Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 407 08. 08. 2016 1Eingegangen: 08. 08. 2016 / Ausgegeben: 14. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen in Baden-Württemberg seit der Wiedereinführung der Verfassten Studentenschaft im Jahr 2012 entwickelt (unter Angabe der einzelnen Wahlen und Hochschulen)? 2. Welche „Gruppen und Initiativen“ im Sinne des Haushaltstitels 4200 der Einnahmen -/Ausgabenrechnung des Haushaltsplans 2016 der Verfassten Studentenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wurden in diesem Jahr von der Verfassten Studentenschaft bereits gefördert, beziehungsweise sollen noch gefördert werden? 3. Welche Gruppen, Initiativen und sogenannte autonome Referate wurden seit 2012 von den Verfassten Studentenschaften in Baden-Württemberg in welchem Umfang finanziell unterstützt oder getragen? 4. Welche Gruppen, Initiativen und sogenannte autonome Referate wurden seit 2012 von den Verfassten Studentenschaften in Baden-Württemberg in sonstiger Art und Weise unterstützt oder getragen? 5. Welche Demonstrationen oder Kundgebungen im Sinne des Versammlungs - gesetzes wurden in welcher Höhe von welcher Studentenschaft seit 2012 finanziell bezuschusst oder getragen? 6. An welchen Demonstrationen oder Kundgebungen im Sinne des Versammlungsgesetzes haben sich die Verfassten Studentenschaften in Baden-Württemberg in sonstiger Form seit 2012 beteiligt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heiner Merz AfD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Verfasste Studentenschaften in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 407 2 7. Liegen ihr Erkenntnisse vor, wie viele Studenten in Sachsen und Sachsen-Anhalt seit dem Wintersemester 2012 von ihrem Recht auf Austritt aus der Verfassten Studentenschaft Gebrauch gemacht haben? 26. 07. 2016 Dr. Merz AfD B e g r ü n d u n g Es soll dargelegt werden, inwiefern sich die Studenten in Baden-Württemberg seit der Wiedereinführung der Verfassten Studentenschaft an den Hochschulwahlen beteiligen. Weiter soll ein Einblick in die Struktur der Verfassten Studentenschaften gewährt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. September 2016 Nr. 7625.20/40/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen in Baden-Württemberg seit der Wiedereinführung der Verfassten Studentenschaft im Jahr 2012 entwickelt (unter Angabe der einzelnen Wahlen und Hochschulen)? Die Ergebnisse zu den Wahlen der Organe der Verfassten Studierendenschaften haben sich seit Einführung der Verfassten Studierendenschaft wie in Tabelle 1 zusammengefasst entwickelt: Die bisherige Einschätzung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hinsichtlich der Beteiligung an den Wahlen zu den Gremien der Verfassten Studierendenschaft hat weiterhin Bestand (s. Landtagsdrucksache 15/6449): • Die Beteiligung an den Wahlen variiert sehr stark und weist eine sehr große Spannbreite auf. • An Universitäten und Pädagogischen Hochschulen des Landes sind zwischen 2014 und 2016 überwiegend steigende Wahlbeteiligungen zu erkennen. An Hoch schulen für angewandte Wissenschaften ergibt sich kein eindeutiges Bild. • Eine Prognose, wie sich die Wahlbeteiligung langfristig entwickeln wird, kann aus den vorliegenden Daten nicht abgeleitet werden. Die Wahlbeteiligung ist offenkundig stark von den Bedingungen vor Ort abhängig. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 407 2. Welche „Gruppen und Initiativen“ im Sinne des Haushaltstitels 4200 der Einnahmen -/Ausgabenrechnung des Haushaltsplans 2016 der Verfassten Studentenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wurden in diesem Jahr von der Verfassten Studentenschaft bereits gefördert, beziehungsweise sollen noch gefördert werden? 3. Welche Gruppen, Initiativen und sogenannte autonome Referate wurden seit 2012 von den Verfassten Studentenschaften in Baden-Württemberg in welchem Umfang finanziell unterstützt oder getragen? 4. Welche Gruppen, Initiativen und sogenannte autonome Referate wurden seit 2012 von den Verfassten Studentenschaften in Baden-Württemberg in sonstiger Art und Weise unterstützt oder getragen? Die Verfasste Studierendenschaft der Universität Heidelberg unterstützt eine Reihe von studentischen Gruppen und Initiativen. § 65 Abs. 2 Landeshochschulgesetz (LHG) regelt, dass die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst verwaltet und legt die Aufgaben der Studierendenschaften fest: • Die Wahrnehmung der fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden, • die Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach den §§ 2 bis 7 LHG, • die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden, • die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligung innerhalb der Studierendenschaft, • die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden sowie • die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen. Nach Maßgabe der gesetzlichen Aufgaben und im Rahmen des Haushalts- bzw. Wirtschaftsplans können die Verfassten Studierendenschaften studentische Gruppen und Initiativen unterstützen. Sie untersteht hierbei der Rechtsaufsicht des Rektorats der Hochschule, das auch den Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan der Verfassten Studierendenschaft genehmigt (§ 65 b Abs. 6 Satz 1 und 3 LHG). Die Verfassten Studierendenschaften sind verpflichtet, eine/n Beauftragte/n für den Haushalt zu bestellen, sie beauftragen für die Rechnungsprüfung eine fachkundige Person mit der Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst, die Entlastung für das abgeschlossene Haushaltsjahr erteilt das Rektorat der Hochschule. Zudem unterliegt die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung durch den Rechnungshof. Dieses komplexe System stellt sicher, dass die Aufgabenerfüllung und die Haushaltsführung im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen erfolgt (§ 65 b Abs. 3 LHG). Eine vollumfängliche Erhebung der Ausgaben Verfasster Studierendenschaften übersteigt nach Ansicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst den vertretbaren Aufwand einer Kleinen Anfrage. 5. Welche Demonstrationen oder Kundgebungen im Sinne des Versammlungsgesetzes wurden in welcher Höhe von welcher Studentenschaft seit 2012 finan - ziell bezuschusst oder getragen? 6. An welchen Demonstrationen oder Kundgebungen im Sinne des Versammlungsgesetzes haben sich die Verfassten Studentenschaften in Baden-Württemberg in sonstiger Form seit 2012 beteiligt? Auch hier gilt, dass die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst verwaltet. Sie nimmt im Rahmen ihrer Aufgaben ein politisches Mandat wahr und wahrt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen die weltanschauliche, religiöse und parteipolitische Neutralität (§ 65 Abs. 4 LHG). Es gelten die genannten aufsichtlichen Instrumente. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 407 4 Das Vorgehen der Universität Heidelberg bezogen auf eine von „Akut + C“ organisierte Podiumsdiskussion zum Thema „Blockupy – Tell me why? Zum Sinn und Unsinn der Proteste zu M18“ am 24. Februar 2015 sowie einen von „Akut + C“ und „IL Rhein Neckar“ organisierten Bus zu den Protesten anlässlich der Eröffnung des neuen EZB-Gebäudes am 18. März 2015 in Frankfurt zeigt, dass die Instrumente auch tatsächlich funktionieren und Wirkung entfalten. 7. Liegen ihr Erkenntnisse vor, wie viele Studenten in Sachsen und Sachsen-Anhalt seit dem Wintersemester 2012 von ihrem Recht auf Austritt aus der Ver - fassten Studentenschaft Gebrauch gemacht haben? Hierzu liegen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst keine Erkenntnisse vor. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 407 Anlage 1 Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zur Verfassten Studierendenschaft Stand: 23.8.2015 Hochschule Organ der VerfStud 2013 2014 2015 2016 12,12 Initiativen 10,46 Initiativen Studierendenrat 9,74 11,68 12,06 Fachbereiche 10,54 Fachbereiche Studierendenrat 13,84 12,55 13,50 15,03 Studierendenparlament 17,80 16,40 15,80 20,40 Studierendenparlament 14,26 16,40 12,04 16,42 Studierendenparlament 21,50 17,70 17,66 15,84 Studierendenparlament 16,80 12,33 16,14 23,35 Studierendenparlament 8,80 7,40 8,30 8,00 Studierendenrat 9,50 9,00 10,10 14,90 Studierendenparlament 16,65 11,13 9,70 13,51 Studierendenrat 8,10 6,50 4,00 3,00 Studierendenparlament 19,50 21,84 17,30 9,00 Studierendenparlament 11,91 24,40 Ergebnisse liegen nicht vor Ergebnisse liegen nicht vor Fachschaftsrat 22,20 22,20 13,30 14,50 Studierendenrat 5,50 16,48 11,91 13,11 Studierendenparlament 19,90 13,09 9,39 16,60 Studierendenparlament 11,60 17,20 8,98 10,91 Studierendenrat Wahlbeteiligung nach Inkfraftreten StudVerfG in % Tübingen Ulm Freiburg Heidelberg Hohenheim Konstanz Karlsruhe KIT Mannheim Stuttgart Universitäten Furtwangen Heilbronn Karlsruhe Konstanz Aalen Albstadt. Sigmaringen Biberach Esslingen Hochschulen für angewandte Wissenschaft An der Hochschule hat sich noch keine Verfasste Studierendenschaft konstituiert Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 407 6 Hochschule Organ der VerfStud 2013 2014 2015 2016 Wahlbeteiligung nach Inkfraftreten StudVerfG in % Studierendenrat 11,60 15,02 10,38 11,49 Studierendenrat 18,90 22,60 14,67 7,00 Studierendenparlament 15,70 15,50 7,27 9,18 Studierendenrat 13,70 11,20 18,80 21,30 Studierendenparlament 3,10 k. A. 2,40 8,40 17,10 14,20 7,90 10,00 Studierendenrat keine Wahl 16,40 18,45 26,00 Studierendenparlament 1,80 9,70 16,70 7,80 Studierendenschaftsrat 8,00 12,20 12,30 Studierendenparlament 11,90 9,23 8,06 6,92 Studierendenrat 11,55 12,13 17,24 17,94 Studierendenrat 7,99 6,47 5,14 Studierendenparlament 6,34 7,33 8,90 18,60 Vollversammlung 8,60 8,20 Studierendenparlament 20,10 13,20 18,70 22,60 Studierendenparlament 11,60 12,23 15,84 13,51 Studierendenparlament 11,40 11,50 9,10 14,00 Reutlingen Rottenburg (Forstwirtschaft) HS f. G. Schw. Gmünd Mannheim Nürtingen- Geislingen Offenburg Pforzheim Pädagogische Hochschulen Ludwigsburg Schw. Gmünd Weingarten Freiburg Heidelberg Karlsruhe HdM Stuttgart HfT Stuttgart Ulm Ravensburg- Weingarten Studierendenparlament Ergebnisse liegen nicht vor Ergebnisse liegen nicht vor Ergebnisse liegen nicht vor Ergebnisse liegen nicht vor 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 407 Hochschule Organ der VerfStud 2013 2014 2015 2016 Wahlbeteiligung nach Inkfraftreten StudVerfG in % Studierendenparlament 24,00 17,30 20,80 Studierendenparlament 33,00 22,00 37,50 34,10 Wahl im Vollversammlung 17,00 14,00 16,00 Oktober Studierendenparlament 28,00 30,59 22,80 21,60 Ergebnisse lie-Vollversammlung 10,00 25,00 23,97 gen nicht vor Vollversammlung 11,33 8,85 9,78 Ergebnisse lie-Vollversammlung 29,85 41,10 gen nicht vor Vollversammlung 26,10 22,50 30,08 15,80 DHBW Studierenden-parlament Friedenswahl § 29 IV Satzung Friedenswahl § 29 IV Satzung Friedenswahl § 29 IV Satzung Termin im Sept. 2016 MH Trossingen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart Hochschule für Gestaltung Karlsruhe MH Freiburg MH Karlsruhe MH Mannheim Kunst und Musikhochschulen MH Stuttgart ABK Karlsurhe