Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 448 18. 08. 2016 1Eingegangen: 18. 08. 2016 / Ausgegeben: 20. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über die vom Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW am 14. Juni 2016 in der Gemeinde Kieselbronn vorgestellte favorisierte Trassenführung für das Vorhaben 35 nach dem Bundesbedarfsplangesetz? 2. Wie bewertet sie die vorgesehene Trassenführung auf der Gemarkung Kieselbronn rechtlich und praktisch hinsichtlich der Abstände zur Wohnsiedlung „Reible“ und zu den Bebauungsplangebieten „Mühlweg“, „Reible“ und „Sonnenbühl“? 3. Wie bewertet sie die Forderungen der Anwohnerschaft und der Gemeinde Kieselbronn , einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 400 Metern einzuhalten bzw. zusätzliche technische Verbesserungen hinsichtlich von Masttypen, Aufhängesystemen und Seilen umzusetzen? 4. Wie bewertet sie die Forderung nach einer Erdverkabelung der 110-Kilovolt- Bestandsleitung? 5. Welche Ergebnisse haben die in der Landtagsdrucksache 15/7247 angekündigten Rücksprachen und Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur gebracht, wonach überprüft werden sollte, inwiefern die Mehrkosten von Kompaktmas - ten im Wege der Regulierung anerkannt und über die Netzentgelte umgelegt werden können? 6. Was hat sie bisher im Sinne ihrer Ankündigung in der Landtagsdrucksache 15/6994 getan und erreicht, um beim Bund eine Ausweitung der Erdverkabelungsoptionen im Höchstspannungsnetz voranzutreiben? 7. Welche Möglichkeiten sieht sie darüber hinaus noch, um im Interesse einer anwohnerfreundlichen Umsetzung des Vorhabens „Birkenfeld-Mast 115A“ tätig zu werden? 18. 08. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Technische Umsetzung des Netzausbauvorhabens 35 nach dem Bundesbedarfsplangesetz „Birkenfeld-Mast 115A“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 448 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. September 2016 Nr. 6-4552.20/9 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über die vom Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW am 14. Juni 2016 in der Gemeinde Kieselbronn vorgestellte favorisierte Trassenführung für das Vorhaben 35 nach dem Bundesbedarfsplangesetz? Dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sind die aktuellen Planungen der TransnetBW für das Vorhaben „Birkenfeld-Mast 115A“ bekannt. 2. Wie bewertet sie die vorgesehene Trassenführung auf der Gemarkung Kieselbronn rechtlich und praktisch hinsichtlich der Abstände zur Wohnsiedlung „Reible“ und zu den Bebauungsplangebieten „Mühlweg“, „Reible“ und „Sonnenbühl “? Für das Vorhaben wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das aber für den in Rede stehenden Trassenabschnitt keine Vorzugstrasse vorgeschlagen hat. Die endgültige Trassenfestlegung erfolgt im Planfeststellungsverfahren, das noch nicht begonnen wurde. Insofern ist die Trassenführung auch im Bereich der Gemarkung Kieselbronn hinsichtlich der Abstände zu den genannten Wohnsiedlungen noch nicht endgültig festgelegt. Die TransnetBW hat mit den der Öffentlichkeit vorgestellten Trassenplanungen ihre ersten Planungsvorstellungen aus dem Raumordnungsverfahren überarbeitet und die Abstände zur Wohnbebauung vergrößert. Durch das beabsichtigte Mitführen der 110-kV-Leitung der Deutschen Bahn auf dem Gestänge der geplanten 380-kV-Leitung soll eine Entlastung der Wohnbebauung der Gemeinde Kieselbronn eintreten, da die Bahnstromleitung derzeit über den Ort führt. 3. Wie bewertet sie die Forderungen der Anwohnerschaft und der Gemeinde Kieselbronn , einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 400 Metern einzuhalten bzw. zusätzliche technische Verbesserungen hinsichtlich von Masttypen, Aufhängesystemen und Seilen umzusetzen? Die TransnetBW hat gegenüber ihren ersten Planungsüberlegungen einen Trassenverlauf vorgestellt, der noch weiter von der Bebauung der Gemeinde Kieselbronn abrückt als ursprünglich geplant. Dies zeigt, dass die TransnetBW den Anregungen der Gemeinde Kieselbronn und deren Einwohnern aufgeschlossen gegenüber steht. Die TransnetBW hat außerdem angekündigt, in das noch nicht beantragte Planfeststellungsverfahren auch einen Alternativvorschlag einzubringen, der Vollwandmasten vorsieht. Auf diese Weise können die Vor- und Nachteile von Gitter- und Vollwandmasten im Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung betroffener Behörden, der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände breit erörtert werden und in die Entscheidung einfließen. 4. Wie bewertet sie die Forderung nach einer Erdverkabelung der 110-Kilovolt- Bestandsleitung? Die TransnetBW hat den Vorschlag einer Erdverkabelung eines Abschnitts der 110-kV-Leitung der DB Energie GmbH im Bereich der Gemeinde Kieselbronn aufgegriffen und ist hierzu mit der Betreiberin in Kontakt. Eine abschließende Bewertung kann daher nicht erfolgen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 448 5. Welche Ergebnisse haben die in der Landtagsdrucksache 15/7247 angekündigten Rücksprachen und Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur gebracht, wonach überprüft werden sollte, inwiefern die Mehrkosten von Kompaktmasten im Wege der Regulierung anerkannt und über die Netzentgelte umgelegt werden können? Nach Angaben der TransnetBW sind die Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur zur Anerkennung der Mehrkosten von Kompaktmasten noch nicht abgeschlossen . 6. Was hat sie bisher im Sinne ihrer Ankündigung in der Landtagsdrucksache 15/6994 getan und erreicht, um beim Bund eine Ausweitung der Erdverkabelungsoptionen im Höchstspannungsnetz voranzutreiben? Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich bereits im Januar 2015 im Rahmen einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des geplanten Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus dafür eingesetzt, dass der Bund für alle im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) aufgeführten Projekte die Möglichkeit zur Teilerdverkabelung einräumt. Auf Initiative Baden-Württembergs haben die Landesumweltminister und -ministerinnen im Rahmen der Umweltministerkonferenz am 22. Mai 2015 einen gleichlautenden Beschluss gefasst und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert . Darüber hinaus hat sich das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft direkt beim Bundeswirtschaftsministerium für eine Erdverkabelung des Vorhabens Nr. 35 eingesetzt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden auch die zuständigen Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg um Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten. Trotz der erheblichen Bemühungen ist das o. g. Gesetz am 31. Dezember 2015 in Kraft getreten, ohne dass das Vorhaben Nr. 35 des Bundesbedarfsplangesetzes „Birkenfeld-Mast 115A“ als Erdkabelprojekt berücksichtigt wurde. Für das Vorhaben sind damit keine Möglichkeiten der Erdverkabelung gegeben. 7. Welche Möglichkeiten sieht sie darüber hinaus noch, um im Interesse einer anwohnerfreundlichen Umsetzung des Vorhabens „Birkenfeld-Mast 115A“ tätig zu werden? Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird im anstehenden Planfeststellungsverfahren den Vorschlag der TransnetBW für die Trassenführung und für die Mast - typen prüfen und sich für die Alternative entscheiden, die die Belange der betroffenen Menschen und der Umwelt am besten berücksichtigt. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft