Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 430 11. 08. 2016 1Eingegangen: 11. 08. 2016 / Ausgegeben: 14. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, wie viele islamistisch orientierte Mitglieder in politisch agierenden Gruppierungen in Baden-Württemberg organisiert sind? 2. Wie gliedern sich diese ihres Wissens nach Aufenthaltsstatus und Herkunft in Baden-Württemberg auf? 3. Ist ihr bekannt, ob islamistisch orientierte Personen, welche im Zusammenhang mit politischen Organisationen in Erscheinung getreten sind, zumindest zeitweise wieder in Konfliktgebiete gereist sind? 4. Wie gliedern sich ihres Wissens nach die islamistisch orientierten Personen in Baden-Württemberg nach Geschlecht? 5. Wie gliedern sich ihrer Kenntnis nach die islamistisch orientierten Personen in Baden-Württemberg nach Alter? 6. Welche Maßnahmen wurden von ihr in Baden-Württemberg unternommen, um die Gefahr durch Islamisten zu mindern? 11. 08. 2016 Berg ABW Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg ABW und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Islamisten im politischen Geschehen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 430 2 B e g r ü n d u n g Wie die Waiblinger Kreiszeitung vom 5. August 2016 schreibt, befürchten Teile der CDU eine Unterwanderung durch Islamisten. Es ist daher, um Probleme zeitnah zu erkennen, wichtig zu erfahren, ob islamistisch orientierte Personen sich politisch in Baden-Württemberg engagieren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. September 2019 Nr. 4-1083/308 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, wie viele islamistisch orientierte Mitglieder in politisch agierenden Gruppierungen in Baden-Württemberg organisiert sind? 2. Wie gliedern sich diese ihres Wissens nach Aufenthaltsstatus und Herkunft in Baden-Württemberg auf? 3. Ist ihr bekannt, ob islamistisch orientierte Personen, welche im Zusammenhang mit politischen Organisationen in Erscheinung getreten sind, zumindest zeitweise wieder in Konfliktgebiete gereist sind? Zu 1. bis 3.: Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 4. Wie gliedern sich ihres Wissens nach die islamistisch orientierten Personen in Baden-Württemberg nach Geschlecht? 5. Wie gliedern sich ihrer Kenntnis nach die islamistisch orientierten Personen in Baden-Württemberg nach Alter? Zu 4. und 5.: Die Landesregierung geht aktuell von rund 3.365 Islamisten im Land aus, von denen 120 als gewaltorientiert eingeschätzt werden. Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP „Extremismus in Baden-Württemberg – zu - künftige Ausrichtung des Landesamts für Verfassungsschutz und Engagement der Landesregierung gegen extremistische Bestrebungen“ (Drucksache 16/171) und die dortige Antwort auf die Frage 1. verwiesen. 6. Welche Maßnahmen wurden von ihr in Baden-Württemberg unternommen, um die Gefahr durch Islamisten zu mindern? Zu 6.: Zur Bekämpfung der vom islamistischen Terrorismus ausgehenden Gefahren besteht ein ausdifferenziertes System an Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, die anhand neuer Erkenntnisse kontinuierlich überprüft und angepasst werden. In Verdachtsfällen führt die Polizei Baden-Württemberg konsequent Ermittlungsverfahren mit personalintensiven offenen sowie verdeckten operativen Maßnahmen auf strafprozessualer oder polizeirechtlicher Grundlage durch. Zur Gewährleistung frühzeitiger Erkenntnisgewinnung steht die Polizei Baden-Württemberg zudem in fortwährendem Informationsaustausch mit anderen Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene, insbesondere mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), das seinerseits mit einer Vielzahl von Maßnahmen Informationen zum Islamismus sammelt und auswertet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 430 Darüber hinaus prüft die Landesregierung fortwährend, ob die baden-württembergischen Sicherheitsbehörden zur schlagkräftigen Bekämpfung des priorisierten Tätigkeitsfelds islamistisch-terroristischer Bestrebungen weiter gestärkt werden müssen. In diesem Zusammenhang wird auf das Sonderprogramm zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus vom 3. Februar 2015, die Ergänzung des Sonderprogramms zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus vom 1. Dezember 2015 sowie die am 26. Juli 2016 vorgestellten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheitsbehörden und der Prävention hingewiesen. Das „Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen ) Extremismus in Baden-Württemberg“ (KPEBW) ist die zentrale Koordinierungsstelle zum Aufbau und zur nachhaltigen Etablierung eines Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg. Das KPEBW koordiniert Maßnahmen der Prävention und Intervention (einschließlich Aussteigerbetreuung) und gewährleistet den Informationsfluss zwischen staat - lichen und nichtstaatlichen Akteuren des Netzwerks. Die Kernaufgabe im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes ist die Unterstützung aller Beteiligten bei der Identifizierung aktueller Problemfelder sowie bei der Umsetzung wirkungsvoller Konzepte . Die Beratung radikalisierter Personen und ihres Umfelds sowie die Einleitung von Maßnahmen zu deren Deradikalisierung werden durch den externen Partner, derzeit Violence Prevention Network (VPN), übernommen. Zu den Aufgaben der Beratungsstelle gehört, neben Maßnahmen der spezifischen Prävention wie etwa der Beratung von Radikalisierten, auch die Beratung von Angehörigen und des sozialen Umfelds. Das LfV hat, um den Herausforderungen der aktuellen Migrationsbewegung zu begegnen, im März 2016 die Broschüre „Extremismus erkennen. Handreichung für Betreiber von Flüchtlingsunterkünften“ veröffentlicht. Sie informiert vor allem über die Aktivitäten von Islamisten, aber auch von anderen Extremisten im Umfeld der Flüchtlingsunterkünfte und soll der Sensibilisierung all jener Personen dienen, die mit Flüchtlingen arbeiten. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich des religiös motivierten Extremismus“ (Drucksache 15/6596) verwiesen, mit Blick auf aktuelle Maßnahmen der Landesregierung zudem auf die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP „Extremismus in Baden-Württemberg – zukünftige Ausrichtung des Landesamts für Verfassungsschutz und Engagement der Landesregierung gegen extremistische Bestrebungen“ (Drucksache 16/171, vgl. dort insbesondere die Antworten auf die Fragen 18. ff.). Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration