Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 16 / 456 22. 08. 2016 Große Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Entlastungen bei der Polizei G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: I . S c h w e r - u n d G r o ß r a u m t r a n s p o r t e 1. Wie viele Schwer- und Großraumtransporte wurden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 in Baden-Württemberg von der Polizei begleitet? 2. Wie viele Polizeifahrzeuge waren hier durchschnittlich im Einsatz? 3. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte in Baden-Württemberg im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 zur Begleitung von Schwer- oder Großraumtransporten insgesamt eingesetzt? 4. In welcher Höhe wurden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 Gebühren für die Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten in Baden- Württemberg eingenommen? 5. Welche Personal- und Sachkosten entstanden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 für die Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten in Baden-Württemberg? 6. Wie viele Schwer- und Großraumtransporte begleitete die Polizei im Zu-sammenhang mit Windkraftanlagen? 7. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte für die unter Abschnitt I Ziffer 6 genannten Transporte im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 insgesamt eingesetzt? Eingegangen: 22. 08. 2016 / Ausgegeben: 13. 10. 2016 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 456 2 8. Wie beurteilt sie die Pilotprojekte zur Privatisierung von Schwer- und Großraumtransporten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen? 9. Wie positioniert sie sich zur Privatisierung oder Teilprivatisierung der Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten? I I . F l ü c h t l i n g s k r i s e 1. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise insgesamt eingesetzt? 2. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 durch Einsätze eingesetzt, welche im Zusammenhang mit Unterkünften von Flüchtlingen und Asylbewerbern standen? 3. In welchem Umfang fielen hier Personal- und Sachkosten durch die Polizei an? 4. In welchem Umfang wurden Polizeibeamte zur Bearbeitung von Asylanträgen herangezogen? I I I . Ü b e r s t u n d e n 1. Wie viele Überstunden sind im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 bei der Polizei in Baden-Württemberg insgesamt angefallen? 2. Bis wann werden die in Abschnitt III Ziffer 1 genannten Überstunden abgebaut sein? 3. In welcher Höhe wurden Überstunden vergütet? 4. In welcher Höhe sind Überstunden ersatzlos verfallen? 5. Wie viele Überstunden konnten abgebaut werden? I V. P o l i z e i f r e m d e A u f g a b e n u n d E n t l a s t u n g s m ö g l i c h k e i t e n 1. Welche Aufgaben, die von der Polizei im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 wahrgenommen wurden, gehören zu den sogenannten „polizeifremden “ Aufgaben? 2. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte im genannten Zeitraum für diese polizeifremden Aufgaben jeweils eingesetzt? 3. Welche polizeifremden Aufgaben sollen bis Ende des ersten Halbjahrs 2017 nicht mehr von der Polizei übernommen werden? 4. Welche Aufgaben sollen konkret privatisiert oder in die Verwaltung verlagert werden? 5. Welche weiteren konkreten Möglichkeiten zur Entlastung der Polizei sieht sie für das Jahr 2016 und 2017? 6. Inwieweit haben Maßnahmen der im Jahr 2012 begonnenen Polizeireform zu einer Entlastung der Polizei bei polizeifremden Maßnahmen geführt? Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 456 3 7. Inwieweit stellt das im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU angekündigte Aussetzen von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Polizeireform stehen (Seite 60), eine Erleichterung bei der Entlastung der Polizeibeamten dar? 22. 08. 2016 Dr. Merz und Fraktion B e g r ü n d u n g Schon zu Beginn des Kalenderjahrs warnte die Gewerkschaft der Polizei vor einer Überbelastung der Polizeibeamten. In dem von Grün-Schwarz geschlossenen Koalitionsvertrag wurde zugleich die Absicht formuliert, entstandene Überstunden bei der Polizei abzubauen (Seite 59). Trotz der Überbelastung ist wahrzunehmen, dass Polizeibeamte auch weiter mit nicht originär polizeilichen Aufgaben, wie die Begleitung von Schwertransporten, belastet werden. Wie andere Bundesländer muss auch Baden-Württemberg prüfen, inwiefern eine Entlastung der Polizei durch die Privatisierung der Begleitung von Schwertransporten erreicht werden könnte. Im letzten Jahr sah sich die Polizei außerdem mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise konfrontiert. Es muss geprüft werden, in welchem Umfang Überstunden angefallen sind und wie diese kompensiert werden sollen. Hierbei stellt sich auch die Frage, ob die Landesregierung den Polizeibeamten ihre Regenerationsphasen zugesteht oder sie lediglich finanziell vergüten möchte. Die Gewerkschaft der Polizei hat in diesem Zusammenhang wiederholt darauf hingewiesen, dass die Überbelastung und die fehlenden Regenerationszeiten vielfach zur Erkrankung der Polizeibeamten führen . Des Weiteren sollen diejenigen Maßnahmen identifiziert werden, die als Teil der im Jahr 2012 begonnenen Polizeireform für eine Entlastung der Polizei, insbesondere bei polizeifremden Aufgaben gesorgt haben. Da im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU das Aussetzen von weiteren Maßnahmen der Polizeireform angekündigt wurde, soll Transparenz dahingehend erwirkt werden, inwieweit das Aussetzen Auswirkungen auf Entlastungsmöglichkeiten der Polizeibeamten hat. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 456 4 A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 4. Oktober 2016 Nr. I-3852/154: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 456 5 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Mit Schreiben vom 26. September 2016 Nr. 3-3852/154 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und dem Ministerium für Finanzen im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I . S c h w e r - u n d G r o ß r a u m t r a n s p o r t e 1. Wie viele Schwer- und Großraumtransporte wurden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 in Baden-Württemberg von der Polizei begleitet? 2. Wie viele Polizeifahrzeuge waren hier durchschnittlich im Einsatz? 3. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte in Baden-Württemberg im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 zur Begleitung von Schwer- oder Großraumtransporten insgesamt eingesetzt? Zu I. 1., 2. und 3.: Die Anzahl der polizeilich begleiteten Großraum- und Schwertransporte sowie die hierbei angefallenen Einsatzstunden gestalteten sich wie folgt: Kalenderjahr (Transportdatum, Beginn) 2015 1 HJ. 2016 Anzahl Gebührenbescheide (2015) und Anzahl (1. HJ 2016) begleiteter Großraum- und Schwertransporte 10.128 5.352 Hierbei geleistete Einsatzstunden 49.460,0 24.623,5 Die Anzahl der begleiteten Großraum- und Schwertransporte wird erst seit dem 1. Januar 2016 gesondert erfasst. Im Jahr 2015 wurde nur die Anzahl der Gebührenbescheide erfasst. Da mit einem Gebührenbescheid auch mehrere Großraumund Schwertransporte abgerechnet werden können, ist die Anzahl der polizeilich begleiteten Transporte im Jahr 2015 höher als die der abgebildeten Gebührenbescheide . Die Anzahl der eingesetzten Polizeifahrzeuge wird statistisch nicht erfasst. 4. In welcher Höhe wurden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 Gebühren für die Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten in Baden-Württemberg eingenommen? 5. Welche Personal- und Sachkosten entstanden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 für die Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten in Baden- Württemberg? Zu I. 4. und 5.: Bei den regionalen Polizeipräsidien wurden im Jahr 2015 Gebühren in Höhe von rund 3,185 Mio. EUR und im 1. Halbjahr 2016 rund 1,622 Mio. EUR für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten eingenommen. Im Hinblick auf die erfassten Einsatzstunden sind Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 2,634 Mio. EUR in 2015 bzw. 1,315 Mio. EUR1 in 2016 angefallen. Die Differenz zwischen Einnahmen und Sach- sowie Personalkosten ergibt sich dadurch, dass der teils erhebliche polizeiliche Aufwand für die Planung der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten nicht statistisch erfasst wird und sich daher in den geleisteten Einsatzstunden nicht wiederfindet. Gleichwohl wird in der Gebührenerhebung je nach Planungsaufwand hierfür eine gesonderte Pauschale zwischen 25 € und 250 € abgerechnet. 1 Für die Berechnungen der Personal- und Sachkosten zu Ziff. I.5 wurden die Stundenpauschsätze nach VwV Kostenfestlegung inkl. Raum- und Ausstattungskosten sowie sächl. Verwaltungsaufwand nach den VwV Kostenfestlegungen 2015 (v. 3. Januar 2014, Gabl. 2014, S. 2 gültig von 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015) und 2016 (v. 13. Oktober 2015, GABl. 2015, S. 811 – gültig von 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017) zugrunde gelegt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 456 6 6. Wie viele Schwer- und Großraumtransporte begleitete die Polizei im Zusammenhang mit Windkraftanlagen? 7. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte für die unter Abschnitt I Ziffer 6 genannten Transporte im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 insgesamt eingesetzt? Zu I. 6. und 7.: Das Ladegut von Großraum- und Schwertransporten, welche polizeilich begleitet werden, wird statistisch nicht erfasst. Insofern liegen auch keine Daten im Zusammenhang mit dem Transport von Windkraftanlagen vor. 8. Wie beurteilt sie die Pilotprojekte zur Privatisierung von Schwer- und Großraumtransporten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen? 9. Wie positioniert sie sich zur Privatisierung oder Teilprivatisierung der Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten? Zu I. 8. und 9.: Zur Entlastung der Polizei wird die Übertagung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten auf Private bundesweit diskutiert. Die Polizei ist bei diesen Transporten in zweierlei Hinsicht tätig. Zum einen durch die Kontrolle, ob die Schwertransporte den erteilten Auflagen und Genehmigungen entsprechen und zum anderen durch die tatsächliche Begleitung unter Vornahme verkehrsregelnder Maßnahmen. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben auf ausgewählten Strecken bisher Pilotprojekte durchgeführt. Die Erfahrungen aus diesen Pilotprojekten sind grundsätzlich positiv, zeigen jedoch auch Optimierungsbedarf auf. Auf der Grundlage der Vorarbeiten einer länder- und ressortübergreifenden Arbeitsgruppe wird derzeit eine bundesrechtliche Ermächtigung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) für eine Detailregelung im Verordnungswege vorbereitet, um den nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten die Beleihung an bzw. die Verwaltungshilfe durch Private zu ermöglichen. Die Entlastungsmöglichkeiten für die Polizei durch Aufgabenübertragung an Private müssen abgewartet werden. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wird die Landesregierung prüfen, ob und in welchem Umfang im Bereich der Begleitung von Schwertransporten die Möglichkeit der Entlastung des Polizeivollzugsdienstes besteht. I I . F l ü c h t l i n g s k r i s e 1. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise insgesamt eingesetzt? 2. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 durch Einsätze eingesetzt, welche im Zusammenhang mit Unterkünften von Flüchtlingen und Asylbewerbern standen? Zu II. 1. und 2.: Die Einsatzaufwände im Zusammenhang mit der Flüchtlingslage werden seit März 2016 für alle Bereiche der Polizei Baden-Württemberg landesweit erfasst. Im Zeitraum vom 1. März 2016 bis 30. Juni 2016 wurden durch die regionalen Polizeipräsidien , das Polizeipräsidium Einsatz sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg insgesamt 154.508 Stunden im Zusammenhang mit der Flüchtlingslage erbracht. Im Rahmen von Einsätzen im Zusammenhang mit Unterkünften von Flüchtlingen und Asylbewerbern (z. B. Streitigkeiten, Auseinandersetzungen, Ruhestörungen, sonstige Straftaten) wurden durch die regionalen Polizeipräsidien im Zeitraum von 1. März 2016 bis 30. Juni 2016 anlassbezogen davon insgesamt 25.880 Einsatzstunden geleistet. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 456 7 Die Einsatzaufwände im Zusammenhang mit der Flüchtlingslage umfassen neben den Einsätzen im Zusammenhang mit Unterkünften von Flüchtlingen und Asylbewerbern beispielsweise auch anlasslose Bestreifungen von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber, Präventionseinsätze sowie kriminaltechnische Beratungen . Eine weitere dezidierte Untergliederung der Einsätze ist nicht möglich. 3. In welchem Umfang fielen hier Personal- und Sachkosten durch die Polizei an? Zu II. 3.: Für alle Einsätze zur Bewältigung der Flüchtlingslage (154.508 Einsatzstunden) fielen in der Zeit vom 1. März 2016 bis 30. Juni 2016 Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 9.126.015 EUR2 an. 4. In welchem Umfang wurden Polizeibeamte zur Bearbeitung von Asylanträgen herangezogen? Zu II. 4.: Zur Bearbeitung von Asylanträgen wurden nach Kenntnis des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg keine Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eingesetzt. Allerdings unterstützte die Polizei Baden-Württemberg die Landeserstaufnahmeeinrichtung Karlsruhe bei der Registrierung der Flüchtlinge. Insgesamt wurden 732 Einsätze geleistet. Darüber hinaus unterstützen seit November 2015 fünf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte das Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Rückkehrberatung. I I I . Ü b e r s t u n d e n 1. Wie viele Überstunden sind im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 bei der Polizei in Baden-Württemberg insgesamt angefallen? Zu III. 1.: Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration erhebt ausschließlich angeordnete beamtenrechtliche Mehrarbeit (§ 67 LBG) und nur bezogen auf Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte. Mehrstunden, die bspw. im Rahmen von Gleitzeitregelungen entstanden sind, werden für statistische Auswertungen nicht herangezogen. Insofern stellt in diesem Zusammenhang der Begriff „Mehrarbeitsstunden“ eine präzisere Kategorisierung dar. Aufgrund von unterjährigen Schwankungen in Bezug auf angefallene, abgebaute bzw. vergütete Mehrarbeitsstunden lassen sich belastbare Aussagen regelmäßig nur bei der Betrachtung abgeschlossener Jahre ableiten. Im Jahr 2015 sind insgesamt rund 1.840.000 Mehrarbeitsstunden beim Polizeivollzugsdienst der Polizei angefallen. 2. Bis wann werden die in Abschnitt III Ziffer 1 genannten Überstunden abgebaut sein? 3. In welcher Höhe wurden Überstunden vergütet? 5. Wie viele Überstunden konnten abgebaut werden? Zu III. 2., 3. und 5: Der Ausgleich angefallener Mehrarbeit erfolgt vorrangig durch Freizeit. Abhängig von der personellen Situation und der jeweiligen polizeilichen Lage vor Ort, ist dies nur eingeschränkt möglich. Zur finanziellen Abgeltung von Mehrarbeit sind im Staatshaushaltsplan Mittel etatisiert. Im Jahr 2015 wurden hierfür 2.256.924,40 EUR verausgabt. Aussagen zu unterjährigen Mittelabflüssen für Vergütungen von 2 Für die Berechnungen zu Ziff. II.3 wurden die Stundenpauschsätze nach VwV Kostenfestlegung inkl. Raum- und Ausstattungskosten sowie sächl. Verwaltungsaufwand nach der VwV Kostenfestlegung 2016 (v. 13. Oktober 2015, GABl. 2015, S. 811 – gültig von 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017) zugrunde gelegt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 456 8 Mehrarbeitsstunden sind regelmäßig nicht belastbar, da die Dienststellen zunächst abwarten, wie viele Stunden im Laufe des Jahres durch Freizeit ausgeglichen werden können. Insgesamt konnten im Jahr 2015 rund 1.643.000 Mehrarbeitsstunden abgebaut werden. 4. In welcher Höhe sind Überstunden ersatzlos verfallen? Zu III. 4.: Hierzu werden keine statistischen Daten erfasst. I V. P o l i z e i f r e m d e A u f g a b e n u n d E n t l a s t u n g s m ö g l i c h k e i t e n 1. Welche Aufgaben, die von der Polizei im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 wahrgenommen wurden, gehören zu den sogenannten „polizeifremden“ Aufgaben? 3. Welche polizeifremden Aufgaben sollen bis Ende des ersten Halbjahrs 2017 nicht mehr von der Polizei übernommen werden? 4. Welche Aufgaben sollen konkret privatisiert oder in die Verwaltung verlagert werden? 5. Welche weiteren konkreten Möglichkeiten zur Entlastung der Polizei sieht sie für das Jahr 2016 und 2017? Zu IV. 1. und 3. bis 5.: In Ermangelung einer Legaldefinition für „polizeifremde“ Aufgaben ist eine trennscharfe Unterscheidung nicht möglich. Gleichwohl befasst sich das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration schon seit längerem anlässlich der allgemein hohen Belastung der Polizei mit der Frage einer Entlastung der Polizei. Mittelfristig wird die von der Landesregierung verstärkte Einstellungsoffensive zu einer Entlastung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten führen. Eine kurzfristige Erhöhung der Personalkapazitäten lässt sich aber nur durch Prioritätensetzung und Aufgabenkritik erreichen. Hierbei ist die Polizei bestrebt, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und Vollzugsbeamtinnen und -beamte aus administrativen und logistischen Tätigkeiten herauszulösen. Der beschlossene Wegfall der Stellenbesetzungssperre im Tarifbereich und die Verstärkung des polizeilichen Nichtvollzugsbereichs leisten hierzu wertvolle Beiträge. Weiterhin wird die Polizei bis auf weiteres bestimmte Aufgabenbereiche nur noch reduziert wahrnehmen. Beispielweise werden personalintensive Aktionen und Beiträge bei in- und externer Öffentlichkeitsarbeit reduziert oder in der Präventionsarbeit Schwerpunkte gesetzt, so im polizeilichen Opferschutz, in der Drogen- oder der Einbruchsprävention. Gleiches gilt für die Verkehrsprävention. Insgesamt wird die Polizei ihre Aktivitäten noch konsequenter an aktuellen Brennpunkten ausrichten . Weitere grundsätzlich in Betracht zu ziehende Entlastungsmöglichkeiten bedürfen noch der vertieften Prüfung, weil hierzu bspw. Rechtsänderungen oder auch bundesweite Abstimmungen erforderlich sind (auf die Ausführungen zu I wird ergänzend verwiesen). 2. Wie viele Stunden waren Polizeibeamte im genannten Zeitraum für diese polizeifremden Aufgaben jeweils eingesetzt? Zu IV. 2.: Hierzu werden keine statistischen Daten erfasst. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 456 9 6. Inwieweit haben Maßnahmen der im Jahr 2012 begonnenen Polizeireform zu einer Entlastung der Polizei bei polizeifremden Maßnahmen geführt? Zu IV. 6.: Die Polizeistrukturreform zielte auf eine Optimierung der Aufbauorganisation der Polizei, um kleinteilige Organisationsstrukturen zu bündeln, notwendige Spezialisierungen für neue Kriminalitätsformen, wie beispielsweise den Phänomen im Bereich Cybercrime oder die flächendeckende spezialisierte Unfallaufnahme von schweren und tödlichen Verkehrsunfällen zu ermöglichen und somit insgesamt die operativen Einheiten der Polizei für die künftigen Herausforderungen zu stärken. Ein unmittelbarer Zusammenhang zu sogenannten „polizeifremden Maßnahmen“ lässt sich insofern nicht ableiten. 7. Inwieweit stellt das im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU angekündigte Aussetzen von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Polizeireform stehen (Seite 60), eine Erleichterung bei der Entlastung der Polizeibeamten dar? Zu IV. 7.: Ein fachlicher Bezug zwischen dem Aussetzen von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Polizeireform stehen, und der Entlastung von Polizeibeamten im Sinne dieser Anfrage, ist aus Sicht der Landesregierung nicht zu erkennen. Die zum 1. Januar 2014 umgesetzte Polizeistrukturreform soll mit dem Ansatz evaluiert werden, unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen eine orts- und bürgernahe Polizei zu gewährleisten. Soweit sich aus der Evaluierung sinnvolle Weiterentwicklungen ergeben, werden diese im Anschluss umgesetzt. Im Übrigen kommt die Wertschätzung der Landesregierung für die Polizei durch die vielen weiteren geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag deutlich zum Ausdruck. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration