Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 328 20. 07. 2016 1Eingegangen: 20. 07. 2016 / Ausgegeben: 23. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Verbesserungen in der Sportförderung strebt sie bis zum Ende der Legislaturperiode konkret – insbesondere mit Blick auf die Polizeireform – an? 2. Hält sie die Anzahl an Sportstätten für angemessen? 3. Was will sie tun, um den Polizeidienst für Sportler attraktiver zu gestalten? 4. Wie wirkt sich die Polizeireform auf den Dienst- und Leistungssport im Polizeidienst aus? 5. Gibt es Sportlergruppen (z. B. Schützen, Hochspringer oder Langstreckenläufer ), die im Rahmen der Sportförderung besser gefördert werden könnten? 6. Welche Sportlergruppen wurden 2015 und im ersten Halbjahr 2016 in welchem Umfang gefördert? 7. Gibt es aus ihrer Sicht ausreichend Sportstätten in der näheren Umgebung von maximal 30 Kilometern Entfernung von Polizeischulen? 8. Wie viele Sportstätten gibt es für welche Sportarten in der Nähe welcher Polizeischule ? 14. 07. 2016 Berg fraktionslos Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Sportförderung in Baden-Württemberg mit Blick auf die Polizei Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 328 2 B e g r ü n d u n g Diese Kleine Anfrage soll prüfen, inwieweit es eine Verbesserung bei der Sportförderung mit Blick auf den Dienst bei der Polizei geben könnte. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. August 2016 Nr. 3-1167.0/55 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Verbesserungen in der Sportförderung strebt sie bis zum Ende der Legislaturperiode konkret – insbesondere mit Blick auf die Polizeireform – an? 3. Was will sie tun, um den Polizeidienst für Sportler attraktiver zu gestalten? Zu 1. und 3.: Der Stellenwert des Sports in der Polizei spiegelt sich treffend in den zehn Grundpositionen des Deutschen Polizeisportkuratoriums wider, die auch leitend für den Polizeisport in Baden-Württemberg sind. Eine Grundposition lautet: „Das Deutsche Polizeisportkuratorium begrüßt Konzepte zur Förderung des Spitzensports, mit denen die Länder und der Bund durch eine berufliche Perspektive für Spitzensportlerinnen und -sportler eine Grundlage für sportliche Höchstleistungen schaffen.“ Am 21./22. Juni 2011 hat die Innenministerkonferenz die zehn Grundpositionen des Deutschen Polizeisportkuratoriums zum Sport in der Polizei zur Kenntnis genommen und die Auffassung vertreten, dass vor allem auch die Positionierung zur Bedeutung des Wettkampf- und Spitzensports von erheblicher Bedeutung für die Polizeien der Länder und des Bundes sind. Am 25. September 2015 wurde zwischen dem Innenministerium Baden-Württemberg und dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in der Polizei Baden-Württemberg unterzeichnet. Spitzensportlerinnen und Spitzen - sportler olympischer Sportarten sollen für die Polizei Baden-Württemberg gewonnen und ihnen die Vereinbarkeit von Berufsausbildung und -ausübung mit Training und Wettkampf im Spitzensport auf Weltklasseniveau ermöglicht sowie eine berufliche Zukunft in der Polizei Baden-Württemberg gesichert werden. Hierzu wurde im Landeshaushalt 2015/2016 eine halbe Million Euro zur Verfügung gestellt. 2. Hält sie die Anzahl an Sportstätten für angemessen? 7. Gibt es aus ihrer Sicht ausreichend Sportstätten in der näheren Umgebung von maximal 30 Kilometern Entfernung von Polizeischulen? 8. Wie viele Sportstätten gibt es für welche Sportarten in der Nähe welcher Polizeischule ? Zu 2., 7. und 8.: An den Ausbildungsstandorten der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen, Biberach an der Riß, Lahr und temporär Bruchsal sowie an den Standorten des Polizeipräsidiums Einsatz in Göppingen und ebenfalls Bruchsal gibt es Sportstätten in ausreichender Anzahl. Spitzensportlerinnen und Spitzensportler trainieren in erster Linie bei den vier Olympiastützpunkten in Baden-Württemberg. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 328 4. Wie wirkt sich die Polizeireform auf den Dienst- und Leistungssport im Polizeidienst aus? Zu 4.: Die Polizeireform hat keine Auswirkungen auf den Dienst- und Leistungssport. 5. Gibt es Sportlergruppen (z. B. Schützen, Hochspringer oder Langstreckenläufer ), die im Rahmen der Sportförderung besser gefördert werden könnten? Zu 5.: Bewerberinnen und Bewerber um eine Aufnahme in das Förderprogramm müssen sämtliche polizeilichen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten und geförderten A- oder B-Bundes - kader, C- oder D/C-Bundesnachwuchskader einer olympischen Sportart ange - hören, für einen baden-württembergischen Sportverein startberechtigt sein und eine Athletenerklärung unterzeichnet haben. Voraussetzung für die Bewerbung ist zudem eine positive sportfachliche Stellung - nahme des Olympiastützpunktes und des jeweiligen Sportfachverbandes. In ihr muss neben dem Vorliegen der vorgenannten sportlichen Mindestvoraussetzungen unter Benennung der bisherigen sportlichen Erfolge bescheinigt werden, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Perspektive und persönliche Zielsetzung zum Erreichen von Weltklasseniveau besitzt, um bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften teilnehmen zu können und zu einem auf dieses Ziel hin ausgerichteten professionellen Training unter sportfachlicher Leitung des Sportfachverbandes und seiner Trainer bereit ist. 6. Welche Sportlergruppen wurden 2015 und im ersten Halbjahr 2016 in welchem Umfang gefördert? Zu 6.: Mit Einführung der Spitzensportförderung bei der Polizei des Landes Baden- Württemberg im September 2015 wurde ein Leichtathlet in das Förderprogramm aufgenommen. Im ersten Halbjahr 2016 kamen eine Beachvolleyballspielerin und ein Wasserballspieler hinzu. Die Fördermaßnahmen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler und bestehen beispielweise in der Möglichkeit, die Ausbildungen zum mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst für erforderliche Trainingszeiten und Wettkämpfe zu unterbrechen und dadurch in ihrer Gesamtdauer verlängern zu können, bei sehr hohen Fehlzeiten auf eigenen Wunsch Ausbildungs- oder Studienabschnitte wiederholen oder Praktika bei Polizeidienststellen in örtlicher Nähe zum Trainingsort oder Olympiastützpunkt mit einer flexiblen Dienstzeitplanung durchführen zu können. Ferner wird den Spitzensportlerinnen oder Spitzensportlern je Ausbildungsstandort ein Dienstfahrzeug für Fahrten zu den Trainings- und ggf. Wettkampfstätten zur Verfügung gestellt. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor