Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 406 08. 08. 2016 1Eingegangen: 08. 08. 2016 / Ausgegeben: 26. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele staatliche Stellen für Gleichstellungsbeauftragte (auch: Beauftragte für Chancengleichheit, Frauenbeauftragte o. ä.) bestehen derzeit in Baden-Würt - temberg (einschließlich Kommunen)? 2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten zur Vergütung dieser Stellen? 3. Welche weiteren Kosten fallen im Zusammenhang mit diesen Stellen an? 4. Welche Verwaltungsebenen tragen in welchem Umfang diese Kosten (bezogen auf Frage 2. und 3.)? 5. Welche Qualifikationen werden bei der Besetzung solcher Stellen vorausgesetzt ? 6. In welchem Verhältnis sind die genannten Stellen hinsichtlich des Geschlechts der Gleichstellungsbeauftragten besetzt? 7. In welchen Fällen werden männliche Bewerber bei der Besetzung einer Stelle als Gleichstellungsbeauftragter aus welchen Gründen nicht berücksichtigt? 8. Welche sonstigen nichtstaatlichen Stellen für Gleichstellungsbeauftragte werden aus staatlichen Mitteln in Baden-Württemberg in welchem Umfang getragen oder gefördert? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Gleichstellungsbeauftragte in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 406 2 9. Welche bestehenden Defizite in der Gleichstellung stellten die Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2015 und das Jahr 2016 fest? 10. Welche Defizite konnten im Jahr 2015 und 2016 erfolgreich beseitigt werden? 08. 08. 2016 Dr. Baum AfD B e g r ü n d u n g Die Zweckmäßigkeit von Gleichstellungsbeauftragten wird in weiten Teilen der Bevölkerung bezweifelt. Mit Hilfe dieser Kleinen Anfrage sollen den Bürgern einige Fakten dargelegt werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 Nr. 450141.5/16/5 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele staatliche Stellen für Gleichstellungsbeauftragte (auch: Beauftragte für Chancengleichheit, Frauenbeauftragte o. ä.) bestehen derzeit in Baden- Württemberg (einschließlich Kommunen)? Stellen zur Ausübung der Funktion der Beauftragten für Chancengleichheit sind im Landeshaushalt nicht ausgewiesen. Den Regelungen des Chancengleichheitsgesetzes zufolge sind in jeder Dienst - stelle mit 50 und mehr Beschäftigten und in jeder personalverwaltenden Dienststelle , deren Personalverwaltungsbefugnis 50 und mehr Beschäftigte umfasst, eine Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin zu bestellen. In Dienst - stellen mit weniger als 50 Beschäftigten und in Dienststellen mit einer Personalverwaltungsbefugnis von weniger als 50 Beschäftigten ist eine Ansprechpartnerin für die weiblichen Beschäftigten zu bestellen. Darüber hinaus ist in jedem Regierungspräsidium zusätzlich zur Beauftragten für Chancengleichheit eine fachliche Beraterin für den Schulbereich zu bestellen. Auf eine Abfrage bei den Ministerien wurden 1.062 Beauftragte für Chancengleichheit , 137 Stellvertreterinnen, 4 fachliche Beraterinnen sowie 17 Ansprechpartnerinnen in den Obersten Landesbehörden und den nachgeordneten Geschäfts - bereichen gemeldet. Diese Zahlen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da bei der Ermittlung der derzeit bestellten Beauftragten für Chancengleichheit Stellvertreterinnen und Ansprechpartnerinnen weit überwiegend nicht berücksichtigt sind. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 406 Gemäß den Vorgaben des § 4 Absatz 2 bzw. Absatz 8 Landeshochschulgesetz (LHG) und des § 16 Absatz 2 KIT-Gesetz (KITG) ist aktuell von 46 Gleichstellungsbeauftragten und Chancengleichheitsbeauftragten an den staatlichen Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftsministeriums auszugehen. Das Chancengleichheitsgesetz verpflichtet nach § 25 Absatz 1 alle Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 50.000 zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Diese gesetzliche Verpflichtung ist zum 27. Februar 2016 in Kraft getreten und binnen eines Jahres umzusetzen . Inwieweit bereits zum jetzigen Zeitpunkt dieser Verpflichtung nachgekommen wird, kann nicht abschließend beurteilt werden. Eine seitens des Landkreis - tages durchgeführte Abfrage unter 35 Landkreisen, wobei 31 Landkreise eine Rückmeldung gegeben haben, hat ergeben, dass in 17 Landkreisen bereits Gleichstellungsbeauftragte bestellt sind. Es lässt sich nicht sagen, inwieweit darüber hinaus Gleichstellungsbeauftragte in den Gemeinden installiert sind. 2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten zur Vergütung dieser Stellen? Für die Wahrnehmung des Amtes einer Beauftragten für Chancengleichheit wird keine Vergütung gezahlt. Die Aufgabe wird grundsätzlich im Nebenamt ausgeübt, sodass keine zusätzlichen Personalkosten anfallen. Gemäß § 18 Absatz 3 Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) hat die Dienststelle die Beauftragte für Chancengleichheit im erforderlichen Umfang von ihren anderweitigen dienstlichen Verpflichtungen zu entlasten. Die jeweilige Entlastung wird durch eine Umverteilung der Aufgaben innerhalb der Dienststelle aufgefangen. Die Eingruppierung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfolgt höchst unterschiedlich in einer Spanne von EG 9–EG 11 bzw. A 10–A 12. Die durchschnittlichen Kosten belaufen sich nach Einschätzung des Landkreistages auf jährlich circa 104.000 Euro pro Vollzeitstelle. Als Grundlage zur Berechnung dient die VwV Kostenfestlegung gehobener Dienst. 3. Welche weiteren Kosten fallen im Zusammenhang mit diesen Stellen an? Im Rahmen der Wahrnehmung des Amtes als Beauftragte für Chancengleichheit, Gleichstellungsbeauftragte bzw. Chancengleichheitsbeauftragte fallen insbesondere die sächliche Ausstattung der Büros sowie Fortbildungs- und Reisekosten an. Diese Kosten liegen zum Teil im marginalen Bereich und werden nicht gesondert ausgewiesen. Im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (bestehend aus einer Beauftragten für Chancengleichheit im Ministerium, zusätzlichen fachlichen Beraterinnen in den Regierungspräsidien, die für den nachgeordneten schulischen Bereich zuständig sind, weiteren Beauftragten für Chancengleichheit auf der Ebene der unteren Schulaufsichtsbehörden, die für die Lehrkräfte im Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen sowie sonderpädagogischen Bildungs - und Beratungszentren zuständig sind, sowie weiteren Beauftragten für Chancengleichheit an Schulen mit mehr als 50 Beschäftigten bzw. Ansprechpartnerinnen , sofern an der jeweiligen Schule weniger als 50 Beschäftigte vorhanden sind) liegen die Fortbildungskosten im Schnitt etwa bei 9.900 Euro pro Jahr. Im Geschäftsbereich des Justizministeriums (ohne den nachgeordneten Bereich) liegen die jährlichen Fortbildungskosten bei circa 2.700 Euro. In anderen Ressorts werden die Fortbildungskosten schätzungsweise zwischen 150 und 300 Euro ausgewiesen . Im Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftsministeriums stellen die Hochschulen den Gleichstellungsbeauftragten gemäß den Vorgaben des § 4 Absatz 4 LHG bzw. dem § 16 Absatz 4 KITG die zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben erforder - lichen Personal- und Sachausstattung bereit. Im Hochschulfinanzierungvertrag Perspektive 2020 verständigten sich die Hochschulen und die Landesregierung auf eine Mindestausstattung der Gleichstellungsbeauftragten, die für die Universitäten im Umfang einer Stelle in Entgeltgruppe 13 TV-L, einer 0,5 Sekretariatsstelle in Entgeltgruppe 6 TV-L und Sachmitteln in Höhe von 10.000 Euro konkretisiert wurde. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 406 4 4. Welche Verwaltungsebenen tragen in welchem Umfang diese Kosten (bezogen auf Frage 2. und 3.)? Die anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit den Beauftragten für Chancengleichheit entstehen, werden von der jeweiligen personalverwaltenden Dienststelle getragen. Im Bereich der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden die Kosten für den externen Aufgabenbereich aufgrund des Konnexitätsprinzips vom Land übernommen . Im Übrigen werden die Kosten von den Gemeinden und Landkreisen getragen. 5. Welche Qualifikationen werden bei der Besetzung solcher Stellen vorausgesetzt ? Nach den Regelungen des Chancengleichheitsgesetzes werden weder für Beauftragte für Chancengleichheit noch für Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen Qualifikationen für die Besetzung von entsprechenden Stellen vorausgesetzt. Gleichstellungsbeauftragte an den Hochschulen, welche den Vorschriften des Landeshochschulgesetzes unterliegen, werden in der Regel aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich tätigen weiblichen wissenschaftlichen Personals gewählt. 6. In welchem Verhältnis sind die genannten Stellen hinsichtlich des Geschlechts des Gleichstellungsbeauftragten besetzt? 7. In welchen Fällen werden männliche Bewerber bei der Besetzung einer Stelle als Gleichstellungsbeauftragter aus welchen Gründen nicht berücksichtigt? Gemäß § 16 Absatz 2 ChancenG sind für das Amt der Beauftragten für Chancengleichheit und der Stellvertreterin die weiblichen Beschäftigten wählbar. Findet sich aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten keine zur Ausübung des Amtes bereite Person, kann die Dienststelle auch einen zur Ausübung bereiten männlichen Beschäftigten zum Beauftragten für Chancengleichheit bestellen. Eine vergleichbare Regelung findet sich in § 4 Absatz 2 LHG. In Ausnahmefällen kann ein männlicher Beschäftigter zum Gleichstellungsbeauftragten oder zum Stellvertreter bestellt werde. Dies kann der Fall sein, wenn sich keine weibliche Beschäftigte findet, die zur Übernahme des Amtes bereit ist. Eine genaue Aussage über die derzeit männlichen Beauftragten für Chancengleichheit bzw. Gleichstellungsbeauftragten kann nicht getroffen werden. 8. Welche sonstigen nichtstaatlichen Stellen für Gleichstellungsbeauftragte werden aus staatlichen Mitteln in Baden-Württemberg in welchem Umfang getragen oder gefördert? Im Zuständigkeitsbereich des Wissenschaftsministeriums werden zwei Geschäftsstellen der Gleichstellungsbeauftragten an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg mit insgesamt drei Stellen der Entgeltgruppen 6 bis 14 TV-L sowie Mitteln in Höhe von circa 130.000 Euro jährlich gefördert. Außerdem werden den beiden Geschäftsstellen jährlich folgende zusätzliche Mittel für die Koordination von Landesprogrammen und -maßnahmen zur Verfügung gestellt: – Brigitte-Schlieben-Lange-Programm: circa 72.000 Euro – Mentoring- und Trainingsprogramm: circa 82.000 Euro – Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm: circa 8.000 Euro 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 406 Das Ministerium für Soziales und Integration trägt die Kosten für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Höhe von bis zu 42.500 Euro im Jahr. Ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 50 Prozent ist aufgrund des Konnexitätsprinzip für die behördenexternen Gleichstellungsaufgaben notwendig. Für die Bestellung von 44 hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen sowie in den 13 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 50.000 (exklusive der Stadtkreise) sind für dieses Jahr im Staatshaushaltsplan 2,5 Mio. Euro etatisiert . 9. Welche bestehenden Defizite in der Gleichstellung stellten die Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2015 und das Jahr 2016 fest? 10. Welche Defizite konnten im Jahr 2015 und 2016 erfolgreich beseitigt werden? Chancengleichheit und Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen sind noch nicht umfassend erreicht. Insbesondere in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen und in den Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben zeigen sich noch deutliche Defizite. Zudem zeigen sich noch immer Defizite in der Karriereentwicklung von Teilzeitbeschäftigten und Telearbeitenden. Ein zentrales Defizit ist die weiterhin unzureichende Partizipation von Frauen auf Ebene der Professuren. Deren Anteil lag 2015 bundesweit bei 23 Prozent; in Baden-Württemberg bei 19 Prozent (Stand: 2014). Dies deutet darauf hin, dass die in der Gesellschaft vorhandenen Potenziale aus sachfremden Gründen nicht ausgeschöpft werden. In den vergangenen Jahren waren kontinuierlich positive Entwicklungen zu verzeichnen . So zeigt insbesondere auch der Bilanzbericht 2015 zur Entwicklung des Frauenanteils und zur Besetzung der Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben im öffentlichen Dienst Baden-Württemberg in den Jahren von 2009 bis 2013 einen deutlichen Anstieg des Frauenanteils in den höheren Besoldungsgruppen . In den B-Besoldungsstufen konnte im Berichtszeitraum der Frauenanteil von 13,3 Prozent auf 23,5 Prozent gesteigert werden. Darüber hinaus sind sowohl in den Obersten Landesbehörden als auch in den nachgeordneten Geschäftsbereichen die Zahl der Telearbeitsplätze deutlich ausgebaut worden. Zunehmend verzichten Dienststellen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf Kernarbeitszeiten. Erfreulich ist, dass seit 2014 durch die erfolgreiche Teilnahme baden-württembergischer Hochschulen am Professorinnenprogramm II 43 zusätzliche Wissenschaftlerinnen auf Professuren berufen werden konnten, davon 20 in den Jahren 2015 und 2016. Lucha Minister für Soziales und Integration