Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 382 01. 08. 2016 1Eingegangen: 01. 08. 2016 / Ausgegeben: 31. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist ihr über die derzeitigen und von der Bahn zeitnah in Aussicht gestellten Sicherungsmaßnahmen am unbeschrankten Bahnübergang Horb-Talheim bekannt ? 2. Ist sie in die Planung für einen Brückenbau eingetreten bzw. hat sie Kenntnis darüber? 3. Falls sie in die Planung eingetreten ist, wie ist der aktuelle Stand dieser Planung und ist eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarfsplan bezüglich der Finanzierung geplant oder bereits sichergestellt? 26. 07. 2016 Dr. Kuhn ABW B e g r ü n d u n g Als Folge eines schweren Verkehrsunfalls im September 2015 bei dem Zusammenstoß eines Lkw mit einem Zug wurde die Ampelanlage zerstört. Die Sicherung erfolgte danach bis zum heutigen Tage per Handbetrieb mit wiederholten Störungen und Beinaheunfällen. Die Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer auf der stark befahrenen L 355 erfordert eine nachhaltige Lösung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Über diese Gefahrenstelle wurde umfangreich in den Medien berichtet, unter anderem durch den SWR sowie die Lokalzeitungen. Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heinrich Kuhn ABW und Antwort des Ministeriums für Verkehr Sicherung des unbeschrankten Bahnübergangs Horb-Talheim auf der Landesstraße L 355 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 382 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. August 2016 Nr. 2-39.-L355/3 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was ist ihr über die derzeitigen und von der Bahn zeitnah in Aussicht gestellten Sicherungsmaßnahmen am unbeschrankten Bahnübergang Horb-Talheim bekannt ? Der Wiederaufbau der Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) erfolgt als Lichtzeichenanlage (gelb/rot) anstatt Blinklichter. Die Planungen sind abgeschlossen und die bauausführende Firma bereits beauftragt. Die Bauarbeiten werden in der zweiten Augusthälfte beginnen und vsl. im September abgeschlossen sein. Bis zur Fertigstellung wird die Sicherung des Bahnübergangs wie bisher durch Bahnübergangsposten erfolgen. Bereits im Vorfeld wurde die vorübergehende Sicherung des Bahnübergangs durch Bahnübergangsposten durch zusätzliche Maßnahmen weiter optimiert. Der Bahnübergangsposten an der L 355 sichert den Bahnübergang mit einer mobilen Lichtzeichenanlage (gelb/rot) als zugelassene technische Hilfe. Zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit hat die DB Netz AG Regionalbereich Südwest zudem veranlasst, dass dort eine sog. Nachwarnanlage installiert wurde. Sollte der Bahnübergang nicht ordnungsgemäß durch den Bahnübergangsposten gesichert werden, löst der herannahende Zug über einen Einschaltkontakt eine akustische Warnung und eine Notschaltung der mobilen Lichtzeichenanlage aus (Ampelschaltung auf „Rot“ ohne Gelbphase). Zusätzlich wurde von dort verfügt, dass alle Züge den Bahnübergang mit einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit passieren. 2. Ist sie in die Planung für einen Brückenbau eingetreten bzw. hat sie Kenntnis darüber? 3. Falls sie in die Planung eingetreten ist, wie ist der aktuelle Stand dieser Planung und ist eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarfsplan bezüglich der Finanzierung geplant oder bereits sichergestellt? Der Vorentwurf für die Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) Horb-Talheim wurde am 29. März 2016 vom damaligen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) genehmigt. Die Baumaßnahme ist im Maßnahmenplan des Landes BW enthalten und in das Landesstraßenbauprogramm 2017 ff. eingestellt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe erstellt derzeit die erforderlichen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Es ist vorgesehen, das Verfahren bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe Anfang 2017 zu beantragen . In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor