Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 349 21. 07. 2016 1Eingegangen: 21. 07. 2016 / Ausgegeben: 16. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim geplanten Ausbau der Brenzbahn zwischen Aalen und Ulm? 2. Steht sie zu der durch Landesverkehrsminister Winfried Hermann bei einem Vor-Ort-Besuch in Heidenheim am 14. September 2014 getätigten Zusage einer Mitfinanzierung des Landes für den partiellen zweigleisigen Ausbau der Brenz - bahn in Höhe von 50 Prozent aus Mitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG)? 3. Hält sie einen höheren Förderanteil als 50 Prozent für den Ausbau der Brenzbahn für möglich? 4. Wie könnte eine solche erhöhte Förderung aussehen? 5. An welche Bedingungen wäre eine solche erhöhte Förderung geknüpft? 6. Wann geht sie von der Umsetzung des Ausbaus der Brenzbahn aus? 21. 07. 2016 Stoch SPD Kleine Anfrage des Abg. Andreas Stoch SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Ausbau der Brenzbahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 349 2 B e g r ü n d u n g Der Landkreis Heidenheim und seine elf in der Interessengemeinschaft Brenzbahn organisierten Kommunen stehen alle hinter dem partiellen zweigleisigen Ausbau der Brenzbahn. Dieser Ausbau ist für die Weiterentwicklung des Öffent - lichen Personenschienennahverkehrs im Landkreis Heidenheim und einen guten Anschluss an den Schienenfernverkehr für die Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar. Die Planungen für einen Ausbau sind innerhalb der Interessengemeinschaft Brenzbahn bereits weit vorangeschritten. Eine grundsätzliche Stellungnahme der Landesregierung zu dieser Maßnahme und einer Mit - finanzierung durch das Land ist zu diesem Zeitpunkt für mögliche weitere Schritte unabdingbar. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. August 2016 Nr. 3-3824.5-00/407 beantwortet das Minis - terium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim geplanten Ausbau der Brenzbahn zwischen Aalen und Ulm? Das Vorhaben befindet sich noch in einem frühen Stadium. Nach Angaben der Interessengemeinschaft Brenzbahn wird aktuell eine vereinfachte Vorplanung durchgeführt (u. a. erste zeichnerische Darstellung der notwendigen Anlagen, Abschätzung des Flächenbedarfs und Vorbereitung gutachterlicher Verfahren). Nach Auskunft der DB Netz AG ist ein Planungsauftrag an sie bislang noch nicht erteilt worden. 2. Steht sie zu der durch Landesverkehrsminister Winfried Hermann bei einem Vor-Ort-Besuch in Heidenheim am 14. September 2014 getätigten Zusage einer Mitfinanzierung des Landes für den partiellen zweigleisigen Ausbau der Brenzbahn in Höhe von 50 Prozent aus Mitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG)? Das Verkehrsministerium ist zu dieser Förderung grundsätzlich bereit. Das Projekt ist in der Fördermittelplanung berücksichtigt. Die Steuerung des Vorhabens und Vorbereitung des Förderantrags ist dabei Sache der kommunalen Partner. Voraussetzung für eine Förderung ist eine standardisierte Bewertung mit einem positiven Kosten-Nutzen-Faktor. Den Ländern werden durch den Bund nach dem Entflechtungsgesetz bis Ende 2019 Kompensationsmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die Fördertatbestände des LGVFG werden wie bisher aus dem zur Verfügung gestellten Mittelvolumen finanziert. Allerdings stellt der Bund nach derzeitiger Rechtslage nach 2019 keine Entflechtungsgesetzmittel mehr zur Verfügung. Die Aufstellung der Förderprogramme erfolgt daher bis zum Vorliegen anderweitiger Beschlüsse auf der Grundlage einer mit dem Jahr 2019 auslaufenden Förderung. Das Land wird sich weiter dafür einsetzen, dass der Bund auch nach 2019 Mittel zur Verfügung stellt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 349 3. Hält sie einen höheren Förderanteil als 50 Prozent für den Ausbau der Brenzbahn für möglich? 4. Wie könnte eine solche Förderung aussehen? 5. An welche Bedingungen wäre eine solche erhöhte Förderung geknüpft? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Anliegen der Region, für das künftige Fördervorhaben eine höhere Zu - wendung als den nach dem LGVFG vorgesehenen Fördersatz von 50 Prozent zu erhalten, ist nachvollziehbar. Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sieht in besonderen Ausnahmefällen eine mögliche Förderung in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vor. Die Voraussetzungen für eine Abweichung vom Regelfördersatz werden im Rahmen des Förderverfahrens auf Antrag geprüft. Auf der Grundlage der bislang vorliegenden Informationen ist eine Aussage zur Abweichung vom Regelfördersatz nicht möglich. Das Vorhaben befindet sich, wie bei Frage 1 beschrieben, noch in einem sehr frühen Stadium. Der Zusammenhang mit dem SPNV-Zielkonzept 2025 des Landes und das Interesse des Landes als SPNV-Aufgabenträger am zeitgemäßen Ausbau der Brenzbahn werden bei der Prüfung zu berücksichtigen sein. 6. Wann geht sie von der Umsetzung des Ausbaus der Brenzbahn aus? Aufgrund des frühen Stadiums der Planungen können hierzu von Landesseite noch keine Aussagen getroffen werden. Hermann Minister für Verkehr