Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 322 18. 07. 2016 1Eingegangen: 18. 07. 2016 / Ausgegeben: 23. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. An wie viele Privathaushalte und kleine Unternehmen im Wahlkreis Neckars - ulm wurden die Soforthilfen zur Beseitigung von Unwetterschäden in welcher Höhe ausgezahlt (aufgegliedert nach Kommunen)? 2. Mit welchem Kostenaufwand und in welcher Kostenträgerschaft werden die Schäden an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Wahlkreis Neckarsulm wiederhergestellt? 3. In welchem Zeithorizont können die unter Frage 1 genannten Straßen wiederhergestellt und befahrbar gemacht werden? 4. Wie hoch ist nach ihrer Kenntnis der Kostenaufwand für die Wiederherstellung beschädigter Feldwege im Wahlkreis Neckarsulm? 5. Welche Unterstützung erhalten Kommunen zur Wiederherstellung der von der Unwetterkatastrophe beschädigten Feldwege? 6. Welche Unterstützung erhalten von der Unwetterkatastrophe betroffene landwirtschaftliche Betriebe? 7. Liegen ihr Kenntnisse vor, welche Investitionen der Kommunen des Wahlkreises Neckarsulm zum Ausbau des weiteren Hochwasserschutzes geplant sind (z. B. natürliche Regenrückhalteeinrichtungen, Verbesserung des Abflusses und der Zuläufe in die Flüsse), um die Sicherheit bei solchen Unwetterereignissen zu verbessern? 8. Welche Unterstützung erhalten die Kommunen durch das Land, wenn sie eine Hochwasserschutzplanung erstellen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Hilfen zur Beseitigung der Unwetterschäden im Wahlkreis Neckarsulm Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 322 2 9. Wie soll die besondere Leistung der professionellen und ehrenamtlichen Hilfs - organisationen (Polizei, Technisches Hilfswerk, Freiwillige Feuerwehren, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft etc.) im Rahmen der Hilfsleistungen nach der Unwetterkatastrophe gewürdigt werden? 10. Wie soll die Ausstattung der in Frage 8 genannten Hilfsorganisationen aus ihrer Sicht verbessert werden? 15. 07. 2016 Dr. Lasotta CDU B e g r ü n d u n g Nach der Unwetterkatastrophe Ende Mai muss in der besonderen Situation den Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet werden. Insbesondere den Kommunen, die viele Infrastruktureinrichtungen nicht versichern können, muss strukturell und dauerhaft geholfen werden. Nachdem der Hochwasserschutz an den Gewässern erster und zweiter Ordnung gegriffen hat, ist zudem zu überlegen, inwieweit weitere Maßnahmen des Hochwasserschutzes sinnvoll sind und unterstützt werden können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. August 2016 Nr. 6-1443.1/68 beantwortet das Minis terium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministe - rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. An wie viele Privathaushalte und kleine Unternehmen im Wahlkreis Neckars - ulm wurden die Soforthilfen zur Beseitigung von Unwetterschäden in welcher Höhe ausgezahlt (aufgegliedert nach Kommunen)? Zu 1.: Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart wurden Soforthilfen wie folgt gewährt: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 322 2. Mit welchem Kostenaufwand und in welcher Kostenträgerschaft werden die Schäden an Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Wahlkreis Neckarsulm wiederhergestellt? 3. In welchem Zeithorizont können die unter Frage 1 genannten Straßen wiederhergestellt werden? Zu 2. und 3.: Die jeweiligen Straßenbaulastträger sind für die Beseitigung der Schäden zuständig und tragen auch die anfallenden Kosten. An den Bundesstraßen wurden keine Schäden gemeldet. Stadt/Gemeinde Auszahlungsstand Anzahl Anträge Privathaushalt Anzahl Anträge kleine Unternehmen Bad Friedrichshall 151.912,49 117 8 Bad Wimpfen – – – Eberstadt 21.088,00 € 18 – Ellhofen – – – Erlenbach – – – Gundelsheim 67.963,66 € 46 3 Hardthausen 15.000,00 € 4 1 Jagsthausen 18.000,00 € 9 3 Langenbrettach – – – Lehrensteinsfeld – – – Löwenstein – – – Möckmühl 59.400,00 € 45 4 Neckarsulm 21.000,00 € 14 1 Neudenau 44.200,00 € 29 3 Neuenstadt 50.500,00 € 31 7 Obersulm 1.500,00 € 1 – Oedheim 37.750,00 € 23 5 Offenau – – – Roigheim – – – Untereisesheim – – – Weinsberg 400,00 € 1 – Widdern 15.100,00 € 10 – Wüstenrot – – – Summe Wahlkreis Neckarsulm 503.814,15 € 348 35 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 322 4 Für die Gemeindestraßen liegt folgende Erhebung vor: Für die Kreis- und Landesstraßen liegt folgende vorläufige Ermittlung vor: K 2139 Bad Friedrichshall-Oedheim: Massivste Schäden durch mehrere Erdmurenabgänge mit rd. 3,5 m Höhe, Hang oberhalb der Straße großflächig gestört, massive Erosionsschäden, großflächig Schutzplanken zerstört. Zwecks Behebung umfangreiche geologische Erkundungen notwendig, Einbau zus. Felssicherungs- und Erdmurennetze notwendig. Finanz - bedarf derzeit noch nicht bezifferbar, grobe Kostenschätzung 1,5 Mio. €. Straße noch langfristig gesperrt. Gemeinde Kostenaufwand für Widerherstellung der Gemeindestraßen Dauer der Wiederherstellung der Gemeindestraßen Bad Friedrichshall Böschungen und Hänge mussten abgesichert werden, Schäden sind nicht entstanden – Bad Wimpfen – – Eberstadt – – Ellhofen – – Erlenbach – – Gundelsheim 2 unterspülte Straßen in Untergriesheim ca. 200.000 € für die eine Straße allein (beide Straßen sind noch voll gesperrt) steht noch nicht fest Hardthausen – – Jagsthausen 100.000,00 € teilweise bereits wiederhergestellt, Rest in 6 Wochen Langenbrettach – – Lehrensteinsfeld – – Löwenstein – – Möckmühl 35.000 € (bereits abgearbeitet), 25.000 € (bereits abgearbeitet), 15.000 € noch offen teilweise erledigt, Rest erfolgt demnächst Neckarsulm – – Neudenau 2,5 bis 3 Mio. € (auch HW- Schutzeinrichtungen) + 1 Mio. € für Straßenwegenetzte (inkl. Feldwege) min. 12 Monate Neuenstadt – – Obersulm – – Oedheim 2 Mio. € vorläufige Sicherheitsmaßnahmen, Wiederherstellung noch unklar, 2 bis 3 Jahre Offenau – – Roigheim – – Untereisesheim – – Weinsberg – – Widdern Siehe Kleine Landtagsanfrage Drucksache 16/312 Siehe Kleine Landtagsanfrage Drucksache 16/312 Wüstenrot – – 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 322 K 2035 Gundelsheim-Höchstberg: Unterspülung der Straße. Sanierungsarbeiten laufen, Abschluss vsl. Ende 30. KW. Sanierungskosten rd. 125.000 €. K 2000 Audi Neckarsulm: Straßenschäden rd. 75.000 € zzgl. Schäden wegen Unterspülung an der Bahnstrecke sowie Schäden im Bereich Produktionshallen der Fa. Audi. Straße frei befahrbar seit 31. Mai 2016. K 2028 OD Hagenbach: Entwässerungsbauwerk zerstört. Kosten rd. 75.000 €. Maßnahme für den Verkehr freigegeben bzw. zeitnah fertiggestellt. L 1095 Möckmühl-Züttlingen: Umfangreiche Hangabrutschungen sowie Erdmurenabgänge im rd. 90 m hohen Hang oberhalb der Landesstraße. Derzeit Entfernung abgescherter Bäume aus dem Wald, aufgrund unwegsamen Geländes z. T. durch Ausfliegen mittels Hubschrauber . Anschließend weitere geologische Erkundung sowie Festlegung weiterer Maßnahmen. Straße weiter auf unbestimmte Zeit gesperrt; grobe Kostenschätzung rd. 200.000 €. L 526 Untergriesheim-Allfeld: Böschungssicherung unterhalb der Straße umfangreich zerstört durch die Scheff - lenz. Sanierungsarbeiten sind angelaufen, Kosten rd. 900.000 €. Die Verkehrsfreigabe kann voraussichtlich Ende September 2016 erfolgen. L 1095 Bereich Neckarsulm-Amorbach: Unterspülung des Rad- und Gehwegbereiches und der Signalanlage. Behebung der Schäden läuft, Kostenvolumen rd. 80.000 €. L 1096 Radwegebrücke über die Schefflenz: Die Brückenwiderlager wurden unterspült, Erstellung Sanierungskonzept ist angelaufen , Kostenschätzung rd. 100.000 €, Ende der Radwegsperrung noch nicht absehbar. Sofern möglich, wurden die Schäden zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit kurzfristig beseitigt. Bei Maßnahmen ohne genannten zeitlichen Horizont zur Wiederherstellung sind geologische Untersuchungen als Grundlage für ein Sanierungskonzept erforderlich. Diese Untersuchungen bzw. Vorbereitungen sind angelaufen . Soweit die angegebenen Schäden und Schadensummen gegenüber den Angaben in der Antwort zu der Drucksache 16/312 abweichen, beruht dies auf zwischen - zeitlich fortgeschriebenen Erhebungen und Schätzungen der Kosten. 4. Wie hoch ist nach ihrer Kenntnis der Kostenaufwand für die Wiederherstellung beschädigter Feldwege im Wahlkreis Neckarsulm? 5. Welche Unterstützung erhalten Kommunen zur Wiederherstellung der von der Unwetterkatastrophe beschädigten Feldwege? Zu 4. und 5.: Die Behebung von Unwetterschäden, die in laufenden Flurneuordnungsverfahren entstanden sind und bei denen die Schadensbehebung zur Gewährleistung einer wertgleichen Abfindung notwendig ist, sind förderfähig. Es wurden von allen Landratsämtern die derzeit bekannten Unwetterschäden gemeldet . Im Wahlkreis Neckarsulm wurden keine Schäden in Flurneuordnungsverfahren gemeldet. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 322 6 6. Welche Unterstützung erhalten von der Unwetterkatastrophe betroffene landwirtschaftliche Betriebe? Zu 6.: Für eine Unterstützung der durch die Unwetterereignisse betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen stehen folgende Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung: • Steuerliche Erleichterungen • Liquiditätshilfeprogramm (Landwirtschaftliche Rentenbank) • Unwetterhilfe Landwirtschaft Steuerliche Erleichterungen Das Finanzministerium hat mit Datum vom 10. Juni 2016 einen Ländererlass zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden durch Starkregen und Hochwasser im Mai und Juni 2016 herausgegeben. Darin werden die Finanz - ämter angewiesen, Billigkeitsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Steuerpflichtigen auszuschöpfen und soweit wie möglich Hilfe zu leisten. Im Einzelnen umfasst die Hilfe Maßnahmen wie eine erleichterte zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen sowie die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Darüber hinaus gewähren die Finanzämter in begründeten Fällen bis zu diesem Zeitpunkt Vollstreckungsaufschub, ohne dass Säumniszuschläge anfallen. Zu den steuerlichen Erleichterungen zählen auch die Gewährung von Sonder - abschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und bei der Ersatz - beschaffung beweglicher Anlagegüter sowie die sofortige Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Grund und Boden als Betriebsausgaben . Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank Im Rahmen des Liquiditätssicherungsprogramms der Landwirtschaftlichen Rentenbank werden zinsgünstige Darlehen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus angeboten, die aufgrund der Unwetter im Jahr 2016 Ertragseinbußen und/oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben. Es werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren – auch bis zu 10 Jahren Sollzinsbindung – angeboten. Die Betriebe müssen deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Hausbank nachweisen, also mindestens 30 % im jeweils betroffenen Betriebszweig. Unwetterhilfe Landwirtschaft Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) wird landwirtschaftlichen Betrieben, die von den Unwetterereignissen im Zeitraum von 28. Mai bis 10. Juni 2016 betroffen waren, im Rahmen einer Unwetterhilfe einen finanziellen Teilausgleich für die unmittelbar durch das Unwetter verursachten Schäden gewähren. Das MLR hat hierzu auf der Grundlage der „Nationalen Rahmenregelung zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse “ eine entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen. Ausgleichszahlungen werden für unwetterbedingte Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen (inkl. Weinbau) und für sonstige Sachschäden einschließlich der Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen sowie Nebenkosten der Schadensermittlung gewährt. Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist, dass mindestens 30 % der naturalen Jahres - erzeugung bezogen auf das einzelne Produktionsverfahren durch das Unwetter ver - nichtet wurden. Versicherbare Schäden sind vom Hilfsprogramm ausgenommen. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 322 Der Schadensausgleich wird individuell für jeden Betrieb berechnet. Der Zuwendungshöchstbetrag beträgt 50.000 € je Antragsteller. In begründeten Härtefällen kann davon abgewichen werden. 7. Liegen ihr Kenntnisse vor, welche Investitionen der Kommunen des Wahlkreises Neckarsulm zum Ausbau des weiteren Hochwasserschutzes geplant sind (z. B. natürliche Regenrückhalteeinrichtungen, Verbesserung des Abflusses und der Zuläufe in die Flüsse), um die Sicherheit bei solchen Unwetterereignissen zu verbessern? Zu 7.: Für den Wahlkreis Neckarsulm sind dem Umweltministerium folgende geplante Investitionsvorhaben zum Ausbau des weiteren Hochwasserschutzes aus der Wahlkreisliste bekannt: – Neudenau: Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Klingen und Seitengewässern der Jagst Des Weiteren wurden folgende Hochwasserschutzvorhaben dem Umweltministerium für das Haushaltsjahr 2016 gemeldet: – Neckarsulm: Hochwasserschutz Gewerbegebiet Obereisesheim – Möckmühl: • Schadlose Ableitung von Niederschlagswasser infolge von Starkregenereignissen aus Außenbereichen; „Flurwasserentlastungsgraben Züttlingen, Maisen - hälder Straße“ • Hochwasserschutz Hergstbachtal, Erstellung einer Hochwasserschutzkonzeption für die Ortslagen Korb und Ruchsen – Untereisesheim: Erarbeitung eines Konzepts für Starkregenereignisse/Erstellung von Starkregen - karten – Wasserverband Neuenstadter Brettach: • Neubau Hochwasserrückhaltebecken Bernbach • Neubau Hochwasserrückhaltebecken Brettach 8. Welche Unterstützung erhalten die Kommunen durch das Land, wenn sie eine Hochwasserschutzplanung erstellen? Zu 8.: Flussgebietsuntersuchungen sowie Untersuchungen und Konzepte zum wasserwirtschaftlichen Management von Starkregenereignissen können nach den Vor - gaben der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft, mit der Maßgabe, dass sie in den Bauleitplanungen der entsprechenden Kommunen berücksichtigt werden, mit 70 % gefördert werden. Grundsätzlich können kommunale Maßnahmen nach einem entsprechenden wasserrechtlichen Verfahren, z. B. eine Hochwasserschutzmaßnahme bzw. der Ausbau eines Gewässers, nach den Vorgaben der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gefördert werden. Der Fördersatz beträgt für Vorhaben zum Hochwasserschutz bzw. für einen Gewässerausbau sowie für Maßnahmen zur Vorflutbeschaffung einschließlich der Fassung des wild zufließenden Wassers aus Außenbereichen auf der Grundlage eines Gesamtkonzeptes zum Schutz von bebauten Gebieten, die vor dem 18. Februar 1999 per Satzung beschlossen wurden, bis zu 70 %. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 322 8 9. Wie soll die besondere Leistung der professionellen und ehrenamtlichen Hilfsorganisationen (Polizei, Technisches Hilfswerk, Freiwillige Feuerwehren, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungs - gesellschaft etc.) im Rahmen der Hilfsleistungen nach der Unwetterkatastrophe gewürdigt werden? Zu 9.: Die Bedeutung des Ehrenamtes für den Katastrophenschutz ist den Katastrophenschutzbehörden auf allen Ebenen des Landes sehr bewusst. Das Land weiß, was es den Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, zu verdanken hat. Die Vertreter des Innenministeriums, der Landesbehörden und der Kommunen im Land nutzen bei einer Vielzahl von Veranstaltungen die Möglichkeit, um den Ange - hörigen der Hilfsorganisationen, des THW und der Feuerwehren aufrichtigen Dank für ihre Arbeit zum Wohl der Allgemeinheit auszusprechen. Ein wichtiger Rahmen für die Anerkennung der besonderen Leistungen der beim Unwettereinsatz eingesetzten Angehörigen der Hilfsorganisationen, der Feuerwehr , des THW und der Polizei wird beispielsweise der nächste Empfang „Ehrenamt “ im Innenministerium sein. 10. Wie soll die Ausstattung der in Frage 8 genannten Hilfsorganisationen aus ihrer Sicht verbessert werden? Zu 10.: Die Feuerwehren in Baden-Württemberg sind gut ausgestattet. Das Land leistet seinen finanziellen Beitrag hierzu durch Förderung der Feuerwehren nach Maß - gabe der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen. Eine weitere Verbesserung wird darin gesehen, die praktizierte interkommunale Zusammenarbeit – unabhängig von derartigen Schadenlagen – nachhaltig zu sichern und durch weitere geeignete Maßnahmen weiter auszubauen. Auch gilt ein Augenmerk der technischen Standardisierung , um neben der Wirtschaftlichkeit der Beschaffungen auch eine qualitative Verbesserung in einer effizienten und effektiven Einsatzbewältigung und somit auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung erzielen zu können. Für den Katastrophenschutz beschafft das Land auf der Grundlage des Landes - katastrophenschutzgesetzes Fahrzeuge, Geräte und Spezialausrüstung und stellt sie den Trägern der Katastrophenhilfe für Zwecke des Katastrophenschutzes mit kompletter Erstausstattung zur Verfügung. Soweit diese Ausstattung bei dem der Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Unwettergeschehen zum Einsatz kam, hat sie sich bewährt. Anhaltspunkte für eine erforderliche Verbesserung haben sich aus dem Einsatz nicht ergeben. Im Rettungsdienst fördert das Innenministerium die DLRG als Organisation der Wasserrettung durch finanzielle Zuschüsse zu den Rettungsmitteln. Diese Zuschüsse lagen über Jahre auf dem hohen Niveau von 200.000 € und konnten im Jahr 2016 aus Sondermitteln sogar auf 275.000 € erhöht werden. Die aus den Mitteln der Förderung des Landes beschafften Rettungsmittel wie Einsatzboote, Einsatzfahrzeuge und Bootsanhänger, aber auch Taucher- und Strömungsretteraus - rüstungen können grundsätzlich auch außerhalb des Rettungsdienstes, beispielsweise bei Hochwasserlagen, eingesetzt werden. Die Prüfung einer Aufstockung der Mittel für die Aufgabenwahrnehmung in der Berg- und Wasserrettung im Rettungsdienst ist in der Koalitionsvereinbarung ein wichtiger Punkt. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor