Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 433 12. 08. 2016 1Eingegangen: 12. 08. 2016 / Ausgegeben: 25. 10. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche stationären bzw. teilstationären Einrichtungen (inklusive Tagespflege) gibt es im Wahlkreis Biberach? 2. Wie viele Plätze stehen den einzelnen Einrichtungen jeweils zur Verfügung? 3. Wie stellt sich die Auslastung der einzelnen Einrichtungen ihres Wissens dar, mit welchen Wartezeiten sind gegebenenfalls bei den einzelnen Einrichtungen zu rechnen? 4. Wie hat sich nach der Einführung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) die Zahl der ambulanten betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Betreuungsbedarf, mit Behinderungen und selbstverantwortete Wohngemeinschaften entwickelt? 5. Wie viele Plätze stehen den einzelnen Gruppen jeweils zur Verfügung? 6. Über welche Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Altenpflege/Altenpflegehilfe und/oder Servicekräfte in Pflegeeinrichtungen verfügt der Wahlkreis Biberach ? 7. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden in den einzelnen Pflegebereichen seit 2011 entwickelt? 8. Welche Pflege- und Versorgungsmodelle werden in welcher Höhe durch das Innovationsprogramm Pflege im Wahlkreis Biberach gefördert? 11. 08. 2016 Dörflinger CDU Kleine Anfrage des Abg. Thomas Dörflinger CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Pflegesituation im Wahlkreis Biberach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 433 2 B e g r ü n d u n g Die Betreuung und Pflege älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft an unsere Gesellschaft. Dabei werden die stationären bzw. ambulanten Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften künftig noch stärker als bislang Versorgungsaufgaben übernehmen müssen. Durch die Kleine Anfrage soll ein Überblick über die aktuelle Pflege- und Versorgungssituation im Wahlkreis Biberach erfragt werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 Nr. 33-0141.5/120 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche stationären bzw. teilstationären Einrichtungen (inklusive Tagespflege) gibt es im Wahlkreis Biberach? 2. Wie viele Plätze stehen den einzelnen Einrichtungen jeweils zur Verfügung? Der Wahlkreis Biberach (Wahlkreis 66) umfasste bei der letzten Landtagswahl 2016 die Gemeinden Achstetten, Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Attenweiler , Bad Buchau, Bad Schussenried, Betzenweiler, Biberach an der Riß, Burg - rieden, Dürmentingen, Dürnau, Eberhardzell, Erlenmoos, Ertingen, Gutenzell- Hürbel, Hochdorf, Ingoldingen, Kanzach, Langenenslingen, Laupheim, Maselheim , Mietingen, Mittelbiberach, Moosburg, Ochsenhausen, Oggelshausen, Riedlingen , Schemmerhofen, Schwendi, Seekirch, Steinhausen an der Rottum, Tiefenbach , Ummendorf, Unlingen, Uttenweiler, Wain und Warthausen, also nicht den gesamten Landkreis Biberach. Sieben Gemeinden im östlichen Landkreis (Dettingen , Berkheim, Erolzheim, Kirchberg, Kirchdorf, Tannheim und Rot an der Rot) gehören zum Wahlkreis 68 Wangen. Die Verwaltung des Landkreises Biberach weist darauf hin, dass deren Sozialplanungen jeweils den gesamten Landkreis Biberach betreffen und damit nicht mit dem Wahlkreis 66 des Abgeordneten vollkommen übereinstimmen. Bezüglich der Gesamteinschätzung der Pflegesituation spielt die Unterscheidung von Landkreis und Wahlkreis aus Sicht des Landkreises keine große Rolle. Auch in diesen Gemeinden gibt es Pflegeeinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI). Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen befinden sich in den sieben genannten Gemeinden nicht. Die nachfolgenden Angaben zu stationären und teilstationären Einrichtungen im Landkreis Biberach basieren auf Erhebungen des Landkreises Biberach innerhalb einer umfassenden Planung sowie Daten der Heimaufsicht des Landkreises. Der Landkreis Biberach hat mit wissenschaftlicher Begleitung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) und großer Beteiligung von Betroffenen, Trägern und Diensten, umfassende Teilhabeplanungen für Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung erstellt. (Aktuell wird eine Kreisseniorenplanung erstellt.) Die Planung ist in der Endphase und soll bis Jahresende 2016 abgeschlossen sein. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 433 Tabelle 1: Stationäre und teilstationäre Einrichtungen und deren verfügbare Plätze * Eröffnung 2016 Quellen: Heimaufsicht, Stand August 2016 und Erhebungen Kreisseniorenplanung stationäre und teilstationäre Einrichtungen 2015 Standort Einrichtung Dauerpflege Kurzzeitpflege Tagespflege Bad Buchau Marienheim 47 4 Tagespflege am Postpark Bad Buchau* 16 Bad Schussenried Regenta Seniorenzentrum 145 5 5 Demenzwohngruppe ZfP 15 Biberach Bürgerheim 134 9 17 Lindenpark 25 2 St. Elisabeth 50 10 Jordanbad 40 2 3 Senovum 85 4 Eberhardzell Josefspark 59 8 3 TP Gerlinde Merk 4 Ertingen St. Georg 63 5 5 Langenenslingen Haus f. Senioren 28 2 Laupheim Zum Heiligen Geist 90 7 8 St. Elisabeth 35 7 ASB Seniorenzentrum „An der Rottum“ * 57 10 Mittelbiberach Am Rotbach 45 5 10 Ochsenhausen AZ Goldbach 72 1 TP Fanny, Rottum 10 Riedlingen Konrad-Manopp-Stift 84 12 6 TP Seniorengenossenschaft 30 St. Elisabeth 33 10 Schemmerhofen St. Klara 34 2 3 Schemmerberg Haus Luisa* 50 Schwendi PH Danner 16 2 10 ASB TP 15 St. Josef 70 6 Sophie Weishaupt 40 3 Warthausen Schlosspark 125 8 TP Tagestreff Birkenhard* 10 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 433 4 In den Pflegeeinrichtungen des Wahlkreises Biberach stehen demnach 1.442 Dauer - pflegeplätze, 114 Kurzzeitpflegeplätze und 165 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Im Wahlkreis Biberach gibt es auch ein Hospiz mit 8 Plätzen. Daneben stehen 200 Plätze in Fachpflegeheimen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Es sind dies in Bad Schussenried das Siard Haus (ZfP), Fachpflegeheim für seelisch behinderte Menschen, mit 125 Plätzen und in Maselheim- Heggbach das Haus Bernhard, eine Komplexeinrichtung der Behindertenhilfe mit Binnendifferenzierung und 75 Plätzen. Diese Einrichtungen haben auch einen überörtlichen Einzugsbereich. Für Menschen mit Behinderungen stehen 554 stationäre Plätze im Wahlkreis Biberach zur Verfügung. Es handelt sich hier vor allem um Angebote in Komplex - einrichtungen der St.-Elisabeth-Stiftung (SES), ebenfalls mit überörtlichem Einzugsbereich . Die Einrichtungen der Behindertenhilfe bieten zum Teil auch Kurzzeitunterbringungen an. Tabelle 2: Komplexeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe * Eröffnung 2016 Quellen: Heimaufsicht, Stand August 2016 und Erhebungen Kreisseniorenplanung stationäre und teilstationäre Einrichtungen 2015 Standort Einrichtung Platzzahl Bad Buchau Wohnheim ZfP 15 Bad Schussenried ZfP Wohngruppe 7 f. Suchtkranke 22 Wohngruppe 12 22 Biberach SES Rosa – Baur-Haus, St. Elisabethstiftung 36 Lebenshilfe 32 SES AWG Simon-Sebastian 13 Biberach Mariaberg/Bonhoefferhaus Biberach* 15 Laupheim SES AWG Kasimir 35 SES AWG Felix 10 SES Wohnheim Antonius 33 Maselheim, Heggbach SES Haus Martin 74 SES Haus Georg 52 SES Haus Regina 24 SES Haus Pankratius 23 SES Haus Bonifatius 47 Mietingen SES AWG Aaron 10 Ochsenhausen SES Coletta Deußer Haus 24 SES AWG Reinstetten 12 Riedlingen SES AWG Gabriel 10 Schemmerhofen, Ingerkingen SES Haus Raphael 11 SES Wohngruppe Ulrich/Monika 13 SES Haus Maria 21 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 433 3. Wie stellt sich die Auslastung der einzelnen Einrichtungen ihres Wissens dar, mit welchen Wartezeiten sind gegebenenfalls bei den einzelnen Einrichtungen zu rechnen? Nach Auskunft der Verwaltung des Landkreises Biberach gibt es hierzu keine Statistik. Das Landratsamt hat allerdings im Rahmen der Datenerhebung zur Kreispflegeplanung auch die Auslastung der Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI zum Stichtag 15. Dezember 2014 erhoben. Danach lag die Auslastung im Durchschnitt bei 92 %. Dies spiegelt sich auch in den Fachgesprächen zur Seniorenplanung wider. Die Zahl der Plätze wurde insgesamt als aktuell ausreichend betrachtet. Innerhalb der Planungsräume differiert dies, und auch insbesondere bei der Kurzzeitpflege kommt es zu saisonalen Nachfragespitzen. Für die Tagespflege liegen keine Daten zur Auslastung vor. Auch für die Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt es keine Daten zur Auslas - tung und zu Wartezeiten. Hierzu ist aber festzustellen, dass der Wahlkreis Biberach ein überregionaler Standort von Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe ist und das Angebot die Nachfrage für die Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Landkreis weit übertrifft. Der Fokus in der Behindertenhilfe des Landkreises Biberach liegt daher auch in der Ambulantisierung von Plätzen, im Abbau oder in der Verlagerung. Die Teilhabeplanungen des Landkreises haben aufgezeigt, dass alle behinderten Menschen aus dem Landkreis Biberach im Landkreis Biberach versorgt werden können, wenn sie dies wünschen. 4. Wie hat sich nach der Einführung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) die Zahl der ambulanten betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Betreuungsbedarf, mit Behinderungen und selbstverantwortete Wohngemeinschaften entwickelt? 5. Wie viele Plätze stehen den einzelnen Gruppen jeweils zur Verfügung? Die Verwaltung des Landkreises Biberach teilt hierzu mit, dass seit Inkrafttreten des WTPG zum 31. Mai 2014 eine anbietergestützte Wohngemeinschaft nach § 4 WTPG, zwei selbstverantwortete Wohngemeinschaften nach § 2 WTPG und sechs selbstverantwortete Wohngemeinschaften der Eingliederungshilfe nach § 2 WTPG neu hinzugekommen sind. Aktuell stehen 147 Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften und selbstverantworteten Wohngemeinschaften zur Verfügung. Davon sind 99 Plätze nach Einführung des WTPG entstanden. Tabelle 3: Wohngemeinschaften nach WTPG 1. anbietergestützt § 4 WTPG (Pflege-WG) Name Platzzahl Laupheim WG Petretti 6 Biberach BIWG 6 Gründung nach Inkrafttreten WTPG 2. selbstverantwortet § 2 WTPG (Pflege-WG) Uttenweiler Schlossplatz 11 Gründung nach Inkrafttreten WTPG Burgrieden Wohnpark 8 Gründung nach Inkrafttreten WTPG Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 433 6 * Eröffnung 2016 Quellen: Heimaufsicht, Stand August 2016 und Erhebungen Kreisseniorenplanung stationäre und teilstationäre Einrichtungen 2015 6. Über welche Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Altenpflege/Altenpflege - hilfe und/oder Servicekräfte in Pflegeeinrichtungen verfügt der Wahlkreis Biberach ? Nach Auskunft der Verwaltung des Landkreises Biberach bildet die Matthias-Erzberger -Schule Biberach als haus- und landwirtschaftliche Schule mit Biotechnologie , Pflege und Sozialpädagogik seit vielen Jahren Altenpflegehelferinnen und Altenpflegerhelfer sowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger aus. Im Rahmen der Weiterbildung ist die Matthias-Erzberger-Schule AZAV-zertifiziert (Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch [Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV]) und bietet berufsbegleitend die Fachschulart „Pflege in der Gerontopsychiatrie“ und „Leitung einer Funktionseinheit“ an. An der Matthias-Erzberger-Schule werden auch Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter ausgebildet. Ausbildungen zur Servicehelferin und zum Servicehelfer oder in der Alltagsbetreuung werden nicht angeboten. 7. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden in den einzelnen Pflegebereichen seit 2011 entwickelt? Die Verwaltung des Landkreises Biberach teilt hierzu mit, dass insbesondere im Bereich der Altenpflege die Ausbildungsabschlusszahlen seit 2011 um fast 50 % zurückgegangen sind. Während 2011 noch 40 Auszubildende den Ausbildungsabschluss erreicht hatten waren es im vergangenen Schuljahr 2015/2016 lediglich 21. Leicht rückläufig sind auch die Schülerzahlen in der Altenpflege hilfe. Ca. 15 % der Ausbildungsverhältnisse werden während der Ausbildungszeit abgebrochen. Zusammen mit dem Christlichen Jugenddorf CJD wird in diesem Jahr ein Projekt zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen in der Altenpflegehilfe durchgeführt. Dieses Projekt wird vom Land mit ESF- und Landesmitteln gefördert. Die Entwicklung der Schülerzahlen in der Altenpflege hat in Baden-Württemberg insgesamt einen positiven Verlauf: Nach der Schulstatistik des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg ist hier ein Anstieg von 8.039 Schülerinnen und Schülern in der Altenpflege im Schuljahr 2010/2011 auf 9.212 im Schuljahr 2014/ 2015 zu verzeichnen. Das ist ein Anstieg bei der Gesamtschülerzahl der dreijährigen Ausbildung um ca. 15 %. 3. selbstverantwortet § 2 WTPG (Eingliederungshilfe) ZfP/Freundeskreis Bad Schussenried 5 Wohngemeinschaften 21 davon 1 WG gegründet nach Inkrafttreten WTPG ZfP Bad Buchau 2 Wohngemeinschaften 7 davon 2 WG gegründet nach Inkrafttreten WTPG ZfP Riedlingen 4 Wohngemeinschaften 18 davon 1 WG gegründet nach Inkrafttreten WTPG ZfP Biberach 4 Wohngemeinschaften 19 davon 1 WG gegründet nach Inkrafttreten WTPG Lebenshilfe Biberach 8 Wohngemeinschaften 10 x Einzelwohnen 32 10 Biberach Mariaberg Bonhoefferhaus Biberach* 9 gegründet nach Inkrafttreten WTPG 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 433 Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ist eine alleinige Darstellung der Auszubildenden erstmals mit der Erhebung 2013 möglich. Davor konnten die Auszubildenden nicht gesondert und auch nicht nach angestrebten Berufen ausgewiesen werden. Da es sich bei der Pflegestatistik um eine zweijährige Statistik handelt, liegen derzeit noch keine aktuelleren Daten vor. Tabelle 4: Zahl der Auszubildenden im Landkreis Biberach x = Zahlenwert ist aus Datenschutzgründen geheim zu halten Quelle: Statistisches Landesamt 2013, Die Zahlenangaben beziehen sich beim Beruf der Altenpflegerin bzw. des Altenpflegers auf die Gesamtzahl von drei Ausbildungsjahrgängen, die am Stichtag die Altenpflegeschule besucht haben. 8. Welche Pflege- und Versorgungsmodelle werden in welcher Höhe durch das Innovationsprogramm Pflege im Wahlkreis Biberach gefördert? Mit dem Innovationsprogramm Pflege fördert das Land Baden-Württemberg neu - artige Pflege- und Versorgungsmodelle, die Leuchtturmcharakter für die Pflegelandschaft haben. Ziel ist es, die Pflegeangebote vor Ort besser zu vernetzen, Pflege -WGs aufzubauen und Nacht-, Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen gerade auch im ländlichen Raum auszubauen. Im Wahlkreis Biberach wurden über das Innovationsprogramm Pflege folgende Projekte gefördert: • „Nachstationäre Betreuung zur Wiedererlangung der Alltagskompetenz im häus - lichen Umfeld“ mit dem Förderverein Unsere Brücke e. V. in Biberach. Zuwendungsempfänger ist die Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar. Die Fördersumme beträgt 84.870 Euro. • „Nachstationäre Betreuung zur Wiedererlangung der Alltagskompetenz“ mit dem Förderverein Unsere Brücke e. V. Biberach. Die Fördersumme beträgt 66.105 Euro. • „Planungshilfen Kreispflegeheim Biberach“. Die Fördersumme beträgt 5.400 Euro. • „Planungshilfen Kreispflegeheim Laupheim“. Die Fördersumme beträgt 5.400 Euro. Lucha Minister für Soziales und Integration ambulant stationär Angestrebter Berufsabschluss zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/-in 10 116 staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/-in 5 28 Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 0 x Krankenpflegehelfer/-in 0 0 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in 0 0