Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 428 11. 08. 2016 1Eingegangen: 11. 08. 2016 / Ausgegeben: 14. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gefährlich stuft sie den Konflikt zwischen der türkischen Regierung und der sogenannten „Gülen-Bewegung“ für die Sicherheitslage in Baden-Württemberg ein? 2. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Linderung des Konfliktes? 3. Wie hoch stuft sie die in den Konflikt involvierte Personenzahl in Baden-Württemberg ein? 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr über das Verhalten der türkischen Regierung in diesem Konflikt in Baden-Württemberg vor? 5. Welche Erkenntnisse liegen ihr über das Verhalten der „Gülen-Bewegung“ in diesem Konflikt in Baden-Württemberg vor? 6. Inwiefern kooperierten oder kooperieren der Verfassungsschutz in Baden- Württemberg oder andere Sicherheitsorgane mit der türkischen Regierung in Bezug auf die sogenannte „Gülen-Bewegung“? 7. Wie stuft sie die „Gülen-Bewegung“ und deren Aktivitäten für das gesellschaftliche Klima in Baden-Württemberg ein? 8. Sind ihr Aktivitäten von türkischen Nationalisten oder Anhängern der sogenannten „Gülen-Bewegung“ im politischen Geschehen in Baden-Württemberg bekannt? 9. Inwiefern ist ihr bekannt, ob Recherchen baden-württembergischer Sicherheitsorgane von türkischen Behörden möglicherweise missbräuchlich verwendet wurden? 11. 08. 2016 Berg ABW Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg ABW und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Sogenannte „Gülen-Bewegung“ und innertürkischer Konflikt in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 428 2 B e g r ü n d u n g Wie Medien, unter anderem die Waiblinger Kreiszeitung am 11. August 2016, berichten , soll es seitens türkischer Gruppen zu Boykottaufrufen und Ähnlichem gegen mutmaßliche Anhänger der sogenannten „Gülen-Bewegung“ kommen. Diese Kleine Anfrage soll helfen, den Umfang des Problems bzw. des Konfliktfeldes zu erhellen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. September 2016 Nr. 4-1083/80-3 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie gefährlich stuft sie den Konflikt zwischen der türkischen Regierung und der sogenannten „Gülen-Bewegung“ für die Sicherheitslage in Baden-Württemberg ein? Zu 1.: Eine abschließende Einschätzung der Auswirkungen der jüngsten Putschereignisse in der Türkei auf die Sicherheitslage in Baden-Württemberg ist bedingt durch die hohe Eigendynamik der dortigen Lage nicht möglich. 2. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Linderung des Konfliktes? Zu 2.: Nach dem Putschversuch in der Türkei am 15. und 16. Juli 2016 sensibilisierten das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Polizeidienststellen des Landes fortlaufend hinsichtlich des innertürkischen Konflikts und der möglichen Auswirkungen auf die hiesige Sicherheitslage. Zudem wurden die örtlichen Polizeidienststellen beauftragt, lageorientiert beispielsweise bei Veranstaltungen und Versammlungen die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zu treffen. 3. Wie hoch stuft sie die in den Konflikt involvierte Personenzahl in Baden-Württemberg ein? Zu 3.: Hierzu liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Die Gülen-Bewegung war und ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV). 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr über das Verhalten der türkischen Regierung in diesem Konflikt in Baden-Württemberg vor? Zu 4.: Am 22. Juli 2016 übersandte der türkische Generalkonsul in Stuttgart an das Staatsministerium Baden-Württemberg schriftlich eine Auflistung von angeblich „Gülen-nahen“ Schulen und Bildungsvereinen sowie Bildungseinrichtungen mit der Bitte um Überprüfung und Neubewertung der Tätigkeit dieser Organisationen. Sofern illegale finanzielle oder organisatorische Vorgänge oder auch Aktivitäten festgestellt werden sollten, würden vonseiten des Türkischen Konsulats eine Schließung und ein Betätigungsverbot begrüßt. Darüber hinausgehende belastbare Erkenntnisse zum Verhalten der türkischen Regierung in diesem Konflikt liegen der Landesregierung nicht vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 428 5. Welche Erkenntnisse liegen ihr über das Verhalten der „Gülen-Bewegung“ in diesem Konflikt in Baden-Württemberg vor? Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 3. wird verwiesen. 6. Inwiefern kooperierten oder kooperieren der Verfassungsschutz in Baden- Württemberg oder andere Sicherheitsorgane mit der türkischen Regierung in Bezug auf die sogenannte „Gülen-Bewegung“? Zu 6.: Grundsätzlich ist das Auswärtige Amt für die deutsche Außen- und Europapolitik sowie für die Kontakte mit ausländischen Regierungen zuständig. Im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit obliegt die Zusammenarbeit mit ausländischen Dienststellen primär den Sicherheitsbehörden des Bundes. 7. Wie stuft sie die „Gülen-Bewegung“ und deren Aktivitäten für das gesellschaftliche Klima in Baden-Württemberg ein? Zu 7.: Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass von Einrichtungen in Baden-Württemberg , die der Gülen-Bewegung zugeordnet werden können, verfassungsfeindliche Aktivitäten ausgehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3. verwiesen . 8. Sind ihr Aktivitäten von türkischen Nationalisten oder Anhängern der sogenannten „Gülen-Bewegung“ im politischen Geschehen in Baden-Württemberg bekannt? Zu 8.: Aktivitäten türkischer Nationalisten in Baden-Württemberg, die das – deutsche – politische Geschehen zum Gegenstand haben, sind der Landesregierung nicht bekannt . Zu den sonstigen Aktivitäten türkischer nationalistischer Vereinigungen wird auf den Verfassungsschutzbericht 2015 des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (S. 116 ff.) verwiesen. Zu den Aktivitäten der Gülen-Bewegung kann aus den bereits genannten Gründen keine Aussage getroffen werden. 9. Inwiefern ist ihr bekannt, ob Recherchen baden-württembergischer Sicherheitsorgane von türkischen Behörden möglicherweise missbräuchlich verwendet wurden? Zu 9.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration