Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 446 17. 08. 2016 1Eingegangen: 17. 08. 2016 / Ausgegeben: 20. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie das Angebot an FlüAG-Kursen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ? 2. Wie stellt sich die Finanzierung der FlüAG-Kurse im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald dar? 3. Wie steht sie zur Forderung der Volkshochschulen und der Gemeinden, wonach alle Kosten für die FlüAG-Kurse vom Land getragen werden sollen? 4. Wurde sie von den Trägern der Volkshochschulen darüber vorab informiert, dass diese seit April 2016 keine weiteren FlüAG-Kurse mehr anbietet? 5. Welche Landkreise in Baden-Württemberg bezuschussen die FlüAG-Kurse, um ein entsprechendes Angebot an FlüAG-Kursen anbieten zu können? 6. Welche Möglichkeiten sieht sie, damit es im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wieder ein bedarfsgerechtes Angebot an FlüAG-Kursen gibt? 17. 08. 2016 Dr. Rapp CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)-Kurse im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 446 2 B e g r ü n d u n g Die Volkshochschulen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bieten aktuell keine neuen FlüAG-Kurse an, da die Kurse nicht kostendeckend sind. Die Träger der Volkshochschulen fordern vom Land eine Kostendeckung. Ziel der Kleinen Anfrage ist es herauszufinden, welche Möglichkeiten hier bestehen, um das Angebot an FlüAG-Kursen wieder bedarfsgerecht anbieten zu können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. September 2016 Nr. 2-0141.5/16/0446 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie das Angebot an FlüAG-Kursen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ? 2. Wie stellt sich die Finanzierung der FlüAG-Kurse im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald dar? 6. Welche Möglichkeiten sieht sie, damit es im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wieder ein bedarfsgerechtes Angebot an FlüAG-Kursen gibt? Zu 1., 2. und 6.: Nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) nehmen die unteren Aufnahmebehörden, das sind die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise, die ihnen nach § 6 Ab satz 4 FlüAG zugeteilten Personen auf und bringen sie vorläufig unter. Gemäß § 13 Absatz 2 FlüAG ist im Rahmen der vorläufigen Unterbringung sicherzustellen, dass unentgeltlich Grundkenntnisse der deutschen Sprache erworben werden können. Mit der Einführung des § 13 Absatz 2 wurde angestrebt, dass es den unteren Aufnahmebehörden überlassen bleiben soll, vor Ort praktikable und zielführende Lösungen zu entwickeln. Vielerorts bereits bestehende ehrenamtliche, mit viel Engagement aufgebaute Angebote sollen durch die Regelung im FlüAG nicht beeinträchtigt oder gar ausgeschlossen werden. Soweit Angebote dritter Träger, beispielsweise des Bundes, bestehen, die für Asylbewerber zugänglich sind, können im Übrigen auch diese genutzt werden. Für jede nach § 7 FlüAG aufgenommene und untergebrachte Person erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen für im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben einmalig eine Pauschale. Der Betrag von aktuell 94,12 Euro steht den unteren Aufnahmebehörden im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für ein unentgeltliches Angebot zur Vermittlung einfacher Deutschkenntnisse für Asylbewerber je aufgenommener und untergebrachter Person insgesamt zur Verfügung. Der Betrag unterliegt einer jährlichen Dynamisierung. Zusätzlich zu den Finanzmitteln für FlüAG-Kurse erhält der Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald eine Zuwendung in Höhe von 100.000 Euro auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Integration über die Gewährung von Zuwendungen an die Stadt- und Landkreise zur Förderung von Deutschkenntnissen bei Asylbewerbern und Flüchtlingen in Baden-Württemberg (VwV Deutsch für Flüchtlinge). Diese Mittel sind zweckgebunden für die Finanzierung von Deutschkursen für Asylbewerber und Flüchtlinge sowie für bereits länger hier lebende Ausländer mit einem vergleichbaren Förderbedarf zu verwenden . Diese Sprachkurse sind den Integrationskursen des Bundes nachgebildet und gegenüber dem Zugang zu einem bundesgeförderten Kurs subsidiär. In einem modular aufgebauten System ist es möglich, Deutschkenntnisse stufenweise bis zu einem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder darüber hinaus zu erwerben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 446 3. Wie steht sie zur Forderung der Volkshochschulen und der Gemeinden, wonach alle Kosten für die FlüAG-Kurse vom Land getragen werden sollen? Zu 3.: Der Gesetzgeber ist bei der Novellierung des FlüAG, in deren Rahmen das Sprachkursangebot erstmals Eingang in das Gesetz gefunden hat, davon ausgegangen , dass längst nicht alle Asylbewerber dieses Sprachangebot tatsächlich wahrnehmen werden. So erhalten z. B. Kinder und Jugendliche bereits in der Kindertageseinrichtung oder als Schulpflichtige Sprachunterweisung. In der Praxis werden deshalb pro Teilnehmer vielfach höhere Finanzmittel als der in der Pauschale eingestellte Betrag von 94,12 Euro zur Verfügung stehen. Sprachkursträger unterliegen bei einem Angebot im Rahmen des FlüAG keinen gesetzlichen Finanzierungsregeln. Nur zum Vergleich sei die Kostenerstattung in den Integrationskursen des Bundes dargestellt: Nach den bis zum 30. Juni 2016 gültigen Kostenerstattungssätzen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für eine Unterrichtseinheit (UE) pro Teilnehmenden in Höhe von 2,94 Euro können rechnerisch 32 UE Deutsch als Zweitsprache erteilt werden. Unter der Annahme, dass ein Drittel der Asylbewerber teilnehmen, sollten sich also rund 90 UE auch bei einer Volkshochschule finanzieren lassen. Zum 1. Juli 2016 hat das BAMF den Kostenerstattungsbetrag auf 3,90 Euro erhöht ; aus technischen Gründen setzt dies derzeit erst ein sehr kleiner Teil der Sprachkursträger um. Bei einem solchen Betrag ließen sich immer noch 75 UE bei oben genannter Annahme realisieren. Zudem hängt die Auskömmlichkeit einer Kostenerstattung auch von der Teilnehmerzahl in einem Kurs ab. 4. Wurde sie von den Trägern der Volkshochschulen darüber vorab informiert, dass diese seit April 2016 keine weiteren FlüAG-Kurse mehr anbietet? Zu 4.: Die Landesregierung bedauert, dass die Träger der Volkshochschulen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seit April 2016 keine weiteren FlüAG-Kurse mehr anbieten. 5. Welche Landkreise in Baden-Württemberg bezuschussen die FlüAG-Kurse, um ein entsprechendes Angebot an FlüAG-Kursen anbieten zu können? Zu 5.: Welche Landkreise in Baden-Württemberg die FlüAG-Kurse bezuschussen, ist der Landesregierung nicht bekannt. Mit Verweis auf die Beantwortung der Frage 3 stellt sich die Frage, ob eine Bezuschussung der FlüAG-Kurse durch die Landkreise in Baden-Württemberg überhaupt notwendig ist. Zudem beteiligt sich die überwiegende Zahl der Stadt- und Landkreise an der Sprachförderung auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Deutsch für Flüchtlinge“, indem sie gemeinsam mit den lokalen Netzwerken entsprechende Kurse organisieren, die Teilnehmer auswählen und diese in adäquate Sprachkurse vermitteln. Das Ministerium für Soziales und Integration stellt dafür insgesamt 4,65 Millionen Euro im Förderjahr 2016 bereit; die Zuwendungen können von den Stadt- und Landkreisen gemäß ihrer Zuteilungsquote an aufzunehmenden Flüchtlingen beantragt werden. Neben dem Zuwendungsbetrag, den die Kreise vom Land erhalten, bringen sie eigene Finanzmittel im Umfang von ca. 40 % der Gesamtkosten für die Sprachvermittlung ein. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration