Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 434 12. 08. 2016 1Eingegangen: 12. 08. 2016 / Ausgegeben: 14. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermaßnahmen waren für die Unterstützung von Kommunen im Rahmen des Förderprogramms „Verwaltungsvorschrift Integration“ zur Einrichtung von Stellen zur Bewältigung von Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingssituation vorgesehen? 2. Welche Kriterien wurden für eine Förderung von neuen Stellen für „Flüchtlings - und Integrationsaufgaben“ in dem in Frage 1 genannten Rahmen zugrunde gelegt? 3. Wurde dabei die vollständige Förderung von Vollzeitstellen im Rahmen des Förderprogramms in Aussicht gestellt? 4. Inwieweit wurde interessierten Kommunen zugesagt, dass eine Förderung wahr - scheinlich sei? 5. Welche konkreten und unkonkreten Zusagen bzw. Ankündigungen wurden in einer Mailnachricht des Ministeriums für Soziales und Integration vom 23. Juni 2016 an die antragstellenden Kommunen und insbesondere die Stadt Rottweil gemacht? 6. Welche Förderbescheide bzw. Mitteilungen der L-Bank ergingen an die Stadt Rottweil in diesem Zusammenhang in den Mitteilungen vom 27. Juni 2016 und vom 8. Juli 2016 bezüglich der Förderung eines „Flüchtlingsbeauftragten“ für die Stadt Rottweil? 7. Wie begründet sie die Abweichungen zwischen den Zusagen des Ministeriums für Soziales und Integration (siehe Frage 5) und den Bescheiden der L-Bank vom 27. Juni 2016 und vom 8. Juli 2016 sowie die Abweichung zur beantragten Förderung (unter Angabe der beantragten Förderung und der schlussendlich bewilligten Förderung)? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Gerhard Aden FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Förderung der Kommunen bei „Flüchtlingshilfe und Integration“ auf Basis des Förderprogramms „Ver - waltungsvorschrift Integration“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 434 2 8. Warum wurde den Kommunen eine Förderung zugesagt bzw. in Aussicht gestellt , wenn im Anschluss eine Förderung im beantragten Umfang mit der Begründung einer bereits erfolgten Bindung der Haushaltsmittel bzw. der Überzeichnung des Förderprogramms abgelehnt bzw. reduziert wurde? 9. Wie gedenkt sie zukünftig die Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben, die durch die zunehmende Anzahl an Flüchtlingen entstehen, zu unterstützen? 10. Wie gedenkt sie in ähnlichen Situationen sicherzustellen, dass Kommunen sich auf Zusagen der Ministerien verlassen können? 11. 08. 2016 Dr. Aden FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. September 2016 Nr. 4-0141.5/16/434 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Fördermaßnahmen waren für die Unterstützung von Kommunen im Rahmen des Förderprogramms „Verwaltungsvorschrift Integration“ zur Einrichtung von Stellen zur Bewältigung von Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingssituation vorgesehen? Das Förderprogramm „VwV-Integration“ des Ministeriums für Soziales und Integration zur Förderung der Integrationsarbeit in den Kommunen beruht auf der „Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“ und verfolgt das Ziel, die Kommunen dabei zu unterstützen, die Integrationsarbeit vor Ort noch stärker struk - turell zu verankern, zu vernetzen und mitzusteuern. Im Mittelpunkt des Programms stehen dementsprechend der Aufbau nachhaltiger kommunaler Strukturen und die Stärkung der kommunalen Steuerungsfunktion. Eine besondere Rolle nimmt dabei der Fördertatbestand A 2.2.1 ein, nach dem die Einrichtung oder Aufstockung einer zentralen Ansprechstelle der Kommune für den Bereich der Integration (z. B. als Integrationsbeauftragte bzw. Integrationsbeauftragter) gefördert werden kann. Antragsteller können die Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden des Landes sein. Förderfähig ist die Schaffung einer Vollzeitstelle oder einer Teilzeitstelle mit einem Stellenumfang von mindestens 50 % sowie die Aufstockung einer vorhandenen Stelle um den Umfang von mindestens 50 % einer Vollzeitstelle, jeweils für die Dauer von drei Jahren. Die Ansprechstelle soll zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Integrationsangelegenheiten sein, regelmäßige Kontakte zu allen Akteuren in der örtlichen Integra - tionsarbeit unterhalten und die Integrationsarbeit koordinieren, bündeln und mitsteuern . Sie soll das Integrationsangebot transparent und für die Zielgruppen leicht zugänglich machen. Weitere Förderbereiche der VwV-Integration sind die Stärkung der Elternbeteiligung sowie die Förderung der gesellschaftlichen Teil - habe und der Antidiskriminierung. Antragsberechtigt sind hier auch freie Träger. Die Förderrunden finden im jährlichen Rhythmus statt. Bei den Förderentscheidungen gibt eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierungspräsidien , der kommunalen Landesverbände, der Wissenschaft, des Ministeriums für Soziales und Integration und der Menschen mit Migrationshintergrund, ihre Empfehlungen an das Ministerium ab. Angesichts des anhaltenden Flüchtlingszugangs und der damit verbundenen He - rausforderungen für die Kommunen hat das damalige Ministerium für Integration im Sommer 2015 klargestellt, dass die VwV-Integration auch für Anträge, die die Einrichtung bzw. Aufstockung von Stellen für Integrationsbeauftragte zum 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 434 Zwecke der Integration von Flüchtlingen zum Ziel haben, offensteht. Eine Antragstellung war erstmals in der Förderrunde 2016 möglich. Nach Abschluss der Förderrunde 2016 im Februar dieses Jahres wäre es für die Kommunen erst wieder in der Förderrunde 2017 möglich gewesen, eine Landesförderung zu erhalten. Aufgrund des noch vorhandenen großen Bedarfs vieler Kommunen an der Einstellung von Integrationsbeauftragten zur Integration von Flüchtlingen wurde im Rahmen der Förderrunde 2016 jedoch außer der Reihe eine zusätzliche Antragsrunde 2016 durchgeführt, die sich auf die Förderung nach Fördertatbestand A 2.2.1 der VwV-Integration beschränkte. 2. Welche Kriterien wurden für eine Förderung von neuen Stellen für „Flüchtlings - und Integrationsaufgaben“ in dem in Frage 1 genannten Rahmen zugrunde gelegt? In der regulären Förderrunde 2016 ist es gelungen, alle Anträge zu bewilligen, die die Fördervoraussetzungen der VwV-Integration erfüllten. Aufgrund einer deutlichen Überzeichnung des Programms war dies in der zusätzlichen Antragsrunde nicht möglich. Um möglichst viele Kommunen zu unterstützen , wurde im Einvernehmen mit der Jury entschieden, pro Kommune höchstens einen Antrag zu bewilligen und jeweils nur einen Stellenumfang von 50 % zu fördern . Da die zusätzliche Antragsrunde als Ergänzung zur regulären Förderrunde 2016 konzipiert war, wurden Kommunen, die bereits in der regulären Förderrunde 2016 im Fördertatbestand A 2.2.1 der VwV-Integration zum Zug gekommen waren , in der zusätzlichen Antragsrunde nicht berücksichtigt. Schließlich wurde die Zahl der Flüchtlinge zum jeweiligen Antragszeitpunkt als Auswahlkriterium herangezogen . 3. Wurde dabei die vollständige Förderung von Vollzeitstellen im Rahmen des Förderprogramms in Aussicht gestellt? Nein. Über die zusätzliche Antragsrunde wurden alle Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden des Landes mit Schreiben des damaligen Ministeriums für Integration vom 17. März 2016 informiert; in diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen, sodass sich das Ministerium vorbehalte, „auch bei Anträgen auf Förderung einer ganzen Stelle ggf. nur die Förderung für eine halbe Stelle zu bewilligen“. 4. Inwieweit wurde interessierten Kommunen zugesagt, dass eine Förderung wahrscheinlich sei? Zu keiner Zeit hat das damalige Ministerium für Integration oder das Ministerium für Soziales und Integration gegenüber Kommunen Zusagen gemacht, dass eine Förderung wahrscheinlich sei. 5. Welche konkreten und unkonkreten Zusagen bzw. Ankündigungen wurden in einer Mailnachricht des Ministeriums für Soziales und Integration vom 23. Juni 2016 an die antragstellenden Kommunen und insbesondere die Stadt Rottweil gemacht? Mit E-Mail vom 23. Juni 2016 hat das Ministerium für Soziales und Integration alle Antragsteller deshalb über die Förderergebnisse informiert, indem eine Liste mit den für eine Förderung ausgewählten Kommunen übersandt wurde. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass „bei den geförderten Projekten Grundlage für die Förderung ausschließlich die Bewilligungsbescheide sind, mit deren Versand die L-Bank demnächst beginnen wird“. Eine gesonderte E-Mail an die Stadt Rottweil ist nicht ergangen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 434 4 6. Welche Förderbescheide bzw. Mitteilungen der L-Bank ergingen an die Stadt Rottweil in diesem Zusammenhang in den Mitteilungen vom 27. Juni 2016 und vom 8. Juli 2016 bezüglich der Förderung eines „Flüchtlingsbeauftragten“ für die Stadt Rottweil? Auf den Antrag der Stadt Rottweil auf Förderung einer Vollzeitstelle eines Flüchtlingsbeauftragten erging von der L-Bank am 27. Juni 2016 ein Ablehnungsbescheid . Auf ihren Antrag auf Förderung einer Vollzeitstelle eines Integrationsund Flüchtlingsbeauftragten erhielt die Stadt Rottweil von der L-Bank am 8. Juli 2016 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 52.500 Euro (Förderbetrag für die Einrichtung einer halben Stelle). 7. Wie begründet sie die Abweichungen zwischen den Zusagen des Ministeriums für Soziales und Integration (siehe Frage 5) und den Bescheiden der L-Bank vom 27. Juni 2016 und vom 8. Juli 2016 sowie die Abweichung zur beantragten Förderung (unter Angabe der beantragten Förderung und der schlussendlich bewilligten Förderung)? Abweichungen zwischen Aussagen des Ministeriums für Soziales und Integration und den Bescheiden der L-Bank vom 27. Juni 2016 und vom 8. Juli 2016 liegen nicht vor. In der zusätzlichen Antragsrunde 2016 hat die Stadt Rottweil zwei Anträge auf Förderung der Einrichtung von jeweils einer vollen Stelle gestellt. Davon konnte – wie bei allen anderen geförderten Kommunen – nur eine halbe Stelle bewilligt werden (vgl. Antwort zu Frage 6). Zu den Gründen bzw. Auswahlkriterien wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 8. Warum wurde den Kommunen eine Förderung zugesagt bzw. in Aussicht gestellt , wenn im Anschluss eine Förderung im beantragten Umfang mit der Begründung einer bereits erfolgten Bindung der Haushaltsmittel bzw. der Überzeichnung des Förderprogramms abgelehnt bzw. reduziert wurde? Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. 9. Wie gedenkt sie zukünftig die Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben, die durch die zunehmende Anzahl an Flüchtlingen entstehen, zu unterstützen? Im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016 bis 2021 wird die zentrale Rolle der Kommunen für eine gelingende Integration hervorgehoben. Um die Kommunen bei ihren Integrationsaufgaben noch stärker zu unterstützen, beabsichtigt die Landesregierung , mit den Gemeinden, Städten und Kreisen des Landes einen Pakt für Integration zu schließen. Zudem wird die VwV-Integration in ihren Schwerpunkten, Zielsetzungen und der Finanzausstattung überprüft werden. 10. Wie gedenkt sie in ähnlichen Situationen sicherzustellen, dass Kommunen sich auf Zusagen der Ministerien verlassen können? Kommunen können sich wie bisher jederzeit auf verbindliche Zusagen der Minis - terien verlassen. In Vertretung Prof. Dr. Hammann Ministerialdirektor