Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3232 03. 01. 2018 1Eingegangen: 03. 01. 2018 / Ausgegeben: 16. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist ein Ausbau der B 35 zwischen Illingen und Germersheim geplant ? 2. Inwieweit befürwortet sie die Idee eines Ausbaus von zumindest drei Spuren, um abschnittsweise Überholvorgänge möglich zu machen? 3. Welche Erhebungen bezüglich der Anzahl der Lkw hat sie für die B 35 zwischen Illingen und Germersheim vorliegen? 4. Welche Ergebnisse haben Verkehrskontrollen im Hinblick auf Mautausweichverkehre in dem oben genannten Streckenabschnitt ergeben? 5. Welche Erfahrungen bezüglich des Verkehrsaufkommens hat sie für den Zeitraum des Ausbaus der Autobahn (A) 8 von Karlsbad bis Pforzheim im Vergleich zur normalen Verkehrssituation? 02. 01. 2018 Dr. Schweickert FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Ausbau Bundesstraße (B) 35 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3232 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 30. Januar 2018 Nr. 2-39-B35 RHPF – ILL/25 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist ein Ausbau der B 35 zwischen Illingen und Germersheim geplant? Ein vierspuriger Ausbau der B 35 zwischen Illingen und Germersheim ist im Bedarfsplan 2016 des Bundes nicht berücksichtigt und daher auch nicht vorgesehen. Als einzige Ausbaumaßnahme im Zuge der B 35 ist die Ortsumgehung von Bruchsal als zweispurige Umgehungsstraße in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf “ eingestuft. 2. Inwieweit befürwortet sie die Idee eines Ausbaus von zumindest drei Spuren, um abschnittsweise Überholvorgänge möglich zu machen? Auf der B 35 bestehen zwischen Illingen und Germersheim insbesondere in zwei Steigungsbereichen bei Bruchsal und bei Knittlingen bereits heute dreistreifige Abschnitte, um dort das Überholen von langsamen Fahrzeugen zu ermöglichen. Außerdem sind in den Einmündungs- und Kreuzungsbereichen der lichtsignalgeregelten Knotenpunkte teilweise zwei Aufstellspuren angelegt. Diese Aufstellspuren erhöhen zum einen die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte, zum anderen wird aber auch hier das Überholen langsamerer Fahrzeuge ermöglicht. Betrachtet man die Verkehrszahlen, so könnte in weiteren Teilabschnitten der B 35 sicherlich ein dreistreifiger Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit als möglich erachtet werden. Aus Sicht der Unfallsituation ist die B 35 im Hinblick auf Überholunfälle allerdings unauffällig. Für dreistreifige Abschnitte der B 35 gibt es daher derzeit keine Planungsabsichten. 3. Welche Erhebungen bezüglich der Anzahl der Lkw hat sie für die B 35 zwischen Illingen und Germersheim vorliegen? Alle fünf Jahre wird durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine bundesweite Straßenverkehrszählung durchgeführt, die das Fahrzeugaufkommen auf den Bundesfernstraßen erfasst. Bei dieser Erhebung wird auch der Schwerverkehrsanteil auf den einzelnen Abschnitten ermittelt. Die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung für die einzelnen Abschnitte der B 35 zwischen Illingen und Germersheim in den Jahren 2005, 2010 und 2015 können auf folgender Internetseite abgerufen werden: http://www.svz-bw.de/bundesweite_zaehlung.html 4. Welche Ergebnisse haben Verkehrskontrollen im Hinblick auf Mautausweichverkehre in dem oben genannten Streckenabschnitt ergeben? Die Schwerverkehrskontrollen auf den Bundesstraßen im Regierungsbezirk Karls - ruhe zeigen, dass aufgrund der Vielzahl der rechtlichen Ausnahmegenehmigungen die Beanstandungsquote beim Mautausweichverkehr sehr gering ist. Die überwiegende Mehrzahl der in diesem Zusammenhang kontrollierten Schwerfahrzeuge fahren dort berechtigterweise. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3232 5. Welche Erfahrungen bezüglich des Verkehrsaufkommens hat sie für den Zeitraum des Ausbaus der Autobahn (A) 8 von Karlsbad bis Pforzheim im Vergleich zur normalen Verkehrssituation? Zum Verkehrsaufkommen auf der B 35 während des Ausbaus der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim-West liegen weder der höheren Verkehrsbehörde noch der Straßenbauverwaltung Erkenntnisse zwischen normaler Verkehrssituation im Vergleich zur Situation während der Bauzeit vor. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor