Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3386 24. 01. 2018 1Eingegangen: 24. 01. 2018 / Ausgegeben: 05. 03. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Bereichen des Wahlkreises 33 (Baden-Baden/Bühl) bestehen bezüglich der Breitbandförderung sogenannte weiße Flecken? 2. Welche Förderungen werden beabsichtigt, um dem Wahlkreis 33 eine Weiterentwicklung eines Backbone-Glasfasernetzes und eine flächendeckende Umsetzung des Standards Fibre-To-The-Basement zu ermöglichen? 3. In welcher Stellung befindet sich der Wahlkreis 33 im landesweiten Vergleich? 4. Welche Breitbandförderungsanträge aus dem Wahlkreis 33 wurden im Verlauf der letzten sieben Jahre bezuschusst (mit Angabe der jeweiligen Bezuschussung im Zeitraum von 2011 bis 2017 aufgeteilt nach Jahren und Beträgen)? 5. Wie hoch ist die Summe der bereits beantragten aber noch nicht bearbeiteten Breitbandförderungsanträge im Wahlkreis 33? 6. Wie stellt sich aktuell die allgemeine prozentuale Breitbandversorgung des Wahlkreises Baden-Baden/Bühl dar? 7. Welche Kriterien müssten erfüllt werden, um eine Einführung der Förderung nach dem Wirtschaftlichkeitslücken-Modell in der Landesförderrichtlinie zu ermöglichen? 23. 01. 2018 Wald CDU Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Breitbandversorgung (Wahlkreis 33) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3386 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Februar 2018 Nr. 5-0141.5/2 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Bereichen des Wahlkreises 33 (Baden-Baden/Bühl) bestehen bezüglich der Breitbandförderung sogenannte weiße Flecken? Zu 1.: Die Anlagen 1 und 2 sind Kartenauszüge aus dem Breitbandatlas, der die derzeitige Breitbandversorgung im Wahlkreis 33 ausweist. Die blauen und grünen Quadrate in den Anlagen 1 und 2 markieren die Flächen mit Versorgungslücken (weiße Flecken, d.h. die Versorgung mit einer Datenrate von mindestens 30 Mbit/s liegt unter 95 Prozent). Danach gibt es noch in allen Gemeinden des Wahlkreises 33 weiße Flecken. Die höchste Unterversorgung (vgl. die Antwort auf Frage 6) besteht in den Gemeinden Rheinmünster (27,9 % nicht versorgt) und Lichtenau (77,7 %). 2. Welche Förderungen werden beabsichtigt, um dem Wahlkreis 33 eine Weiterentwicklung eines Backbone-Glasfasernetzes und eine flächendeckende Umsetzung des Standards Fibre-To-The-Basement zu ermöglichen? Zu 2.: Die von den Kommunen beabsichtigten Maßnahmen zum Breitbandausbau werden für die Landesregierung regelmäßig erst dann greifbar, wenn die Städte, Gemeinden und Landkreise Anträge zur Förderung stellen. Dabei handelt es sich um Entscheidungen bzw. Maßnahmen, die die Kommunen eigenverantwortlich treffen . Von Seiten des Landes können daher keine Aussagen über beabsichtigte Förderungen gemacht werden. Freilich steht bei entsprechender Antragstellung die Landesförderung grundsätzlich zur Verfügung. 3. In welcher Stellung befindet sich der Wahlkreis 33 im landesweiten Vergleich? Zu 3.: Hinsichtlich der Breitbandversorgung liegt der Wahlkreis im landesweiten Vergleich über dem Landesdurchschnitt der Stadt- und Landkreise. Aktuell verfügen rund 92 Prozent der Haushalte im Wahlkreis über eine Versorgungsrate von mindestens 30 Mbit/s und rund 82 Prozent über mindestens 50 Mbit/s. Der Landesdurchschnitt bei einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s liegt dagegen bei 84,9 Prozent und bei 50 Mbit/s bei 78 Prozent. 4. Welche Breitbandförderungsanträge aus dem Wahlkreis 33 wurden im Verlauf der letzten sieben Jahre bezuschusst (mit Angabe der jeweiligen Bezuschussung im Zeitraum von 2011 bis 2017 aufgeteilt nach Jahren und Beträgen)? Zu 4.: In den Jahren von 2011 bis 2017 hat das Land zwölf Projekte im Wahlkreis 33 mit einer Zuschusssumme von 7.559.943 Euro unterstützt. Die bewilligten Fördermittel aufgeteilt nach Jahren und Beträgen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Bei der Förderung des Landkreises Rastatt handelt es sich um den Kofinanzierungsanteil des Landes zum Bundesförderprogramm. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3386 5. Wie hoch ist die Summe der bereits beantragten aber noch nicht bearbeiteten Breitbandförderungsanträge im Wahlkreis 33? Zu 5.: Derzeit liegen dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration aus dem Wahlkreis 33 vier noch nicht abschließend bearbeitete Anträge mit beantragten Zuschüssen in Höhe von insgesamt 1.238.312 Euro vor. 6. Wie stellt sich aktuell die allgemeine prozentuale Breitbandversorgung des Wahlkreises Baden-Baden/Bühl dar? Zu 6.: Die prozentuale Breitbandversorgung der Haushalte für alle Technologien ins - gesamt kann dem geodatenbasierten Breitbandatlas des Bundes (www.zukunftbreitband .de) mit Stand vom 4. Dezember 2017 entnommen werden und ist in der folgenden Tabelle je Gemeinde für eine Mindestversorgung von 2, 30 und 50 Megabit pro Sekunde aufgeführt. $QWUDJVWHOOHU %HZLOOLJXQJVMDKU )|UGHUVXPPH LQ (XUR /LFKWHQDX /LFKWHQDX %KO %KO 2WWHUVZHLHU %KO 2WWHUVZHLHU %KO %KO /LFKWHQDX 2WWHUVZHLHU /DQGNUHLV 5DVWDWW 6XPPH *HPHLQGH 3UR]HQWXDOH 0LQGHVWYHUVRUJXQJ LQVJHVDPW YRQ 0ELW V 0ELW V 0ELW V %DGHQ %DGHQ %KO %KOHUWDO +JHOVKHLP /LFKWHQDX 2WWHUVZHLHU 5KHLQPQVWHU 6LQ]KHLP Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3386 4 7. Welche Kriterien müssten erfüllt werden, um eine Einführung der Förderung nach dem Wirtschaftlichkeitslücken-Modell in der Landesförderrichtlinie zu ermöglichen ? Zu 7.: Die Einführung des Wirtschaftlichkeitslückenmodells in ein künftiges Förderprogramm wird davon abhängen, inwieweit dieses Fördermodell dazu beitragen kann, verbleibende Breitbandversorgungslücken ressourceneffizient und nachhaltig zu schließen. Entscheidend hierbei ist unter anderem, welche Breitbandtechnologie im Falle einer Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke zur Anwendung gebracht wird. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3386 Sehr geehrter Interessent des Breitbandatlas, die Druckfunktion im Breitbandatlas ermöglicht Ihnen die Kartenerstellung der von Ihnen ausgewählten Verfügbarkeitsklassen sowie Techniken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle von Ihnen erstellten Kartenwerke den Copyrightvermerk © Copyright BMVI, TÜV Rheinland sowie die Logos des BMVI sowie des TÜV Rheinland voreingestellt beinhalten und nicht herausgeschnitten werden dürfen. Der TÜV Rheinland und das BMVI sind Inhaber der gesamten Rechte an den Inhalten des Breitbandatlas. Die von Ihnen erstellten Kartenwerke beinhalten Daten, die weder in direkter als auch in abgeleiteter Form vervielfältigt, veröffentlicht oder verkauft werden dürfen. Erstellte PDF-Dateien dürfen nur in einem Format bis DIN A3 als Print ausgegeben werden. Ein systematisches Auslesen der Verfügbarkeitsdaten mittels der Druckfunktion der Kartenerstellung ist nicht gestattet. Falls Sie Interesse an der Veröffentlichung von Breitbandversorgungskarten haben oder eine andere Aufbereitung von Kartenwerken wünschen, wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Kontaktadresse. Mit der kostenfreien Bereitstellung ergibt sich kein ableitbares Recht, die Dienste dauerhaft zu nutzen. Auch kann die Verfügbarkeit der Druckfunktion während Wartungsarbeiten eingeschränkt sein. Kontaktadresse für Fragen zur Kartenerstellung oder zu den Nutzungsbedingungen: TÜV Rheinland Consulting GmbH Tel.: 0800 - 66 477 60 Email: breitbandatlas@de.tuv.com © 2017 BMVI / TÜV Rheinland 3Seite 1 von Anlage 1 A ng ez ei gt e Ve rfü gb ar ke it: P riv at A lle > = 30 M bi t/s 15 00 m 50 0 0 © 20 17 B M VI / TÜ V Rh ei nl an d, G eo ba sid at en B KG , H in te rg ru nd ka rte O pe nS tre et M ap (O Db L) , O m ni sc al e St an d de r D at en er he bu ng : 0 4. 12 .2 01 7, D ru ck da tu m : 0 2. 02 .2 01 8 3 Se ite 2 v on Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3386 6 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3386 Legende Breitbandverfügbarkeit in % der Haushalte > 95 > 75 - 95 > 50 - 75 > 10 - 50 0 - 10 © 2017 BMVI / TÜV Rheinland 3Seite 3 von Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3386 8 Sehr geehrter Interessent des Breitbandatlas, die Druckfunktion im Breitbandatlas ermöglicht Ihnen die Kartenerstellung der von Ihnen ausgewählten Verfügbarkeitsklassen sowie Techniken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle von Ihnen erstellten Kartenwerke den Copyrightvermerk © Copyright BMVI, TÜV Rheinland sowie die Logos des BMVI sowie des TÜV Rheinland voreingestellt beinhalten und nicht herausgeschnitten werden dürfen. Der TÜV Rheinland und das BMVI sind Inhaber der gesamten Rechte an den Inhalten des Breitbandatlas. Die von Ihnen erstellten Kartenwerke beinhalten Daten, die weder in direkter als auch in abgeleiteter Form vervielfältigt, veröffentlicht oder verkauft werden dürfen. Erstellte PDF-Dateien dürfen nur in einem Format bis DIN A3 als Print ausgegeben werden. Ein systematisches Auslesen der Verfügbarkeitsdaten mittels der Druckfunktion der Kartenerstellung ist nicht gestattet. Falls Sie Interesse an der Veröffentlichung von Breitbandversorgungskarten haben oder eine andere Aufbereitung von Kartenwerken wünschen, wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Kontaktadresse. 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