Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 326 18. 07. 2016 1Eingegangen: 18. 07. 2016 / Ausgegeben: 23. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war im Jahr 2015 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzt- und Rettungsdiensteinsätze, differenziert nach dem Rettungsdienst - bereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) ins - gesamt und in den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie im Rhein- Neckar-Kreis? 2. Wie war im Jahr 2015 das prozentuale Verhältnis der Notarzteinsätze, die innerhalb der Zehn-Minuten-Frist erfolgten, zur Gesamtzahl der Notarzteinsätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 3. Wie war im Jahr 2015 das prozentuale Verhältnis der Notarzteinsätze, die innerhalb der Fünfzehn-Minuten-Frist erfolgten, zur Gesamtzahl der Notarztein - sätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 4. Wie hoch war im Jahr 2015 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzteinsätze innerhalb der Zehn-Minuten-Frist, aufgeschlüsselt nach lebensbedrohlichen Situationen für Patienten, Reanimationen sowie dem Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen im Rettungsdienst - bereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/ Rhein-Neckar-Kreis) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 326 2 5. Wie hoch war im Jahr 2015 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzteinsätze innerhalb der Fünfzehn-Minuten-Frist, aufgeschlüsselt nach lebensbedrohlichen Situationen für Patienten, Reanimationen sowie dem Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 6. Wie beurteilt sie angesichts der vorliegenden Daten den Grad der ordnungsgemäßen Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports für den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) im Jahr 2015 und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 15. 07. 2016 Dr. Weirauch SPD B e g r ü n d u n g Die Kleine Anfrage soll Klarheit über die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen für den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein- Neckar-Kreis) im Jahr 2015 schaffen. Hintergrund ist, dass die Zahlen zur Einhaltung der Hilfsfristen für den Rettungsdienst im Jahr 2015 bislang noch nicht veröffentlicht wurden. Dagegen fand die Veröffentlichung der Hilfsfristen für Rettungswagen und Notärzte für das Jahr 2014 bereits im Mai 2015 statt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. August 2016 Nr. 6-5461.3 RDB Rhein-NEC beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war im Jahr 2015 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzt- und Rettungsdiensteinsätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) ins - gesamt und in den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie im Rhein- Neckar-Kreis? 2. Wie war im Jahr 2015 das prozentuale Verhältnis der Notarzteinsätze, die innerhalb der Zehn-Minuten-Frist erfolgten, zur Gesamtzahl der Notarzteinsätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 3. Wie war im Jahr 2015 das prozentuale Verhältnis der Notarzteinsätze, die innerhalb der Fünfzehn-Minuten-Frist erfolgten, zur Gesamtzahl der Notarztein - sätze, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 326 4. Wie hoch war im Jahr 2015 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzteinsätze innerhalb der Zehn-Minuten-Frist, aufgeschlüsselt nach lebensbedrohlichen Situationen für Patienten, Reanimationen sowie dem Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? 5. Wie hoch war im Jahr 2015 der Zielerreichungsgrad der gesetzlichen Hilfsfrist für Notarzteinsätze innerhalb der Fünfzehn-Minuten-Frist, aufgeschlüsselt nach lebensbedrohlichen Situationen für Patienten, Reanimationen sowie dem Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, differenziert nach dem Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) insgesamt und den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem Rhein-Neckar-Kreis? Zu 1. bis 5.: Entsprechend den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes (RDG) und des Rettungs - dienstplans 2014 Baden-Württemberg sind die Hilfsfristen jahres- und bereichsbezogene Planungsgrößen, die alle Einsätze im gesamten Rettungsdienstbereich im Zeitraum eines Jahres umfassen. Die Hilfsfristen sind erfüllt, wenn sie im jeweiligen Kalenderjahr in 95 Prozent aller Einsätze im Rettungsdienstbereich eingehalten sind. Die entsprechenden Zielerreichungsgrade in Bezug auf die zehn- und 15-minütige Hilfsfrist im Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar für das Jahr 2015 sind – getrennt nach ersteintreffendem Rettungsmittel und Notarzt – nachstehend dargestellt : Die in den Fragestellungen zu Ziffer 1 bis Ziffer 5 neben der gesetzlichen Hilfsfrist nach dem RDG erbetenen Kennzahlen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt : Tabelle 1: Kennzahlen der Rettungsmittel Hilfsfrist 10 Minuten 15 Minuten Ersteintreffendes Rettungsmittel (RTW oder NEF) 68,1 93,0 Notarzt 59,6 91,7 Kategorie Rettungsmittel Stadtkreis Mannheim [Prozent] Stadtkreis Heidelberg [Prozent] Rhein-Neckar- Kreis [Prozent] 15-Minuten Ersteintreffendes Rettungsmittel 97,0 96,2 89,6 Notarzt 95,2 97,4 88,6 10-Minuten Notarzt 61,9 83,0 53,5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 326 4 Tabelle 2: Kennzahlen des Notarztes während der Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) Eine differenziertere Darstellung nach Einsatzstichworten ist dem Innenministe - rium mangels entsprechender Datengrundlage nicht möglich. 6. Wie beurteilt sie angesichts der vorliegenden Daten den Grad der ordnungsgemäßen Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports für den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar (Mannheim und Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis) im Jahr 2015 und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zu 6.: Gegenüber dem Jahr 2014 hat sich die Hilfsfrist sowohl beim ersteintreffenden Rettungsmittel als auch beim Notarzt verbessert. Unterjährige Auswertungen lassen erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Die auf der Basis entsprechender Beschlüsse des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Rhein- Neckar vorgenommenen Anpassungen bei den Vorhaltungen und Rettungsmitteln zeigen damit entsprechende Wirkung. Zusätzliche Verbesserungen sind durch die Ausweitung der Betriebs- und Vorhaltungszeiten eines RTW in Heidelberg zu erwarten , die zum 1. August 2016 erfolgt ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit durch die beschlossenen und eingeleiteten Maßnahmen die erforderlichen Verbesserungen erreicht werden. Die Überprüfung der Einhaltung der Hilfsfrist ist eine gesetzliche im RDG verankerte ständige Auf - gabe des zuständigen Bereichsausschusses als örtliches Planungsorgan der Infrastruktur für den Rettungsdienst. Sofern der vorgegebene Hilfsfristerreichungsgrad nicht erreicht werden sollte, müssen vom Bereichsausschuss weitere Abhilfemaßnahmen veranlasst werden. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor Kategorie RDB Rhein- Neckar [Prozent] Stadtkreis Mannheim [Prozent] Stadtkreis Heidelberg [Prozent] Rhein-Neckar- Kreis [Prozent] 15-Minuten 93,3 94,9 98,9 91,2 10-Minuten 59,8 58,7 86,0 58,7