Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3403 26. 01. 2018 1Eingegangen: 26. 01. 2018 / Ausgegeben: 02. 03. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung für das Land Baden-Württemberg misst sie dem UNESCO- Geopark Schwäbische Alb zu? 2. Welche Förderung erhielt der UNESCO-Geopark Schwäbische Alb von 2010 bis 2017 vonseiten des Landes Baden-Württemberg? 3. Welche Förderung ist vonseiten des Landes im Haushalt 2018 und 2019 für den UNESCO-Geopark Schwäbische Alb vorgesehen? 4. Welche Gründe gefährden nach ihrer Kenntnis die weitere langfristige Anerkennung des UNESCO-Geopark Schwäbische Alb durch das UNESCO-Label? 5. Inwiefern beabsichtigt das Land Baden-Württemberg, den UNESCO-Geopark Schwäbische Alb zu unterstützen, damit dieser das UNESCO-Label nicht frühzeitig verliert? 6. Wird das Land Baden-Württemberg hierfür auch weitere Finanzmittel zur Verfügung stellen? 26. 01. 2018 Rivoir SPD Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz UNESCO-Geopark Schwäbische Alb Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3403 2 B e g r ü n d u n g Der UNESCO-Geopark Schwäbische Alb besitzt insbesondere in touristischer Hinsicht eine große Bedeutung. Ein frühzeitiger Verlust des UNESCO-Labels wäre deshalb vor diesem Hintergrund ein herber Verlust, insbesondere für die gesamte Raumschaft auf der Schwäbischen Alb. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2018 Nr. Z(52)-0141.5/244F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung für das Land Baden-Württemberg misst sie dem UNESCO- Geopark Schwäbische Alb zu? Zu 1.: Der Geopark Schwäbische Alb hat in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung , da er als einziger der sechs deutschen UNESCO-Geoparke gänzlich in Baden -Württemberg liegt. In Baden-Württemberg gibt es seit 2002 den Geopark Schwäbische Alb und den ländergrenzüberschreitenden Geo-Naturpark Berg - straße-Odenwald. Seit 2015 sind beide Geoparks als „UNESCO Global Geopark“ ausgezeichnet. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Gabi Rolland u. a. SPD, Drs. 16/1053 dargestellt, anerkennt die Landesregierung die UNESCO-Zertifizierung als Bestätigung für die hohe Qualität des Gebietes und der dort durch den Geopark Schwäbische Alb geleisteten Arbeit. Der Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 bis 2021 formuliert, dass zukünftig auch Institutionen außerhalb der klassischen Naturschutzkategorien wie den Geoparken ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. 2. Welche Förderung erhielt der UNESCO-Geopark Schwäbische Alb von 2010 bis 2017 vonseiten des Landes Baden-Württemberg? Zu 2.: Wie bereits aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Gabi Rolland u. a. SPD, Drs. 16/1053 zu entnehmen ist, erhielt der Geopark Schwäbische Alb von 2006 bis 2015 in fünf Fällen aus Tourismusfördermitteln Zuschüsse des Landes von insgesamt 104.400 Euro. Eine Dauerfinanzierung des Geoparks Schwäbische Alb seitens der Tourismusförderung des Landes ist grundsätzlich nicht möglich. Aus dem Haushalt des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurden den beiden Geoparken im Haushaltsjahr 2017 Landesmittel zur Projektförderung in Höhe von 35.000 Euro zugesprochen. Davon wurden dem Geopark Schwäbische Alb 29.300 Euro für die Entwicklung und Umsetzung von Geopark-Projekten bewilligt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3403 3. Welche Förderung ist vonseiten des Landes im Haushalt 2018 und 2019 für den UNESCO-Geopark Schwäbische Alb vorgesehen? Zu 3.: Aus Mitteln der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU wurden im Doppelhaushalt 2018/2019 jährlich 30.000 Euro Landesmittel für die Geoparke veranschlagt . Die Mittel sind im Einzelplan 08 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Kapitel 0831 eingestellt. Davon werden dem Geopark Schwäbische Alb anteilig rund 25.000 Euro jährlich auf Antrag zugewiesen werden können. Dem Geopark Bergstraße-Odenwald wird für den baden-württembergischen Teil der Geoparkkulisse ein anteiliger Betrag in Höhe von 5.000 Euro zur Beantragung bereitgestellt. 4. Welche Gründe gefährden nach ihrer Kenntnis die weitere langfristige Anerkennung des UNESCO-Geopark Schwäbische Alb durch das UNESCO-Label? Zu 4.: Wie zuletzt den regionalen Medien zu entnehmen war, sieht der internationale Rat der UNESCO-Geoparks verschiedene Punkte kritisch, wie die verbesserungswürdige internationale Zusammenarbeit oder die unzureichende Beschilderung im Geopark. Zwar habe sich der Geopark auch positiv weiterentwickelt, die Anerkennung des UNESCO-Labels soll nun aber bereits nach zwei, anstatt nach vier Jahren überprüft werden. Laut Aussage des Geoparks könnten die Mitgliedsbeiträge in Höhe von derzeit 145.000 Euro und die unterstützende Arbeit der Landkreisverwaltungen die hohen Anforderungen der UNESCO nicht mehr ausreichend erfüllen. 5. Inwiefern beabsichtigt das Land Baden-Württemberg, den UNESCO-Geopark Schwäbische Alb zu unterstützen, damit dieser das UNESCO-Label nicht frühzeitig verliert? 6. Wird das Land Baden-Württemberg hierfür auch weitere Finanzmittel zur Verfügung stellen? Zu 5. und 6.: Der Landtag hat mit Beschluss des Doppelhaushalts 2018/2019 einer weiteren finanziellen Unterstützung der Geoparke Schwäbische Alb und Bergstraße-Odenwald zugestimmt. Die Mittel werden den beiden Geoparken haushaltskonform als Projektförderung auf Antrag zur Verfügung gestellt. Damit können die Geoparke unter anderem Projekte in den Themenbereichen Erhalt des naturräumlichen und kulturellen Erbes, Förderung eines naturverträglichen Tourismus, Vermarktung regionaler Produkte sowie Vermittlung von umweltpädagogischen Themen und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit verwirklichen. Über eine Gewährung weiterer Finanzmittel aus anderen Institutionen ist dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nichts bekannt. Dem Anliegen des Geoparks Schwäbische Alb nach einer institutionellen Unterstützung kann derzeit noch nicht nachgekommen werden. Eine Verstetigung der Förderung für die Geoparke in Baden-Württemberg lässt sich frühestens mit Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes in die Haushaltsverhandlungen einbringen. Zudem müssten auch die formalen Rahmenbedingungen, die für eine Förderung der Geoparke ggf. notwendig wären, noch geschaffen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3403 4 Denn anders als bei den Naturparken oder den Biosphärengebieten liegt dem Geopark Schwäbische Alb kein Status als Verwaltung oder eine rechtsverordnete Gebietskulisse zugrunde. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz