Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3238 05. 01. 2018 1Eingegangen: 05. 01. 2018 / Ausgegeben: 16. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Umstellung von der Farbe Grün auf die Farbe Blau bei der baden-württembergischen Polizei bereits (in allen Bereichen wie Uniform, Dienstfahrzeugen etc.) vollständig abgeschlossen? 2. Welche Kosten brachte diese Umstellung mit sich bzw. wird sie ggf. noch mit sich bringen? 3. Welche wichtigen Gründe für die Änderung der Farbe Grün in die Farbe Blau sieht sie, insbesondere hinsichtlich des Aufwands und der Kosten der Umstellung und somit der Kosten-Nutzen-Relation? 4. Teilt sie Kritik oder Bedenken an der Umstellung hinsichtlich der Kosten-Nutzen -Relation bzw. der grundsätzlichen Notwendigkeit? 5. Teilt sie insbesondere die Kritik an der Umstellung unter Berücksichtigung des innerdeutschen Föderalismus und des Prinzips der Subsidiarität, welche gegen die Notwendigkeit einer bundesdeutschen oder gar europäischen Vereinheit - lichung sprechen? 01. 12. 2017 Dr. Gedeon fraktionslos Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Gedeon fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Änderung der Polizeifarbe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3238 2 B e g r ü n d u n g In Europa gilt das Prinzip der Subsidiarität, in der Bundesrepublik Deutschland das des Föderalismus. Polizei ist Ländersache. Daher ist aus Sicht des Fragestellers nicht einsehbar, warum die Farben der Länderpolizeien bundesdeutsch oder gar europäisch vereinheitlicht werden müssten. Gemäß dem bundesdeutschen Föderalismus darf es hier eine berechtigte Vielfalt geben. Auch wenn man bedenkt, dass eine solche Umstellung der Farbe Kosten verursacht , welcher der Steuerzahler zu tragen hat, darf diese nicht leichtfertig vorgenommen werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 Nr. 3-1146.1-0/95 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist die Umstellung von der Farbe Grün auf die Farbe Blau bei der baden-württembergischen Polizei bereits (in allen Bereichen wie Uniform, Dienstfahrzeugen etc.) vollständig abgeschlossen? Zu 1.: Im Hinblick auf nach außen wahrnehmbare Führungs- und Einsatzmittel sowie die Dienst- und Schutzkleidung ist die Umstellung auf die Farbe blau grundsätzlich abgeschlossen. Die Farbe Grün ist in wenigen Randbereichen wie beispielsweise bei Sonderfahrzeugen noch vorhanden. 2. Welche Kosten brachte diese Umstellung mit sich bzw. wird sie ggf. noch mit sich bringen? Zu 2.: Die Gesamtkosten der Umstellung sind nicht bezifferbar; dies einerseits deshalb, weil sich die Kosten auf eine Vielzahl zum Teil kleiner und kleinster Teilbereiche verteilen sowie andererseits deshalb, weil die betroffenen Bekleidungsteile und Ausrüstungsgegenstände ohnehin in gewissen Abständen erneuert werden müssen , weshalb die reinen Beschaffungskosten den tatsächlichen finanziellen Mehraufwand nicht widerspiegeln. So erfolgte insbesondere die Umstellung der uniformierten Fahrzeuge nahezu kostenneutral im Rahmen notwendiger Nachersatzbeschaffungen . 3. Welche wichtigen Gründe für die Änderung der Farbe Grün in die Farbe Blau sieht sie, insbesondere hinsichtlich des Aufwands und der Kosten der Umstellung und somit der Kosten-Nutzen-Relation? Zu 3.: Die Polizei überprüft kontinuierlich die Funktionalität ihrer Bekleidung und passt diese gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen an. Im Juli 2007 beschloss der Ministerrat die Umstellung auf die neue blaue Uniform für die Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei. Der Farbwechsel, der auf eine größere bundes- und europaweite Vereinheitlichung und damit Erkennbarkeit als Polizei abzielte, war dabei lediglich eines von einer Reihe von Zielen der Neubeschaffung . So konnte eine grundlegende Weiterentwicklung des bestehenden Dienstkleidungssortiments erreicht werden. Zielsetzung war hierbei neben der Vermeidung von umstellungsbedingten Mehrkosten und der Gewährleistung eines einheitlichen äußeren Erscheinungsbildes der Beamtinnen und Beamten in der Öf- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3238 fentlichkeit die Überprüfung des bestehenden Sortiments unter den Gesichtspunkten der Optimierung und funktionalen Verbesserung sowie der Wirtschaftlichkeit. Letztlich sollte im Rahmen der Umstellung eine breite Akzeptanz bei den Trägern der Dienstkleidung und ihren Interessenvertretungen erreicht werden. 4. Teilt sie Kritik oder Bedenken an der Umstellung hinsichtlich der Kosten-Nutzen -Relation bzw. der grundsätzlichen Notwendigkeit? 5. Teilt sie insbesondere die Kritik an der Umstellung unter Berücksichtigung des innerdeutschen Föderalismus und des Prinzips der Subsidiarität, welche gegen die Notwendigkeit einer bundesdeutschen oder gar europäischen Vereinheit - lichung sprechen? Zu 4. und 5.: Nein. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration