Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3394 25. 01. 2018 1Eingegangen: 25. 01. 2018 / Ausgegeben: 01. 03. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr der Vorfall bekannt, bei dem ein Asylbewerber aus dem Tschad am Mittwoch , 10. Januar 2018 zwei Frauen im Zug von Müllheim nach Freiburg be - lästigt hat? 2. Wie ist sein Asylstatus (Asylbewerber, anerkannter Asylbewerber, abgelehnter Asylbewerber)? 3. Besitzt er einen Pass oder Identitätsdokumente bzw. falls nicht, worauf beruhen die unterstellten Personalien und das Herkunftsland? 4. Wurde er zwischenzeitlich abgeschoben? 5. Falls nein, warum nicht? 6. Wann wird er abgeschoben? 7. Nachdem der Täter offenbar schon mehrfach straffällig wurde, warum haben Polizei und Justiz mehrfach keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um Bürger vor weiteren Straftaten des Täters zu schützen? 8. Nachdem nun – nach diesem erneuten Vorfall – erwiesen zu sein scheint, dass von diesem Mann – solange er sich auf freiem Fuß befindet – erhebliche Gefahren für hochwertige Rechtsgüter − insbesondere die körperliche und emotionale Unversehrtheit von Frauen − ausgehen, werden geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor diesem Wiederholungstäter getroffen, gegebenenfalls warum nicht? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Räpple AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Unterbindung von Mehrfachstraftaten durch Asylbewerber Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3394 2 9. Welche kurzfristig effektiv wirksamen Maßnahmen seitens der Politik sind allgemein möglich, um solche und zahllose ähnliche andere Fälle von wiederholten Straftaten − ob nun von Asylbewerbern oder auch anderen Tätern ausgehend − zu unterbinden? 11. 01. 2018 Räpple AfD B e g r ü n d u n g Wie die Bundespolizei mitteilt, hat ein 31-jähriger Mann am frühen Mittwoch - morgen zwei junge Frauen in einem Regionalexpress zwischen Müllheim und Freiburg sexuell belästigt. Der Mann setzte sich laut Polizeibericht nach dem Zustieg am Bahnhof Müllheim neben seine beiden Opfer und beleidigte sie mehrfach auf sexueller Weise. Kurz darauf begann der Asylbewerber aus dem Tschad die 19 und 16 Jahre jungen Frauen an den Oberschenkeln zu begrapschen. Als der Zug in Freiburg eintraf, wartete die Bundespolizei bereits auf den Tatverdächtigen. Aufgrund der guten Personenbeschreibung konnte dieser noch auf dem Bahnsteig festgenommen werden. Wie die Bundespolizei feststellte, ist der 31-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. Bereits am Dienstag, dem 9. Januar 2017 wurde er in einem ICE ohne Fahrschein und Ausweisdokumente erwischt und ist durch das Bahnpersonal an die Bundespolizei übergeben worden. Schnell konnten die Personalien des Tschaders ermittelt werden. Wie sich dabei herausstellte, muss sich der Mann wegen mehrerer Körperverletzungsdelikten sowie anderweitiger Straftaten noch vor Gericht verantworten . Die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein hat die Ermittlungen bezüglich der sexuellen Belästigungen aufgenommen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Februar 2018 Nr. 3-13/539/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministe - rium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr der Vorfall bekannt, bei dem ein Asylbewerber aus dem Tschad am Mittwoch , 10. Januar 2018 zwei Frauen im Zug von Müllheim nach Freiburg be - lästigt hat? Zu 1.: Im Hinblick auf den in Rede stehenden Vorfall vom 10. Januar 2018 wurde gegen einen Beschuldigten mit tschadischer Staatsangehörigkeit ein Ermittlungsverfahren , unter anderem wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung, durch die Bundespolizei eingeleitet. Geführt wird das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Freiburg. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3394 2. Wie ist sein Asylstatus (Asylbewerber, anerkannter Asylbewerber, abgelehnter Asylbewerber)? Zu 2.: Im vorliegenden Fall liegt die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit nicht bei Be - hörden des Landes Baden-Württemberg, sondern bei Behörden des Landes Brandenburg bzw. hinsichtlich des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Laut Ausländerzentralregister wurde der Asylantrag des in Rede stehenden Ausländers am 28. Juli 2017 abgelehnt. 3. Besitzt er einen Pass oder Identitätsdokumente bzw. falls nicht, worauf beruhen die unterstellten Personalien und das Herkunftsland? Zu 3.: Der Beschuldigte verfügt nach Auskunft des Ministeriums der Justiz und für Europa über keine Identitätsdokumente. Die Erkenntnisse zu seiner Person beruhen auf den Datenbeständen der Bundespolizei und des Ausländerzentralregisters. 4. Wurde er zwischenzeitlich abgeschoben? 5. Falls nein, warum nicht? 6. Wann wird er abgeschoben? Zu 4. bis 6.: Der Beschuldigte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Zu den Zuständigkeiten hinsichtlich des Asylverfahrens wird auf die Antwort zu Ziff. 2 verwiesen. 7. Nachdem der Täter offenbar schon mehrfach straffällig wurde, warum haben Polizei und Justiz mehrfach keine geeigneten Maßnahmen getroffen, um Bürger vor weiteren Straftaten des Täters zu schützen? Zu 7.: Erstmals aufgrund des Vorfalls am 10. Januar 2018 ist der Staatsanwaltschaft Freiburg strafrechtlich relevantes Verhalten des Beschuldigten zur Kenntnis gelangt . Aufgrund dieses Vorfalls wurde der Beschuldigte umgehend in Unter - suchungshaft genommen. Bis auf einen Fall des Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB „Schwarzfahren“) am 9. Januar 2018 sind keine weiteren begangenen Straftaten mit Bezug zu Baden-Württemberg bekannt. 8. Nachdem nun – nach diesem erneuten Vorfall – erwiesen zu sein scheint, dass von diesem Mann – solange er sich auf freiem Fuß befindet – erhebliche Gefahren für hochwertige Rechtsgüter − insbesondere die körperliche und emotionale Unversehrtheit von Frauen − ausgehen, werden geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor diesem Wiederholungstäter getroffen, gegebenenfalls warum nicht? Zu 8.: Der Beschuldigte befindet sich nicht mehr auf freiem Fuß, sondern in Unter - suchungshaft. Über eine Bestrafung wird ein Gericht zu befinden haben. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3394 4 9. Welche kurzfristig effektiv wirksamen Maßnahmen seitens der Politik sind allgemein möglich, um solche und zahllose ähnliche andere Fälle von wiederholten Straftaten − ob nun von Asylbewerbern oder auch anderen Tätern ausgehend − zu unterbinden? Zu 9.: Grundsätzlich ist wie in diesem Fall die konsequente Anwendung und Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen Instrumentarien zielführend. Dies gilt für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer insbesondere dann, wenn sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Zwar unterscheidet die bundesrechtliche Verpflichtung zur Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer nicht zwischen Straftätern und Ausländern, die keine Straftaten begangen haben. Straffällige Ausländer schaden jedoch der Akzeptanz zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Sie missbrauchen mit der Begehung von Straftaten ihren Aufenthalt im Land und beeinträchtigen den gesellschaftlichen Konsens eines friedlichen Zusammenlebens. Im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg wurde zum 2. Januar 2018 der „Sonderstab Gefährliche Ausländer“ eingerichtet. Dieser soll insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden, Polizei , Justiz, Verfassungsschutz, des Bundesamts für Migration und den Sicherheitsbehörden auf Bundesebene im Sinne eines Fallmanagements koordinieren. Vorrangiges Ziel ist es, alle Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung von Ausländern , die die Innere Sicherheit des Landes gefährden oder die Mehrfach- und Intensivstraftäter sind, auszuschöpfen. Im Übrigen obliegt die Änderung des Aufenthalts- bzw. des Asylgesetzes – wie z. B. die Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten – dem Bundesgesetzgeber . Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration