Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3425 30. 01. 2018 1Eingegangen: 30. 01. 2018 / Ausgegeben: 07. 03. 2018 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Maßnahmen sind im Bereich Hochwasserschutz derzeit im Landkreis Karlsruhe insgesamt geplant? 2. Wie viele Maßnahmen sind derzeit schon verwirklicht? 3. Wie viele Maßnahmen befinden sich derzeit noch in Planung? 4. Wie viele Maßnahmen wurden aktuell beantragt bzw. genehmigt? 5. Inwiefern ist für die Umsetzung der unter Frage 3 genannten Maßnahmen die Finanzierung gesichert? 6. Welche Planungen gibt es, um den Hochwasserschutz entlang des Saalbachs bestmöglich sicherzustellen? 7. Welche Voraussetzungen müssen von wem geschaffen werden, um den bestmöglichen Hochwasserschutz entlang des Saalbachs zu gewährleisten? 8. Welche Maßnahmen wurden seit Juni 2015 zum Hochwasserschutz entlang des Saalbachs durchgeführt? 9. In welcher Form und in welchem Umfang können die Kommunen im Landkreis Karlsruhe mit finanzieller Unterstützung bzw. mit Fördermaßnahmen zur Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen rechnen? Kleine Anfrage der Abg. Joachim Kößler, Christine Neumann-Martin und Ulli Hockenberger CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Hochwasserschutz im Landkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3425 2 10. Inwieweit ist als Folge des Klimawandels speziell im Landkreis Karlsruhe mit einer Zunahme von Hochwasserereignissen und insbesondere von Starkregenereignissen zu rechnen? 29. 01. 2018 Kößler, Neumann-Martin, Hockenberger CDU B e g r ü n d u n g Das Potsdam-Institut für Klimaforschung fordert einen besseren Hochwasserschutz , besonders in Baden-Württemberg. Auch im Landkreis Karlsruhe ist der Handlungsbedarf – nicht erst seit den Ereignissen im Zuge des Starkregens im Frühjahr 2015 entlang des Saalbachs – groß. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Februar 2018 Nr. 5-0141.5/600 beantwortet das Ministe - rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Maßnahmen sind im Bereich Hochwasserschutz derzeit im Landkreis Karlsruhe insgesamt geplant? Im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms werden derzeit die Rückhalteräume Bellenkopf/Rappenwört und Elisabethenwört geplant. Zudem sollen im Rahmen von Ertüchtigungs- und Sanierungsplanungen zahlreiche wasserbauliche Anlagen , wie Wehranlagen, Düker, Durchlässe, Trogbrücken und Hochwasserrückhaltebecken , die sich in der Unterhaltungslast des Landes befinden und Sanierungsbedarf aufweisen, in den nächsten Jahren saniert werden. An Gewässern II. Ordnung sind im Landkreis Karlsruhe folgende Hochwasserschutzmaßnahmen geplant: • Hochwasserschutz Alb, Stadt Ettlingen und Stadt Karlsruhe; • Ausbau Horster Graben, Gemeinde Pfinztal; • Ausbau Lindenhardterwegbach, Gemeinde Malsch; • Hochwasserschutz Kraichbach, Gemeinde Ubstadt-Weiher; • Hochwasserschutz Katzbach und Kapellenbach, Gemeinde Östringen; • Hochwasserschutzkonzeption Saalbach mit 29 Einzelmaßnahmen der Stadt Bretten, 10 Maßnahmen der Gemeinde Gondelsheim und 16 Maßnahmen der Stadt Bruchsal. 2. Wie viele Maßnahmen sind derzeit schon verwirklicht? Seit dem Jahr 2007 wurden 28 Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung verwirklicht . Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Rheinprogrammes (IRP) wurde 2015 der Polder Rheinschanzinsel in Betrieb genommen. Im Rahmen des Damm - ertüchtigungsprogramms des Landes wurden die Rheinhochwasserdämme XXXIV in Rheinhausen-Oberhausen, XXXI bei Dettenheim-Rußheim und XXX bei Eggenstein-Leopoldshafen fertiggestellt bzw. befinden sich kurz vor der Fertigstellung . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3425 3. Wie viele Maßnahmen befinden sich derzeit noch in Planung? Die unter Frage 1 genannten Maßnahmen befinden sich alle in der Planung bzw. in einem Vorentwurfsstadium. 4. Wie viele Maßnahmen wurden aktuell beantragt bzw. genehmigt? Der Ausbau des Horster Grabens in der Gemeinde Pfinztal und der Bauabschnitt 1 der Hochwasserschutzkonzeption Saalbach mit der Maßnahme im Stadtteil Gölshausen in Bretten wurden beantragt und sind bereits genehmigt. 5. Inwiefern ist für die Umsetzung der unter Frage 3 genannten Maßnahmen die Finanzierung gesichert? Die gesamte Hochwasserschutzkonzeption Saalbach wurde dem Regierungspräsidium Karlsruhe bereits vorgelegt und der Mittelbedarf von 2018 bis 2023 angemeldet . Die entsprechenden Förderanträge für den Ausbau des Horster Grabens und den Bauabschnitt 1 der Hochwasserschutzkonzeption Saalbach wurden für 2018 gestellt . Die Maßnahmen wurden mit hoher Priorität bei der Mittelbedarfsanmeldung 2018 erfasst. 6. Welche Planungen gibt es, um den Hochwasserschutz entlang des Saalbachs bestmöglich sicherzustellen? Die Hochwasserschutzkonzeption Saalbach wird in einem Solidarverbund „Hochwasserschutz Saalbach“ aufeinander abgestimmt. Vorgesehen sind insgesamt 55 Einzelmaßnahmen: • Stadt Bretten Stadtteil Ruit 5 Maßnahmen • Stadt Bretten Stadtteil Gölshausen 7 Maßnahmen • Stadt Bretten Stadtteil Diedelsheim 5 Maßnahmen • Stadt Bretten Kernstadt 12 Maßnahmen • Gondelsheim 10 Maßnahmen • Stadt Bruchsal Stadtteil Helmsheim 1 Maßnahme • Stadt Bruchsal Stadtteil Heidelsheim 10 Maßnahmen • Stadt Bruchsal Kernstadt 5 Maßnahmen Durch diese Hochwasserschutzkonzeption wird für den Bereich des Saalbachs als Gewässer II. Ordnung eine optimierte Maßnahmenplanung gewährleistet. 7. Welche Voraussetzungen müssen von wem geschaffen werden, um den bestmöglichen Hochwasserschutz entlang des Saalbachs zu gewährleisten? Die in der Hochwasserschutzkonzeption Saalbach vorgesehenen Maßnahmen müssen von den Kommunen umgesetzt werden. Die für die Durchführung der Maßnahmen notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungen sind bei der zuständigen unteren Wasserbehörde, dem Landratsamt Karlsruhe, zu beantragen. Zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes können auf der Grundlage der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) Zuwendungen beantragt werden. Anträge auf Zuwendungen können über die zuständige untere Wasserbehörde bei dem für die Antragsbewilligung zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Darüber hinaus sind von den Kommunen in Abhängigkeit der Zuwendungshöhe Eigenmittel bereitzustellen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3425 4 8. Welche Maßnahmen wurden seit Juni 2015 zum Hochwasserschutz entlang des Saalbachs durchgeführt? Am Saalbach wurden seit Juni 2015 keine Maßnahmen umgesetzt. 9. In welcher Form und in welchem Umfang können die Kommunen im Landkreis Karlsruhe mit finanzieller Unterstützung bzw. mit Fördermaßnahmen zur Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen rechnen? Hochwasserschutzmaßnahmen, die durch Kommunen oder Verbände an Gewässern II. Ordnung durchgeführt werden, können nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 des Landes Baden-Württemberg gefördert werden. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Zum Teil sind für die oben genannten Maßnahmen Anträge bereits gestellt bzw. die Antragsteller mit den zuständigen Behörden im Gespräch. Der Fördersatz für Hochwasserschutzmaßnahmen beträgt zwischen 20 % und 70 %, abhängig von den Ausgaben in Euro pro Einwohner/-in. Die jeweiligen Komplementärmittel müssen von den Kommunen getragen werden. 10. Inwieweit ist als Folge des Klimawandels speziell im Landkreis Karlsruhe mit einer Zunahme von Hochwasserereignissen und insbesondere von Starkregenereignissen zu rechnen? Die Ergebnisse des Kooperationsvorhabens KLIWA, in dem seit 1999 die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft und speziell auf das Hochwassergeschehen untersucht werden, prognostizieren eine Verschärfung der Hochwassersituation sowohl in der Höhe, der Dauer als auch der Häufigkeit, insbesondere im Winterhalbjahr. Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung ist eine Zunahme der Häufigkeit von konvektiven Starkregenereignissen und damit eine Verschärfung der daraus resultierenden Risiken ebenso wahrscheinlich. Diese Erkenntnisse sind grundsätzlich auch auf den Landkreis Karlsruhe übertragbar. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft