Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung Digitales Hochgeschwindigkeitsnetz in Baden-Württemberg G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Was versteht sie unter schnellem Internet?   2.  Wie definiert  sie „unterversorgte Gebiete“  (mit Angabe,  in welcher Größeneinheit  sie „unterversorgte Gebiete“ definiert, beispielsweise Gemeinde, Ortschaft , Teile von Ortschaften, einzelne Häuser usw.)?   3.  Wie definiert sie ihre kurz-, mittel- und langfristigen Ausbauziele (mit Angabe  der Bandbreiten bzw. Technologie (FTTB, FTTC usw.)?   4.  Welchen Zeitrahmen setzt sie für die kurz-, mittel- und langfristigen Ausbauziele ?   5.  Wann rechnet sie mit den Ergebnissen der Studie, die den Ist-Zustand sowie  den mittel- und langfristigen Ausbaufortschritt einschätzen soll?   6.  Welche Verlegemethoden fördert sie (mit Angabe der einzelnen Verlegemethoden  und Fördersätzen pro laufendem Meter)?   7. Wie bewertet sie die einzelnen Verlegemethoden?   8.  Plant  sie  die Anpassung der Eingreifschwelle  und die Anhebung  z. B.  auf  100 Mbit/s symmetrisch oder 1 Gigabit/s symmetrisch bzw. wie bewertet sie  die Vereinbarkeit mit EU-Beihilferecht einer solchen Änderung?   9.  Wie  hoch  schätzt  sie  die  notwendigen  Investitionsmittel  für  eine  flächendeckende  Glasfaserinfrastruktur in Baden-Württemberg? 10.  Versteht sie einen Glasfaseranschluss bis an jedes Gebäude (FTTB) als Teil der  Daseinsvorsorge? Eingegangen: 11. 01. 2018 / Ausgegeben: 26. 02. 2018 Drucksache 16 / 3263 11. 01. 2018 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 2 11.  Wie bewertet sie die Kompatibilität von Förderprogrammen des Bundes und  des Landes? 12. Welche Auskunft hat sie über Doppelförderungen? 13.  Wie viele Bundesmittel flossen 2015, 2016 und 2017 nach Baden-Württemberg  (mit Angabe der absoluten und prozentualen Zahlen der gesamten Bundesmittel )? 14.  Wie  viele  Mittel  aus  dem  originären  Landeshaushalt  flossen  in  den  Jahren  2015, 2016 und 2017 in den Breitbandausbau (mit Angabe, wie viele Mittel in  FTTB-Förderung und FTTC-Förderung flossen)? 15.  Wie viele Fördermittel plant sie für den Breitbandausbau in den Jahren 2018,  2019, 2020 und 2021 ein? 16.  Wie stellt sie den Breitbandausbau bei möglicher Überzeichnung des Fördervolumens sicher? 17.  Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Förderanträgen  für den Breitbandausbau? 18.  Wann plant sie mit einer Fertigstellung der überarbeiteten, landeseigenen Förderrichtlinie ? 19.  Welche Verbesserungen will sie mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift  „Breitbandförderung“ erreichen? 20.  Wie stellt sie die effiziente Umsetzung der vollelektronischen Antragsbearbeitung sicher? 21.  Bis wann plant sie die Möglichkeit einer vollständigen Online-Bearbeitung der  Förderanträge? 22.  Wie haben sich die Personalstellen in der für den Breitbandausbau zuständigen  Abteilung innerhalb des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration  im Jahr 2017 entwickelt (mit Angabe der im Landeshaushalt finanzierten  Planstellen, sowie besetzten bzw. unbesetzten Stellen)? 23.  Wie bewertet sie die dreijährige Frist bis zum Auslaufen des Markterkundungsverfahrens ? 24.  Wie stellt  sich die heutige Glasfaseranbindung von Mobilfunkmasten  in Baden -Württemberg dar? 25. Wie bewertet sie die Auswirkungen des DigiNetz-Gesetzes? 26.  Welche Maßnahmen unternimmt sie  für eine Optimierung des DigiNetz-Gesetzes ? 27.  Plant sie, die aktuelle Förderung bis zur Grundstücksgrenze bis an den Hausanschluss  zu erweitern? 28.  Welche  wesentlichen  Veränderungen  (Definitionen,  NGA-Netz,  Eingreifschwellen  usw.) hat sie zwischen 2015 und 2017 mit Anpassungen des „Leitfadens  für die Planung eines Hochgeschwindigkeitsnetzes (FTTB)“ vorgenommen ? 11. 01. 2018 Dr. Rülke, Dr. Timm Kern, Weinmann,  Haußmann, Keck, Reich-Gutjahr  und Fraktion Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 3 Beg r ü n d u n g Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Die Voraussetzung, dass Menschen und  alle gesellschaftlichen Akteure an den Entwicklungen der Digitalisierung  teilhaben  können, ist ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz, das heutige und künftige  Datenmengen problemlos verarbeiten kann. Baden-Württemberg hinkt in der Errichtung  eines solchen Netzes hinterher. Menschen und gesellschaftliche Akteure  leiden unter langsamen Internetverbindungen. Das betrifft auch die Verfügbarkeit  von mobilem Internet. Diese Entwicklung gefährdet den Lebensstandard der Menschen und den Erfolg  der Unternehmen in Baden-Württemberg. In ihrem Programm zur Landtagswahl 2016 schrieb die CDU Baden-Württemberg  als Ziel: „2017 jeden Haushalt  in Baden-Württemberg mit einer Bandbreite von  mindestens 50 Mbit/s versorgen. Mittelfristig wollen wir alle Haushalte mit Glasfaseranschlüssen  anbinden. Wir werden (…) in einem Breitbandpakt 500 Millionen  zur Verfügung  stellen,  damit  ab  2017  alle Baden-Württemberger  über  schnelles  Internet verfügen.“ Realität ist 2018 aber, dass es durch verschiedene Förderprogramme   in Bund  und Land,  aber  auch  ständigen Veränderungen  in  der  Förderpraxis  zu Schwierigkeiten, Reibungsverlusten und Ineffizienz beim Ausbau eines  Hochgeschwindigkeitsnetzes  kommt  und  die  Ziele  weit  verfehlt  werden.  Diese  Große Anfrage soll Definitionen, Förderpraktiken, Vorhaben und Bewertungen der  Landesregierung klären, die  für Gemeinden, Unternehmen und alle Akteure des  gesellschaftlichen Lebens im digitalen Zeitalter von existenzieller Bedeutung sind.   A n two r t Schreiben des Staatsministeriums vom 20. Februar 2018 Nr. III-: In der Anlage übersende  ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung  des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene  Antwort auf die Große Anfrage. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Mit Schreiben vom 13. Februar 2018 Nr. 5-0141.5/2 beantwortet das Ministerium  für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium  für Finanzen, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und  dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Namen der Landesregierung  die Große Anfrage wie folgt: 1. Was versteht sie unter schnellem Internet? Zu 1.: Die von der EU-Kommission notifizierte Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung  vom 1. August 2015 (im Folgenden: VwV Breitbandförderung) definiert  für den privaten Bereich eine asymmetrische Übertragungsrate  (Download) von  mindestens 50 Mbit/s und für den gewerblichen Bereich eine symmetrische Übertragungsrate  von mindestens 50 Mbit/s  (Up- und Download) als bedarfsgerecht.  Die Förderung erfolgt mit diesen Ausbauzielen.  Da die Anforderungen an die Übertragungsraten stetig steigen, ist die Strategie des  Landes konsequent auf den Aufbau nachhaltiger Breitbandinfrastrukturen ausgerichtet , ohne dabei allein auf bestimmte Bandbreitenziele ausgerichtet zu sein. Die  geförderten Ausbauprojekte  setzen  stets  FTTB-Netz-Planungen  voraus,  die  den  Aufbau von Glasfasernetzen,  also gigabitfähigen Breitbandnetzen,  ermöglichen.  Gewerbebetriebe  werden  im  Zuge  der  Förderung  bereits  jetzt  mit  Glasfaseranschlüssen  bis ans Gebäude (FTTB) erschlossen. 2. Wie definiert sie „unterversorgte Gebiete“ (mit Angabe, in welcher Größeneinheit sie „unterversorgte Gebiete“ definiert, beispielsweise Gemeinde, Ortschaft, Teile von Ortschaften, einzelne Häuser usw.)? 3. Wie definiert sie ihre kurz-, mittel- und langfristigen Ausbauziele (mit Angabe der Bandbreiten bzw. Technologie (FTTB, FTTC usw.)? Zu 2. und 3.: Grundsätzlich ist der Breitbandausbau Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen . Nur dort, wo ein Marktversagen vorliegt, kann die Landesregierung  fördern und hat hierüber Einfluss auf die zu errichtende Breitbandinfrastruktur. Ein  Marktversagen kann nur angenommen werden – dies ist vom europäischen Beihilfenrecht  vorgegeben – wenn eine Unterversorgung, also eine Versorgung von  unter 30 MBit/s, vorliegt und diese innerhalb der nächsten drei Jahre nicht beseitigt  wird. Ein  unterversorgtes Gebiet  umfasst  dabei  diejenigen Häuser  einer  Straße,  einer Ortschaft oder einer Gemeinde, deren Breitbandversorgung unterhalb dieser  Aufgreifschwelle (übliches Synonym für Eingreifschwelle) liegt.  Es ist das Kernziel der Landesregierung, mittel- bis langfristig jeden Haushalt in  Baden-Württemberg  mit  gigabitfähiger  Infrastruktur  zu  versorgen.  Gewerbebetriebe  können nach der aktuellen Breitbandförderrichtlinie und bei Vorliegen der  Fördervoraussetzungen  schon  jetzt mit FTTB erschlossen werden. Baden-Württemberg  erfüllt mit dem Glasfaser-Anschluss von Unternehmen somit schon heute  die Forderung nach Gigabit-Versorgungsraten und zukunftsfesten Netzen. Das  bei  Privathaushalten  geltende  Förderprinzip  sieht  demgegenüber  ein  zweistufiges  Verfahren vor. Zwar muss die Ausbauplanung auch hier von Beginn an  auf FTTB ausgelegt sein. Gefördert wird aber zunächst der FTTC-Ausbau. Dies  ermöglicht in der Regel eine Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s asymmetrisch  (im Download), was heutigen Anforderungen im Privatbereich allgemein  genügt. In der zweiten Stufe, nämlich dann, wenn die Bandbreitenbedarfe steigen,  kann die letzte Meile über gigabitfähige Glasfaserleitungen ertüchtigt werden.  Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 5 4. Welchen Zeitrahmen setzt sie für die kurz-, mittel- und langfristigen Ausbauziele ? 5. Wann rechnet sie mit den Ergebnissen der Studie, die den Ist-Zustand sowie den mittel- und langfristigen Ausbaufortschritt einschätzen soll? Zu 4. und 5.: Die  vom bis Oktober  2016  zuständigen Ministerium  für Ländlichen Raum und  Verbraucherschutz  entwickelte  und  bislang  verfolgte  Strategie  definiert  den  flächendeckenden  Breitbandausbau als  solchen als Ziel. Eine Festlegung von definierten  Ausbauzielen oder Meilensteinen enthält sie nicht.  Die Studie zur Weiterentwicklung der Breitbandförderung in Baden-Württemberg  wird dem zuständigen Fachressort voraussichtlich noch im Februar 2018 zur Veröffentlichung  vorliegen. Auf Basis der dann verfügbaren Datenlage sollen Ausbauziele  und ein entsprechender Zeitrahmen festgelegt werden. 6. Welche Verlegemethoden fördert sie (mit Angabe der einzelnen Verlegemethoden und Fördersätzen pro laufendem Meter)? Zu 6.: Die Landesregierung fördert  –   die  Neuverlegung  von Kabelschutzrohren  im  offenen Graben  ohne  bzw. mit  Einzug von Kabeln mit einem Festbetrag von 80 Euro/Laufmeter bzw. 85 Euro/ Laufmeter bei versiegelter und 35 Euro/Laufmeter bzw. 40 Euro/Laufmeter bei  nicht versiegelter Fläche, –  die Verlegung von Kabelschutzrohren im Abwasserkanal mit 45 Euro/Laufmeter, –   die Verlegung von Kabelbündeln  in versiegelter Fläche mit dem sogenannten  Microtrenchingverfahren mit 45 Euro/Laufmeter, –   die Verlegung im Bahntrog oder als Schienenfußkabel mit 15 Euro/Laufmeter  sowie –   die Mitverlegung bei anderen Unternehmen oder kommunalen Maßnahmen mit  30 Euro/Laufmeter. Bei kommunalen Zusammenschlüssen wird zusätzlich auf die Basisbeträge bei der  Neuverlegung von Kabelschutzrohren mit bzw. ohne Kabeleinzug, der Verlegung  im Abwasserkanal  sowie  beim  Verlegen  mit  dem Microtrenchingverfahren  ein  Aufschlag von 30 Prozent gewährt. 7. Wie bewertet sie die einzelnen Verlegemethoden? Zu 7.: Alle angeführten Verlegemethoden sind technisch erprobt und in der Anwendung.  Die  konkrete Verlegemethode  hängt  immer  direkt  von  der  zu  verwirklichenden  Maßnahme sowie der  topografischen, geologischen und  infrastrukturellen Situation  vor Ort ab. Aus diesem Grund hat die Landesregierung entschieden, den Antragstellern  gängige Verlegemethoden an die Hand zu geben, damit – entsprechend  den örtlichen Verhältnissen – die technisch und wirtschaftlich bestmögliche Verlegemethode  zur Anwendung kommen kann. 8. Plant sie die Anpassung der Eingreifschwelle und die Anhebung z. B. auf 100 Mbit/s symmetrisch oder 1 Gigabit/s symmetrisch bzw. wie bewertet sie die Vereinbarkeit mit EU-Beihilferecht einer solchen Änderung? Zu 8.: Die Europäische Kommission sieht derzeit keinen Bedarf, die seit 2013 verbindlich  geltende Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s  zu  erhöhen. Die Landesregierung  hält es jedoch für geboten, die Aufgreifschwelle deutlich anzuheben. Sie wird dies  Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 6 auch im Wege eines Beitrags zu den Planungen des sog. Mehrjährigen EU-Finanzrahmens  und der EU-Förderperiode nach 2020 der EU mitteilen und  sich dafür  einsetzen.  Ebenfalls  denkbar  ist,  statt  eines Ausbauziels  das  Infrastrukturziel  „Herstellung  gigabitfähiger Anschlüsse“ zu formulieren. Hierzu wäre eine inhaltliche Änderung  der Förderrichtlinie mit einem anschließenden Notifizierungsverfahren bei der Europäischen  Kommission erforderlich. Dieser obliegt es, über die Vereinbarkeit mit  dem EU-Beihilfenrecht zu entscheiden.  9. Wie hoch schätzt sie die notwendigen Investitionsmittel für eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur in Baden-Württemberg? Zu 9.: Die Landesregierung geht davon aus, dass für einen flächendeckenden FTTB-Ausbau  Investitionen in Höhe von rund 6 Mrd. Euro erforderlich sind. 10. Versteht sie einen Glasfaseranschluss bis an jedes Gebäude (FTTB) als Teil der Daseinsvorsorge? Zu 10.: Ein Glasfaseranschluss bis an jedes Gebäude ist kein Bestandteil der öffentlichen  Daseinsvorsorge im Sinne des Grundgesetzes, da Breitbandinternet nicht unter den  Begriff der Grundversorgung im Sinne von Artikel 87 f Abs. 1 GG fällt. Ungeachtet  dessen ist die Versorgung mit schnellem Internet inzwischen ähnlich wichtig wie  die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme. Die Verfügbarkeit von schnellem  Internet hat sich zu einem zentralen Standortfaktor in nahezu allen Lebens- und Arbeitsbereichen  entwickelt. Schnelles, zuverlässiges und bezahlbares Internet ist in  heutiger Zeit sowohl für das Gewerbe als auch den privaten Bereich von maßgeblicher  Bedeutung und Grundvoraussetzung der fortschreitenden Digitalisierung. Aufgrund des  von der Europäischen Union  liberalisierten Telekommunikationsmarktes  ist es aber grundsätzlich und vorrangig Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen , den Breitbandausbau vorzunehmen und für die Verbraucher  Telekommunikationsdienste bereitzustellen. Dies geschieht durch die Telekommunikationsanbieter  nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Es obliegt der unternehmerischen  Freiheit, wie sie  ihre Breitbandnetze ausbauen. Hierauf hat die  öffentliche Hand keinen Einfluss. Kommunen können aber im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und unter  Beachtung der rechtlichen Regelungen der EU, des Bundes und des Landes eine  Breitbandunterversorgung mit Mitteln der öffentlichen Hand beheben. Voraussetzung   hierfür  ist,  dass  kein  marktgetriebener Ausbau  der  Breitbandinfrastruktur  durch private Unternehmen erfolgt (sogenanntes Marktversagen). Es handelt sich  hierbei um eine Maßnahme der freiwilligen Daseinsvorsorge der Kommunen. Das  Land  Baden-Württemberg  unterstützt  die  Kommunen  bei  der Verbesserung  der  Breitbandversorgung und  stellt  hierfür  im Rahmen des Landesförderprogramms  Finanzmittel für den Breitbandausbau zur Verfügung. 11. Wie bewertet sie die Kompatibilität von Förderprogrammen des Bundes und des Landes? Zu 11.: Eine Kompatibilität der Förderprogramme von Bund und Ländern ist derzeit nicht  vollumfänglich gegeben. Dennoch haben die Antragsteller grundsätzlich die Möglichkeit , Mittel aus dem Bundesförderprogramm wie auch Landesmittel  für  ihre  Ausbauvorhaben zu erhalten, welche von den Kommunen auch genutzt wird. Insbesondere  die Mittelbeantragung nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums  für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung  aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik  Deutschland durch das Land Baden-Württemberg vom 26. April 2016 (VwV Breitbandmitfinanzierung )  ist  für die Kommunen  in einfachster Art gestaltet worden.  Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 7 Eine darüber hinausgehende, d. h. kombinierte Förderung nach der VwV Breitbandförderung  und dem Bundesförderprogramm ist derzeit nur in sehr begrenztem  Rahmen möglich. 12. Welche Auskunft hat sie über Doppelförderungen? Zu 12.: Im Rahmen der Breitbandförderung ist ein Verfahren zur Vermeidung von Doppelförderungen  eingerichtet. So werden alle  seit Beginn der Breitbandförderung  2008 entstandenen Infrastrukturen sowie die seit 2015 bewilligten und noch nicht  abgeschlossenen Maßnahmen  der  Landesregierung  sowie  die  Fördergebiete  des  Bundesprogramms  in  einem  Geoinformationssystem  vorgehalten.  Damit  ist  es  möglich, im Zuge der Antragsbearbeitung festzustellen, ob bereits geförderte bzw.  schon bewilligte Bereiche bzw. Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen erneut  beantragt werden. 13. Wie viele Bundesmittel flossen 2015, 2016 und 2017 nach Baden-Württemberg (mit Angabe der absoluten und prozentualen Zahlen der gesamten Bundesmittel )? Zu 13.: Jahr 2015 2016 2017 Vom Bund bewilligte Fördersumme im  Rahmen des Bundesförderprogramms  in Mio. €* 317,6 554,2 n. vorh.** Fördersumme, die im Rahmen des Bundesförderprogramms  Antragstellern aus  Baden-Württemberg bewilligt wurde,  in Mio. € – 21,2 68,7 Prozentualer Anteil der im Rahmen des  Bundesförderprogramms bewilligten  Mittel* 0 % 3,83 % – * Diese Angaben sind der Bundestagsdrucksache 18/13203, Frage 8, entnommen. **  Es liegen aktuell noch keine Daten über das Gesamtbewilligungsvolumen des Bundes im Jahr  2017 vor. Zuletzt wurden Ende Dezember 2017 im Rahmen des 5. Infrastrukturaufrufs sowie  des Sonderaufrufs für Gewerbegebiete Förderbescheide übergeben. Es zeichnet sich jedoch ab,  dass Baden-Württemberg im Jahr 2017 einen höheren prozentualen Anteil als im Vorjahr haben  wird. Neben  den  Mitteln  aus  dem  Bundesförderprogramm  stehen  dem  Land  Baden- Württemberg weitere Bundesmittel zur Verfügung, die im Landeshaushalt veranschlagt sind: –   Digitale Dividende II: Bei der Digitalen Dividende II handelt es sich um den  Erlös der Frequenzversteigerung, der vom Bund entsprechend dem Königsteiner  Schlüssel auf die Länder verteilt wurde. Auf Baden-Württemberg entfielen  80,5 Millionen Euro (2015: 40,9 Millionen Euro; 2016: 19,8 Millionen Euro,  2017: 19,8 Millionen Euro). –   Kommunalinvestitionsförderungsgesetz  (KInvFG):  Im Zeitraum von 2015 bis  Ende 2018 (Realisierungszeitraum) stehen Bundesmittel  i. H. v. 40 Millionen  Euro zur Verfügung (VwV-KInvFG Breitband). –   Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “(GAK):  Im  Rahmen  des  regulären  GAK-Rahmenplans  stellt  der  Bund  zweckgebunde  Kassenmittel  für  die  Förderung  der  Breitbandversorgung  zur  Verfügung. Auf Baden-Württemberg  entfiel  in  der Vergangenheit  jährlich  ein  Anteil von rd. 0,93 Mio. Euro Kassenmittel des Bundes. Die GAK-Mittel setzten  sich immer aus 60 % Bundesmitteln (0,93 Mio. Euro) und aus 40 % Landesmitteln  (0,66 Mio. Euro) zusammen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 8 14. Wie viele Mittel aus dem originären Landeshaushalt flossen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in den Breitbandausbau (mit Angabe, wie viele Mittel in FTTB-Förderung und FTTC-Förderung flossen)? Zu 14.: Originäre Landesmittel im Landeshaushalt, die unmittelbar für neue Bewilligungen  zur Förderung der Breitbandinfrastruktur zur Verfügung gestellt wurden (Programmvolumen  = Haushaltsmittel, abzüglich fälliger Verpflichtungsermächtigungen , zuzüglich neue Verpflichtungsermächtigungen): Jahr 2015 2016 2017 Programmvolumen Landesmittel (inkl. Mittel aus dem Kommunalen  Investitionsfonds [KIF]) in Mio. € nach Staatshaushaltsplan 30 30 107 Tatsächlich erteilte Bewilligungen aus originären Landesmitteln im Landeshaushalt : Jahr 2015 2016 2017 Bewilligte Fördersumme aus Landesmitteln  in Mio. € (inkl. KIF) 15,2 49,3* 84,3** *  Aufgrund der Übertragung von Resten aus den Vorjahren liegt die bewilligte Fördersumme aus  originären Landesmitteln höher als das im Staatshaushaltsplan eingestellte Programmvolumen  aus originären Landesmitteln. **  Insgesamt wurden 2017 Bewilligungen i. H. v. rd. 134 Millionen Euro erteilt. Dies ist darauf  zurückzuführen, dass neben den oben aufgeführten Bewilligungen aus originären Landesmitteln  auch Bewilligungen aus Bundesmitteln erfolgt sind. Die Gesamtsumme der 2017 erteilten  Bewilligungen i. H. v. rd. 134 Millionen Euro setzt sich zusammen aus 84,3 Millionen Euro aus  originären Landesmitteln zzgl. 31 Millionen Euro aus Mitteln der Digitalen Dividende II zzgl.  18,7 Millionen Euro aus Mitteln des KIn-vFG. Es wird angestrebt, das 2017 nicht ausgeschöpfte  Programmvolumen als Ausgaberest in das Jahr 2018 zu übertragen. Nach dem Landesförderprogramm wird der direkte FTTB-Ausbau grundsätzlich  nur bei der Anbindung von Gewerbebetrieben und Schulen unterstützt. Im privaten  Versorgungsbereich werden vielfach bereits beim FTTC-Ausbau Infrastrukturkomponenten , die für eine spätere FTTB-Erschließung notwendig sind, mitverlegt.  Ein Projekt umfasst häufig FTTB- und FTTC-Ausbau, eine exakte Aufschlüsselung  der Fördermittel kann vor diesem Hintergrund nicht vorgenommen werden. 15. Wie viele Fördermittel plant sie für den Breitbandausbau in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 ein? Zu 15.: Jahr Laut Staatshaushaltsplan  2018/2019 Laut Mittelfristiger  Finanzplanung  (ohne KIF-Mittel)* 2018 2019 2020 2021 Programmvolumen Landesmittel in Mio. € 102,5 80,6 57,5 38,5 *  KIF-Mittel werden in der Mittelfristigen Finanzplanung zentral – ohne Aufteilung auf die einzelnen  Förderbereiche – veranschlagt. Bei der Mittelfristigen Finanzplanung handelt es sich lediglich  um ein Planungsinstrument. Aus den Ausgabenansätzen der Mittelfristigen Finanzplanung  können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Die  Landesregierung  strebt  eine Verstetigung  der Mittelausstattung  bis  2021  an.  Über die genaue Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel in den  Jahren 2020 und 2021 wird in der noch bevorstehenden Planaufstellung entschieden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 9 16. Wie stellt sie den Breitbandausbau bei möglicher Überzeichnung des Fördervolumens sicher? Zu 16.: Bislang konnten  sämtliche Anträge mit den vorhandenen Mitteln bewilligt werden . Sofern eine Überzeichnung der Fördermittel absehbar wird, ist über geeignete  Maßnahmen zu entscheiden. Die Mittelausstattung der Breitbandförderung obliegt  dem Haushaltsgesetzgeber. 17. Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Förderanträgen für den Breitbandausbau? Zu 17.: Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit zwischen drei und sechs Monaten. Grund für  die unterschiedliche Bearbeitungsdauer sind unter anderem Umfang und Qualität  der eingereichten Anträge sowie Schwankungsbewegungen beim monatlichen Antragseingang . 18. Wann plant sie mit einer Fertigstellung der überarbeiteten, landeseigenen Förderrichtlinie ? 19. Welche Verbesserungen will sie mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Breitbandförderung“ erreichen? Zu 18. und 19.: Die  im Wesentlichen redaktionell überarbeitete Förderrichtlinie  liegt derzeit den  beteiligten Ressorts  und  den  kommunalen Landesverbänden  zur  Stellungnahme  vor. Nach  dem Eingang  etwaiger Rückmeldungen  aus  dem Beteiligungsverfahren  werden diese im weiteren Verfahren berücksichtigt. Der weitere Fortgang und  seine Dauer sind abhängig von Umfang und Inhalt der Rückmeldungen aus dem  Beteiligungsverfahren. Mit dem Entwurf einer sprachlich und systematisch überarbeiteten  VwV Breitbandförderung kommt die Landesregierung einer Forderung  der Kommunen nach Vereinfachungen im Förderverfahren nach. 20. Wie stellt sie die effiziente Umsetzung der vollelektronischen Antragsbearbeitung sicher? Zu 20.: Es wurde ein elektronisches Antragsbearbeitungsverfahren eingeführt, das Prozesse  des Prüf- und Bewilligungsverfahrens teilautomatisiert und die Bewilligungsstelle  dabei unterstützt, die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Das Verfahren befindet  sich seit einigen Monaten im Regelbetrieb und die ersten Erfahrungen sind positiv.  Das  interne Bewilligungsverfahren  ist nun einfacher, sicherer und es konnte beschleunigt  werden. 21. Bis wann plant sie die Möglichkeit einer vollständigen Online-Bearbeitung der Förderanträge? Zu 21.: Die  Landesregierung  plant  die  Einführung  der  Online-Antragstellung  mit  dem  Zweck, das Antragsverfahren durch den weitgehenden Wegfall  von Medienbrüchen  zu beschleunigen und für den Antragsteller einen Mehrwert zu schaffen. Der  Online-Antrag tritt neben die klassische Antragstellung per Papier, die weiterhin  möglich bleibt. Für die Umsetzung dieses Verfahrens sind noch die notwendigen  technischen Voraussetzungen zu schaffen. Ein Regelbetrieb soll im Laufe des Jahres  2018 ermöglicht werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 10 22. Wie haben sich die Personalstellen in der für den Breitbandausbau zuständigen Abteilung innerhalb des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration im Jahr 2017 entwickelt (mit Angabe der im Landeshaushalt finanzierten Planstellen, sowie besetzten bzw. unbesetzten Stellen)? Zu 22.: Im Staatshaushaltsplan für 2017 wurden 20 Personalstellen (Vollzeitäquivalente)  für die Breitbandförderung bereitgestellt (Kapitel 0301 Titel 422 01). Von diesen  20,0 Stellen wurden 12,0 Stellen neu geschaffen und 8,0 aus dem Einzelplan des  Ministeriums  für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz  übertragen. Darüber  hinaus  können  bis  zu  vier  befristete Arbeitsverhältnisse  aus  Sachmitteln  (sog.  Sachmittelstellen aus Kapitel 0303 Titel 429 70) im Zusammenhang mit der Breitbandförderung  eingegangen und finanziert werden. Im Laufe des Jahres 2017 sind mit Ausnahme einer Sachmittelstelle alle zur Verfügung  stehenden Personal- und Sachmittelstellen besetzt worden. 23. Wie bewertet sie die dreijährige Frist bis zum Auslaufen des Markterkundungsverfahrens ? Zu 23.: Bei der Dreijahresfrist bis zum Auslaufen der Markterkundungsverfahren handelt  es sich um eine europarechtliche Vorgabe. Viele kommunale Projekte lassen sich  in diesem zeitlichen Rahmen umsetzen.  Je nach Umfang der Projekte  trifft dies  jedoch nicht auf alle Ausbauprojekte zu. Aufgrund des grundgesetzlich verbürgten  Vorrangs  des  marktgetriebenen  Breitbandausbaus  muss  ein  angemessener Ausgleich  hergestellt werden zwischen den öffentlichen Interessen und den Interessen  der privaten Marktteilnehmer.  24. Wie stellt sich die heutige Glasfaseranbindung von Mobilfunkmasten in Baden- Württemberg dar? Zu 24.: Die Anbindung der Mobilfunkmasten ist Sache des Eigentümers bzw. des Mobilfunknetzbetreibers  und unterliegt daher in erster Linie marktwirtschaftlichen Bedingungen . Allgemein ist eine Zunahme der Glasfaseranbindungen festzustellen.  Daneben kommen Richtfunkstrecken zum Einsatz. Über genaue Kenntnisse der  Anbindungen verfügen nur die Mobilfunkunternehmen selbst. 25. Wie bewertet sie die Auswirkungen des DigiNetz-Gesetzes? Zu 25.: Für  eine  umfängliche  Einschätzung  der  Auswirkungen  des  DigiNetz-Gesetzes  vom 4. November 2016 ist es noch zu früh. Zu einer Bewertung der Auswirkungen  auf die Eigentümer und Betreiber von öffentlichen Versorgungsnetzen, sowohl  auf die privaten Telekommunikationsunternehmen als auch die öffentliche Hand,  einschließlich des notwendigen administrativen Aufwands, liegen noch keine hinreichenden   Erkenntnisse  vor.  Nachbesserungsbedarf  sieht  die  Landesregierung  allerdings bei den Vorschriften zur Mitverlegung, insbesondere bei § 77 i des Telekommunikationsgesetzes . 26. Welche Maßnahmen unternimmt sie für eine Optimierung des DigiNetz-Gesetzes ? Zu 26.: Die Landesregierung drängt bei den zuständigen Stellen des Bundes darauf, die bereits  Anfang 2017 angekündigten Auslegungs- und Handhabungshinweise so rasch  als möglich bereitzustellen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3263 11 Auch ist die Landesregierung in einer beim zuständigen Bundesministerium eingerichteten  Arbeitsgruppe zu Umsetzungsfragen des DigiNetz-Gesetzes vertreten,  um die Interessen und Bedürfnisse insbesondere der Kommunen geltend zu machen . 27. Plant sie, die aktuelle Förderung bis zur Grundstücksgrenze bis an den Hausanschluss zu erweitern? Zu 27.: Nein. 28. Welche wesentlichen Veränderungen (Definitionen, NGA-Netz, Eingreifschwellen usw.) hat sie zwischen 2015 und 2017 mit Anpassungen des „Leitfadens für die Planung eines Hochgeschwindigkeitsnetzes (FTTB)“ vorgenommen? Zu 28.: Die  Leitfäden  sind Anleitungen,  die  Erläuterungen  zur  Breitbandförderung  und  deren  Verfahrensschritten  geben  und  den Antragstellern  die Antragstellung  erleichtern  sollen. Sie konkretisieren die Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur  Breitbandförderung des Landes. Zwischen 2015 und 2017 wurden im „Leitfaden  für die Planung eines Hochgeschwindigkeitsnetzes (FTTB)“ folgende wesentliche  Anpassungen vorgenommen. Der Kreis der Antragsberechtigten wurde unter „Nr. 1.2 Antragsberechtigte“ von  „Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreise“  in „Gemeinden , Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden und/oder Landkreisen“  berichtigt. Mit Abschnitt „Nr. 1.4 Bedarfserhebung“ wurde eine Erläuterung eingefügt, dass  ein Bedarfsnachweis nur für den gewerblichen Bereich (Gewerbetriebe, gewerbliche  Telearbeit, Freie Berufe, land- oder forstwirtschaftliche Betriebe) in Wohnund  Mischgebieten erforderlich ist. Unter „Nr. 1.6 Begriffserläuterungen“ wurde der Begriff „NGA-Netz“ ergänzt und  die Begriffserläuterungen „weißer Fleck“ und „grauer Fleck“ neu gefasst. Dabei  wurde  die Aufgreifschwelle  entsprechend  der Verwaltungsvorschrift  Breitbandförderung  und entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union  für die Anwendung  der Vorschriften über staatliche Beihilfen  im Zusammenhang mit dem  schnellen Internetausbau vom 26. Januar 2013 (2013/C 25/01) auf den korrekten  Wert 30 Mbit/s berichtigt. Die Ausführungen zur Mitverlegung wurden dahingehend  präzisiert, dass Gemeinden oder Landkreise auch bei einer anderen kommunalen  Baumaßnahme mitverlegen können. Unter „Nr. 1.7 Räumlicher Anwendungsbereich“ wurde ergänzt, wann ein Ort mit  ländlicher Prägung vorliegt. Unter „Nr. 2.3 Auswahlverfahren“ wurde ein Hinweis  auf  die  derzeit  stattfindende  redaktionelle  Überarbeitung  der  Verwaltungsvorschrift  Breitbandförderung 2015 und die zu beachtenden neuen vergaberechtlichen  Regelungen eingefügt. Strobl Minister für Inneres,  Digitalisierung und Migration