Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3328 19. 01. 2018 1Eingegangen: 19. 01. 2018 / Ausgegeben: 28. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Verkehrszahlen bzw. die Verkehrsbelastung auf der B 466 im Bereich Bad Überkingen sowie im Abschnitt Bad Überkingen–Bad Überkingen -Hausen entwickelt? 2. Wie beurteilt sie den Zustand der Straße im Abschnitt Bad Überkingen–Bad Überkingen-Hausen und im Knoten Einfahrtsbereich Bad Überkingen-Mineralbrunnenbetrieb im Verhältnis zur täglichen Verkehrslast? 3. Wie beurteilt sie die Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung und Benennung der Unfallzahlen in den vergangenen Jahren in diesen Abschnitten der B 466? 4. Wie beurteilt sie die Fahrbahnbreite und Verkehrsführung in den beiden Abschnitten ? 5. Welche Maßnahmen wurden bislang mit welchem Erfolg zur Verringerung des Unfallrisikos auf den Streckenabschnitten ergriffen? 6. Warum wurden die durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart erarbeiteten planerischen Ansätze zur baulichen Verbesserung der Verkehrssicherheit in diesem Teil der B 466 bislang nicht umgesetzt? 7. Welche Möglichkeiten sieht sie angesichts der im Haushalt 2018/2019 verbesserten Personal- und Mittellage in den Regierungspräsidien für Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Verbesserungen an der B 466? 8. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen in den beiden Abschnitten? Kleine Anfrage der Abg. Nicole Razavi CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Straßenzustand, Verkehrssicherheit und Lärmschutz im Zuge der Bundesstraße (B) 466 im Abschnitt Bad Überkingen–Bad Überkingen-Hausen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3328 2 9. Wie beurteilt sie den baulichen Zustand des Brückenbauwerks über die Fils im Teilort Bad Überkingen-Hausen unter Berücksichtigung der letzten Hauptprüfung ? 10. Bis wann werden die in der Antwort auf Drucksache 15/3641 erwähnten und nach wie vor vorhandenen Schäden an Geländer und Gehwegbelag der Brücke behoben, die eine eingeschränkte Verkehrssicherheit bedeuten? 17. 01. 2018 Razavi CDU B e g r ü n d u n g Die B 466 durch das obere Filstal verbindet als einzige direkte Verbindung den Großraum Geislingen und die B 10 mit der Bundesautobahn (A) 8 und den Gemeinden im Oberen Filstal. Die Strecke gilt seit längerer Zeit als Unfallschwerpunkt . Aufgrund der Straßenführung und der in Teilen nicht ausreichenden Fahrbahnbreite kommt es immer wieder zu kritischen Situationen, weil sich z. B. Lastwagen im Gegenverkehr touchieren. Allein im Jahr 2017 ereigneten sich drei schwere Unfälle, zuletzt am 14. Dezember 2017 mit erheblichem Sach- und Personenschaden . Für den Streckenabschnitt bestanden in der Vergangenheit bereits Planungen zur baulichen Verbesserung der Verkehrssicherheit, die aber bislang nicht umgesetzt worden sind. Mit der Kleinen Anfrage wird auch auf die Drucksache 15/3641 verwiesen und um eine aktuelle Einschätzung der Lärmsituation und des Zustands des Brückenbauwerkes über die Fils im Teilort Bad Überkingen -Hausen gebeten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2018 Nr. 2-39-B466MÜHL-GEI/18 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Verkehrszahlen bzw. die Verkehrsbelastung auf der B 466 im Bereich Bad Überkingen sowie im Abschnitt Bad Überkingen–Bad Überkingen -Hausen entwickelt? Entsprechend dem amtlichen Zählergebnis der bundesweiten Straßenverkehrszählung von 2015 ist an der Zählstelle (Nr. 82477) für den Streckenabschnitt B 466/ L 1231 Geislingen bis B 466/K 1438 Hausen mit 12.310 Kfz/24h ein Rückgang von 1.615 Kfz/24h gegenüber 2010 mit 13.925 Kfz/24h zu verzeichnen. Das amtliche Zählergebnis von 2015 wird durch die aktuellsten Verkehrsmonitoringdaten bestätigt. 2. Wie beurteilt sie den Zustand der Straße im Abschnitt Bad Überkingen–Bad Überkingen-Hausen und im Knoten Einfahrtsbereich Bad Überkingen-Mineral - brunnenbetrieb im Verhältnis zur täglichen Verkehrslast? Das aktuelle Erhaltungsmanagement Bundesstraßen 2017 bis 2019 weist für den genannten Bereich einen Erhaltungsabschnitt im Bereich Bad Überkingen von der Einmündung Geislinger Straße bis zur Einmündung Hausener Straße aus. Dieser befindet sich in der landesweiten Prioritätenliste aller Erhaltungsabschnitte auf Rang 481 von insgesamt 758 Abschnitten. Im weiteren Streckenverlauf Bad Über - 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3328 kingen–Bad Überkingen-Hausen wird der Straßenzustand als nicht sanierungsbedürfig beurteilt. Die unterschiedlichen Zustände der Straße auf diesem Streckenabschnitt zeigen, dass sich Verkehrsbelastungen je nach Randbedingungen lokal unterschiedlich auswirken können. 3. Wie beurteilt sie die Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung und Benennung der Unfallzahlen in den vergangenen Jahren in diesen Abschnitten der B 466? Die Strecke weist eine Unfallhäufungsstelle auf. In den Jahren 2014 bis 2016 fanden 10 Verkehrsunfälle statt. Dabei gab es vier Leichtverletzte und einen Sachschaden von rund 30.000 €. 2017 gab es zwei Unfälle. Es handelt sich vorrangig um Unfälle im Gegenverkehr. Diese entstehen trotz Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung . 4. Wie beurteilt sie die Fahrbahnbreite und Verkehrsführung in den beiden Abschnitten ? Die Fahrbahnbreite bewegt sich überwiegend zwischen 6,10 m und 6,60 m. Das aktuelle Regelwerk sieht bei den vorhandenen Verkehrszahlen für den Straßenneubau größere Querschnitte vor. Die Verkehrsführung zeigt keine für eine Bestandsstrecke auffälligen Besonderheiten. 5. Welche Maßnahmen wurden bislang mit welchem Erfolg zur Verringerung des Unfallrisikos auf den Streckenabschnitten ergriffen? Auf dem Streckenabschnitt sind abschnittsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote eingerichtet. 6. Warum wurden die durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart erarbeiteten planerischen Ansätze zur baulichen Verbesserung der Verkehrssicherheit in diesem Teil der B 466 bislang nicht umgesetzt? Für den einfachen Ausbau der B 466 bei Bad Überkingen auf einer Länge von ca. 1 km wurde im Jahre 2010 eine Vorplanung erstellt, die eine Verbreiterung der bestehenden Fahrbahn vorsah. Diese Vorplanung konnte damals aufgrund fehlender Haushaltsmittel und personeller Kapazitäten nicht weiterverfolgt werden. Auch wurde dieser Streckenabschnitt in den Folgejahren als Bedarfsumleitung für die A 8 benötigt. Für die Ortseinfahrt Hausen lag bereits vom Straßenbauamt Kirchheim eine ausführungsreife Planung vor, die auf Bitte der Gemeinde damals jedoch nicht zur Ausführung kam. Mittlerweile entsprechen die Planunterlagen nicht mehr den geltenden Richtlinien. 7. Welche Möglichkeiten sieht sie angesichts der im Haushalt 2018/2019 verbesserten Personal- und Mittellage in den Regierungspräsidien für Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Verbesserungen an der B 466? Im Zuge des Erhaltungsmanagements soll der unter Ziffer 2 genannte Erhaltungsabschnitt 2018 saniert werden. Dazu wird die Strecke über einen kurzen Zeitraum voll gesperrt. Ein Ausbau wäre wegen fehlender Zeitfenster für längerfristige Sperrungen erst nach der Fertigstellung des Albaufstieges im Zuge der A 8 möglich . Grund dafür ist, dass die Strecke weiterhin als Bedarfs- und Regelumleitungsstrecke verfügbar bleiben muss. Die angesprochene Brücke wird in dem Zuge oder separat ebenfalls in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3328 4 8. Wie beurteilt sie die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen in den beiden Abschnitten? Die Lärmsituation wurde bereits 2013 im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 15/3642 geprüft. Die damals auf Basis der Straßenverkehrszählung 2010 durchgeführten Lärmpegelberechnungen des Regierungspräsidiums Stuttgart zeigten mit Ausnahme eines Gebäudes (Nuberstraße 25/2) keine Überschreitungen der Auslösewerte für Lärmsanierung. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für Maßnahmen zur Lärmsanierung waren daher lediglich an dem betroffenen Gebäude erfüllt. Unter den rechtlichen Randbedingungen sind hier passive Lärmschutzmaßnahmen , wie z. B. eine Schallschutzverglasung möglich. Die Werte der aktuellen Straßenverkehrszählung 2015 unterscheiden sich von denen der Stra - ßenverkehrszählung 2010 nur unwesentlich, es ist daher davon auszugehen, dass die Werte der Lärmpegelberechnung von 2013 weiterhin aktuell sind. 9. Wie beurteilt sie den baulichen Zustand des Brückenbauwerks über die Fils im Teilort Bad Überkingen-Hausen unter Berücksichtigung der letzten Hauptprüfung ? Das Bauwerk wurde im Zuge der letzten Hauptprüfung im Jahr 2014 mit der Zustandsnote 3,0 bewertet. Diese Zustandsnote musste im Zuge der einfachen Prüfung im Jahr 2017 nicht korrigiert werden und besteht somit fort. 10. Bis wann werden die in der Antwort auf Drucksache 15/3641 erwähnten und nach wie vor vorhandenen Schäden an Geländer und Gehwegbelag der Brücke behoben, die eine eingeschränkte Verkehrssicherheit bedeuten? Die bestehenden Geländer führen zu keinen Einschränkungen der Benutzbarkeit des genannten Bauwerks über die Fils. Sie entsprechen jedoch nicht den aktuellen Vorschriften, was zu einer Abwertung der Verkehrssicherheitsnote führt. Das Bau - werk ist insgesamt in einem dem Alter entsprechenden Zustand, was die laufende Bauwerkskontrolle nach DIN 1076 bestätigt. Wie unter Ziffer 7 dargestellt werden geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands ergriffen. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor