Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 370 27. 07. 2016 1Eingegangen: 27. 07. 2016 / Ausgegeben: 31. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Zustand der L 1358 im Hinblick auf Straßenschäden, Verkehrssicherheit und daraus folgenden Verkehrsbeschränkungen? 2. Wie ist der Stand der Planungen zum Ausbau? 3. Welche Schritte wurden seit dem Ortstermin des Stuttgarter Regierungspräsidenten in Sulz am Eck im Jahr 2009 unternommen? 4. Worin liegen etwaige Verzögerungen begründet? 5. Welchen Ausbaustandard soll die L 1358 bekommen? 6. Wie hoch sind die Kosten des geplanten Ausbaus? 7. Wann ist mit einem Beginn der Ausbaumaßnahmen zu rechnen? 26. 07. 2016 Blenke CDU Kleine Anfrage des Abg. Thomas Blenke CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Ausbau der Landesstraße L 1358 Wildberg-Sulz am Eck–Herrenberg-Kuppingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 370 2 B e g r ü n d u n g Der dringend nötige Ausbau der L 1358 zwischen Wildberg-Sulz am Eck (Landkreis Calw) und Herrenberg-Kuppingen (Landkreis Böblingen) zieht sich bereits seit Langem hin. Auf Einladung des Unterzeichners machte sich der Stuttgarter Regierungspräsident als Chef der zuständigen Planfeststellungsbehörde bereits im Jahr 2009 vor Ort ein Bild über die Notwendigkeit des Ausbaus. Die Straße ist eine wichtige Verkehrsachse insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden des Landkreises Calw in die Region Stuttgart. So ist die L 1358 eine der wichtigen Zubringerstrecken aus dem Nordschwarzwald in die Region Stuttgart und umgekehrt. Mit der Kleinen Anfrage soll geklärt werden, wie der Verfahrensstand ist und wann mit einem Ausbau zu rechnen ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. August 2016 Nr. 2-39.-L1358/2 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Zustand der L 1358 im Hinblick auf Straßenschäden, Verkehrssicherheit und daraus folgenden Verkehrsbeschränkungen? Die letzte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Landesstraßen wurde im Jahr 2012 durchgeführt. Die Straßenbauverwaltung hat auf Basis der ZEB 2012 eine Dringlichkeitsliste erstellt. Gemäß dieser Dringlichkeitsliste ist im Streckenabschnitt zwischen Sulz am Eck und Kuppingen ein Erhaltungsabschnitt vorgesehen . Dieser Erhaltungsabschnitt wird in der Liste nachrangig aufgeführt (landesweite Platzierung 1.758). Die Daten für die ZEB werden derzeit aktualisiert. Es ist davon ausgehen, dass sich bei dieser turnusgemäßen Aktualisierung Veränderungen gegenüber den bisherigen Zustandsdaten ergeben haben. Eine verlässliche Aussage zum Straßenzustand kann daher erst nach Vorliegen der Daten getroffen werden. Defizite bestehen aber in jedem Fall in Bezug auf die Entwässerung. Der Landkreis Böblingen stellt davon unabhängig durch betriebliche wie verkehrsrechtliche Maßnahmen sicher, dass sich die L 1358 jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand befindet. 2. Wie ist der Stand der Planungen zum Ausbau? 3. Welche Schritte wurden seit dem Ortstermin des Stuttgarter Regierungspräsidenten in Sulz am Ecke im Jahr 2009 unternommen? 4. Worin liegen etwaige Verzögerungen begründet? 5. Welchen Ausbaustandard soll die L 1358 bekommen? Die Fragen 2., 3., 4., und 5. werden gemeinsam beantwortet. Das Landratsamt Böblingen wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart mit einer Planung beauftragt, die neben der Sanierung eine Verbesserung der Entwässerung umfasst. Das Landratsamt Böblingen hat die Planung zwischenzeitlich dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Prüfung vorgelegt. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Planung dem Ministerium für Verkehr zur Genehmigung vorgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Sanierung die bestehenden Defizite beseitigt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 370 6. Wie hoch sind die Kosten des geplanten Ausbaus? Da sich die Maßnahme derzeit noch in der Planung befindet, können keine belastbaren Angaben über die Kosten gemacht werden. 7. Wann ist mit einem Beginn der Ausbaumaßnahmen zu rechnen? Vorbehaltlich finanzieller Zuweisungen ist ein Baubeginn aufgrund der für die Sanierung notwendigen Genehmigungsverfahren nach derzeitigem Stand frühes - tens ab dem Jahr 2018 möglich. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor