Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 321 18. 07. 2016 1Eingegangen: 18. 07. 2016 / Ausgegeben: 23. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist – nach der nicht mehr aktuellen Prognose vom Herbst 2015 – mit einer aktuellen Prognose der Flüchtlingszahlen für die Kreise und Kommunen des Landes Baden-Württemberg zu rechnen? 2. Wie viele Flüchtlinge muss der Stadtkreis Pforzheim nach ihrer Einschätzung in den Jahren 2016 und 2017 aufnehmen? 3. Welches Volumen an Flüchtlingsunterkünften hat der Stadtkreis Pforzheim für die Jahre 2016 und 2017 vorzuhalten? 4. Wer übernimmt die Kosten für etwaige Überkapazitäten, falls sich die aktuelle Prognose nicht bestätigt? 5. In welchem Volumen muss der Stadtkreis Pforzheim Kindergartenplätze für Flüchtlingskinder für die Jahre 2016 und 2017 vorhalten? 6. Wer finanziert die zusätzlichen Kindergartenplätze für Flüchtlingskinder, die der Stadtkreis Pforzheim zu schaffen hat? 18. 07. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Prognose der Flüchtlingszahlen für Kreise und Kommunen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 321 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. August 2016 Nr. 2-0141.5/16/0321 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann ist – nach der nicht mehr aktuellen Prognose vom Herbst 2015 – mit einer aktuellen Prognose der Flüchtlingszahlen für die Kreise und Kommunen des Landes Baden-Württemberg zu rechnen? 2. Wie viele Flüchtlinge muss der Stadtkreis Pforzheim nach ihrer Einschätzung in den Jahren 2016 und 2017 aufnehmen? 3. Welches Volumen an Flüchtlingsunterkünften hat der Stadtkreis Pforzheim für die Jahre 2016 und 2017 vorzuhalten? Zu 1. bis 3.: Dem Land sind Prognosen hinsichtlich der Flüchtlingszahlen für die Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen mangels entsprechender Prognosen des Bundes derzeit nicht möglich. Die Aufnahmequote des Stadtkreises Pforzheim zur vorläufigen Unterbringung beträgt zum Stichtag 4. Juli 2016 1,34 % der Gesamtzahl der in Baden-Württemberg aus den Aufnahmeeinrichtungen zu verteilenden Personen. Die genannte Quote unterliegt einer monatlichen Anpassung. Die Stadt Pforzheim betreibt aktuell an 15 Standorten Gemeinschaftsunterkünfte und hat weitere 21 Wohnungen für die vorläufige Unterbringung angemietet. Insgesamt stehen derzeit rd. 1.800 Plätze zur Verfügung, davon 1.650 Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften und 150 Plätze in Wohnungen. Derzeit hält der Stadtkreis Pforzheim Reserven von rd. 300 Plätzen vor, die im Falle von wieder ansteigenden Flüchtlingszahlen kurzfristig belegbar wären. 4. Wer übernimmt die Kosten für etwaige Überkapazitäten, falls sich die aktuelle Prognose nicht bestätigt? Zu 4.: Entsprechend der zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden getroffenen Vereinbarung über die nachlaufende Neufestsetzung der Pauschalen für die Jahre 2015 und 2016 können alle Aufwendungen für die vorläufige Unterbringung , soweit diese nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) unter Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit notwendig sind, im Rahmen der Pauschalenrevision für das Jahr 2016 geltend gemacht werden. 5. In welchem Volumen muss der Stadtkreis Pforzheim Kindergartenplätze für Flüchtlingskinder für die Jahre 2016 und 2017 vorhalten? Zu 5.: Dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist die Anzahl der Flüchtlings - kinder und damit auch die Zahl der vorzuhaltenden Kindergartenplätze in dem Stadtkreis Pforzheim nicht bekannt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 321 6. Wer finanziert die zusätzlichen Kindergartenplätze für Flüchtlingskinder, die der Stadtkreis Pforzheim zu schaffen hat? Zu 6.: Für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen sind die Gemeinden zuständig . Die Gemeinden erhalten zum Ausgleich der Kindergartenlasten pauschale Zuweisungen nach § 29 b des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) in Höhe von insgesamt 529 Mio. Euro pro Jahr. Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor