Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3275 15. 01. 2018 1Eingegangen: 15. 01. 2018 / Ausgegeben: 22. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. An welchen Tagen kam es beim IRE, der auf der Strecke Pforzheim–Stuttgart (Abfahrt 5:46) verkehrt, seit der Fahrplanumstellung zum 10. Dezember 2017 bis heute zu Fahrplanabweichungen (aufgeschlüsselt nach Datum und Ursache für die Fahrplanabweichung)? 2. Inwieweit wirkt die Landesregierung auf den Betreiber ein, damit die seit Langem bekannten Fahrplanabweichungen auf der Strecke der Residenzbahn abgestellt werden? 3. Inwieweit hat sich der Zustand der Fahrplanabweichungen mit Bezug auf die Drucksache 16/2477 seit August 2017 auf der Strecke der Residenzbahn gebessert ? 4. Werden Verbindungen des RE und des IRE künftig auf der Strecke der Residenzbahn zwischen Karlsruhe und Stuttgart durch Verbindungen des Intercity 2 ersetzt, wie es auf der Strecke der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen (Hohentwiel) der Fall ist? 5. An welchen Haltestellen wird der Intercity 2, der auf der Strecke der Residenzbahn zwischen Karlsruhe und Stuttgart verkehren wird, künftig halten? 6. Wird es zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn Vereinbarungen für den Intercity 2 geben, der künftig auch auf dem Streckenabschnitt der Residenzbahn zwischen Karlsruhe und Stuttgart verkehrt, damit Bahnreisende mit Verbundtickets des Nahverkehrs diesen aufpreisfrei nutzen können, wie es durch Vereinbarungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn für Bahnreisende des Intercity 2 bereits auf der Strecke der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen (Hohentwiel) möglich ist? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Störungen auf der Strecke der Residenzbahn und der Intercity 2 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3275 2 7. Wie unterscheiden sich die Aufpreiszahlungen für Bahnreisende mit Verbundtickets des Nahverkehrs für die Nutzung des Intercitys und des Intercity 2? 12. 01. 2018 Dr. Rülke, Dr. Schweickert FDP/DVP B e g r ü n d u n g Durch häufige Fahrplanabweichungen auf der Strecke der Residenzbahn (Stuttgart –Pforzheim–Karlsruhe) bietet der Intercity 2 auf dem Streckenabschnitt der Residenzbahn ab Juni 2018 eine weitere Verbindung für Fahrgäste aus Pforzheim und dem Enzkreis. Aufgrund zahlreicher Stimmen aus dem Wahlkreis, die sich seit Längerem über Zugausfälle und -verspätungen auf der Strecke der Residenzbahn beklagen, wenden sich die Fragesteller mit dieser Kleinen Anfrage an die Landesregierung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Februar 2018 Nr. 3-3822.5/1803 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchen Tagen kam es beim IRE, der auf der Strecke Pforzheim–Stuttgart (Abfahrt 5:46) verkehrt, seit der Fahrplanumstellung zum 10. Dezember 2017 bis heute zu Fahrplanabweichungen (aufgeschlüsselt nach Datum und Ursache für die Fahrplanabweichung)? Die Informationen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der Fahrzeugpark für den betreffenden Zug (IRE 19011) kommt als Leerzug aus Stuttgart. Teilweise hatte die DB bei diesem Leerzug so starke Verspätungen zu verantworten , dass IRE 19011 nicht pünktlich abfahren konnte. Diese Fälle sind dann mit „Wende“ als Verspätungsursache codiert. 'DWXP $EIDKUWVYHUVSlWXQJ 3IRU]KHLP +EI LQ 0LQXWHQ 8UVDFKH YHUVSlWHWH %HUHLWVWHOOXQJ YHUVSlWHWH %HUHLWVWHOOXQJ 6W|UXQJ 5HLVH]XJZDJHQ :HQGH :HQGH YHUVSlWHWH %HUHLWVWHOOXQJ 7ULHEIDKU]HXJVW|UXQJ 7ULHEIDKU]HXJVW|UXQJ :HQGH :HQGH 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3275 2. Inwieweit wirkt die Landesregierung auf den Betreiber ein, damit die seit Langem bekannten Fahrplanabweichungen auf der Strecke der Residenzbahn abgestellt werden? Verspätungen und Zugausfälle sind stets Bestandteil der regelmäßigen Besprechungen zwischen Land, NVBW und der DB Regio auf Führungs- und auf Arbeitsebene . Auf der Arbeitsebene werden auch Hinweise zu auffälligen einzelnen Zügen diskutiert, z. B. hier im Falle des IRE 19011 aufgrund von Beschwerden eines Fahrgasts. Bei diesem speziellen Zug konnte durch die Intervention des Landes bei DB Regio erreicht werden, dass sich die Situation seit Mitte Januar deutlich verbessert hat. 3. Inwieweit hat sich der Zustand der Fahrplanabweichungen mit Bezug auf die Drucksache 16/2477 seit August 2017 auf der Strecke der Residenzbahn gebessert ? Leider ist es DB Region noch nicht gelungen, eine dauerhafte Besserung der Situation zu erreichen. Während es im Zeitraum 1. Mai bis 1. August 2017, wie in der Antwort auf die Frage 3 der genannten Drucksache dargestellt, auf der Strecke Stuttgart–Pforzheim–Karlsruhe bei der IRE-Linie Stuttgart–Vaihingen (Enz)– Pforzheim–Karlsruhe, bei der RE-Linie Stuttgart–Bietigheim–Karlsruhe sowie beim „Enztäler“ Stuttgart–Bad Wildbad zu insgesamt 109 Komplett- oder Teilausfällen kam, waren es im Vergleichszeitraum 1. November 2017 bis 28. Januar 2018 bei diesen Linien 144 Komplett- oder Teilausfälle. Davon waren 93 (65 %) auf Fahrzeugschäden zurückzuführen (im Frühsommer 2017 54 %) und 18 (13 %) auf fehlendes Personal. Der Anteil der von DB Regio zu verantwortenden Ursachen hat sich somit erhöht. Insbesondere konnte DB Regio die Probleme mit den neuen Lokomotiven der Baureihe 147 bisher noch nicht lösen. 4. Werden Verbindungen des RE und des IRE künftig auf der Strecke der Residenzbahn zwischen Karlsruhe und Stuttgart durch Verbindungen des Intercity 2 ersetzt, wie es auf der Strecke der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen (Hohentwiel) der Fall ist? Nein. Auf der Gäubahn war das sogenannte Interimskonzept notwendig, um einen attraktiven Stundentakt auf der Strecke im gemischten Nah- und Fernverkehr sicherzustellen. Das ist nicht mit der Situation zwischen Karlsruhe und Stuttgart vergleichbar. Hier erlaubt das höhere Fahrgastpotenzial attraktive Verbindungen im Nah- wie im Fernverkehr. 5. An welchen Haltestellen wird der Intercity 2, der auf der Strecke der Residenzbahn zwischen Karlsruhe und Stuttgart verkehren wird, künftig halten? Nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung wird DB Fernverkehr die heutige Haltepolitik der IC-Linie 61 (Karlsruhe–Nürnberg) auch nach der Umstellung dieser Linie auf Fahrzeuge des Typs „Intercity 2“ nicht verändern. 6. Wird es zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn Vereinbarungen für den Intercity 2 geben, der künftig auch auf dem Streckenabschnitt der Residenzbahn zwischen Karlsruhe und Stuttgart verkehrt, damit Bahnreisende mit Verbundtickets des Nahverkehrs diesen aufpreisfrei nutzen können, wie es durch Vereinbarungen zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn für Bahnreisende des Intercity 2 bereits auf der Strecke der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen (Hohentwiel) möglich ist? Diese Frage stellt sich derzeit nicht, da aufgrund des hohen Fahrgastpotenzials sowohl gute und schnelle Verbindungen im Nahverkehr angeboten werden können als auch DB Fernverkehr die Strecke im Fernverkehr bedient. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3275 4 7. Wie unterscheiden sich die Aufpreiszahlungen für Bahnreisende mit Verbundtickets des Nahverkehrs für die Nutzung des Intercitys und des Intercity 2? Inwieweit Fahrgäste mit Verbundfahrausweisen mit oder ohne Aufpreis Züge des Fernverkehrs der DB nutzen können, ist nicht vom eingesetzten Fuhrpark abhängig . „Intercity 2“ ist die DB-Bezeichnung für eine Serie neugebauter lokbespannter Fünf-Wagen-Doppelstockgarnituren, die in gewissem Umfang für die Bedürfnisse des Fernverkehrs adaptiert wurden. Diese Fahrzeuge verkehren teilweise, wie z. B. zwischen Stuttgart und Singen/Konstanz oder zwischen Bremen und Emden, auf Linienabschnitten, die für die Benutzung mit Fahrausweisen des Nahverkehrs teilweise aufgrund des finanziellen Engagements des Landes freigegeben sind, ebenso jedoch auch auf Abschnitten, wo dies nicht gilt, z. B. zwischen Leipzig und Bremen. Auch vor der Einführung des IC 2 gab es in Baden-Württemberg einzelne Inter - city-Verbindungen, die von Inhabern von Verbundzeitkarten gegen Aufpreis genutzt werden konnten (so z. B. weiterhin im Verkehrsverbund Rhein-Neckar zwischen Bensheim und Wiesloch-Walldorf). In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor