Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 426 11. 08. 2016 1Eingegangen: 11. 08. 2016 / Ausgegeben: 14. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen sind derzeit in baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten inhaftiert (unterteilt nach Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen)? 2. Wie hoch ist der Anteil muslimischer Gefängnisinsassen? 3. Wie gestaltet sich die muslimische Seelsorge in baden-württembergischen Jus - tizvollzugsanstalten? 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Ausbildung der muslimischen Seelsorger vor? 5. Durch welche Stellen werden die muslimischen Seelsorger gestellt? 6. Welche Kosten entstehen dem Land Baden-Württemberg für die muslimische Seelsorge pro Jahr? 7. Wie setzen sich die Gefängnisinsassen in Baden-Württemberg hinsichtlich ihrer Staatsbürgerschaft zusammen? 8. Wie viele der Gefängnisinsassen mit deutscher Staatsbürgerschaft haben einen Migrationshintergrund? Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Gefängnisinsassen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 426 2 9. Wie viele Asylbewerber oder Flüchtlinge sind derzeit in Baden-Württemberg inhaftiert? 10. Welche Kosten entstehen für das Land Baden-Württemberg durchschnittlich pro Jahr und Insassen? 11. 08. 2016 Sänze AfD B e g r ü n d u n g Nach Medienberichten stoßen die Justizvollzugsanstalten im Land an ihre Kapazitäten . Insbesondere soll der Anteil ausländischer Insassen gestiegen sein. Mit dieser Anfrage sollen entsprechend belastbare Zahlen erhoben werden. Vor dem Hintergrund der Einflussnahme türkischer Verbände in Deutschland, muss auch der Hintergrund der muslimischen Seelsorger offen gelegt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. September 2016 Nr. 4400/0707 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen sind derzeit in baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten inhaftiert (unterteilt nach Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen)? Am 31. Juli 2016 waren in baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten 7.095 Gefangene (ohne Jugendarrestanten) inhaftiert (4.680 erwachsene Straf - gefangene; 1.793 Untersuchungsgefangene (Erwachsene und junge Gefangene); 364 Jugendstrafgefangene; 58 Sicherungsverwahrte und 200 sonstige Gefangene). 2. Wie hoch ist der Anteil muslimischer Gefängnisinsassen? Die Angabe der Konfessionszugehörigkeit ist freiwillig. Von den am 31. Juli 2016 inhaftierten Gefangenen haben 15,9 Prozent diesbezüglich keine Angaben gemacht. Von 23,2 Prozent der Gefangenen wurde muslimisch als Religionszugehörigkeit angegeben. 3. Wie gestaltet sich die muslimische Seelsorge in baden-württembergischen Jus - tizvollzugsanstalten? Für den Aufbau der islamischen Gefangenenseelsorge in den Justizvollzugsanstalten des Landes hat das ehemalige Integrationsministerium 2015 in Kooperation mit dem Justizministerium und dem Mannheimer Institut für Integration und interreligiösen Dialog e. V. gemäß §§ 29 ff. JVollzGB III das Förderprogramm „Islamische Gefangenenseelsorge in Baden-Württemberg“ initiiert, mit dem bis Ende 2016 bis zu 25 islamische Gefangenenseelsorgende für ihre Tätigkeit in den Jus - tizvollzugsanstalten des Landes (einschließlich Jugendarrestanstalten und Justizvollzugskrankenhaus ) qualifiziert werden (Fördermittel gesamt: ca. 86.000 Euro; davon ca. 61.000 Euro HH-Mittel des ehemaligen Integrationsministeriums und 25.000 Euro HH-Mittel des Justizministeriums; vgl. insoweit auch die Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage des Abg. Bernd Gögel AfD in Drucksache 16/405). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 426 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Ausbildung der muslimischen Seelsorger vor? Das unter Frage 3 beschriebene Ausbildungsprogramm für islamische Seelsorgende wird zur Zeit durchgeführt und am 8. Oktober 2016 abgeschlossen. Dann werden die Absolventinnen und Absolventen nahe gelegenen Justizvollzugsanstalten zugeordnet. Im 4. Quartal 2016 sollen die einwöchigen Hospitationen in den darauf vorbereiteten Justizvollzugsanstalten beginnen. 5. Durch welche Stellen werden die muslimischen Seelsorger gestellt? Das Justizministerium arbeitet konstruktiv mit dem Mannheimer Institut für Integration und interreligiösen Dialog e. V. zusammen, nachdem der Verein mit dem ehemaligen Integrationsministerium bereits die islamische Krankenhausseelsorge und die islamische Notfallseelsorge in Gang gesetzt und sich dabei für die vorliegende Aufgabe empfohlen hat. 6. Welche Kosten entstehen dem Land Baden-Württemberg für die muslimische Seelsorge pro Jahr? Bislang sind dem Land für die islamische Gefangenenseelsorge die Kosten für das zu Frage 1 beschriebene Ausbildungsprogramm in Höhe von 86.000 Euro entstanden . Die Kosten für den Einsatz der islamischen Seelsorgenden in den Justizvollzugsanstalten sind derzeit noch nicht bezifferbar. Es werden Kosten für die Entschädigung als ehrenamtliche Mitarbeiter und Fahrtkosten anfallen. Für den Justizhaushalt 2017 wurden insoweit 100.000 Euro beantragt. 7. Wie setzen sich die Gefängnisinsassen in Baden-Württemberg hinsichtlich ihrer Staatsbürgerschaft zusammen? Die Staatsangehörigkeit der zum Stichtag 31. März 2016 inhaftierten Gefangenen ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 426 4 Herkunft Herkunft Türkei 6,19% Israel 0,09% Rumänien 4,16% Sri Lanka 0,07% Algerien 3,62% Jordanien 0,07% Kosovo 2,79% Angola 0,07% Gambia 2,60% Dominikanische Rep. 0,07% Italien 2,37% Estland 0,07% Georgien 2,24% Mali 0,07% Polen 1,74% Republik Moldau 0,07% Albanien 1,69% Vereinigtes Königreich 0,06% Kroatien 0,96% Brasilien 0,06% Bulgarien 0,96% China 0,06% Tunesien 0,89% Ghana 0,06% Litauen 0,79% Kolumbien 0,06% Irak 0,73% Kuba 0,06% Bosnien und Herzegowina 0,72% Libyen 0,06% Marokko 0,67% Togo 0,06% Griechenland 0,66% Thailand 0,06% Syrien 0,61% Ägypten 0,04% Ungarn 0,53% Aserbaidschan 0,04% Nigeria 0,53% Cote d Ivoire 0,04% Frankreich 0,48% Senegal 0,04% Portugal 0,47% Mexico 0,04% Libanon 0,41% Sierra Leone 0,04% Iran 0,39% Kongo 0,03% Russische Föderation 0,37% Sudan 0,03% Mazedonien 0,37% Armenien 0,03% Pakistan 0,37% Guinea 0,03% Serbien 0,32% Kirgisistan 0,03% Niederlande 0,31% Mauretanien 0,03% Staatenlose 0,28% Weissrussland 0,03% Kasachstan 0,25% Belgien 0,03% Afghanistan 0,25% Mongolei 0,03% Lettland 0,23% Ruanda 0,01% Spanien 0,23% Kongo, Demokratische Republik 0,01% Ukraine 0,23% Liberia 0,01% Kamerun 0,22% Philippinen 0,01% Somalia 0,20% Benin 0,01% Österreich 0,20% Äthiopien 0,01% Eritrea 0,18% Argentinien 0,01% Tschechien 0,18% Indonesien 0,01% Slowakei 0,18% Jemen 0,01% Ungeklärt 0,16% ohne Angabe 0,01% Montenegro 0,15% Niger 0,01% Indien 0,15% Schweden 0,01% Schweiz 0,13% Trinidad und Tobago 0,01% Vietnam 0,13% Taiwan 0,01% Kenia 0,13% Burkina Faso 0,01% Vereinigte Staaten 0,12% Summe 44,60% Chile 0,12% Slowenien 0,09% Deutschland 55,40% Anteil an der Gesamtbelegung Anteil an der Gesamtbelegung 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 426 8. Wie viele der Gefängnisinsassen mit deutscher Staatsbürgerschaft haben einen Migrationshintergrund? 9. Wie viele Asylbewerber oder Flüchtlinge sind derzeit in Baden-Württemberg inhaftiert? Zu 8. und 9.: Eine Erhebung zu den in den beiden Fragen benannten Kriterien erfolgt nicht. Entsprechende Zahlen sind deshalb nicht verfügbar. 10. Welche Kosten entstehen für das Land Baden-Württemberg durchschnittlich pro Jahr und Insassen? Die im Justizvollzug anfallenden Kosten pro Gefangenem beliefen sich im Jahr 2015 auf 44.680,27 Euro. Wolf Minister der Justiz und für Europa