Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 386 01. 08. 2016 1Eingegangen: 01. 08. 2016 / Ausgegeben: 06. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte der baden-württembergischen Landesverwaltung , die in den Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 besoldet wurden, haben seit 2011 bis heute auf eine niedriger besoldete Stelle gewechselt? 2. Wie viele Beamtinnen und Beamte mit einem Rückkehrrecht auf ihre alte Stelle, die in anderen Bundesländern politische Beamte waren, haben seit dem Jahr 2000 bis heute auf eine niedriger besoldete Stelle in der badenwürttembergischen Landesverwaltung gewechselt? 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben dabei die geringere Besoldung erhalten ? 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte werden bzw. wurden nach ihren vormalig höheren Bezügen besoldet und nach welcher Rechtsgrundlage geschieht das? 29. 07. 2016 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen Besoldung bei Stellenwechsel aus ursprünglich höher besoldeten Stellen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 386 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. September 2016 Nr. 1-0321.1-11/4 beantwortet das Mi - nis terium für Finanzen im Einvernehmen mit den Ressorts die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte der baden-württembergischen Landesverwaltung , die in den Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 besoldet wurden, haben seit 2011 bis heute auf eine niedriger besoldete Stelle gewechselt? Zu 1.: Seit 2011 haben sieben Beamtinnen und Beamte, die in den Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 besoldet wurden, auf eine niedriger besoldete Stelle gewechselt. 2. Wie viele Beamtinnen und Beamte mit einem Rückkehrrecht auf ihre alte Stelle, die in anderen Bundesländern politische Beamte waren, haben seit dem Jahr 2000 bis heute auf eine niedriger besoldete Stelle in der badenwürttembergischen Landesverwaltung gewechselt? Zu 2.: In dem genannten Zeitraum gab es keinen entsprechenden Fall. 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben dabei die geringere Besoldung erhalten ? 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte werden bzw. wurden nach ihren vormalig höheren Bezügen besoldet und nach welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Zu 3. und 4.: Zwei von den zu Frage 1 angegebenen Beamtinnen und Beamten erhalten die geringere Besoldung aus dem neu verliehenen Amt. Fünf der angegebenen Beamtinnen und Beamten wurden bzw. werden nach ihren vormalig höheren Bezügen besoldet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 22 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW). Nach § 22 LBesGBW sind im Falle der Verringerung der Summe der Dienstbezüge aus Grundgehalt, Amts - zulage und Strukturzulage während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Absatz 1 LBesGBW durch die Verleihung eines anderen Amtes aus dienstlichen Gründen abweichend von § 21 LBesGBW das Grundgehalt, die Amtszulage und die Strukturzulage zu zahlen, die bei einem Verbleiben in dem bisherigen Amt zugestanden hätten. Dr. Splett Staatssekretärin