Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3233 03. 01. 2018 1Eingegangen: 03. 01. 2018 / Ausgegeben: 14. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang und in welcher Häufigkeit werden Fahrgastbefragungen im Enzkreis durchgeführt? 2. Inwieweit sind Fahrgastbefragungen Bedingung für die Ausschreibungen bzw. Verträge des Landes und Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Auftragnehmern? 3. Welche Kriterien werden bei der Fahrgastbefragung erhoben? 4. Wem werden die Ergebnisse der Fahrgastbefragung vorlegt? 5. Inwieweit werden die Ergebnisse veröffentlicht? 6. Inwieweit sind die Ergebnisse den Beteiligten zugänglich (aufgeteilt nach Kommunen, Kreisverwaltung, Verkehrsverbünde/-unternehmen)? 7. Welche Möglichkeiten haben die oben aufgeführten Beteiligten, um Einsicht in die Ergebnisse zu erhalten? 8. Inwieweit werden die Ergebnisse als Basis für zukünftige Ausschreibungen genutzt ? 9. Inwieweit werden die Ergebnisse vorgelagerten Beteiligten – wie Kommunen oder Kreisverwaltungen – vorgelegt, um beispielsweise Park-and-Ride-Parkplätze etc. zu planen? 02. 01. 2018 Dr. Schweickert FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Fahrgastbefragungen im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3233 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Januar 2018 Nr. 3-3824.5-00/437 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang und in welcher Häufigkeit werden Fahrgastbefragungen im Enzkreis durchgeführt? Es gibt eine ganze Reihe von Vorgängen, bei denen Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln befragt werden: a) Im Rahmen des Qualitätsmesssystems werden bei den neueren Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr kontinuierlich Kundenzufriedenheitsbefragungen durchgeführt. Dies betrifft im Schienenpersonennahverkehr die Verkehrsleistungen der DB Regio zwischen Karlsruhe, Pforzheim und Stuttgart sowie zwischen Mühlacker und Heidelberg, nicht jedoch die Verkehre der „Kulturbahn “ von Pforzheim in Richtung Horb. Auch bei der AVG werden bei den Verkehren zwischen Karlsruhe und Pforzheim derartige Kundenzufriedenheitsbefragungen durchgeführt, nicht jedoch im Enztal. b) In den neueren länger laufenden Verkehrsverträgen sind auch Verkehrserhebungen in mehrjährigen Intervallen vorgegeben, bei denen nach Fahrtrelation, Umsteigeorten, genutzter Fahrausweisart usw. gefragt wird. Die AVG hat im Rahmen des Verkehrsvertrags „Stadtbahn Karlsruhe“ im zweiten Halbjahr 2017 eine derartige Erhebung durchgeführt, die sich auch auf die Strecke Karlsruhe– Pforzheim erstreckt hat. c) Der Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis (VPE), der die kreisfreie Stadt und den Landkreis umfasst, hat zuletzt im Jahr 2014 eine verbundweite Verkehrserhebung einschließlich Fahrgastbefragung durchgeführt. Die Erhebungen sollen alle fünf Jahre stattfinden. d) Auch die DB Regio befragt ihre Fahrgäste regelmäßig zu internen Zwecken. 2. Inwieweit sind Fahrgastbefragungen Bedingung für die Ausschreibungen bzw. Verträge des Landes und Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Auftragnehmern? Die in der Antwort zur Frage 1. unter a) und b) aufgeführten Befragungen und Erhebungen sind Bestandteil der neueren Verkehrsverträge zwischen dem Land und den Eisenbahnverkehrsunternehmen, wobei die Durchführung von Verkehrserhebungen nur bei Laufzeiten ab etwa fünf Jahren vorgegeben wird. 3. Welche Kriterien werden bei der Fahrgastbefragung erhoben? Bei den Kundenzufriedenheitsbefragungen nach 1. a) wird nach der Bewertung von Sauberkeit, Schadensfreiheit und Sicherheit im Zug und auf den Stationen sowie nach der Bewertung der Fahrgastinformation einerseits im Regelfall und andererseits bei Unregelmäßigkeiten und Verspätungen gefragt. Bei den Verkehrserhebungen nach 1. b) geht es v. a. um Fahrtrelationen, Fahrtzweck, genutzte Fahrscheinarten und im Vor- und Nachlauf genutzte Verkehrsmittel. Das zentrale Erkenntnisinteresse bei Verbunderhebungen nach 1. c) liegt in der Einnahmeaufteilung . Es werden also insbesondere der Reiseweg mit Umstiegen und die genutzten Fahrscheine abgefragt. Somit ist ein zentrales Kriterium der Ver bund er hebungen die Repräsentativität hinsichtlich der Einnahmeaufteilung. 4. Wem werden die Ergebnisse der Fahrgastbefragung vorgelegt? Bei Befragungen nach 1. a) und 1. b) werden die Ergebnisse dem SPNV-Aufgabenträger (Verkehrsministerium/NVBW) und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgelegt, bei Befragungen nach 1. c) dem Verkehrsverbund. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3233 5. Inwieweit werden die Ergebnisse veröffentlicht? Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbefragungen werden z. T. in SPNV- Qualitätsberichten veröffentlicht. 6. Inwieweit sind die Ergebnisse den Beteiligten zugänglich (aufgeteilt nach Kommunen, Kreisverwaltung, Verkehrsverbünde/-unternehmen)? 7. Welche Möglichkeiten haben die oben aufgeführten Beteiligten, um Einsicht in die Ergebnisse zu erhalten? Die Fragen 6. und 7. werden wegen ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet . Die Landesregierung kann hier nur für die unter 1. a) und b) aufgelisteten Befragungen sprechen. Sie ist auf Nachfrage bereit, eine an den konkreten Bedürfnissen orientierte Einsichtnahme zu ermöglichen. Bei älteren Unterlagen existieren z. T. Genehmigungsvorbehalte der DB Regio. 8. Inwieweit werden die Ergebnisse als Basis für zukünftige Ausschreibungen genutzt ? Es ist vorgesehen, bei künftigen Ausschreibungen – wie auch in der Vergangenheit – auf die Ergebnisse der Verkehrserhebungen zurückzugreifen und Erkenntnisse zu Umsteigebeziehungen und Anschluss-Verkehrsmitteln zu berücksichtigen . Daneben müssen allerdings auch weitere Aspekte wie betriebliche Gegebenheiten und wirtschaftliche Zwänge beachtet werden. 9. Inwieweit werden die Ergebnisse vorgelagerten Beteiligten – wie Kommunen oder Kreisverwaltungen – vorgelegt, um beispielsweise Park-and-Ride-Parkplätze etc. zu planen? Die Initiative zur Planung von Park-and-Ride- (und auch Bike-and-Ride-)Parkplätzen geht i. d. R. von der kommunalen Seite aus. Die Landesregierung ist auf Nachfrage gerne bereit, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, soweit diese vorhanden sind und sinnvolle Erkenntnisse enthalten. Ein- und Aussteigerzahlen für einzelne Stationen liegen i. d. R. auch für längere Zeitreihen vor, wenn auch nicht immer lückenlos. Hermann Minister für Verkehr