Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3259 10. 01. 2018 1Eingegangen: 10. 01. 2018 / Ausgegeben: 21. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler in wie vielen Klassen besuchten bzw. besuchen im Schuljahr 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 die Grundschulen in Mannheim? 2. Wie viele Deputate (Vollzeitlehrereinheiten) standen bzw. stehen den oben genannten Schulstandorten für die besagten drei Schuljahre zur Verfügung? 3. Wie viele Schulstunden sind an den Grundschulen in Mannheim in diesen drei besagten Schuljahren insgesamt ausgefallen (in absoluten Zahlen sowie aufgelistet in Relation zu den insgesamt vorgesehenen Stunden)? 4. Wie viele Vertretungsstunden wurden an den Grundschulen in Mannheim in den drei besagten Schuljahren gehalten? 5. Wie viele Stunden Mehrarbeit haben in den drei besagten Schuljahren die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen in Mannheim geleistet (aufgelistet nach Schuljahren und Schulstandort)? 6. Welche Form der Kompensation haben die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen in Mannheim für die geleistete Mehrarbeit erhalten bzw. können sie grundsätzlich einfordern? 7. Wie gestaltet sich die Praxis von Anzeigen und Abrechnen der Mehrarbeitsstunden für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die zuständigen Behörden? 8. Inwiefern wurde dieses Verfahren zur Erfassung und Kompensation von Mehrarbeit verändert? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Unterrichtsversorgung an Grundschulen in Mannheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3259 2 9. Wie viele Stunden Mehrarbeitsunterricht aus welchem Zeitraum sind derzeit noch nicht abgegolten? 10. Wie gedenkt die Landesregierung damit umzugehen, dass angesichts der starken Belastung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern in der angespannten personellen Situation ein angemessener Ausgleich für Mehrarbeit nur schwer bis gar nicht zu ermöglichen ist? 10. 01. 2018 Dr. Fulst-Blei SPD B e g r ü n d u n g Die Unterrichtsversorgung, insbesondere an den Grundschulen, ist von wichtiger Bedeutung für den Start junger Menschen ins Leben und in den späteren Beruf. Die Grundschulen klagen über gravierende Schwierigkeiten, eine durchgängige Unterrichtsversorgung leisten zu können. Mehrarbeitsunterricht ist in dieser Situation eher die Regel als die Ausnahme. Die Herausforderung an die Schulleitungen , unter diesen Umständen den Pflichtunterricht zu gewährleisten, sind bereits enorm und oft nicht zu bewältigen. Zudem wünschen die Lehrerinnen und Lehrer als Ausgleich für die Mehrarbeit eher Freizeit als die Auszahlung dieser Stunden. Es ist daher nur schwer verständlich, warum auch der bürokratische Aufwand bei der Auszahlung der Mehrarbeitsstunden im Laufe des letzten Jahres erhöht wurde und nun eine zusätzliche Belastung für Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen darstellt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. Februar 2018 Nr. 21-6501.6/194/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler in wie vielen Klassen besuchten bzw. besuchen im Schuljahr 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 die Grundschulen in Mannheim? In der folgenden Tabelle sind die Schüler- und Klassenzahlen an den Grundschulen in Mannheim in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 zusammengestellt . Datenquelle: für 2017 ASD-BW; für 2015 und 2016: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 6FKXOMDKU .ODVVHQ 6FKOHU JHVDPW .ODVVHQ 6FKOHU JHVDPW .ODVVHQ 6FKOHU JHVDPW 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3259 2. Wie viele Deputate (Vollzeitlehrereinheiten) standen bzw. stehen den oben genannten Schulstandorten für die besagten drei Schuljahre zur Verfügung? In der folgenden Tabelle sind die in den Schuljahren 2015/2016, 2016/2017 zum Statistikstichtag im Oktober an den Schulen in Mannheim bereitgestellten Vollzeitlehrereinheiten zusammengestellt. Zahlen aus der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2017/2018 liegen voraussichtlich im Juli 2018 vor. 1) Angaben werden für Grund-, Werkreal- und Hauptschulen zusammen ermittelt, nicht nach Schularten getrennt. Datenquelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 3. Wie viele Schulstunden sind an den Grundschulen in Mannheim in diesen drei besagten Schuljahren insgesamt ausgefallen (in absoluten Zahlen sowie aufgelistet in Relation zu den insgesamt vorgesehenen Stunden)? Die vom Kultusministerium seit dem Jahr 2000 jährlich im November durchgeführte und für alle öffentlichen Schulen repräsentative Stichprobenerhebung zum Unterrichtsausfall lässt keine kreisbezogenen Aussagen zu. Die Dokumentation der Unterrichtssituation wurde im letzten Jahr wieder stichprobenweise erhoben und repräsentativ auf Landesebene ausgewertet. Zeitpunkt für die Erhebung war die 47. Kalenderwoche (KW) vom 20. bis 24. November 2017. Ergebnisse der repräsentativen Stichprobenerhebung zur Unterrichtssituation in den Jahren 2015 bis 2017: 1) Situation aufgrund der Stundenpläne der Schulen für Pflichtunterricht in der Stichwoche. 4. Wie viele Vertretungsstunden wurden an den Grundschulen in Mannheim in den drei besagten Schuljahren gehalten? 5. Wie viele Stunden Mehrarbeit haben in den drei besagten Schuljahren die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen in Mannheim geleistet (aufgelistet nach Schuljahren und Schulstandort)? In welchem Umfang Vertretungsstunden abgehalten werden und in welchem Umfang Lehrkräfte Mehrarbeit im Sinne des Landesbeamtengesetzes leisten, wird vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nicht erhoben. Sofern zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern, kann bei Lehrkräften Mehrarbeit angeordnet werden. Zuständig für die Anordnung und Genehmigung von Mehrarbeit bei Lehrkräften sind die Schulleiterinnen und Schulleiter. Die geleisteten Mehrarbeitsstunden werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern, nicht hingegen seitens der Schulverwaltung erfasst. 6FKXODUW $Q]DKO 9ROO]HLWOHKUHUHLQKHLWHQ $Q]DKO 9ROO]HLWOHKUHUHLQKHLWHQ *UXQG XQG :HUNUHDO +DXSWVFKXOHQ 6FKXODUW 8QWHUULFKWVDXVIDOO .: .: .: *UXQGVFKXOH HLQVFKO *6 L 9 P *06 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3259 4 6. Welche Form der Kompensation haben die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen in Mannheim für die geleistete Mehrarbeit erhalten bzw. können sie grundsätzlich einfordern? Mehrarbeit im Schuldienst wird vergütet, sofern sie drei Unterrichtsstunden im Kalendermonat übersteigt und nicht in Freizeit ausgeglichen werden konnte. Gemäß § 67 des Landesbeamtengesetzes (LBG) und § 65 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) sind Beamtinnen und Beamte verpflichtet , ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern. Im Sinne dieser Vorschriften geleistete Mehrarbeit ist vorrangig durch Dienst - befreiung auszugleichen. Ist eine Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen innerhalb von mindestens einem Jahr nicht möglich, so kommt eine Vergütung von Mehrarbeit unter den engen Voraussetzungen von § 65 LBesGBW ausschließlich in den dort genannten Bereichen in Betracht. Unter diese Ausnahmeregelung fallen aufgrund der Besonderheiten dieser Bereiche zum Beispiel der polizeiliche Vollzugsdienst, der Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr, aber auch Lehrkräfte im Schuldienst. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte finden die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) enthaltenen allgemeinen Vorschriften über die Arbeitszeit (§§ 6 bis 10 TV-L), welche auch den Ausgleich für Mehrarbeit und Überstunden beinhalten, keine Anwendung. Über die tarifvertragliche Verweisung in § 44 Nr. 2 TV-L gelten insoweit die beamtenrechtlichen Bestimmungen im Grundsatz entsprechend. 7. Wie gestaltet sich die Praxis von Anzeigen und Abrechnen der Mehrarbeitsstunden für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die zuständigen Behörden? Die Anträge der Lehrkräfte auf Zahlung der Mehrarbeitsvergütung sind nach Prüfung durch die Schulleitung über die zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörden unmittelbar (nicht über die Regierungspräsidien) an das Landesamt für Besoldung und Versorgung weiterzuleiten. 8. Inwiefern wurde dieses Verfahren zur Erfassung und Kompensation von Mehrarbeit verändert? Eine finanzielle Abgeltung von Mehrarbeit ist nachrangig gegenüber Dienstbefreiung und kommt nach den – bereits seit längerem geltenden – gesetzlichen Vorgaben nur in Betracht, wenn eine Dienstbefreiung aus zwingenden dienst - lichen Gründen innerhalb von mindestens einem Jahr nicht möglich war. 9. Wie viele Stunden Mehrarbeitsunterricht aus welchem Zeitraum sind derzeit noch nicht abgegolten? Hierzu liegen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport keine Daten vor. 10. Wie gedenkt die Landesregierung damit umzugehen, dass angesichts der starken Belastung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern in der angespannten personellen Situation ein angemessener Ausgleich für Mehrarbeit nur schwer bis gar nicht zu ermöglichen ist? Siehe Antwort zu Ziffer 6. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport