Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3240 08. 01. 2018 1Eingegangen: 08. 01. 2018 / Ausgegeben: 15. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Tagesmütter und -väter im Wahlkreis Konstanz (Konstanz, Allensbach, Radolfzell, Reichenau, Moos, Gaienhofen, Öhningen) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 2. Wie viele Kinder werden aktuell im Wahlkreis Konstanz von Tagesmüttern und -vätern betreut? 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass neben dem Betreuungsauftrag auch der Bildungsauftrag im Rahmen der Kindertagespflege von den Tagesmüttern und -vätern wahrgenommen werden kann? 4. In welchem Umfang hat die Landesregierung im Jahr 2017 die Kindertages - pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg finanziell gefördert? 5. Welche Vorteile erkennt die Landesregierung in der Kindertagespflege gegen - über anderen Kindertageseinrichtungen? 6. Wie schätzt die Landesregierung mittelfristig den Bedarf an Tagesmüttern und -vätern ein? 7. Was unternimmt die Landesregierung, um diesen Bedarf zu decken? 08. 01. 2018 Erikli GRÜNE Kleine Anfrage der Abg. Nese Erikli GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Situation der Tagesmütter und -väter im Wahlkreis Konstanz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3240 2 B e g r ü n d u n g Die Kindertagespflege leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung einer qualitativ guten Kinderbetreuung in Baden-Württemberg. Damit stellt die Kindertagespflege neben den Kindertageseinrichtungen die zweite Säule dar, um den Rechtsanspruch im Land zu erfüllen. Als solche hat sie sich in den letzten Jahren zu einem eigenständigen Berufsfeld entwickelt. Deutlich wird diese Entwicklung insbesondere daran, dass die Anzahl der Kinder in der Kindertagespflege in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist. Daher ist es wichtig, die aktuelle Situation der Tagesmütter und -väter im Detail zu erfassen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Januar 2018 Nr. 31-6930.180/101 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Mi nis terium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Tagesmütter und -väter im Wahlkreis Konstanz (Konstanz , Allensbach, Radolfzell, Reichenau, Moos, Gaienhofen, Öhningen) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Der Wahlkreis Konstanz ist keine statistisch definierte Raumschaft. Die vorliegende Fragestellung wird daher anhand der Daten des Landkreises Konstanz beantwortet (dies gilt auch für die Antwort zu der Ziffer 2). Die Bundesstatistik der Kinder- und Jugendhilfe erfasst Tagespflegepersonen, die zum Stichtag 1. März Kinder in einem vertraglich vereinbarten Betreuungsverhältnis der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreuen. In einer begleitenden landesspezifischen Abfrage werden zudem Tagespflegepersonen erhoben, die zum Stichtag 1. März ohne Betreuungsverhältnis sind, aber für eine Betreuung zur Verfügung stehen. Bezogen auf den Landkreis Konstanz ist der folgenden Tabelle 1 jeweils für die Jahre 2013 bis 2017 nach den Ergebnissen der Kinder- und Jugendhilfestatistik die Anzahl der aktiven Tagespflegepersonen insgesamt sowie differenziert nach Geschlecht zu entnehmen. Tabelle 2 gibt für die entsprechenden Jahre die Anzahl der Tagespflegepersonen ohne Betreuungsverhältnis lt. begleitender landesspezifischer Abfrage wieder. Das Geschlecht der Tagespflegepersonen ohne Betreuungsverhältnis wird statistisch nicht erfasst. Tabelle 1 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Tagespflegepersonen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege Stichtag 1.3. Tagespflegepersonen mit vertraglich vereinbartem Betreuungsverhältnis im Landkreis Konstanz Anzahl insgesamt davon weiblich männlich 2013 310 300 10 2014 252 247 5 2015 225 220 5 2016 192 190 2 2017 196 192 4 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3240 2. Wie viele Kinder werden aktuell im Wahlkreis Konstanz von Tagesmüttern und -vätern betreut? Zum Stichtag der Kinder- und Jugendhilfestatistik 1. März 2017 wurden im Landkreis Konstanz insgesamt 626 Kinder von Tagespflegepersonen betreut. Informationen dazu, wie viele dieser Kinder von Tagesmüttern bzw. wie viele von Tagesvätern betreut wurden, liegen nicht vor. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass neben dem Betreuungsauftrag auch der Bildungsauftrag im Rahmen der Kindertagespflege von den Tagesmüttern und -vätern wahrgenommen werden kann? Eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung und -entwicklung der Kindertagespflege ist eine fachlich fundierte, zielgerichtete Qualifizierung für Tagespflegepersonen . Der Umfang des aktuell praktizierten Qualifizierungskonzepts in Baden -Württemberg für Tagespflegepersonen beträgt mindestens 160 Unterrichts - einheiten zu je 45 Minuten. Derzeit werden die Standards dieses Qualifizierungskonzepts in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales und des Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. überprüft und beraten. Es ist beabsichtigt , dieses Qualifizierungskonzept in Anlehnung an das auf Bundesebene erschienene „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)“ weiterzuentwickeln, wobei Baden-Württemberg spezifische Themenfelder besonders beachtet werden. 4. In welchem Umfang hat die Landesregierung im Jahr 2017 die Kindertages - pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg finanziell gefördert? Das Land trägt nach § 29 c Absatz 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden sowie die Stadt- und Landkreise nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen bzw. in der Kindertagespflege betreuten Kinder verteilt. Die unterschiedlichen Betreuungszeiten werden dabei berücksichtigt. Die Zuweisungen nach § 29 c FAG betragen im Jahr 2017 nach den derzeit noch vorläufigen Zahlen insgesamt rd. 824 Millionen Euro, davon rd. 60 Millionen Euro für die in Kindertagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren. Für die Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen sah die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege vom 6. März 2017 (K. u. U. 2017 S. 40, GABl. 2017 S. 144) im Jahr 2017 Zuschüsse in Höhe von 2,25 Millionen Euro vor. Davon wurden im Jahr 2017 rd. 2,197 Millionen Euro an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus gezahlt. Tabelle 2 Begleitende Zusatzabfrage Baden-Württemberg Stichtag 1.3. Tagespflegepersonen ohne vertraglich vereinbartes Betreuungsverhältnis im Landkreis Konstanz Anzahl insgesamt 2013 30 2014 16 2015 22 2016 19 2017 35 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3240 4 5. Welche Vorteile erkennt die Landesregierung in der Kindertagespflege gegen - über anderen Kindertageseinrichtungen? Die Kindertagespflege ist im Gegensatz zu den Kindertageseinrichtungen eine familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Kindertagespflege kann sich flexibel den Bedürfnissen der Familien anpassen. 6. Wie schätzt die Landesregierung mittelfristig den Bedarf an Tagesmüttern und -vätern ein? Die Kinderbetreuung einschließlich der Bedarfsplanung von Plätzen in der Kindertagespflege ist eine kommunale Aufgabe. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat deshalb keine eigenen Erkenntnisse über den künftigen Bedarf an Tagespflegepersonen. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Tagespflegepersonen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege, die Kinder in Kindertagespflege bilden, erziehen und betreuen, mittelfristig in der Größenordnung von schätzungsweise rd. 7.000 im Land liegen könnte. Die dieser Schätzung zugrunde liegende Entwicklung der Zahl der Tagespflegepersonen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege in den letzten Jahren kann der folgenden Tabelle entnommen werden. 7. Was unternimmt die Landesregierung, um diesen Bedarf zu decken? Die Kindertagespflege ist eine kommunale Aufgabe. Die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Alter bis Schuleintritt auch in der Kindertagespflege wird nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2017 bis 2020 vom 6. Oktober 2017 (K. u. U. 2017 S. 2015, GABl. 2017 S. 474) gefördert. Das Land fördert die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG; auch der Kindertagespflege sowie die Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen nach der Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 4. Dezember 2017 (K. u. U. 2018 S. 12, GABl. 2017 S. 647). Auch der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e. V. wird vom Land finanziell unterstützt. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Tagespflegepersonen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege in Baden-Württemberg Stichtag 1.3. Tagespflegepersonen mit vertraglich vereinbartem Betreuungsverhältnis 2013 6.717 2014 6.934 2015 6.762 2016 6.620 2017 6.683 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg