Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 350 21. 07. 2016 1Eingegangen: 21. 07. 2016 / Ausgegeben: 23. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird der Neubau des Radwegs an der Landesstraße L 186 (Buchholz) umgesetzt? 2. Wann wird der Lückenschluss des Radwegs entlang der Bundesstraße B 3 zwischen Kenzingen-Hecklingen und Malterdingen umgesetzt? 3. Warum ist der Radweg entlang der L 105 zwischen Forchheim und Kenzingen nicht im Plan des Radwegebaus 2017 bis 2020 vorgesehen? 4. Wie bewertet sie die räumlich eingeengte Situation für Radfahrer entlang der L 105 zwischen Forchheim und Kenzingen? 5. Stellt sie eine Kappenverlängerung auf der Brücke über der Autobahn im Zuge der L 105 zwischen Forchheim und Kenzingen zur Verbesserung des Schulradwegs in Aussicht? 21. 07. 2016 Wölfle SPD Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Radwege im Landkreis Emmendingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 350 2 B e g r ü n d u n g Auf Seite 115 des Koalitionsvertrags kündigt die Landesregierung an: „Wir werden die Ausstattung von Landesstraßen mit Radwegen in einer schlüssigen Netzkonzeption verbessern und die Voraussetzungen für ein systematisches Erhaltungsmanagement schaffen.“ Wie wird sich diese Ankündigung auf das Radwegenetz im Landkreis Emmendingen auswirken? A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. August 2016 Nr. 2-3941.0-EM/30 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wird der Neubau des Radwegs an der Landesstraße L 186 (Buchholz) umgesetzt? Beim Neubau des Radweges an der Landesstraße L 186 (Elzbrücke bei Buchholz) handelt es sich um ein Projekt in der Baulast des Landes-Baden-Württemberg, das mit Hilfe der Stadt Waldkirch umgesetzt werden soll. Dieser Radweg ist im Rad- NETZ Baden-Württemberg (Standard Zielnetz) ausgewiesen und hat daher hohe Priorität. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit der Stadt Waldkirch für den Neubau der Radwegbrücke über die Elz bei Waldkirch/Buchholz im Zuge der L 186 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Danach soll die neue Radwegbrücke parallel zur bestehenden Straßenbrücke gebaut werden. Planung und Durchfüh - rung der Maßnahme übernimmt die Stadt Waldshut gegen Erstattung der Verwaltungskostenpauschalen . Die Bau- und Grunderwerbskosten trägt das Land. Derzeit wird der RE-Entwurf erstellt. Danach soll das Baurecht geschaffen werden. Ziel ist es, das Vorhaben 2017 durchzuführen. Das Projekt ist entsprechend im Programm für die Anlage von Radwegen an Landesstraßen enthalten. 2. Wann wird der Lückenschluss des Radwegs entlang der Bundesstraße B 3 zwischen Kenzingen-Hecklingen und Malterdingen umgesetzt? Beim Lückenschluss des Radweges entlang der Bundesstraße 3 zwischen Kenzingen -Hecklingen und Malterdingen handelt es sich um ein Projekt in der Baulast des Bundes, das mit Hilfe der Stadt Kenzingen und der Gemeinde Malterdingen umgesetzt werden soll. Dieser Radweg ist im RadNETZ Baden-Württemberg (Standard Zielnetz) ausgewiesen und hat daher hohe Priorität. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit der Stadt Kenzingen und der Gemeinde Malterdingen eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Radweges abgestimmt. Die Vereinbarung liegt derzeit den Kommunen zur Unterzeichnung vor. Danach soll der Radweg parallel zur Bundesstraße 3 gebaut werden. Planung und Durchführung wäre von der Stadt Kenzingen gegen Erstattung der Verwaltungskostenpauschalen zu übernehmen. Die Bau- und Grunderwerbskosten hätte der Bund zu tragen. Derzeit wird der RE-Entwurf erstellt. Danach soll das Baurecht geschaffen werden. Ziel ist es, das Vorhaben 2017 durchzuführen. Das Projekt ist entsprechend im Programm für die Anlage von Radwegen an Bundesstraßen enthalten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 350 3. Warum ist der Radweg entlang der L 105 zwischen Forchheim und Kenzingen nicht im Plan des Radwegebaus 2017 bis 2020 vorgesehen? 4. Wie bewertet sie die räumlich eingeengte Situation für Radfahrer entlang der L 105 zwischen Forchheim und Kenzingen? Das Land hat für die Anlage von Radwegen an Landesstraßen für die Jahre von 2017 bis 2020 einen Maßnahmenplan erarbeitet, der 76 Vorhaben beinhaltet. Davon sind 26 Maßnahmen im RadNETZ Baden-Württemberg enthalten, die daher bei der Umsetzung besondere Dringlichkeit haben. Die Aufnahme der Radwegvorhaben in den Maßnahmenplan erfolgte auf der Basis der Radwegprogramme, die von den Regierungspräsidien in Abstimmung mit den Landkreisen jährlich aufgestellt werden. In diesen Programmen sind die dringlichsten Radwege der nächsten Jahre in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln enthalten. Es handelt sich dabei um Radwege, bei denen das Baurecht gegeben ist, das Planfeststellungsverfahren läuft, die planerisch in einem weit fortgeschrittenen Stadium sind oder bei denen bereits konkrete Überlegungen bestehen. Der Radweg entlang der L 105 zwischen Forchheim und Kenzingen ist nicht im RadNETZ Baden-Württemberg enthalten. Er wurde bisher auch nicht zur Auf - nahme in das Radwegeprogramm des Regierungspräsidiums Freiburg vorgeschlagen . Damit fehlen die Bedarfsnachweise, die für die Aufnahme des Radweges in den Plan des Radwegebaus 2017 bis 2020 Voraussetzung sind. Das Regierungspräsidium Freiburg wird jedoch den Hinweis auf die räumlich eingeengte Situation für Radfahrer zum Anlass nehmen, die Situation mit dem Landkreis Emmendingen und den betroffenen Kommunen zu erörtern und das weitere Vorgehen abzustimmen. 5. Stellt sie eine Kappenverlängerung auf der Brücke über der Autobahn im Zuge der L 105 zwischen Forchheim und Kenzingen zur Verbesserung des Schulradwegs in Aussicht? Aus den Bauwerksunterlagen geht hervor, dass die Brücke über die Autobahn im Zuge der L 105 keine statischen Reserven für die Verbreiterung der Brückenkappe zugunsten eines zusätzlichen Radweges hat. Eine Einengung der nur 6,00 m breiten Fahrbahn zur Verbreiterung der Brückenkappe nach innen ist aus Verkehrs - sicherheitsgründen ebenfalls nicht möglich. Der aktuelle Bauwerkszustand weist eine gute Gebrauchstauglichkeit aus. Ein Ersatzneubau ist daher in den kommenden Jahren nicht angezeigt. Somit kommt nur der Bau einer neuen Radwegbrücke parallel zur bestehenden Straßenbrücke in Betracht. Eine solche Maßnahme steht jedoch in Konkurrenz zu einer Vielzahl von Neubauprojekten des Maßnahmenplans Landesstraßen (GVP des Landes) sowie einer noch größeren Anzahl von vordringlich umzusetzenden Brückenerhaltungsmaßnahmen. Eine Umsetzung kann daher derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Hermann Minister für Verkehr