Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3246 09. 01. 2018 1Eingegangen: 09. 01. 2018 / Ausgegeben: 15. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war 2017 die Anzahl der Bewerbungen aus Nicht-EU-Ländern, die nicht unter Ausnahmeregelungen für Studiengebühren fallen (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern), auf Studienplätze an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, der Universität Mannheim, der Staat - lichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Mannheim? 2. Wie hat sich diese Bewerberzahl im Vergleich zu 2015 und 2016 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? 3. Wie hoch war die Anzahl der tatsächlichen Studienanfängerinnen und -anfänger in den Jahren 2010 bis 2017 aus den Nicht-EU-Ländern (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? 4. Aus welchen Nicht-EU-Ländern fallen Bewerberinnen und Bewerber unter die Ausnahmeregelungen und wie hoch ist die Anzahl dieser an den genannten Standorten? 5. Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen für das Land durch die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer an den genannten Mannheimer Einrichtungen ? 6. Wie hoch sind die angesetzten Kosten für den erhöhten Verwaltungsaufwand an den genannten Mannheimer Einrichtungen? 09. 01. 2018 Dr. Fulst-Blei SPD Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Auswirkungen der Studiengebühren für Nicht-EU- Ausländer auf den Hochschulstandort Mannheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3246 2 B e g r ü n d u n g Sollten im Rahmen der Einführung von Studiengebühren für ausländische Studierende die Bewerberzahlen in diesem Bereich zurückgehen, stellt sich nicht nur die Frage, ob der administrative Aufwand den finanziellen Ertrag rechtfertigt. Es besteht ebenfalls die Gefahr, dass über Jahre hinweg aufgebaute Angebote für die Gruppe ausländischer Studierenden nicht ausreichend nachgefragt werden können und somit die Hochschulen in Bezug auf ihre Internationalisierungsstrategien geschwächt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3246 A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 Nr. 21-7627.0/161/1 beantwortet das Minis - terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. Wie hoch war 2017 die Anzahl der Bewerbungen aus Nicht-EU-Ländern, die nicht unter Ausnahmeregelungen für Studiengebühren fallen (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern), auf Studienplätze an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, der Universität Mannheim, der Staat - lichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Mannheim? Da Ausnahme- und Befreiungstatbestände nicht schon bei der Bewerbung geprüft werden, können die Hochschulen keine Angaben dazu machen, welche Bewerber Ausnahme- oder Befreiungstatbestände erfüllen. Nach Herkunftsländern differenzierte Bewerberzahlen liegen dem Wissenschaftsministerium nicht vor. Tabelle 1 berichtet die Anzahl der Bewerbungen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten an den genannten Hochschulstandorten in den Jahren 2015, 2016 und 2017. Genau wie Studierende aus den EU-Staaten sind Studierende aus den EWR-Staaten Norwegen , Island und Liechtenstein von der Gebührenpflicht ausgenommen. Sie werden deshalb in Folge ebenso wie Bewerbungen von EU-Bürgern in Tabelle 1 nicht berücksichtigt 2. Wie hat sich diese Bewerberzahl im Vergleich zu 2015 und 2016 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? Siehe Antwort Frage 1. 3. Wie hoch war die Anzahl der tatsächlichen Studienanfängerinnen und -anfänger in den Jahren 2010 bis 2017 aus den Nicht-EU-Ländern (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? Tabelle 2 berichtet die Anzahl der Studienanfänger und -anfängerinnen im ersten Hochschulsemester gemäß der amtlichen Studierendenstatistik differenziert nach Herkunftsländern für die Studienjahre 2010 bis 2016. Zahlen für das Studienjahr 2017 sind aktuell noch nicht verfügbar. Wie schon in Frage 1 werden Studierende aus den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein nicht ausgewiesen, da sie nicht der Gebührenpflicht unterfallen. Die Studienanfängerzahlen der Medizinischen Fakultät Mannheim können auf Basis der amtlichen Statistik leider nicht gesondert ausgewiesen werden. Ersatzweise werden alle Studienanfänger und -anfängerinnen des Fachbereichs Humanmedizin der Universität Heidelberg berichtet . Hierin enthalten sind neben der Medizinischen Fakultät Mannheim auch die Medizinische Fakultät Heidelberg. Tabelle 1: Bewerber und Bewerberinnen aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staaten am Hochschulstandort Mannheim in den Studienjahren1) 2015 bis 2017 2015 2016 2017 Universität Mannheim 838 920 1.121 Hochschule Mannheim 1.040 982 736 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim 1.216 1.446 1.372 Universität Heidelberg, Medizinische Fakultät Mannheim, Studiengang Humanmedizin2) 141 204 281 Insgesamt 3.235 3.552 3.510 1) Studienjahr = Sommersemester plus darauffolgendes Wintersemester (Studienjahr 2015 = Sommersemester 2015 und Wintersemester 2015/2016). 2) Vergabeverfahren von Studienplätzen im Rahmen der Ausländerquote (Vorabquote 5 %) Quelle: Angaben der Hochschulen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3246 4 Anzahl der Studienanfänger/-innen im 1. Hochschulsemester aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staaten 1) am Hochschulstandort Mannheim nach Hochschule und Herkunftsland der Studienanfänger, in den Studienjahren2) 2010 bis 2016 Hochschule – Herkunftsland der Studienanfänger 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Universität Mannheim Afghanistan . . Ägypten . 3 6 5 10 6 3 Albanien . . 5 7 14 14 Algerien . Argentinien . . 4 . 3 . 3 Armenien . 4 . . Aserbaidschan . . . . . Äthiopien 4 3 . . Australien, einschl. Kokosinseln, Weihnachtsinsel und Norfolk-Inseln 16 6 15 16 26 27 19 Bangladesch 3 . . . Bolivien . . . 3 . . Bosnien und Herzegowina . . . . . . 4 Brasilien 4 5 8 9 8 8 9 Chile . 3 3 9 3 . China, einschl. Tibet und Hongkong 49 58 70 118 116 147 140 Costa Rica . Dominikanische Republik . Ecuador, einschl. Galapagos-Inseln . 3 3 3 El Salvador . . Georgien . . . 4 Ghana . . Guatemala . Guinea . Honduras . Indien, einschl. Sikkim und Gôa 10 17 26 27 37 22 20 Indonesien, einschl. Irian Jaya . . . . 3 3 . Irak . . Iran, Islamische Republik . . 4 . 3 Israel . . . 3 Jamaika . . . Japan 7 13 7 14 8 11 15 Jordanien . . . Kambodscha . . Kamerun . . . . Kanada 43 43 43 41 59 56 56 Kasachstan . . . 5 4 . 5 Kenia . . . Kirgisistan 3 . . . . Kolumbien 8 11 9 25 25 25 28 Korea, Dem. Volksrepublik, auch Nord-Korea . Korea, Republik, auch Süd-Korea 14 21 28 33 35 40 38 Kosovo . Kroatien . Kuba . Kuwait 3 Libanon . Madagaskar . Malaysia 3 5 3 . 5 4 Mali Marokko . . 3 4 . Mauritius . Mazedonien . . . 6 3 Mexiko 12 12 11 10 11 16 12 Moldau, Republik (Moldawien) . . . . . 3 Mongolei . . 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3246 Montenegro . Myanmar . Namibia . . . Nepal . . . Neuseeland . . 3 . 3 3 Nigeria . . . 3 Oman . Pakistan . . 7 7 8 6 6 Palästinensische Gebiete . . . Panama . Paraguay . . Peru 7 6 4 5 3 8 10 Philippinen . . Ruanda . Russische Föderation 19 25 35 24 37 39 28 Sambia . Saudi-Arabien . Schweiz 3 8 8 4 10 11 14 Senegal . Serbien . . . . . . . Sierra Leone . Singapur 34 30 30 26 28 32 25 Südafrika . . . Syrien, Arab. Republik . . 6 5 Tadschikistan . Taiwan 19 29 32 33 30 34 32 Tansania, Ver. Republik . Thailand 10 9 9 5 13 11 10 Togo . Tunesien . . Türkei 13 20 29 30 37 42 41 Turkmenistan . Ukraine 4 7 6 12 17 12 16 Uruguay . . Usbekistan . . Venezuela . . . Vereinigte Staaten (von Amerika), auch USA 78 111 82 84 105 120 129 Vereinigte Staaten, abhängige Gebiete in Australien /Ozeanien . Vietnam 3 3 4 5 16 12 23 Weißrussland (Belarus) 3 . 5 . 3 5 . Hochschule Mannheim (FH) Ägypten 3 . 3 Albanien . . . Algerien . Armenien . Aserbaidschan . . Australien, einschl. Kokosinseln, Weihnachtsinsel und Norfolk-Inseln . Bangladesch . . . . . . Benin . Bolivien . Bosnien und Herzegowina . Brasilien 12 9 3 4 3 3 3 Brunei Darussalam . Burkina Faso . Chile . . . . . China, einschl. Tibet und Hongkong . 4 5 6 6 . 5 Costa Rica . Ecuador, einschl. Galapagos-Inseln . . El Salvador . Eritrea . Hochschule – Herkunftsland der Studienanfänger 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3246 6 Ghana . Honduras . Indien, einschl. Sikkim und Gôa 5 5 4 4 4 . . Indonesien, einschl. Irian Jaya 11 . 8 5 14 17 16 Iran, Islamische Republik . 3 4 . 3 3 3 Israel . . . . Japan Jemen . . Jordanien . . . Kamerun 26 18 32 17 19 18 7 Kanada . . . Kasachstan . . Kenia . . . Kolumbien . . . 5 . . . Kongo, Dem. Republik . Korea, Republik, auch Südkorea . . Kosovo . . . Kroatien . . Kuba . Libanon . . . . Malaysia 5 7 10 11 3 12 3 Marokko 13 9 23 10 18 7 14 Mauretanien . Mauritius . . 8 Mazedonien . . Mexiko . 3 4 4 . . Moldau, Republik (Moldawien) . . . Mongolei . . Myanmar . Namibia . Nepal . . 3 . . Neuseeland . Nigeria . . . . Pakistan 3 . 4 9 5 5 3 Palästinensische Gebiete . Panama . Peru . . Philippinen . . Russische Föderation 3 3 . . 4 5 . Saudi-Arabien . 5 . Schweiz . . Serbien . . . . Singapur . 3 . Sri Lanka . Südafrika . Syrien, Arab. Republik . . 3 3 5 Tadschikistan . Thailand . . 6 6 3 Togo . Tunesien . . . . 4 7 6 Türkei 11 7 7 . . 3 . Übriges Asien . Uganda . . Ukraine 4 3 . . . . Venezuela . . . . . Vereinigte Staaten (von Amerika), auch USA 3 . 3 . 3 3 . Vietnam 3 . . . 5 . Weißrussland (Belarus) . . Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Australien, einschl. Kokosinseln, Weihnachtsinsel und Norfolk-Inseln . 7 . . . 7 Brasilien . 3 . . 4 . . Hochschule – Herkunftsland der Studienanfänger 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3246 China, einschl. Tibet und Hongkong 4 4 10 10 11 5 6 Costa Rica . Japan 8 18 15 7 12 8 8 Kanada . . . Kolumbien . . Kongo, Republik . Korea, Republik, auch Südkorea 11 17 20 26 26 20 14 Kuba . . Mazedonien . Paraguay . Peru . . Russische Föderation 3 . . Schweiz . . . Serbien . . . . Südafrika . Taiwan . . 3 5 . 5 5 Türkei . . . Ukraine . . . . . Uruguay . Usbekistan . Venezuela . . . . Vereinigte Staaten (von Amerika), auch USA . 3 . . . . Vietnam . Weißrussland (Belarus) . . Universität Heidelberg (Studienbereich Humanmedizin)3) Afghanistan . . . Ägypten 4 . . . 9 3 4 Albanien 3 3 . Argentinien . . Armenien . . Aserbaidschan . . . . Äthiopien . . Australien, einschl. Kokosinseln, Weihnachtsinsel und Norfolk-Inseln . . Bangladesch . . 3 . . Bhutan . Bosnien und Herzegowina . . . . . Botsuana . Brasilien . . 3 . 3 3 . Burkina Faso . . Burundi . Chile . . 3 12 4 . China, einschl. Tibet und Hongkong 23 21 31 52 30 44 50 Costa Rica . Ecuador, einschl. Galapagos-Inseln . 5 . Eritrea . . . Georgien . . . . Ghana 3 4 3 . . 3 3 Guatemala . . Indien, einschl. Sikkim und Gôa 5 8 12 4 3 8 Indonesien, einschl. Irian Jaya . 3 4 . 3 . 6 Irak . . . Iran, Islamische Republik . 4 6 . 5 . 3 Israel . . . 3 . Japan . Jemen . Jordanien . . 5 . Kamerun . . . . 3 Kanada 3 . 3 3 . . Kasachstan . . . Katar . Kenia . . . . Hochschule – Herkunftsland der Studienanfänger 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3246 8 Kolumbien . 3 Korea, Republik, auch Südkorea . . . . Kosovo . Kroatien . . Libanon . . 3 . . Libyen . . Madagaskar . Malawi . . . Malaysia . . Marokko . Mazedonien . . . Mexiko 4 8 4 4 . 7 6 Moldau, Republik (Moldawien) . Mongolei . Myanmar . . 3 . . Nepal . . . Neuseeland . Nigeria . . 3 . . . Pakistan . . . 3 Palästinensische Gebiete . . . Paraguay . . Peru . 3 . Philippinen . . . . Ruanda . . Russische Föderation 3 4 3 . . . . Sambia . . Saudi-Arabien . . . . Schweiz 7 5 4 4 3 4 5 Senegal . Serbien . . . . . Simbabwe . Singapur . . . . . Somalia . . Sri Lanka . . Sudan (einschl. Südsudan) . . Suriname . Syrien, Arab. Republik 5 . 3 . 3 3 5 Tadschikistan . . Taiwan . . . . . Tansania, Ver. Republik . . . 3 Thailand . . . . Trinidad und Tobago . Tunesien . . Türkei 5 7 4 5 6 15 Uganda . . Ukraine . . . Uruguay . Vereinigte Staaten (von Amerika), auch USA 4 6 5 5 3 4 5 Vietnam . . . . Weißrussland (Belarus) . . 1) Nur Bildungsausländer 2) Studienjahr = Sommersemester plus darauffolgendes Wintersemester (Studienjahr 2015 = Sommersemester 2015 und Wintersemester 2015/2016). 3) Da in der amtlichen Studierendenstatistik nicht nach den einzelnen Medizinischen Fakultäten unterschieden wird, wird hier die Gesamtzahl der Studienanfänger im Studienbereich Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) wiedergegeben. .= Zahlenwert unterliegt der Statistischen Geheimhaltung nach § 16 BStatG Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Studierendenstatistik Hochschule – Herkunftsland der Studienanfänger 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3246 4. Aus welchen Nicht-EU-Ländern fallen Bewerberinnen und Bewerber unter die Ausnahmeregelungen und wie hoch ist die Anzahl dieser an den genannten Standorten? Angaben über die Herkunftsländer von Bewerberinnen und Bewerbern, welche unter einen Ausnahme- oder Befreiungstatbestand fallen, liegen dem Wissenschaftsministerium nicht vor. In § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und anderer Gesetze vom 9. Mai 2017 ist geregelt, dass Hochschulen in einer Satzung für internationale Studierende, die sie für besonders begabt erachten, eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Studiengebühr vorsehen können. Die Hochschulen sollen in besonderem Maße Studierende berücksichtigen, die die Staatsangehörigkeit eines Unterzeichnerstaates des Partnerschaftsabkommens 2000/483/EG oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, der nach der Feststellung der Vereinigten Nationen zu den am geringsten entwickelten Nationen ge - hört, besitzen. In § 2 der Studiengebührenbefreiungsverordnung vom 27. Juli 2017 ist geregelt, dass Internationale Studierende, die in einem vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) geförderten entwicklungsbezogenen Masterstudiengang eingeschrieben sind und die Staatsangehörigkeit eines Unterzeichnerstaates des Partnerschaftsabkommens 2000/483/EG oder die Staatsangehörigkeit eines Staates , der nach der Feststellung der Vereinigten Nationen zu den am geringsten entwickelten Nationen gehört, besitzen, von der Studiengebühr befreit sind. 5. Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen für das Land durch die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer an den genannten Mannheimer Einrichtungen? In Tabelle 3 wird die Anzahl der Einschreibungen von Studierenden aus Nicht- EU-/Nicht-EWR-Staaten an den Hochschulen in Mannheim berichtet. Dem Wissenschaftsministerium liegen keine abschließenden Zahlen zu Ausnahme- und Befreiungstatbeständen vor, weswegen die zu erwartenden Einnahmen nicht genau beziffert werden können. Zur Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg liegen dem Ministerium keine Zahlen vor. Berechnet man auf Basis der oben genannten Zahlen die Einnahmehöhe, so ergibt sich ein Betrag von 549.000 € pro Semester. Ausnahme- und Befreiungstatbestände sind hierbei nicht berücksichtigt. 6. Wie hoch sind die angesetzten Kosten für den erhöhten Verwaltungsaufwand an den genannten Mannheimer Einrichtungen? Für die Gebührenerhebung sind keine zusätzlichen Mittel veranschlagt. Sie sind vielmehr in den für die Hochschulen veranschlagten Mitteln mitenthalten. Dabei gilt der Gesamtdeckungsgrundsatz, der den Hochschulen ein flexibles und spar - sames Wirtschaften im Rahmen eines selbstorganisierten Verwaltungshandelns ermöglicht. Über die Mittelzuwächse hat sich das Land mit den Hochschulen im Hochschulfinanzierungsvertrag verständigt. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Tabelle 3: Einschreibungen von Internationalen Studierenden aus Nicht- EU-/Nicht-EWR-Staaten am Hochschulstandort Mannheim im Wintersemester 2017/2018 Universität Mannheim 219 Hochschule Mannheim 74 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim 73 Universität Heidelberg, Medizinische Fakultät Mannheim k. A. Quelle: Angaben der Hochschulen, Stand 4. Dezember 2017