Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3339 18. 01. 2018 1Eingegangen: 18. 01. 2018 / Ausgegeben: 26. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Behörden erteilen die Genehmigung für das Aufstellen stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen ? 2. Nach welchen Kriterien (Verkehrsberuhigung, Unfallvermeidung etc.) wird die Genehmigung für das Aufstellen stationärer Anlagen zur Geschwindigkeits - überwachung auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen außer- und innerorts erteilt? 3. Wie bewertet sie die Auswirkungen der bestehenden stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung auf die in Antwort auf Frage 2 genannten Kriterien (Verkehrsberuhigung, Unfallvermeidung etc.)? 4. Welche baulichen Kriterien (Abstände zur Fahrbahn, Verkehrszeichen, Ortsschilder , Mindestmaße der Aufstellfläche, etc.) muss ein Standort für eine stationäre Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung außer- und innerorts er - füllen? 5. An welchen Standorten im Rhein-Neckar-Kreis sind stationäre Anlagen zur Verkehrsüberwachung installiert (inner- und außerorts, nach Kommunen sowie Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen)? 18. 01. 2018 Kleinböck SPD Kleine Anfrage des Abg. Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3339 2 B e g r ü n d u n g Das Verkehrsaufkommen auf den Straßen von Baden-Württemberg wächst kontinuierlich . Überhöhte Geschwindigkeit gefährdet Verkehrsteilnehmer und belastet Anwohnerinnen und Anwohner. Zur Reduzierung der Geschwindigkeitsübertretungen werden stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt. Diese Kleine Anfrage soll präzisieren unter welchen Bedingungen an welchen Standorten diese Anlagen aufgestellt werden können und wie diese sich tatsächlich auf das Verkehrsverhalten auswirken. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Februar 2018 Nr. 4-3859.1-0/926 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Behörden erteilen die Genehmigung für das Aufstellen stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen ? 2. Nach welchen Kriterien (Verkehrsberuhigung, Unfallvermeidung etc.) wird die Genehmigung für das Aufstellen stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsüber - wachung auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen außer- und innerorts erteilt ? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Aufstellen einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung bedarf keiner behördlichen Genehmigung. Die hierfür zuständigen Bußgeldbehörden entscheiden eigenständig, ob und gegebenenfalls an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt sie eine stationäre Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung aufstellen. Die (stationäre) Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt in Baden-Württemberg grundsätzlich durch die zuständigen Bußgeldbehörden und die Polizei. Neben den unteren Verwaltungsbehörden sind auch Gemeinden, die vom Regierungspräsi - dium zu einer örtlichen Straßenverkehrsbehörde erklärt wurden, auf ihren Gemeindestraßen sowie öffentlichen Verkehrsflächen für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung zuständig. Die Polizei führt zudem auf Bundesautobahnen und ähnlich ausgebauten Bundesstraßen , auf denen überörtlicher Verkehr stattfindet, Geschwindigkeitskontrollen mit Großgeräten durch. 3. Wie bewertet sie die Auswirkungen der bestehenden stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung auf die in Antwort auf Frage 2 genannten Kriterien (Verkehrsberuhigung, Unfallvermeidung etc.)? Das Aufstellen stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung führt grundsätzlich zu abgesenkten Geschwindigkeiten und damit auch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit. 4. Welche baulichen Kriterien (Abstände zur Fahrbahn, Verkehrszeichen, Ortsschilder , Mindestmaße der Aufstellfläche, etc.) muss ein Standort für eine statio - näre Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung außer- und innerorts erfüllen? Stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung dürfen die Rad- und Gehwege nicht behindern. Darüber hinaus müssen sie am Fahrbahnrand inner- wie außerorts grundsätzlich außerhalb des lichten Verkehrsraumes platziert sein. Außerorts ist ferner die Notwendigkeit einer Sicherung der stationären Geschwin- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3339 digkeitsüberwachungsanlage durch Schutzeinrichtungen nach den Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) zu prüfen. Mit dem Straßenbaulastträger ist eine Nutzungsvereinbarung abzu - schließen. 5. An welchen Standorten im Rhein-Neckar-Kreis sind stationäre Anlagen zur Verkehrsüberwachung installiert (inner- und außerorts, nach Kommunen sowie Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen)? Die nachstehende Tabelle führt die Standorte der stationären Anlagen zur Verkehrsüberwachung im Rhein-Neckar-Kreis auf: Legende: B = Bundesstraße; L = Landesstraße; K = Kreisstraße; G = Gemeindestraße In den Städten Brühl (Baden), Weinheim, St. Leon-Rot, Ketsch, Eberbach, Oftersheim , Plankstadt und Mühlhausen findet derzeit keine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung statt. Hermann Minister für Verkehr 9HUNHKUV EHK|UGH *HPHLQGH 6WDQGRUW LQQHURUWV DX‰HURUWV % / . * [ [ /DQGNUHLV 51. :DOOGRUI / [ [ ,OYHVKHLP / 6FKULHVKHLP [ [ 1HFNDUJHPQG [ [ /REEDFK [ [ +RFNHQKHLP (UQVW :LOKHOP 6DFKV 6WUD‰H [ [ .DUOVUXKHU 6WUD‰H DX‰HU %HWULHE [ [ 6LQVKHLP =X]HQKDXVHQ 0HFNHVKHLPHU 6WU [ [ =X]HQKDXVHQ +RIIHQKHLPHU 6WU [ [ +RIIHQKHLP =X]HQKlXVHU 6WU [ [ 61+ +DXSWVU [ [ 61+ 6WHLQVIXUW 6WHLQVIXUWHU 6WU [ [ 61+ (VFKHOEDFK (LFKWHUVKHLPHU 6WU [ [ 61+ 'KUHQ .DUOVUXKHU 6WU [ [ 61+ :HLOHU .DLVHUVWU [ [ 61+ 5HLKHQ /RXLV *RRV 6WU [ [ :DOOGRUI 6FKZHW]LQJHU 6WUD‰H [ [ 6FKORVVZHJ [ [ :DO]UXWH [ [ 6FKZHW]LQJHQ =lKULQJHU 6WUD‰H [ [ DQ GHU / +|KH $XJXVW 1HX KDXV 6WUD‰H [ [ :LHVORFK +HLGHOEHUJHU 6WU [ [ %DLHUWDOHU 6WU [ [ 'LHOKHLPHU 6WU [ [ 0HVVSODW]VWU [ [ +HPVEDFK %HUOLQHU 6WU [ [ /HLPHQ / [ [ / [ [ 5RKUEDFKHU 6WU [ [ 3HVWDOR]]L 6WU [ [ / *DXDQJHOORFK +DXSWVWU [ [ (SSHOKHLP 6FKXEHUWVWU [ [