Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 36 24. 05. 2016 1Eingegangen: 24. 05. 2016 / Ausgegeben: 22. 06. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Über welche Erkenntnisse verfügt sie hinsichtlich des Vorwurfs der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), dass der vorgeschriebene Einbau von Rußpartikelfiltern in Baumaschinen, die im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21 zum Einsatz kommen, nicht kontrolliert werde? 2. Wer ist für die Durchführung von Kontrollen des Einbaus von Rußpartikelfiltern in Baumaschinen verantwortlich? Raufelder, Renkonen GRÜNE 24. 05. 2016 B e g r ü n d u n g Der Einbau von Rußpartikelfiltern in dieselbetriebene Baumaschinen im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21 ist den betreffenden Unternehmen gerichtlich vorgeschrieben worden. Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V., Jürgen Resch, bemängelt laut einer Mitteilung vom 2. Mai 2016 jedoch fehlende Kontrollen. Angesichts der von Feinstaub ausgehenden Gesundheitsgefahren und erhöhter Feinstaubwerte an der nahegelegenen Messstation „Neckartor“ muss den genannten Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe e. V. nachgegangen werden. Kleine Anfrage der Abg. Wolfgang Raufelder und Daniel Renkonen GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr Einbau von Rußpartikelfiltern in dieselbetriebene Baumaschinen, die im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21 zum Einsatz kommen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 36 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Juni 2016 Nr. 3-3824.1-0-01/328 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Über welche Erkenntnisse verfügt sie hinsichtlich des Vorwurfs der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), dass der vorgeschriebene Einbau von Rußpartikelfiltern in Baumaschinen, die im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21 zum Einsatz kommen, nicht kontrolliert werde? Nach den Erkenntnissen der Landesregierung findet eine Kontrolle der Erfüllung der Pflicht zum Einbau von Rußpartikelfiltern statt. Kontrolliert wird von den Bauüberwachungen (BÜs) der Bahn als Bauherrin im Wege der Eigenkontrolle. Für die Kontrollen sind die Bauüberwachungen entsprechend sensibilisiert. Sie kennen auch den gerichtlichen Vergleich zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt – EBA) und der Bahn und sie wissen, wie man die Erfüllung der Pflicht zum Einbau eines Rußpartikelfilters erkennt. Die Kontrollen durch die BÜs finden auf mehreren Ebenen statt. So erhalten die BÜs von den beauftragten Bauunternehmen jeweils aktualisierte Gerätelisten; diese enthalten auch die Information über die Rußpartikelfilter. Die BÜs machen Begehungen ; dabei werden stichprobenartig auch die Maschinen bzgl. Übereinstimmung mit den Angaben in den Gerätelisten kontrolliert. Die Bauherrin hat außerdem entsprechend den Regelungen der Planfeststellungsbeschlüsse unabhängige Immissionsschutzbeauftragte als Behördenansprechpartner für immissionsschutzbezogene Überwachungsfragen bestellt. Damit sind für die Überwachung bzw. Einhaltung der Immissionsschutzauflagen beim Projekt Stuttgart 21 zwei externe Immissionsschutzbeauftragte (ein Beauftragter für Lärm und ein Beauftragter für Luftschadstoffe) gegenüber dem EBA verantwortlich. Die Immissionsschutzbeauftragten nehmen ebenfalls Kontrollen vor, d. h. auch der Beauftragte für Luftschadstoffe überprüft die Pflicht zum Einbau von Rußpartikelfiltern. Die letzte Sensibilisierung der BÜs bzgl. Rußpartikelfilter hat durch den Immis - sionsschutzbeauftragten im März 2016 stattgefunden. Aktualisierte Gerätelisten werden vom beauftragten Bauunternehmen mindestens halbjährlich der BÜ übergeben und dann kontrolliert. Begehungen der Baustellen mit detaillierter Rußpartikelfilterkontrolle finden mindestens quartalsmäßig statt. 2. Wer ist für die Durchführung von Kontrollen des Einbaus von Rußpartikelfiltern in Baumaschinen verantwortlich? Im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Baustellen – einschließlich der dort betriebenen ortsveränderlichen Geräte und Maschinen – nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Zuständig für die Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen sind grundsätzlich die unteren Immissionsschutzbehörden , sofern in der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung nichts Abweichendes geregelt ist. Bei eisenbahnrechtlichen Planfeststellungen ist dagegen das EBA für die Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der Planfeststellungsbeschlüsse die für die Überwachung zuständige Behörde. Das gilt gerade auch im unter Ziff. 1 angefragten Fall. Bei der Überwachung kann das EBA insbesondere auch auf die Eigenkontrolle durch den Vorhabenträger und die Tätigkeit des Immissionsschutzbeauftragten für Luftschadstoffe zurückgreifen. Im Übrigen geht die Landesregierung davon aus, dass die DUH, sollte sie der Auffassung sein, dass Verstößen gegen den Einbau der Rußpartikelfilter in der vorgeschriebenen Form nicht ausreichend nachgegangen wird, jederzeit auf der Basis des gerichtlichen Vergleichs aus dem Jahr 2010 tätig werden könnte. Hermann Minister für Verkehr