Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3245 08. 01. 2018 1Eingegangen: 08. 01. 2018 / Ausgegeben: 23. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Ausmaß sind die Gebäude der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) Mannheim durch Schadstoffe belastet, insbesondere durch Asbest (aufgelistet nach den einzelnen Gebäuden)? 2. Welche Mittel sind für die Sanierung der HAW Mannheim eingestellt und aus welchen Quellen werden diese Mittel geschöpft? 3. Welche Sanierungsmaßnahmen sollen mit diesen Mitteln durchgeführt werden? 4. Innerhalb welchen Zeitraums sollen die geplanten Maßnahmen abgeschlossen werden? 5. Müssen hierfür andere, bereits geplante Sanierungsmaßnahmen zurückgestellt werden? 6. Falls ja, wann werden diese nachgeholt? 7. Welche räumlichen Ersatzkapazitäten sind für die Zeit der Sanierung vorge - sehen? 8. Mit welchem zusätzlichen Aufwand wird der Hochschulhaushalt durch die Sanierungsmaßnahme belastet? 9. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung bezüglich des weiteren infrastrukturellen Ausbaus der HAW? 08. 01. 2018 Dr. Fulst-Blei SPD Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Baulicher Zustand der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Mannheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3245 2 B e g r ü n d u n g Die Hochschulen im Land, so auch die HAW in Mannheim, klagen über einen hohen Sanierungsstau. Um der Hochschule Planungssicherheit zu geben, ist es daher angebracht, in Erfahrung zu bringen, wie groß dieser Sanierungsstau an der Hochschule tatsächlich ist, welche Kosten dadurch entstehen und in welchem Umfang die zur Verfügung stehenden Gebäude genutzt werden können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 Nr. 4-33MA/202 beantwortet das Ministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die oben genannte Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Ausmaß sind die Gebäude der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) Mannheim durch Schadstoffe belastet, insbesondere durch Asbest (aufgelistet nach den einzelnen Gebäuden)? Zu 1.: Gebäude E: – Polychlorierte Biphenyle (PCB) in der Fußbodenbeschichtung im Untergeschoss und Erdgeschoss, – Künstliche Mineralfasern (KMF) im Leitungsdämmmaterial, – vermutlich Asbest in Brandschutztüren. Gebäude H: – Asbest in Trennwänden, – Asbest in den Brandschutzklappen, – Asbest in Pappestreifen als Deckenauflager im Zwischendeckenbereich, – KMF auf den Zwischendecken. Die in Gebäude E und H vorhandenen Schadstoffe wurden und werden im Rahmen von laufenden Baumaßnahmen nach den einschlägigen technischen Regeln entfernt. Sofern ein Ausbau nicht möglich ist (Auflager Gebäude H), werden die Schadstoffe fachgerecht beschichtet oder dauerhaft räumlich getrennt. In den übrigen Gebäuden der Hochschule sind keine Schadstoffbelastungen bekannt . Im Rahmen der Bauunterhaltung der Vergangenheit wurden auch keine Schadstoffe vorgefunden. 2. Welche Mittel sind für die Sanierung der HAW Mannheim eingestellt und aus welchen Quellen werden diese Mittel geschöpft? 3. Welche Sanierungsmaßnahmen sollen mit diesen Mitteln durchgeführt werden? Zu 2. und 3.: Gebäude E: Sanierung/Umbau Labore UG, Brandschutz 1.900.000 €, Epl. 12/Kap. 1208 Laboreinbauten 441.000 €, Drittmittel 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3245 Gebäude G: Ertüchtigung Labore 800.000 €, Epl. 12/Kap. 1208 Gebäude H: Brandschutzmaßnahmen Hochhaus 1.250.000 €, Epl. 12/Kap. 1208 Sanierung Fassade, Brandschutz, WC-Anlagen 9.000.000 €, Epl. 12/Kap. 1208 Mehrere Gebäude: Austausch BMA u. zentr. Gefahrenmeldeanlage 900.000 €, Epl. 12/Kap. 1208 Allgemeiner Bauunterhalt 800.000 €, Epl. 12/Kap. 1208 Gebäude B: Sanierung Brandschutz, Außenhülle 12.000.000 €, Epl. 12/Kap. 1208 (im Rahmen der jährlichen Instandhaltungsprogramme im Jahr 2020 eingeplant) 4. Innerhalb welchen Zeitraums sollen die geplanten Maßnahmen abgeschlossen werden? Zu 4.: gepl. Fertigstellung im Jahr Gebäude E: Sanierung und Umbau Labore UG und Brandschutz 2018 Laboreinbauten 2018 Gebäude G: Ertüchtigung Labore 2018 Gebäude H: Brandschutzmaßnahmen Hochhaus 2018 Sanierung Fassade, Brandschutz und WC-Anlagen 2022 Mehrere Gebäude: Austausch BMA und zentrale Gefahrenmeldeanlage 2020 Allgemeiner Bauunterhalt jährlich Gebäude B: Sanierung Brandschutz, Außenhülle 2022 5. Müssen hierfür andere, bereits geplante Sanierungsmaßnahmen zurückgestellt werden? 6. Falls ja, wann werden diese nachgeholt? Zu 5. und 6.: Nein. Für die Erhaltung der landeseigenen Gebäude sowie für den sukzessiven Abbau des Sanierungsstaus wurde die Mittelausstattung im StHPl 2018/19 um 765 Mio. Euro erhöht und damit im Doppelhaushalt auf rd. 1,5 Milliarden Euro nahezu verdoppelt . Diese finanziellen Spielräume werden genutzt, um anstehende Sanierungs - und Modernisierungsmaßnahmen landesweit über alle Verwaltungsbe - reiche zeitnah in Angriff zu nehmen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3245 4 7. Welche räumlichen Ersatzkapazitäten sind für die Zeit der Sanierung vorge - sehen? Zu 7.: Die derzeitigen Maßnahmen werden im laufenden Betrieb durchgeführt. Für die künftige Sanierung Gebäude B sind Auslagerungsflächen angedacht. 8. Mit welchem zusätzlichen Aufwand wird der Hochschulhaushalt durch die Sanierungsmaßnahme belastet? Zu 8.: Für den StHPl. 2018/2019 hat die Hochschule Mannheim im Zuge der anstehenden Sanierung des Gebäudes H für das Jahr 2018 Umzugskosten in Höhe von 139.000 Euro und für das Jahr 2019 Umzugskosten in Höhe von 224.000 Euro beantragt . Im StHPl. 2018/2019 konnten Mittel in Höhe von insgesamt 242.000 Euro (2018: 92.600 Euro, 2019: 149.400 Euro) etatisiert werden. Die Hochschule Mannheim muss damit ein Drittel der beantragten Kosten selbst finanzieren, das entspricht einem Betrag von 121.000 Euro. 9. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung bezüglich des weiteren infrastrukturellen Ausbaus der HAW? Zu 9.: Derzeit werden in einer Arbeitsgruppe die Parameter für die Berechnung des Flächenbedarfs für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften überarbeitet . Insbesondere sollen Parameter für die Berechnung von Forschungsflächen festgelegt werden. Mit dem Abschluss der Arbeitsgruppe ist voraussichtlich im Frühjahr 2018 zu rechnen. Ein infrastruktureller Ausbau der Hochschule Mannheim ist nur dann möglich, wenn weiterer langfristiger Flächenbedarf und damit ein Flächendefizit besteht. Maßgebend für die Feststellung des Flächenbedarfs sind die dann landesweit geltenden Flächenparameter. Dr. Splett Staatssekretärin