Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3407 26. 01. 2018 1Eingegangen: 26. 01. 2018 / Ausgegeben: 28. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mittel aus dem kommunalen Sanierungsfonds (Titel 883 95A in Kapitel 1223) wurden zum 31. Dezember 2017 zu welchem Zweck und an welche Kommunen ausgezahlt? 2. Welche Mittel aus dem kommunalen Sanierungsfonds (Titel 883 95A in Kapitel 1223) wurden zum 31. Dezember 2017 zu welchem Zweck und für welche Kommunen bewilligt? 3. Welche Mittel aus dem kommunalen Sanierungsfonds (Titel 883 95B und 891 95 in Kapitel 1223) wurden zum 31. Dezember 2017 zu welchem Zweck und an welche Kommunen bzw. öffentliche Unternehmen ausgezahlt? 4. Welche Mittel aus dem kommunalen Sanierungsfonds (Titel 883 95B und 891 95 in Kapitel 1223) wurden zum 31. Dezember 2017 zu welchem Zweck und für welche Kommunen bzw. öffentliche Unternehmen bewilligt? 5. Mit welcher Förderrichtlinie kommt die Landesregierung der Auflage des Gesetzgebers nach, wonach die gesamten Mittel nur auf Basis einer solchen Richt - linie ausgezahlt bzw. bewilligt werden können? 6. Welches sind die wichtigsten Eckpunkte der Förderrichtlinie (Förderzweck, Fördersatz, Antragsberechtigte, weitere Anspruchsvoraussetzungen, etc.)? 7. Wie werden die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel von 440 Mio. Euro (2017 bis 2019) auf die einzelnen Ressorts verteilt? Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Was passiert mit den Geldern des kommunalen Sanierungsfonds? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3407 2 8. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass es sich bei den zu fördernden In - vestitionen um Investitionen handelt, die dem Verständnis der Landesregierung von der Tilgungsverpflichtung der Schuldenbremse entspricht? 9. Inwiefern werden durch die unter Fragen 1 bis 4 genannten Investitionen implizite Schulden des Landes getilgt? 26. 01. 2018 Hofelich SPD B e g r ü n d u n g Im Kapitel 1223 sind in der Titelgruppe 95 (kommunaler Sanierungsfonds) im Haushaltsplan 2017 Ausgabeermächtigungen von rund 61 Mio. Euro und im Haus - haltsplan 2018/2019 rd. 194 Mio. Euro bzw. 227 Mio. Euro eingestellt. Der Gesetzgeber hat dabei das Finanzministerium ermächtigt, die Förderrichtlinien im Haushaltsvollzug zu definieren, die Mittelverteilung entsprechend vorzunehmen und die Bewirtschaftungsbefugnis den jeweiligen Ressorts zu übertragen. Mit der Kleinen Anfrage soll geklärt werden, für welche Zwecke und welche Kommunen die bislang bereitgestellten Mittel eingesetzt wurden und inwiefern die Landes - regierung den beschriebenen Verpflichtungen nachgekommen ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2018 Nr. 2-2220.1/226 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Mittel aus dem Kommunalen Sanierungsfonds (Titel 883 95A in Kapitel 1223) wurden zum 31. Dezember 2017 zu welchem Zweck und an welche Kommunen ausgezahlt? 2. Welche Mittel aus dem Kommunalen Sanierungsfonds (Titel 883 95A in Kapitel 1223) wurden zum 31. Dezember 2017 zu welchem Zweck und für welche Kommunen bewilligt? 3. Welche Mittel aus dem Kommunalen Sanierungsfonds (Titel 883 95B und 891 95 in Kapitel 1223) wurden zum 31. Dezember 2017 zu welchem Zweck und an welche Kommunen bzw. öffentliche Unternehmen ausgezahlt? 4. Welche Mittel aus dem Kommunalen Sanierungsfonds (Titel 883 95B und 891 95 in Kapitel 1223) wurden zum 31. Dezember 2017 zu welchem Zweck und für welche Kommunen bzw. öffentliche Unternehmen bewilligt? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3407 5. Mit welcher Förderrichtlinie kommt die Landesregierung der Auflage des Gesetzgebers nach, wonach die gesamten Mittel nur auf Basis einer solchen Richtlinie ausgezahlt bzw. bewilligt werden können? 7. Wie werden die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel von 440 Mio. Euro (2017 bis 2019) auf die einzelnen Ressorts verteilt? Zu 1. bis 5. und 7.: Die Fragen zu den Nummern 1. bis 5. und 7. waren Gegenstand der Nummern 1. bis 4. des Antrags der Fraktion der FDP/DVP zum Abruf der Mittel des Kommunalen Sanierungsfonds (Drucksache 16/3132). Auf die Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen zu diesem Antrag wird insoweit verwiesen. Die in der Drucksache 16/3132 genannten Verwaltungsvorschriften zur Förderung von Sanierungen von Schulen liegen inzwischen in der Endfassung vor. Diese sind zusammen mit dem Antragsvordruck im Internet auf der Homepage des Kultusministeriums allgemein zugänglich eingestellt und können dort herunter - geladen werden. Auf dieser Grundlage können die Kommunen nun entsprechende Förderanträge stellen. Außerdem ist vorgesehen, die Verwaltungsvorschriften am 28. Februar 2018 im Gemeinsamen Amtsblatt zu veröffentlichen. 6. Welches sind die wichtigsten Eckpunkte der Förderrichtlinie (Förderzweck, Fördersatz, Antragsberechtigte, weitere Anspruchsvoraussetzungen, etc.)? Zu 6.: Auf die Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen zu Nummer 6. des Antrags der Fraktion der FDP/DVP zum Abruf der Mittel des Kommunalen Sanierungsfonds (Drucksache 16/3132) wird verwiesen. 8. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass es sich bei den zu fördernden In - vestitionen um Investitionen handelt, die dem Verständnis der Landesregierung von der Tilgungsverpflichtung der Schuldenbremse entspricht? 9. Inwiefern werden durch die unter Fragen 1 bis 4 genannten Investitionen implizite Schulden des Landes getilgt? Zu 8. und 9.: Durch gemeinsame Verwaltungsvorschriften des Kultusministeriums und des Finanzministeriums sowie des Verkehrsministeriums und des Finanzministeriums zur Umsetzung des Kommunalen Sanierungsfonds ist eine zweckentsprechende Mittelverwendung geregelt. Im Übrigen wird auf die Stellungnahmen des Minis - teriums für Finanzen zum Antrag des Abg. Hofelich u. a. SPD zur Höhe des Abbaus der impliziten Schulden (Drucksache 16/1830) verwiesen. Dr. Splett Staatssekretärin