Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 450 19. 08. 2016 1Eingegangen: 19. 08. 2016 / Ausgegeben: 27. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen ergreift sie, um sicherzustellen, dass alle sich in Baden- Württemberg befindenden Flüchtlinge registriert werden? 2. Wie hoch schätzt sie die Zahl der Flüchtlinge in Baden-Württemberg, die bislang noch nicht registriert wurden? 3. Ist es richtig, dass die Polizeibeamten bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern aufgrund fehlender Schulungen nicht alle Ausweisdokumente zuordnen oder auf ihre Echtheit überprüfen können? 4. Gibt es Anstrengungen, die Erstregistrierung von Flüchtlingen durch weitere erkennungsdienstliche Untersuchungen zu ergänzen, um etwa falsche Angaben aufzudecken? 5. Welche Sicherheitsmaßnahmen ergreift sie, um das Einschleusen von Terroris - ten mithilfe gefälschter Ausweisdokumente zu verhindern? 6. Welche Maßnahmen ergreift sie, um den in den letzten Monaten angestiegenen unerlaubten Einreisen über die Schweiz entgegenzutreten? 7. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber haben 2016 infolge des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei Baden-Württemberg erreicht? 8. Auf welchem Weg erreichen die in Frage 7 genannten Flüchtlinge und Asylbewerber Baden-Württemberg? 9. Wer trägt die Kosten für die Überführung? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Heiner Merz und Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Einreise und Registrierung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 450 2 10. In welchem Umfang beteiligt sich Baden-Württemberg an den in Frage 9 genannten Kosten? 11. 08. 2016 Dr. Merz, Sänze AfD B e g r ü n d u n g Mit der Kleinen Anfrage soll eine höhere Transparenz für den Bürger hinsichtlich der gegenwärtigen Praxis bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern erzielt werden. Insbesondere steht hier auch die praktische Umsetzung des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei im Fokus. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. September 2016 Nr. 7-0141.5/16/0450/4 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen ergreift sie, um sicherzustellen, dass alle sich in Baden- Württemberg befindenden Flüchtlinge registriert werden? Zu 1.: Die Registrierungen im Rahmen der Erstaufnahme werden hauptsächlich in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe mit einer Kapazität von bis zu 200 Registrierungen täglich sowie dem Zentralen Registrierungszentrum (ZRZ) in Heidelberg, in welchem weitere 400 Personen täglich registriert werden können, durchgeführt. Zusätzlich stehen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen 12 Arbeitsplätze für die Registrierung zur Verfügung, in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Meßstetten und Sigmaringen sind jeweils weitere 70 bis 80 Regis - trierungen pro Tag möglich. In der bedarfsorientierten Erstaufnahmeeinrichtung in Donaueschingen werden sechs Arbeitsplätze für den Bedarfsfall vorgehalten. Alle in Baden-Württemberg ankommenden Asylsuchenden werden dadurch umgehend noch während ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahme registriert. 2. Wie hoch schätzt sie die Zahl der Flüchtlinge in Baden-Württemberg, die bislang noch nicht registriert wurden? Zu 2.: Durch die in Antwort zu 1. beschriebenen Maßnahmen konnte von Seiten des Landes sichergestellt werden, dass alle sich in Baden-Württemberg befindlichen Flüchtlinge registriert wurden und den Asylantrag stellen konnten. 3. Ist es richtig, dass die Polizeibeamten bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern aufgrund fehlender Schulungen nicht alle Ausweisdokumente zuordnen oder auf ihre Echtheit überprüfen können? Zu 3.: ED-Behandlungen im Rahmen der Registrierungen durch Polizeibeamte fanden im Jahr 2015 nur zu Zeiten der extrem hohen Zugangszahlen statt. Dies geschah 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 450 noch vor Einführung des Ankunftsnachweises. Die Polizeibeamten (vornehmlich der Bereitschaftspolizei) wurden wie Aufnahmesachbearbeiter eingesetzt und haben eine dementsprechende Unterrichtung erhalten. Eine Dokumentenprüfung findet nicht bei der Registrierung statt, sondern ist erst Aufgabe des BAMF bei der Asylantragstellung. Dies umfasst auch diejenigen Asylsuchenden, die während ihres Aufenthalts in der Erstaufnahme noch keinen Asylantrag stellen konnten und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im ZRZ Heidelberg oder einer anderen Außenstelle die Asylantragstellung inzwischen nachgeholt haben. Mit Einführung des Ankunftsnachweises werden bei der Registrierung nun auch Dokumentenprüfgeräte der Bundesdruckerei eingesetzt. Sofern Ausweispapiere vorhanden sind, können diese durch die Aufnahmesachbearbeiter überprüft werden . Polizeibeamte wurden seit der Einführung dieses Systems jedoch nicht mehr eingesetzt. 4. Gibt es Anstrengungen, die Erstregistrierung von Flüchtlingen durch weitere erkennungsdienstliche Untersuchungen zu ergänzen, um etwa falsche Angaben aufzudecken? Zu 4.: Bei der Registrierung von Flüchtlingen im Rahmen der Erstaufnahme werden – sofern keine gültigen und anerkannten Identitätsdokumente wie z. B. Reisepässe oder Personalausweise vorhanden sind – die Personalien erfasst, welche der Asylbewerber selbst angibt. Eine weitergehende Überprüfung findet nicht statt. Die Registrierung verfolgt das Ziel der Identifizierbarkeit des Betroffenen und zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht die Feststellung der wahren Identität. Die Überprüfung der Personalien von volljährigen Asylbewerbern findet im Rahmen der Asylantragstellung statt. Asylbewerber sind verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen, sofern ihnen dies möglich ist. Der Umstand, dass jemand keine Personalpapiere vorlegen kann, führt nicht zum Ausschluss aus dem Asylverfahren . Das BAMF berücksichtigt neben dem Nationalpass auch andere Personaldokumente wie zum Beispiel Geburtsurkunden und Führerscheine. Originaldokumente können vom BAMF auf Echtheit mittels physikalisch-technischer Urkundenuntersuchungen (kurz PTU) überprüft werden. Hierfür unterhält das BAMF ein eigenes zentrales Referat und hält geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen vor. Bei Zweifeln an der Identität eines Antragstellers darf zur Bestimmung des Herkunftsstaats oder der Herkunftsregion das gesprochene Wort des Ausländers außerhalb der förmlichen Anhörung auf Ton- oder Datenträger aufgezeichnet werden. Bei Zweifeln wird eine Sprachanalyse durchgeführt, zu der ein externer Sprachgutachter bestellt wird. Anhand des persönlichen Sprachprofils eines Antragstellers lässt sich ein Herkunftsstaat oder eine Herkunftsregion näher bestimmen. Bei der Vorbereitung der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern werden bei Zweifeln an der Echtheit von Dokumenten diese zur kriminaltechnischen Untersuchung an das Landeskriminalamt übersandt. Die inhaltliche Überprüfung von Identitätsnachweisen oder Personendaten kann zudem im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung über die jeweilige Auslandsvertretung (teilweise über den Abgleich von Fingerabdrücken) erfolgen. Durch diese Maßnahmen können falsche Angaben aufgedeckt werden; weitere erkennungsdienstliche Untersuchungen sind nach unserem Kenntnisstand insofern nicht geplant. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 450 4 5. Welche Sicherheitsmaßnahmen ergreift sie, um das Einschleusen von Terroris - ten mithilfe gefälschter Ausweisdokumente zu verhindern? 6. Welche Maßnahmen ergreift sie, um den in den letzten Monaten angestiegenen unerlaubten Einreisen über die Schweiz entgegenzutreten? Zu 5. und 6.: Baden-Württemberg verfügt über EU-Außengrenzen mit der Schweiz und an den Verkehrsflughäfen Stuttgart (STR), Karlsruhe (FKB), Friedrichshafen (FDN) und Mannheim (MGH). Grundsätzlich obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes ausschließlich der Bundespolizei. Zu den bestehenden Sicherheitsmaßnahmen der Bundespolizei kann das Land keine Angaben machen. Die Verantwortlichkeit der Verhinderung einer illegalen Migration liegt zunächst bei dem EU-Staat, den die betreffende Person als erstes betritt. Erkenntnisse zu illegal eingereisten Personen und deren Schleusern erfolgen in einem regelmäßigen Informationsaustausch zwischen der Landespolizei und der Bundespolizei. Besteht der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung von Ausweisdokumenten, werden unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen Maßnahmen zur Aufdeckung der wahren Identität der Person getroffen. Im Rahmen der seit 1. September 2002 bestehenden Sicherheitskooperation der Polizei Baden-Württemberg mit der Bundespolizei und der Zollverwaltung (SIKO BW) unterstützt die Landespolizei Baden-Württemberg die Bundespolizei bei der Bekämpfung von Straftaten. Im Jahr 2016 ist insbesondere die Bekämpfung illegaler Migration unter Berücksichtigung potenzieller terroristischer Gefahren bzw. illegaler Einreise Schwerpunktthema der SIKO BW. In diesem Kontext werden beispielsweise lage- und anlassbezogen gemeinsame Streifen eingesetzt . Eine weitere Kooperation zwischen der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei stellt die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schleuser (GES) dar, die die Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel zum Ziel hat. 7. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber haben 2016 infolge des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei Baden-Württemberg erreicht? Zu 7.: Im Jahr 2016 haben bislang 38 Personen (Stand: 1. September 2016) infolge des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei Baden-Württemberg erreicht. Am 8. September 2016 ist eine weitere Einreise von 182 Flüchtlingen in das Bundesgebiet erfolgt, von denen 38 Personen für einen Weitertransfer nach Baden-Württemberg vorgesehen sind. 8. Auf welchem Weg erreichen die in Frage 7 genannten Flüchtlinge und Asylbewerber Baden-Württemberg? Zu 8.: Das Flüchtlingsabkommen zwischen der Türkei und der Europäische Union ist Teil des EU-Resettlement-Programms mit insgesamt über 20.000 Aufnahmeplätzen . In diesem Rahmen hat sich Deutschland bereit erklärt, unter Anrechnung der jährlichen Quote von 500 Personen im deutschen Resettlement-Programm, 1.600 Personen aufzunehmen, wozu auch syrische Staatsangehörige aus dem Flüchtlingsabkommen mit der Türkei zählen. Näheres regelt hierzu die Anordnung des Bundesministeriums des Inneren (BMI) für die Resettlement-Verfahren in den Jahren 2016 und 2017 gemäß § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenloser Flüchtlinge aus dem Libanon, dem Sudan und aus Ägypten sowie ggf. aus der Türkei vom 4. April 2016, die auch im Internet abrufbar ist. Diese Personen landen am Flughafen Kassel-Calden, von wo sie in das Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen gebracht werden. Dort erhalten sie erste 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 450 grundlegende Deutschkenntnisse und erstes Wissen über ihre neue Heimat. Nach rund 14 Tagen werden die Resettlement-Flüchtlinge durch das Regierungspräsidium Karlsruhe per Bus und mit der Unterstützung von Dolmetschern abgeholt und direkt in ihre vorher ausgewählten Aufnahmekommunen in Baden-Württemberg verbracht. 9. Wer trägt die Kosten für die Überführung? 10. In welchem Umfang beteiligt sich Baden-Württemberg an den in Frage 9 genannten Kosten? Zu 9. und 10.: Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und für den Transport der Flüchtlinge nach Deutschland trägt der Bund die Kosten. Die Kosten für den Bustransfer aus Friedland in die Aufnahmekommunen nach Baden-Württemberg trägt das Land. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor