsdauer nimmt die Beschäftigungsquote von Geflüchteten zu. So waren in Bezug auf die Bevölkerung von 15 bis 64 Jahren unter den Flüchtlingen im Zuzugsjahr durchschnittlich 8 Prozent beschäftigt. Nach fünf Jahren stieg der Anteil der Beschäftigten auf knapp 50 Prozent, nach zehn Jahren auf 60 Prozent und nach 15 Jahren auf knapp 70 Prozent. 9. Was kann nach ihrer Einschätzung in Zukunft getan werden, um die Flücht - linge schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration sind eine Ausbildung, die Weiterqualifizierung von Flüchtlingen, die als Helfer arbeiten, und die Qualifizierung von Flüchtlingen in der Arbeitslosigkeit notwendig. In der frühen Phase sind niedrigschwellige Angebote wie Praktika und Minijobs wichtig. Die Maßnahmen, die von der Kompetenzfeststellung und Berufsanerkennung über den Sprach - erwerb und die Nachqualifizierung bis zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt reichen, benötigen sehr viel Zeit. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 320 Ergänzend zu den Angeboten der BA, des BAMF, der Bundesministerien, der Wirtschaftsorganisationen und den mit dem Integrationsgesetz verbesserten aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten besteht eine Reihe von Initiativen unterschiedlicher Träger im Land, um den Zugang von Flüchtlingen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erleichtern. In Baden-Württemberg befassen sich insbesondere die Partner der Fachkräfteallianz und des Ausbildungsbündnisses intensiv mit Fragen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen (siehe Antwort auf Frage Nr. 6). Darüber hinaus hat das Land selbst Initiativen ergriffen. Das bereits erwähnte Programm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen “ beispielsweise soll bestehende Angebote des Spracherwerbs und der beruf - lichen Erprobung öffnen. Mit dem ESF-Programm „Junge Flüchtlinge in Arbeit“ greift das Land die Idee einer assistierten Ausbildung auf und unterstützt junge Flüchtlinge durch eine intensive individuelle Begleitung vor und während der beruflichen Ausbildung. Mit dem bereits erwähnten Aufruf „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“ („Kümmerer-Programm“) fördert das Land die Vermittlung junger Flüchtlinge in Praktikum und Ausbildung. Auf Grundlage des Integrationsgesetzes sollen in Zusammenarbeit von BA und Land eine Vielzahl von Arbeitsgelegenheiten speziell für Flüchtlinge geschaffen werden . Diese Arbeitsgelegenheiten können sowohl in den Flüchtlingsunterkünften als auch bei Kommunen und Trägern angeboten werden. Gut ausgebildete Migrantinnen und Migranten mussten in der Vergangenheit viel zu häufig einer Beschäftigung unterhalb ihrer Qualifikation nachgehen. Ein ein - facher Zugang zu den Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen trägt deshalb nicht nur zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten in die Arbeitswelt bei, es steigen auch die Chancen, dass sie ihre Potenziale besser nutzen können. Dies ist sowohl aus sozialpolitischer Sicht als auch mit Blick auf den sich verschärfenden Fachkräftemangel von Bedeutung. Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem EU-Ausland ist die Richtlinie 2005/36/EG maßgeblich. Die Umsetzung in das nationale Recht erfolgte durch das Bundesanerkennungsgesetz und landesrechtlich für Baden-Württemberg durch das Landesanerkennungsgesetz. Um den im Landesanerkennungs - gesetz garantierten Beratungsanspruch umzusetzen, hat das Land in den vergangenen Jahren eine flächendeckende Beratungsstruktur mitaufgebaut. In Ulm, Freiburg , Stuttgart und Mannheim gibt es sogenannte Erstanlaufstellen, die als Kompetenzzentren die im ganzen Land verteilten Migrationsberatungsstellen vor Ort unterstützen. Baden-Württemberg ist eines von wenigen Ländern, das einen gesetzlichen Beratungsanspruch geschaffen hat. Damit trägt das Land der hohen Komplexität der Materie Berufsanerkennung Rechnung und eröffnet gleichzeitig Beschäftigungschancen für Zuwanderer und Unternehmen. Im Zuge der vor allem im vergangenen Jahr stark angestiegenen Flüchtlingszahlen hat das Land die Erstaufnahmestellen und Kompetenzzentren mit Mitteln aus dem Programm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ gestärkt. Diese Maßnahmen des Landes werden auch in Zukunft wesentlich zur Integration von geflüchteten Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beitragen. Lucha Minister für Soziales und Integration Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau