Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3352 21. 01. 2018 1Eingegangen: 21. 01. 2018 / Ausgegeben: 28. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hatte sie Kenntnis über die Beantragung der Betriebsgenehmigung über das Jahr 2017 hinaus? 2. Wann wurde diese Verlängerung der Betriebsgenehmigung durch den Zweckverband erstmalig beantragt? 3. Wann wurde der Antrag abgelehnt? 4. Wie viele Haushalte beziehen Wasser über den Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen? 5. Wie viel Kubikmeter Wasser beziehen die Haushalte insgesamt pro Jahr seit Juli 1968 über den Zweckverband (bitte getrennt nach den einzelnen Gemeinden )? 6. Welche Zukunftspläne gibt es für das Objekt seitens der Landesregierung? 7. Welche Kosten sind dafür kalkuliert (bitte getrennt nach Kostenarten)? 8. Schließt sie aus, dass aufgrund eines möglichen Betreiberwechsels Kostensteigerungen auf die Kunden zukommen könnten? 9. Wie viel CO2 wird durch das derzeitige Nutzungsverbot der Turbine pro Tag nicht eingespart? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Gründe und mögliche Folgen des Betriebsverbots für die weitere Stromerzeugung des Zweckverbands Wasserversorgung Schwarzbrunnen im Schieberhaus Erzgrube Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3352 2 10. Welche Erlöse erwartet die Landesregierung, falls sie selbst eine Anlage dort betreibt? 17. 01. 2018 Dürr AfD B e g r ü n d u n g Nach mehreren Presseberichten wurde der Fragensteller von überdurchschnittlich vielen Bürgern einiger Gemeinden zu diesem Thema befragt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Februar 2018 Nr. 5-0141.5/595 beantwortet das Ministe - rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann hatte sie Kenntnis über die Beantragung der Betriebsgenehmigung über das Jahr 2017 hinaus? 2. Wann wurde diese Verlängerung der Betriebsgenehmigung durch den Zweckverband erstmalig beantragt? Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Mit Datum vom 23. Oktober 2012 hat der Zweckverband einen Antrag beim Landratsamt Freudenstadt auf vorzeitige „Verlängerung“ der wasserrechtlichen Erlaubnis auf mindestens 30 Jahre gestellt. Zu diesem Zeitpunkt hat auch der Eigentümer der Nagoldtalsperre, der Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, von der beabsichtigten „Verlängerung“ erfahren. Da die wasserrechtliche Erlaubnis für den Zweckverband noch bis 31. Dezember 2017 Geltung hatte, bestand für das Landratsamt Freudenstadt kein Anlass, vorzeitig über den Antrag auf Neuerteilung zu entscheiden, da eine Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Wasserrecht nicht vorgesehen ist. 3. Wann wurde der Antrag abgelehnt? Der Antrag wurde mit Bescheid vom 7. Juni 2016 durch das Landratsamt Freudenstadt abgelehnt. 4. Wie viele Haushalte beziehen Wasser über den Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen? 5. Wie viel Kubikmeter Wasser beziehen die Haushalte insgesamt pro Jahr seit Juli 1968 über den Zweckverband (bitte getrennt nach den einzelnen Gemeinden )? Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Die Haushalte des Zweckverbands werden von der Nagoldtalsperre aus weder mit Wasser noch mit Strom versorgt. Eine frühere Verbindung zwischen der Wasserkraftanlage und dem Wasserwerk des Zweckverbands gibt es schon viele Jahre 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3352 nicht mehr. Somit gibt es auch keine Versorgungsmöglichkeit mit eigenerzeugtem Strom, wie dies ursprünglich zur Absicherung des Betriebs des Wasserwerks konzipiert war. Die Anzahl der vom Wasserzweckverband mit Wasser versorgten Haushalte ist der Landesregierung nicht bekannt; diese Auskunft, auch zum Umfang der Wasserlieferung , kann nur der Zweckverband selbst erteilen. 6. Welche Zukunftspläne gibt es für das Objekt seitens der Landesregierung? Der Landesbetrieb Gewässer steuerte in dem landeseigenen Gebäude bis Ende 2017 die Wasserkraftanlage des Verbandes. Dies war wegen der erforderlichen Einbindung der Wasserkraftanlage in die Gesamtsteuerung der Nagoldtalsperre, deren Betreiber der Landesbetrieb Gewässer ist, nicht anders möglich. Die Steuerungstechnik der Talsperre, die insbesondere dem Hochwasserschutz dient, ist ein sicherheitsrelevanter Bereich, der keine Zugriffsmöglichkeiten Dritter gestattet. Die Einnahmen aus der Wasserkraftnutzung gingen dem Verband zu. Hierzu bestand ein Vertrag zwischen dem Landesbetrieb Gewässer und dem Verband. Die Rahmenbedingungen des Vertragsverhältnisses wurden bereits 2005 vom Rechnungsprüfungsamt Karlsruhe als für das Land nicht auskömmlich kritisiert. Der Landesbetrieb Gewässer hat am 29. September 2016 eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Nagoldtalsperre beim Landratsamt Freudenstadt beantragt. Er beabsichtigt, eine neue Wasserkraftanlage mit besserem Wirkungsgrad zu installieren, da die derzeitige Wasserkraftanlage des Verbandes aufgrund ihres Alters in absehbarer Zeit grundlegend überholt oder ersetzt werden müsste. 7. Welche Kosten sind dafür kalkuliert (bitte getrennt nach Kostenarten)? Die Wasserkraftanlage ist eingebunden in die Gesamtsteuerung der Talsperre. Der Landesbetrieb Gewässer muss altersbedingt die Steuerungstechnik der Nagoldtalsperre erneuern. Die neue Wasserkraftanlage soll in dieses Gesamtkonzept eingebunden werden. Die konkreten Investitionskosten werden sich erst nach Vor - liegen der konkreten Gesamtplanung ergeben. Der Betrieb der Gesamtanlage ein - schließlich der Wasserkraftanlage würde wie bisher durch das Talsperrenpersonal des Landesbetriebs Gewässer erfolgen. 8. Schließt sie aus, dass aufgrund eines möglichen Betreiberwechsels Kostensteigerungen auf die Kunden zukommen könnten? Der von der Wasserkraftanlage produzierte Strom wurde ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Einnahmen flossen bisher direkt dem Verband zu. Es besteht keine Kenntnis darüber, wie der Verband diese Mittel verwendete und welchen Einfluss eine Änderung für die Kunden des Zweckverbands haben wird. 9. Wie viel CO2 wird durch das derzeitige Nutzungsverbot der Turbine pro Tag nicht eingespart? Der von der Wasserkraftanlage produzierte Strom würde ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Durch die Nutzung der Turbine würden bei Annahme des deutschen Strommixes vermutlich ca. 2.000 kg CO2-Emissionen pro Tag eingespart werden. Es wird jedoch eine möglichst zeitnahe Weiternutzung der Wasserkraft angestrebt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3352 4 10. Welche Erlöse erwartet die Landesregierung, falls sie selbst eine Anlage dort betreibt? Das Land plant den Einbau einer neuen Turbine, um die Wasserkraft effektiver nutzen zu können. Der Mehrwert und die Amortisationszeit können noch nicht konkret benannt werden. In Vertretung Meinel Ministerialdirektor