Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3385 23. 01. 2018 1Eingegangen: 23. 01. 2018 / Ausgegeben: 26. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sehen die aktuellen Planungen zur Bauwerkserhaltung der Wehr- und Kanalbrücke in Besigheim aus und wann beginnen die jeweiligen Baumaß - nahmen? 2. Welche Auswirkungen auf die derzeitigen Planungen hat die Tatsache, dass das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes die Wehranlage, über die die Brücke führt, bis zum Jahr 2040 generalsanieren will? 3. Welche alternativen Planungen wurden aufgrund der Nachricht des Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt des Bundes geprüft und welche Gründe waren für die aktuellen Planungen ausschlaggebend? 4. Wie soll in Zukunft eine verkehrssichere Führung der Fußgänger und Rad - fahrer über den Neckar umgesetzt werden? 5. Mit welcher Sperrzeit für Verkehr, Fußgänger und Fahrradfahrer wird auf der L 1115 während der Baumaßnahmen an der Wehr- und Kanalbrücke gerechnet? 6. Wie sollen Verkehr, Fußgänger und Fahrradfahrer innerhalb der Sperrzeit auf der L 1115 umgeleitet werden? 7. Wann soll mit dem Bau der neuen Enzbrücke Bundesstraße (B) 27 begonnen werden? Kleine Anfrage des Abg. Fabian Gramling CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Aktueller Sachstand Wehr- und Kanalbrücke Besigheim (L 1115) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3385 2 8. Welche Auswirkung hat und hatte die Verzögerung bei der Planung der neuen Enzbrücke B 27 auf die Planungen bei der Wehr- und Kanalbrücke? 23. 01. 2018 Gramling CDU B e g r ü n d u n g Aufgrund externer Faktoren hat sich die Bauwerkserhaltung der Wehr- und Kanalbrücke in Besigheim, die bereits seit einigen Jahren geplant ist, mehrfach verzögert . Mit der Kleinen Anfrage soll Klarheit über den aktuellen Planungsstand und den Baubeginn geschaffen werden. Außerdem soll geklärt werden, welche Auswirkung das weitere Großprojekt in Besigheim, der Neubau der Enzbrücke B 27, auf die Planungen bei der Wehr- und Kanalbrücke hat. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Februar 2018 Nr. 2-39-L1115/22 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie sehen die aktuellen Planungen zur Bauwerkserhaltung der Wehr- und Kanalbrücke in Besigheim aus und wann beginnen die jeweiligen Baumaß - nahmen? 2. Welche Auswirkungen auf die derzeitigen Planungen hat die Tatsache, dass das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes die Wehranlage, über die die Brücke führt, bis zum Jahr 2040 generalsanieren will? 3. Welche alternativen Planungen wurden aufgrund der Nachricht des Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt des Bundes geprüft und welche Gründe waren für die aktuellen Planungen ausschlaggebend? 4. Wie soll in Zukunft eine verkehrssichere Führung der Fußgänger und Rad - fahrer über den Neckar umgesetzt werden? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet: Die Neckarquerung im Zuge der L 1115 besteht aus den beiden Bauwerken Wehrbrücke (Baujahr 1952) und Kanalbrücke (Baujahr 1953). Die Neckarquerung weist im Bestand beidseits 1,25 m breite Gehwege auf. Die Wehrbrücke und die Kanalbrücke haben Bauwerksschäden, die einen Ersatzneubau der Überbauten und bei der Kanalbrücke auch der Unterbauten erfordern. Mit der Bauwerkserhaltung soll auch eine verkehrssichere Führung der Fußgänger /-innen und Radfahrer/-innen über den Neckar umgesetzt werden. Wehrbrücke: Aus Gründen des Denkmalschutzes sind an der Wehrbrücke keine größeren bau - lichen Veränderungen am Kraftwerkshaus sowie an den Wehrhäusern möglich. Die Straßenbauverwaltung (SBV) hat auch eine Variante mit einem an die Wehrhäuser (Unterstromseite) verankerten Stahlsteg zur Geh- und Radwegführung entlang der L 1115 untersucht. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung (WSV) hat jedoch aus konstruktiven sowie statischen Gründen einer solchen Ver- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3385 ankerung nicht zugestimmt. Infolge der Zwangspunkte durch die Wehranlage kann somit im Zuge der Bauwerkserhaltung eine Geh- und Radwegführung über einen Stahlsteg nicht umgesetzt werden. Die WSV plant ab 2040 eine Generalsanierung bzw. einen Neubau der Wehr - anlage. In diesem Zusammenhang wird dann die Umsetzung einer richtlinienkonformen Lösung angestrebt. Die SBV plant für den Zeitraum bis zur Generalsanierung durch die WSV im Zuge einer Bauwerkserhaltung eine Verbreiterung der Geh-/Radwegbreite auf der Nordseite von 1,25 m auf 2,50 m (im Bereich einer Engstelle von 1,25 m auf 1,75 m). Zudem wird an den Wehrhäusern der Einbau von Rolltoren zur Vermeidung des Türaufschlags auf den Geh- und Radweg vorgesehen. Somit kann eine deutliche Verbesserung gegenüber der Bestandssituation erreicht werden. Der Baubeginn wird für das erste Halbjahr 2021 angestrebt. Kanalbrücke: Im Zuge des Ersatzneubaus kann ein Brückenquerschnitt mit richtlinienkon - former Geh- und Radwegführung umgesetzt werden. Dieser beinhaltet auf der Brückenkappe der Nordseite eine Geh- und Radwegbreite von 2,50 m. Die SBV hat auch die Umsetzung einer separaten Geh- und Radwegbrücke geprüft . Für eine separate Geh- und Radwegbrücke über den Neckar wurden hierzu auf der Unterstromseite sowie auf der Oberstromseite Varianten untersucht. Die Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass insbesondere aus Gründen der Wirtschaftlichkeit eine separate Geh- und Radwegbrücke nicht weiterverfolgt wird. 5. Mit welcher Sperrzeit für Verkehr, Fußgänger und Fahrradfahrer wird auf der L 1115 während der Baumaßnahmen an der Wehr- und Kanalbrücke gerechnet? 6. Wie sollen Verkehr, Fußgänger und Fahrradfahrer innerhalb der Sperrzeit auf der L 1115 umgeleitet werden? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet: Die genauen Sperrzeiten und Umleitungen können erst im Rahmen der noch laufenden Entwurfsplanung festgelegt werden. Nach ersten Schätzungen wird die L 1115 während der Bauzeit voraussichtlich für zwölf Monate für den motorisierten Verkehr und für drei Monate auch für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen gesperrt sein. Eine Umleitung soll dabei über die Gemmrigheimer Straße/Besig - heimer Straße/Hauptstraße/Kirchheimer Straße bis zur nächsten Neckarquerung bei Gemmrigheim geführt werden. 7. Wann soll mit dem Bau der neuen Enzbrücke Bundesstraße (B) 27 begonnen werden? 8. Welche Auswirkung hat und hatte die Verzögerung bei der Planung der neuen Enzbrücke B 27 auf die Planungen bei der Wehr- und Kanalbrücke? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet: Die Umsetzung des Ersatzneubaus der Enzbrücke im Zuge der B 27 erfolgt vor der Umsetzung der Erhaltungsmaßnahme an der Wehr- und Kanalbrücke im Zuge der L 1115. Der Baubeginn an der Enzbrücke soll nach derzeitigem Stand im ersten Halbjahr 2019 erfolgen, die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund zwei Jahre. Hermann Minister für Verkehr