Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3243 08. 01. 2018 1Eingegangen: 08. 01. 2018 / Ausgegeben: 14. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt sie die Gefährdungslage im Kreis Freudenstadt bezüglich Hochwasserereignissen ein? 2. Welche Gemeinden sind besonders gefährdet? 3. Seit wann sind ihr bzw. den zuständigen Behörden diese Gefährdungen bekannt ? 4. Welche Schutzmaßnahmen wurden seit 2010 im Kreis Freudenstadt bewilligt und umgesetzt? 5. Welche Anträge zum Hochwasserschutz sind noch nicht genehmigt (bitte einzeln mit Angabe des Antragsdatums und der finanziellen Höhe)? 6. Wie lange dauerten die einzelnen Maßnahmen jeweils von Antragseinreichung bis zur fertigen (baulichen) Umsetzung? 7. Wann wurde der Antrag zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Gemeinde Horb-Mühringen nach dem Hochwasser 2013 erstmals und vollständig beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht? 8. Aus welchem Grund liegt bis zum heutigen Tag noch keine Genehmigung für die Schutzmaßnahmen in Horb-Mühringen seitens des zuständigen Regierungspräsidiums vor? 9. Ist die Landesregierung darüber informiert, dass den betroffenen Anwohnern in Horb-Mühringen nach dem Hochwasser 2013 ihre dafür nötigen Versicherungen ersatzlos gekündigt wurden und sie keine neuen abschließen können? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Hochwasserschutz im Kreis Freudenstadt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3243 2 10. Mit welcher Hilfe können die Anwohner rechnen, falls in Zukunft vor Abschluss der Schutzmaßnahmen wieder Schadensereignisse durch Hochwasser eintreten? 08. 01. 2018 Dürr AfD B e g r ü n d u n g In der Ausgabe des Schwarzwälder Boten vom 5. Januar 2018 wird berichtet, dass die Horber Teilgemeinde Mühringen ihren Hochwasserschutz nicht weiter planen bzw. umsetzen kann, da hierzu die Genehmigung des Regierungspräsidiums noch immer fehlt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 Nr. 5-0141.5/594 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt sie die Gefährdungslage im Kreis Freudenstadt bezüglich Hochwasserereignissen ein? Im Kreis Freudenstadt sind vor allem bebaute Tallagen an den größeren Gewässern wie Murg, Kinzig, Wolf, Glatt, Neckar und Eyach durch Hochwasser gefährdet . Dort wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Schutzanlagen realisiert , die auf einen Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis ausgerichtet sind. Allerdings ist ein vollständiger Schutz vor Hochwasser durch technische Maßnahmen nicht möglich. Deshalb ist es wichtig, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen mögliche Schäden in Folge von Hochwasser so weit wie möglich zu vermindern. Dazu wurden im Zuge der Hochwasserrisikomanagementplanung landesweit bis 2015 geeignete Maßnahmen in sogenannten Maßnahmenberichten zusammengestellt und Hilfestellungen zur Umsetzung in Form von Leitfäden und Kompaktinformationen erarbeitet. 2. Welche Gemeinden sind besonders gefährdet? 3. Seit wann sind ihr bzw. den zuständigen Behörden diese Gefährdungen bekannt ? Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Im Jahre 1990 war der gesamte Landkreis von einem sehr großen Hochwasserereignis betroffen. Dies war für die Kommunen der Anlass, Hochwasserschutzmaßnahmen in Angriff zu nehmen oder zu optimieren. Im Einzugsgebiet der Glatt haben sich die Kommunen zu einem Zweckverband zusammengeschlossen. Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg haben bis 2015 Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer erstellt. Sie liefern konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen. Diese Daten sind über die interaktive Hochwassergefahrenkarte im UDO (Umwelt-Daten und -Karten Online) für jedermann auf der Internetseite 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3243 des Umweltministeriums unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de einsehbar . Dort können über eine Abfrage in der Karte sowohl detaillierte Informationen zur Gefährdungslage der jeweiligen Gemeinde als auch einzelner Objekte aufgerufen werden. 4. Welche Schutzmaßnahmen wurden seit 2010 im Kreis Freudenstadt bewilligt und umgesetzt? 5. Welche Anträge zum Hochwasserschutz sind noch nicht genehmigt (bitte einzeln mit Angabe des Antragsdatums und der finanziellen Höhe)? Es wurden bisher alle Anträge genehmigt. 6. Wie lange dauerten die einzelnen Maßnahmen jeweils von Antragseinreichung bis zur fertigen (baulichen) Umsetzung? Die Umsetzungsdauer betrug zwei bis sechs Jahre in Abhängigkeit vom Umfang der jeweiligen Maßnahme. 7. Wann wurde der Antrag zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Gemeinde Horb-Mühringen nach dem Hochwasser 2013 erstmals und vollständig beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht? 8. Aus welchem Grund liegt bis zum heutigen Tag noch keine Genehmigung für die Schutzmaßnahmen in Horb-Mühringen seitens des zuständigen Regierungspräsidiums vor? Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam beantwortet. Vonseiten der Gemeinde konnte bislang kein Genehmigungsantrag zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Gemeinde Horb-Mühringen beim hierfür zuständigen Landratsamt eingereicht werden, da zuvor die Randbedingungen zur 7UlJHU 0D‰QDKPH EHZLOOLJW XPJHVHW]W =ZHFNYHUEDQG +: *ODWW +RFKZDVVHUUFNKDOWHEHFNHQ 1U +DPPHUVFKPLHGH *ODWWHQ =ZHFNYHUEDQG +: *ODWW +RFKZDVVHUUFNKDOWHEHFNHQ LQ *ODWWHQ =ZHFNYHUEDQG +: *ODWW /RNDOH +:6 0D‰QDKPHQ LQ 'RUQKDQ %HWWHQKDXVHQ =ZHFNYHUEDQG +: *ODWW +RFKZDVVHUUFNKDOWHEHFNHQ (WWHQEDFK *HPHLQGH %DLHUVEURQQ *HELHWOLFKHU +RFKZDVVHUVFKXW] %DLHUVEURQQ %$ 0LWWHOWDO =ZHFNYHUEDQG +: *ODWW (UJlQ]HQGH ORNDOH +RFKZDVVHUVFKXW]PD‰QDKPHQ LQ 6XO] +RSIDX *HPHLQGH :DOGDFKWDO 9HUWLHIWH 6LFKHUKHLWVEHUSUIXQJ QDFK ',1 IU +5% LQ $UEHLW 6WDGW +RUE 9HUWLHIWH hEHUSUIXQJ QDFK ',1 +5% 'LHVVHQHUEDFK LQ +RUE 'HWWOLQ LQ $UEHLW =ZHFNYHUEDQG +: *ODWW /RNDOH +:6 0D‰QDKPH DQ GHU *ODWW LQ 'RUQKDQ /HLQVWHWWHQ 7HLOPD‰QDKPH LQ $UEHLW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3243 4 Umsetzung der Maßnahmen an dem in der Unterhaltungslast des Landes liegenden „Gewässern I. Ordnung“ zu vereinbaren sind. Abgestimmt ist, dass die Stadt Horb als Träger in der Maßnahme fungiert. Hierzu soll eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe zur Umsetzung der Maßnahme sowie der finanziellen Beteiligung unterschrieben werden. Nach abschließender Fertigstellung und Abstimmung der Vereinbarung mit der Stadt Horb ist beabsichtigt, diese im ersten Quartal 2018 zu unterzeichnen. 9. Ist die Landesregierung darüber informiert, dass den betroffenen Anwohnern in Horb-Mühringen nach dem Hochwasser 2013 ihre dafür nötigen Versicherungen ersatzlos gekündigt wurden und sie keine neuen abschließen können? Der Landesregierung ist bekannt, dass bei wiederholten Überflutungsschäden Versicherungsverträge gekündigt wurden und dass es unter diesen Umständen schwierig ist, einen Versicherer zu finden, der höhere Risiken versichert. Die Betroffenen können diese Situation ggf. verbessern, indem sie durch Objektschutzmaßnahmen die Risiken vermindern. 10. Mit welcher Hilfe können die Anwohner rechnen, falls in Zukunft vor Abschluss der Schutzmaßnahmen wieder Schadensereignisse durch Hochwasser eintreten? Nach einem außergewöhnlichen, unvorhergesehenen, großräumigen und zeitgleich ausgelösten Naturereignis oder Unglücksfall mit einer Vielzahl stark Betroffener und einer erheblichen Schadenssumme kann die Gewährung von Landeshilfen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen vom 27. Oktober 2017 (GABl. S. 506) in Betracht kommen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft