Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 451 19. 08. 2016 1Eingegangen: 19. 08. 2016 / Ausgegeben: 26. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zum flächendeckenden Breitbandausbau sind zwischen 2015 und 2021 landesweit geplant und mit welchem Kostenaufwand sind diese verbunden? 2. Wie verteilen sich diese Maßnahmen und deren Finanzierung auf die einzelnen Landkreise, insbesondere auf den Alb-Donau-Kreis? 3. Welche Vectoring-Eigenausbauerklärungen der Telekom wurden ihrer Kenntnis nach in den vergangenen fünf Jahren, bis 31. Dezember 2015, abgegeben? 4. Welche Vectoring-Eigenausbauerklärungen der Telekom – aufgeschlüsselt nach Monaten und Landkreisen – wurden ihres Wissens seit dem 1. Januar 2016 abgegeben ? 5. Welche zeitlichen Auswirkungen in der Umsetzung des Ausbaus hat das auf die betroffenen Landkreise? 6. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die betroffenen Landkreise? 7. Wie wird sie auf die Sorgen der Kommunen reagieren, die dadurch einen doppelten Ausbau befürchten? 8. Welche Maßnahmen werden durch sie ergriffen, um trotzdem einen zügigen Ausbau sicherzustellen? 19. 08. 2016 Rottmann ABW Kleine Anfrage des Abg. Daniel Rottmann ABW und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Maßnahmen, um den Breitbandausbau in Baden- Württemberg voranzutreiben bzw. zu sichern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 451 2 B e g r ü n d u n g Bezugnehmend auf ein Schreiben des KommPaktNet vom 17. August 2016 an Herrn Innenminister Strobl, haben viele Kommunen „mit Unterstützung der Breitbandoffensive 4.0 des Landes Baden-Württemberg in großem Umfang kommunaleigene Breitbandinfrastrukturen aufgebaut oder planen dies in den kommenden Jahren. Förderanträge in Millionenhöhe wurden gestellt oder sind in Vorbereitung . Alleine im Alb-Donau-Kreis wurden bisher ca. 8,2 Mio. Euro Fördergelder ausbezahlt.“ Einige Kommunen in Baden-Württemberg sehen diese Be - mühungen zunehmend in Gefahr, da die „Telekom in vielen Landkreisen entgegen der rechtsverbindlichen Auskunft bei der Markterkundung zusätzliche Vectoring -Eigenausbauabsichten mitgeteilt hat und dadurch kommunale Projekte in Frage stellt.“ (vgl. KomPaktNet, 17. August 2016). A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. September 2016 Nr. Z-0141.5/36F beantwortet das Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Innen- und dem Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zum flächendeckenden Breitbandausbau sind zwischen 2015 und 2021 landesweit geplant und mit welchem Kostenaufwand sind diese verbunden? 2. Wie verteilen sich diese Maßnahmen und deren Finanzierung auf die einzelnen Landkreise, insbesondere auf den Alb-Donau-Kreis? Zu 1. und 2.: Es ist übereinstimmender Konsens in Deutschland, so auch in Baden-Württemberg , dass der Breitbandausbau eine Maßnahme der freiwilligen Daseinsvorsorge der kommunalen Gebietskörperschaften darstellt. Er fällt damit in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung wird daher lediglich subsidiär , auf Bitten der Städte, Gemeinden und Landkreise tätig. Die von den kommunalen Gebietskörperschaften beschlossenen Maßnahmen zum Breitbandausbau werden erst dann für die Landesregierung greifbar, wenn die Städte, Gemeinden und Landkreise Anträge zur Förderung des Breitbandausbaus stellen. Vor diesem Hintergrund gibt es seitens der Landesregierung keinen eigenen Maßnahmenkatalog zum flächendeckenden Breitbandausbau. Aussagen über die Anzahl der geplanten Maßnahmen und über deren Kostenaufwand sind daher der Landesregierung nicht möglich. 3. Welche Vectoring-Eigenausbauerklärungen der Telekom wurden ihrer Kenntnis nach in den vergangenen fünf Jahren, bis 31. Dezember 2015, abgegeben? 4. Welche Vectoring-Eigenausbauerklärungen der Telekom – aufgeschlüsselt nach Monaten und Landkreisen – wurden ihres Wissens seit dem 1. Januar 2016 abgegeben ? Zu 3.und 4.: Vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 1. und 2. sind der Landesregierung auch keine Aussagen über die Vectoring Eigenausbauerklärungen der Telekom möglich. Die der Landesregierung vorliegenden Aussagen sind lediglich punktueller Natur und beruhen auf den Fällen, in denen Städte und Gemeinden 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 451 sowie Landkreise einen Beratungswunsch an die Landesregierung herangetragen haben. 5. Welche zeitlichen Auswirkungen in der Umsetzung des Ausbaus hat das auf die betroffenen Landkreise? 6. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die betroffenen Landkreise? Zu 5. und 6.: Die wenigen, bislang vorliegenden Informationen durch betroffene Städte, Gemeinden und Landkreise lassen nur schwer Rückschlüsse auf die zeitlichen und kostenmäßigen Auswirkungen zu. Dies hängt damit zusammen, dass die Auswahl betreffender Kabelverzweiger durch die Telekom von Gemeinde zu Gemeinde hinsichtlich ihrer Anzahl differiert. Daher kann die Frage der zeitlichen und finanziellen Konsequenzen der Ankündigungen letztlich nur gemeindescharf beurteilt werden. Eine landkreisweite Beurteilung ist daher zumindest im Moment nicht möglich. 7. Wie wird sie auf die Sorgen der Kommunen reagieren, die dadurch einen doppelten Ausbau befürchten? 8. Welche Maßnahmen werden durch sie ergriffen, um trotzdem einen zügigen Ausbau sicherzustellen? Zu 7. und 8.: Die Landesregierung beobachtet die aktuelle Entwicklung mit Sorge. Die ent - sprechenden Mitteilungen der kommunalen Gebietskörperschaften werden genau analysiert, um Aufschluss zu erhalten über Art und Umfang der Ankündigungen sowie über die Folgen. Auf dieser Grundlage wird die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche führen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um dem geschilderten Vorgehen der Telekom zu begegnen und einen zügigen Ausbau weiterhin sicherzustellen. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz