Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3360 22. 01. 2018 1Eingegangen: 22. 01. 2018 / Ausgegeben: 05. 03. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erziehungsziele leitet sie konkret aus dem abstrakten staatlichen Bildungs - und Erziehungsauftrag zur Friedensliebe ab und wie werden diese ausgestaltet ? 2. Welche Werte sowie Begriffsdefinitionen von Frieden und Friedensliebe liegen den Bildungsplänen 2016 zugrunde? 3. Inwiefern sind Maßnahmen der Gewaltprävention, die Beschäftigung mit friedens - und gewaltfördernden Strukturelementen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und die Auseinandersetzung mit friedens- und sicherheitspolitischen Fragestellungen in den Bildungsplänen 2016 konkretisiert? 4. Wie sind diese Erziehungsziele und Werte mit welchem Verbindlichkeitsgrad in der universitären und Referendarsausbildung sowie in der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern verankert? 5. Welche konkreten Pläne hat sie für den Ausbau der Friedensbildung in Baden- Württemberg an den Schulen und an den lehrerbildenden Hochschulen, auch hinsichtlich der dafür notwendigen Infrastruktur? 6. Wie beurteilt sie den Bedarf an Fortbildung der Lehrkräfte anhand der poten - ziell interessierten Lehrerinnen und Lehrer und dem derzeitigen Angebot, beispielsweise u. a. mittels der Anmeldezahlen der Servicestelle Friedensbildung? 7. Gibt es an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen des Landes Professuren , die sich im Rahmen der Lehrerbildung explizit der Friedenspädagogik widmen? Kleine Anfrage des Abg. Wilhelm Halder GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erziehung zur Friedensliebe in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3360 2 8. Welche Informationen zu diesbezüglichen Aktivitäten der Lehrerbildungs - seminare liegen der Landesregierung vor? 22. 01. 2018 Halder GRÜNE B e g r ü n d u n g Baden-Württemberg betont die Bedeutung der Friedensbildung wie kein anderes Bundesland. In der Landesverfassung (Artikel 12 Absatz 1), verschiedenen Gesetzestexten (etwa § 1 Absatz 2 Schulgesetz) sowie untergesetzlich wird der Begriff Friedensliebe zu einem der Leitprinzipien in der Bildungsarbeit gemacht. In der gemeinsamen Erklärung zur Stärkung der Friedensbildung in den badenwürttembergischen Schulen heißt es ebenfalls: „Die Umsetzung dieser Aufgabe hat für die baden-württembergische Landesregierung hohe Priorität.“ Im Begleitheft zu den Bildungsplänen 2016 wird auf drei Grundsätze für vernetztes und nachhaltiges Lernen in den Feldern Demokratieerziehung, Friedensbildung und kulturelle Bildung verwiesen. Allerdings ist eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Begriff Friedensliebe dort nicht erkennbar. Aus den Seminaren und Hochschulen wird berichtet, dass Studierende und sich fortbildende Lehrkräfte bisher wenig Gelegenheit haben, sich im Studium und in der Refendarsausbildung mit dem Auftrag zur Erziehung zur Friedensliebe zu beschäftigen und entsprechende Wissens-, Sozial- und Handlungskompetenz zu erlangen. Die Schaffung der Servicestelle Friedensbildung war ein wichtiger Schritt, doch verfügt diese nicht über die Mittelausstattung, um das Thema in der Lehrerfortbildung flächendeckend zu vermitteln. Für einen Beitrag im Bereich der Lehrerinnen - und Lehrerausbildung während des Studiums und Referendariats fehlen ihr alle Voraussetzungen. Vor diesem Hintergrund bittet der Fragesteller darum, darzustellen, wie Grund - gedanken und Intentionen in der Friedensbildung und -pädagogik formuliert sind und wie die Werte definiert sind, die dabei vermittelt werden sollen. Nur auf einer empirischen Grundlage lässt sich nachvollziehen, wie der Verfassungsgedanke der Friedensliebe in der Lehrerbildung und in den Schulen tatsächlich gelebt wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2018 Nr. 25-6520.1-03/113/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erziehungsziele leitet sie konkret aus dem abstrakten staatlichen Bildungs - und Erziehungsauftrag zur Friedensliebe ab und wie werden diese ausgestaltet ? 2. Welche Werte sowie Begriffsdefinitionen von Frieden und Friedensliebe liegen den Bildungsplänen 2016 zugrunde? Die den baden-württembergischen Bildungsplänen 2016 zugrunde liegenden Werte ergeben sich aus der Landesverfassung sowie aus dem Schulgesetz, die die allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele festlegen. Diese allgemeinen Bildungs- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3360 und Erziehungsziele werden im Bildungsplan 2016 unter anderem in den fach - übergreifenden Leitperspektiven aufgegriffen und in den Fachplänen konkretisiert (vgl. hierzu die Beantwortung der Ziffer 3). Zur Friedensbildung führt die Einführung in die Bildungspläne darüber hinaus aus: „Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung regelt, dass die Jugend zur ,Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe‘ zu erziehen ist. Diese Aufgabe kommt den Schulen des Landes, aber auch der außerschulischen Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit zu. Dazu gehört die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für den Schutz der Menschenrechte und die Wahrung von Frieden und Sicherheit. Dabei kann Friedensbildung nicht nur eine Frage der argumentativen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen sein, sondern hängt auch von der Kultur der Konfliktlösung im schulischen Alltag ab. Programme für Streitschlichter und Angebote zur Mediation und Beratung im schulischen Bereich können sowohl die Prävention von Gewalt als auch die Ein - übung von friedlicher Konfliktlösung durch die Jugendlichen befördern“ (Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport: [Hrsg.] Bildungsplan 2016 Lehrkräftebegleitheft , Stuttgart 2016, S. 12). 3. Inwiefern sind Maßnahmen der Gewaltprävention, die Beschäftigung mit friedens - und gewaltfördernden Strukturelementen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und die Auseinandersetzung mit friedens- und sicherheitspolitischen Fragestellungen in den Bildungsplänen 2016 konkretisiert? Der Bildungsplan 2016 sieht zu Maßnahmen der Gewaltprävention, zur Beschäftigung mit friedens- und gewaltfördernden Strukturelementen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und zur Auseinandersetzung mit friedens- und sicherheitspolitischen Fragestellungen einen spiralcurricularen und mehrperspektivischen Kompetenzerwerb vor. Dazu setzen die Leitperspektiven Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV) und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) die zentralen Rahmenvorgaben und gewährleisten, dass diese in den Fachplänen zahlreicher Fächer in allen Schularten und Klassenstufen verortet sind. Sie werden jeweils altersgerecht und fachspezifisch umgesetzt. Kernanliegen der Leitperspektive BTV ist es, Respekt sowie die gegenseitige Achtung und Wertschätzung von Verschiedenheit zu fördern. Die Leitperspektive zielt auch auf die Fähigkeit zum interkulturellen und interreligiösen Dialog und zum friedlichen Umgang mit unterschiedlichen Positionen bzw. Konflikten in internationalen Zusammenhängen. Erziehung zum Umgang mit Vielfalt und zur Toleranz ist damit auch ein Beitrag zur Menschenrechts- und Friedensbildung und zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft. Die Verankerung in den Fachplänen wird unter anderem durch folgende Begriffe konkretisiert: • Wertorientiertes Handeln, • Toleranz, Solidarität, Inklusion, Antidiskriminierung, • Konfliktbewältigung und Interessensausgleich sowie • Formen interkulturellen und interreligiösen Dialogs. Ziel der Verwirklichung der Leitperspektive BNE ist es, Lernende zum Kompetenzerwerb zu befähigen, nachhaltige Entwicklung in vielfältigen Kontexten und Lebensbereichen zu gestalten. Neben dem Erwerb von Wissen über (nicht) nachhaltige Entwicklungen geht es insbesondere um folgende Kernanliegen: Bereitschaft zum Engagement und zur Verantwortungsübernahme, Umgang mit Risiken und Unsicherheit, Einfühlungsvermögen in Lebenslagen anderer Menschen und solide Urteilsbildung in Zukunftsfragen. Die Verankerung in den Fachplänen wird unter anderem durch folgende Begriffe konkretisiert: • Werte und Normen in Entscheidungssituationen, • Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung, Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3360 4 • Demokratiefähigkeit sowie • Friedensstrategien. Darüber hinaus finden sich in den einzelnen Fachplänen wie z. B. Deutsch, Sachunterricht , Gemeinschaftskunde und Geschichte vielfältige Verankerungen der oben genannten Maßnahmen und Themen. 4. Wie sind diese Erziehungsziele und Werte mit welchem Verbindlichkeitsgrad in der universitären und Referendarausbildung sowie in der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern verankert? Erste Phase der Lehrerbildung: Die Rechtsverordnungen und Erlasse des Kultusministeriums, die Rahmenvorgaben für lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudiengänge festlegen, basieren auf § 35 Absatz 3 des Schulgesetzes, § 15 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes und § 34 Absatz 5 des Landeshochschulgesetzes. Sie bestimmen grundlegende Elemente des Bachelor- und Masterstudiums sowie für alle Fächer und Fachrichtungen Kompetenzen und Studieninhalte, die in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen umgesetzt werden. Dabei ist die Vermittlung ethischer und philosophischer Kompetenzen im Rahmen der ersten Phase der Lehrerbildung in den Bildungswissenschaften, den Querschnittskompetenzen sowie den Fachwissenschaften bzw. Fachdidaktiken verankert. So enthält die Lehrerausbildung an den Hochschulen fachspezifische Studienelemente , die Aspekte, Fragen und Konzepte der Friedensbildung, des Politik- und Demokratielernens aufgreifen und die sich mit Themen und Begriffen wie Freiheit , Gleichheit, Gerechtigkeit, Freundschaft, Menschenrechte, Macht, Gewalt auseinandersetzen. Als didaktische Prinzipien sind hier u. a. die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Interessen, Sichtweisen und wissenschaftlichen Standpunkten unter Berücksichtigung von Kontroversität, Problemorientierung und Wissenschaftsorientierung handlungsleitend. Zweite Phase der Lehrerbildung: Die Verordnungen des Kultusministeriums über die Vorbereitungsdienste und die Zweite Staatsprüfung basieren auf § 35 Absatz 3 des Schulgesetzes und § 16 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes. Sie bestimmen unter anderem die Ziele der Ausbildung in den Vorbereitungsdiensten. Für die zweite Phase der Lehrerbildung sind die Ausbildungsstandards verbindlich vorgeschrieben. Auf dieser Basis werden die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermittelt, mit deren Hilfe die angehenden Lehrkräfte den Erziehungs- und Bildungsauftrag an den entsprechenden Schularten erfolgreich und verantwortlich erfüllen können. Der Umgang mit friedens- und sicherheitspolitischen Fragestellungen ist in den Didaktiken der Ausbildungsfächer Pädagogik/Pädagogische Psychologie sowie Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht und übergreifenden Seminarveranstaltungen verortet. Die Ausbildungsstandards fordern von den angehenden Lehrerinnen und Lehrern, dass sie sich ihrer eigenen ethisch-moralischen Wertehaltungen bewusst sind und den Schülerinnen und Schülern Werte vermitteln. Dies geschieht im Bewusstsein, den Beutelsbacher Konsens umzusetzen, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern und zu stärken sowie sie zur Übernahme sozialer Verantwortung zu befähigen (vgl. dazu auch Frage 8). Dritte Phase der Lehrerbildung – Lehrkräftefortbildung: Durch berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung entwickeln Lehrerinnen und Lehrer gemäß der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums „Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg“ vom 24. Mai 2006 ihre berufliche Qualifikation in Bezug auf den Unterricht und den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stetig fort. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3360 Die Lehrkräftefortbildung orientiert sich u. a. an den durch die Bildungspläne vorgegebenen inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen der jeweiligen Fächer unter Berücksichtigung der Leitperspektiven bzw. einer fächerübergreifenden Zugangsweise . Dies betrifft auch die Erziehung zum Frieden als einem wesentlichen Bildungsziel. In den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 wurden schulartübergreifend vier zentrale Veranstaltungen zur Friedenssicherung/-bildung im Unterricht mit Jugendlichen („Friedensbildung – Brennpunkt Syrien/Nahost“) mit rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Die Veranstaltungen waren sehr stark nachgefragt. Im regionalen Bereich fand eine Großveranstaltung zur Friedenssicherung zum Thema „Herausforderungen der Friedens- und Sicherheits - politik“ mit 98 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Darüber hinaus wurden im Bereich der zentralen Fortbildungen (in Klammern regionale Fortbildungen) 4 (6) Veranstaltungen zur Demokratiebildung durchgeführt sowie 2 (22) Fortbildungen zur Thematik „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und 3 (3) Fortbildungen zu „Toleranz und Vielfalt“. 5. Welche konkreten Pläne hat sie für den Ausbau der Friedensbildung in Baden- Württemberg an den Schulen und an den lehrerbildenden Hochschulen, auch hinsichtlich der dafür notwendigen Infrastruktur? 6. Wie beurteilt sie den Bedarf an Fortbildung der Lehrkräfte anhand der poten - ziell interessierten Lehrerinnen und Lehrer und dem derzeitigen Angebot, beispielsweise u. a. mittels der Anmeldezahlen der Servicestelle Friedensbildung? Der Landesregierung ist die Stärkung der Friedensbildung ein wichtiges Anliegen . Eine zentrale Einrichtung ist dabei die Servicestelle Friedensbildung, die vom Kultusministerium, der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und der Berghof Foundation gemeinsam getragen wird. Die Servicestelle Friedensbildung ist Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstelle für alle Schulen des Landes sowie alle Organisationen, Vereine und Institutionen aus dem Bereich der Friedensbildung. Im Rahmen ihres Auftrags führt die Servicestelle auch schulart- und fachübergreifende Fortbildungsveranstaltungen für Referendarinnen und Referendare sowie Lehrkräfte durch. Seit ihrer Einrichtung im August 2015 bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wurden ein- bis zweieinhalbtägige Veranstaltungen zu verschiedenen Themen der Friedensbildung an allen drei Standorten der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen durchgeführt. Für 2018 sind bereits zwei Veranstaltungen am Standort Comburg und eine am Standort Bad Wildbad fest eingeplant. Darüber hinaus wurde die Servicestelle von den Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe u. a. zu zentralen Fortbildungen im Kontext des neuen Schwerpunktthemas der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Gemeinschaftskunde an den baden-württembergischen Gymnasien ab 2018 „Internationale Beziehungen und internationale Politik“ eingeladen. Auf Einladung des Instituts für Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg (IRP) und des Pädagogisch -Theologischen Zentrums Stuttgart (PTZ) war die Servicestelle im Rahmen der Fortbildung von Religionslehrkräften eingebunden. Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Stuttgart und Esslingen kooperieren regelmäßig mit der Servicestelle und Jugendoffizieren der Bundeswehr bei der Behandlung des Themas „Sicherheitspolitik und Frieden“ im Rahmen der Fachdidaktik Gemeinschaftskunde. In dieser Veranstaltung lernen die Referendarinnen und Referendare auch fächerübergreifende Materialien und Methoden für den Unterricht kennen, z. B. zu den Themen Krieg und Flucht sowie internationale Konflikte. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3360 6 7. Gibt es an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen des Landes Pro - fessuren, die sich im Rahmen der Lehrerbildung explizit der Friedenspädagogik widmen? An der Universität Tübingen gibt es seit Juli 2017 eine Honorarprofessur für „Friedenspädagogik und globales Lernen“ am Institut für Politikwissenschaft der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Der Inhaber der Honorarprofessur ist Programmdirektor der Berghof Foundation und leitet dort den Bereich Friedenspädagogik und globales Lernen. Neben der Universität Tübingen befasst sich auch die Universität Heidelberg mit dem Thema Friedenspädagogik in Konflikt - und Krisengebieten. An den Pädagogischen Hochschulen gibt es keine Professuren, deren Denomination sich explizit der Friedenspädagogik widmet. Es gibt aber dort neben der Lehrerbildung (vgl. dazu auch Frage 4) Angebote zur Friedenspädagogik wie z. B. im Rahmen des Masterstudiengangs „Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Bildung“ an der PH Weingarten oder in einzelnen Projekten und Veranstaltungen wie z. B. im Workshop „Peace counts“ an der PH Ludwigsburg. 8. Welche Informationen zu diesbezüglichen Aktivitäten der Lehrerbildungsseminare liegen der Landesregierung vor? Die Ausbildung der angehenden Lehrkräfte in den Vorbereitungsdiensten an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (SSDL) erfolgt stets unter Bezugnahme auf die aktuellen Bildungspläne. Der schulische Auftrag zur Erziehung zur Friedensliebe sowie die dafür bei den angehenden Lehrkräften notwendigen Kompetenzen werden an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung in vielfältiger Weise angebahnt. Exemplarisch werden im Folgenden einzelne Beispiele angeführt. So gibt es beispielsweise am SSDL Reutlingen (Werkreal-, Haupt- und Real - schule) mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. eine langjährige Kooperation. Im Rahmen dieser Kooperation werden Gedenkstätten im Elsass und in Baden-Württemberg erkundet. Dabei wird für die angehenden Lehrkräfte eine Erweiterung des Repertoires methodischer Gestaltungsmöglichkeiten für Friedenserziehung durch außerschulisches Lernen und Arbeiten angestrebt. Im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen wird am SSDL Laupheim (Grundschule) in Kooperation mit dem Entwicklungspädagogischen Informationszentrum (EPIZ) Reutlingen ein Kompakttag zum Thema Bildung für Nachhaltige Entwicklung durchgeführt. Dabei können alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter unter anderem Workshops zur Friedenserziehung belegen , in denen Aspekte der Friedenserziehung und praktische Umsetzungsmöglichkeiten an der Schule aufgezeigt werden. An den Gymnasialseminaren Stuttgart und Esslingen ist das Thema Friedensbildung in der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare für das Fach Gemeinschaftskunde verankert. Diese Seminare kooperieren regelmäßig mit der Servicestelle Friedensbildung (vgl. auch Frage 6). Auch an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung, Abteilung Sonderpädagogik, ist Friedensbildung Bestandteil der Werteerziehung und der Erziehung zu demokratischen Grundsätzen. Dabei findet die Friedensbildung als Bildungs- und Erziehungsziel vor allem in der katholischen und evangelischen Religion Anwendung. Im Rahmen der Ausbildung an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) kann als Beispiel das Planspiel „Politik und Internationale Sicherheit POLIS“ des Standorts Karlsruhe genannt werden, welches dort jährlich in Kooperation mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr und der Landesakademie Bad Wildbad für alle Referendarinnen und Referendare mit dem Ausbildungsfach Geschichte/Gemeinschaftskunde durchführt wird. Dabei geht es – neben der Erprobung des Mediums „Planspiel“ – auch um die Reflexion der Friedenserziehung im Unterricht an beruflichen Schulen und die Rolle internationaler Organisationen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reflektieren mögliche didaktische Vorgehensweisen im Unterricht und den Umgang mit 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3360 Konfliktsituationen, die im Zusammenhang mit der Friedensthematik bei Schülerinnen und Schülern aufkommen können. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport