Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3344 19. 01. 2018 1Eingegangen: 19. 01. 2018 / Ausgegeben: 23. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher maximale Fluchtwegabstand für Straßentunnel ist rechtlich vorgegeben und, falls davon abweichend, welcher wird ggf. darüber hinaus von der Landesregierung flächendeckend angestrebt? 2. Seit wann ist die Errichtung eines Rettungsstollens zum Schemelsbergtunnel an der B 39 bei Weinsberg, Landkreis Heilbronn, geplant? 3. Welche Kosten werden für den Rettungstunnel veranschlagt? 4. Mit welcher Bauzeit rechnet sie und in welchem Zeitraum werden die Arbeiten durchgeführt? 5. Mit welchen Auswirkungen auf den Straßenverkehr rechnet sie während der Arbeiten? 6. Durch welche Alternativmaßnahmen kann auf den geplanten Rettungstunnel eventuell verzichtet werden? 7. Welche Straßentunnel im Land sind außerdem mit Rettungstunneln nachzu - rüsten? 8. Wer hat gegebenenfalls priorisiert, welche Tunnel wann ertüchtigt bzw. nachgerüstet werden? 18. 01. 2018 Gall SPD Kleine Anfrage des Abg. Reinhold Gall SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Rettungstunnel am Schemelsbergtunnel an der Bundesstraße (B) 39 bei Weinsberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3344 2 B e g r ü n d u n g Wie bekannt wurde, ist am Schemelsbergtunnel an der B 39 bei Weinsberg die Errichtung eines Rettungsstollens geplant. Dies wirft die grundsätzliche Frage nach der Brandschutzsituation der Straßentunnel im Land sowie im speziellen Fall auch nach dem Stand der Planung und Folgen der Umsetzung auf. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Februar 2018 Nr. 2-39.-B39OU/2 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welcher maximale Fluchtwegabstand für Straßentunnel ist rechtlich vorgegeben und, falls davon abweichend, welcher wird ggf. darüber hinaus von der Landesregierung flächendeckend angestrebt? Zur nationalen Umsetzung der Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Par - lamentes und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die derzeit gültigen Richt - linien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) Ausgabe 2006 eingeführt. Ergänzend hierzu liegt der Entwurf der RABT 2016 vor, der den Stand der Technik widerspiegelt. Die RABT gibt vor, dass bei einer Tunnellänge ab 400 m in regelmäßigen Abständen von höchstens 300 m Notausgänge anzuordnen sind. 2. Seit wann ist die Errichtung eines Rettungsstollens zum Schemelsbergtunnel an der B 39 bei Weinsberg, Landkreis Heilbronn, geplant? Die Erarbeitung eines auf der oben genannten RABT 2006 basierenden Fluchtund Rettungskonzeptes für die sicherheitstechnische Nachrüstung wurde 2008 begonnen . 3. Welche Kosten werden für den Rettungstunnel veranschlagt? Für den Rohbau werden veranschlagt: Vorabmaßnahme 0,3 Mio. Euro Hauptmaßnahme 12,4 Mio. Euro Gesamtkosten Rohbau 12,7 Mio. Euro Für die Betriebstechnik werden veranschlagt: Vorabmaßnahme 3,5 Mio. Euro Hauptmaßnahme 4,4 Mio. Euro Gesamtkosten Betriebstechnik 7,9 Mio. Euro 4. Mit welcher Bauzeit rechnen sie und in welchem Zeitraum werden die Arbeiten durchgeführt? Die sicherheitstechnische Nachrüstung nach RABT gliedert sich in zwei Bauabschnitte . Im Rahmen einer Vorabmaßnahme werden vorhandene Betriebsgebäude erweitert, die abgängige und veraltete Betriebstechnik erneuert und Platz für die Erneuerung der Betriebstechnik im Zuge der Hauptmaßnahme geschaffen. Die Hauptmaßnahme umfasst den Bau des Rettungsstollens inklusive Löschwasser- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3344 becken und Havariebecken sowie die Erneuerung der Entwässerung und der Betriebstechnik im Straßentunnel. Für die Vorabmaßnahme wird mit einer Bauzeit von acht Monaten gerechnet, für die Hauptmaßnahme mit 28 Monaten. Zur Sicherstellung einer fachgerechten Ausführung sowie einer Optimierung der Bauzeit und damit Minimierung der Dauer der Verkehrseinschränkungen ist vorgesehen , die Hauptbaumaßnahme unter einer Vollsperrung von 14 Monaten Dauer umzusetzen. Die Arbeiten der Vorabmaßnahme sollen unter laufendem Tunnelbetrieb erfolgen. Diese werden den Verkehr nur durch kurzfristige Sperrungen beeinträchtigen. Von folgendem Ausführungszeitraum wird derzeit ausgegangen: Vorabmaßnahme: April 2018 bis November 2018 Hauptmaßnahme: September 2019 bis Dezember 2021 5. Mit welchen Auswirkungen auf den Straßenverkehr rechnen sie während der Arbeiten? Während der Vollsperrung soll die bereits heute für Wartungsarbeiten genutzte Umleitungsstrecke als Umleitung dienen. Zu Erhöhung der Leistungsfähigkeit soll sie entsprechend vorrangig beschildert und die Knotenpunkte mit temporären Lichtsignalanlagen ausgestattet werden, sodass dann für die Dauer der Vollsperrung eine leistungsfähige Umleitungsstrecke zur Verfügung steht. 6. Durch welche Alternativmaßnahmen kann auf den geplanten Rettungstunnel eventuell verzichtet werden? Aufgrund der verbindlichen Vorgaben der RABT (siehe Antwort zu Ziff. 1) sind Alternativmaßnahmen nicht möglich. 7. Welche Straßentunnel im Land sind außerdem mit Rettungsstollen nachzu - rüsten? Im Rahmen des Nachrüstprogramms des Landes für Tunnel in der Baulast des Bundes und des Landes sind noch folgende Tunnel nachzurüsten: A 8, Lämmerbuckeltunnel, Wiesensteig A 81, Tunnel Hölzern A 98, Bürgerwaldtunnel, Waldshut-Tiengen B 33, Sommerbergtunnel, Hausach B 294, Kirchbergtunnel, Schiltach B 294, Schlossbergtunnel, Schiltach B 462, Tunnel Gernsbach 8. Wer hat gegebenenfalls priorisiert, welche Tunnel wann ertüchtigt bzw. nachgerüstet werden? Die Baubetriebsplanung für die einzelnen Nachrüstungen erfolgte unter Berücksichtigung der Bedeutung im Verkehrsnetz sowie der projektspezifischen Randbedingungen durch die Regierungspräsidien in Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Hermann Minister für Verkehr