Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 461 23. 08. 2016 1Eingegangen: 23. 08. 2016 / Ausgegeben: 27. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welcher Methode wird für den Sanierungsbedarf der in der Zuständigkeit der baden-württembergischen Straßenbauämter liegenden Verkehrswege die - jenige Priorität ermittelt, die aus dem vorgefundenen Zustand der Straßen das heute gültige „Sanierungsprogramm 2016 an Autobahnen, Bundes- und Landestraßen , 1. Tranche (Stand: März 2016)“ des Verkehrsministeriums begründet? 2. Welche Faktoren legen dabei den Zeitpunkt bzw. die Reihenfolge der tatsäch - lichen Ausführung der im „Sanierungsprogramm 2016“ vorgesehenen Maßnahmen fest? 3. Wie werden akute Straßenschäden behandelt, die den Verkehr einschränkende Maßnahmen bedingen (z. B. Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen) oder wo aus technischen Gründen deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren werden muss (wo die Fahrbahn z. B. zu über 30 Prozent aus Flickstellen besteht oder starke Wellen oder Ausbrüche des Fahrbahnbelags am Fahrbahnrand aufweist), sofern diese nicht im „Sanierungsprogramm 2016“ vorgesehen sind? 4. Wann werden an der als „Würmtalstraße“ bekannten Landesstraße (L) 572, die derzeit nicht in das „Sanierungsprogramm 2016“ aufgenommen ist, im Bereich der Gemeinden Pforzheim-Würm–Tiefenbronn–Hausen an der Würm grund - legende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt? 5. Wann werden an der L 1197, die derzeit nicht in das „Sanierungsprogramm 2016“ aufgenommen ist, im Bereich der Gemeinden Rutesheim-Perouse–Heimsheim –Hausen an der Würm grundlegende Sanierungsmaßnahmen durch geführt? Kleine Anfrage des Abg. Bernd Gögel AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Zustand mehrerer Landesstraßen in den Kreisen Enzkreis und Böblingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 461 2 6. Wann werden an der L 611, die derzeit nicht in das „Sanierungsprogramm 2016“ aufgenommen ist, im Bereich der Gemeinde Königsbach-Stein grundlegende Sanierungsarbeiten durchgeführt? 7. Wann werden an der L 621, die derzeit nicht in das „Sanierungsprogramm 2016“ aufgenommen ist, im Bereich der Gemeinden Königsbach-Stein und Eisingen grundlegende Sanierungsarbeiten durchgeführt? 8. Wann hat sie (z. B. aus Presseberichten oder Lokalterminen von Vertretern von Regierungsbehörden) vom Zustand der unter den Fragen 4 bis 7 genannten Landesstraßen Kenntnis erlangt? 9. Wie viel Geld haben Land und betroffene Kommunen (z. B. an Ortsdurchfahrten ) seit 2011 für den Unterhalt der unter den Fragen 4 bis 7 genannten Landesstraßen aufgewendet (bitte einzelne Maßnahmen und deren Kosten nennen )? 10. Wurden bei Ortsterminen von Landesbeschäftigten oder Mitgliedern der Landesregierung , falls es solche Ortstermine gab, gegenüber Gemeindevertretern oder Bürgern irgendwelche (z. B. schriftlichen oder mündlichen) Zusicherungen ausgesprochen, die als Verpflichtung des Landes verstanden werden können , vorhandene Schäden an der Straßeninfrastruktur zeitnah zu beheben? 17. 08. 2016 Gögel AfD B e g r ü n d u n g Angesichts verschiedener kostenintensiver aktueller Entwicklungen – vgl. Landtagsdrucksache 16/14 (Kleine Anfrage der Abgeordneten Haußmann und Dr. Goll zur Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger Ausländer vom 12. Mai 2016) – stößt ein Investitionsstau im Straßennetz bei der Bevölkerung auf zunehmende Skepsis. Die Anfrage begründet sich mit Bürgerfragen aus dem Wahlkreis bzw. Pressemeldungen. Das „Sanierungsprogramm 2016“ listet die genannten Landesstraßen nicht, doch verursacht deren Zustand bei der Bevölkerung beträchtliche Unzufriedenheit (vgl. von der Pforzheimer Zeitung am 6. August 2016 veröffentlichte Befragung unter etwa 2.000 Lesern zu den Straßen im Enzkreis). Dennoch sei die L 621 laut Pforzheimer Zeitung vom 6. August 2016 „in der aktuell gültigen Prioritätenliste“ des von der Landesregierung festgelegten Sanierungsbedarfs lediglich auf Rang 645, die L 611 auf Rang 486, Abschnitte der L 572 auf Rang 900 und 990 eingestuft, sodass lediglich bei einer Neubewertung des Straßen - zustands Chancen auf eine dauerhafte Instandsetzung der genannten Landesstraßen vorliegen. Den Zustand der L 572 – insbesondere bei Tiefenbronn – wie auch der L 1179 kennt der Fragesteller aus eigener Anschauung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 461 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 19. September 2016 Nr. 2-3945.40-10/28 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welcher Methode wird für den Sanierungsbedarf der in der Zuständigkeit der baden-württembergischen Straßenbauämter liegenden Verkehrswege die - jenige Priorität ermittelt, die aus dem vorgefundenen Zustand der Straßen das heute gültige „Sanierungsprogramm 2016 an Autobahnen, Bundes- und Landestraßen , 1. Tranche (Stand: März 2016)“ des Verkehrsministeriums begründet ? Die Planung für die Sanierung von Straßen richten sich nach den Ergebnissen der jeweiligen Zustandserfassung und -bewertung (ZEB). Die Straßenbauverwaltung hat auf Basis der ZEB 2012 eine Dringlichkeitsliste erstellt. Diese dient als Grundlage bei der Festlegung der jährlichen Sanierungsprogramme. 2. Welche Faktoren legen dabei den Zeitpunkt bzw. die Reihenfolge der tatsäch - lichen Ausführung der im „Sanierungsprogramm 2016“ vorgesehenen Maßnahmen fest? Die Festlegung des Zeitpunkts bzw. der Reihenfolge der Erhaltungsmaßnahmen ist von vielen Faktoren bzw. Randbedingungen abhängig. Es gilt, eine Vielzahl an Eigen- und Fremdmaßnahmen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Die wichtigsten Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, sind Folgende: – Verfügbarkeit von Hausmitteln – verkehrliche Belange – Zwangspunkte, die Maßnahmen nur zu bestimmten Zeiten ermöglichen – personelle Kapazitäten zur Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen. 3. Wie werden akute Straßenschäden behandelt, die den Verkehr einschränkende Maßnahmen bedingen (z. B. Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen) oder wo aus technischen Gründen deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren werden muss (wo die Fahrbahn z. B. zu über 30 Prozent aus Flickstellen besteht oder starke Wellen oder Ausbrüche des Fahrbahnbelags am Fahrbahnrand aufweist), sofern diese nicht im „Sanierungsprogramm 2016“ vorgesehen sind? Die unteren Verwaltungsbehörden sind für die Unterhaltung der Kreis-, Landesund Bundesstraßen zuständig. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden von dort regelmäßige Streckenkontrollen durchgeführt und die im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendigen Sicherungsvorkehrungen getroffen. Strecken mit akuten Schäden werden dabei besonders aufmerksam überwacht sowie bei Bedarf und Mittelverfügbarkeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten baulich erhalten. Das jährliche Erhaltungsprogramm wird regelmäßig mit dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium abgestimmt. Anlassbezogen können zur Programmergänzung Notmaßnahmen gemeldet werden. Sofern es für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erforderlich ist, werden die Regelungen für den Verkehr derart ergänzt, dass sie den Verkehr erleichtern und Verkehrsgefahren verhüten. Hierzu gehört auch das Aufstellen von notwendigen Verkehrszeichen zur Gefahrenabwehr aufgrund eines unzureichenden Zustandes der Fahrbahndecke. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 461 4 4. Wann werden an der als „Würmtalstraße“ bekannten Landesstraße (L) 572, die derzeit nicht in das „Sanierungsprogramm 2016“ aufgenommen ist, im Bereich der Gemeinden Pforzheim-Würm–Tiefenbronn–Hausen an der Würm grund legende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt? 5. Wann werden an der L 1197, die derzeit nicht in das „Sanierungsprogramm 2016“ aufgenommen ist, im Bereich der Gemeinden Rutesheim-Perouse– Heims heim–Hausen an der Würm grundlegende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt ? 6. Wann werden an der L 611, die derzeit nicht in das „Sanierungsprogramm 2016“ aufgenommen ist, im Bereich der Gemeinde Königsbach-Stein grund - legende Sanierungsarbeiten durchgeführt? 7. Wann werden an der L 621, die derzeit nicht in das „Sanierungsprogramm 2016“ aufgenommen ist, im Bereich der Gemeinden Königsbach-Stein und Eisingen grundlegende Sanierungsarbeiten durchgeführt? Zu den Fragen 4 bis 7: Eine Sanierung der genannten Streckenabschnitte konnte in den vergangenen Jahren – trotz Rekordausgaben für die Erhaltung von Landesstraßen – aufgrund anderer vordringlicherer Maßnahmen noch nicht erfolgen. In 2016 wurde eine erneute Befahrung für die Zustandserfassung und -bewertung aller Landesstraßen vorgenommen. Die Daten werden derzeit ausgewertet und die Ergebnisse werden noch im Herbst erwartet. Auf dieser Grundlage erfolgt dann eine aktualisierte Priorisierung von Streckenabschnitten, auf denen dann je nach Dringlichkeit in den nächsten Jahren Erhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zunächst bleibt abzuwarten, in welche Dringlichkeit die genannten Streckenabschnitte künftig eingestuft werden. Für die noch aktuelle ZEB 2012 sind insgesamt über 2.200 Erhaltungsabschnitte in eine Rangfolge gebracht worden. Hierfür sind auf Basis des Zustandes der Straßen- und Fahrbahnbefestigung insgesamt neun Dringlichkeitskategorien gebildet worden. 1 entspricht dabei der höchsten, 9 der geringsten Dringlichkeit. Aktuell sind nach der ZEB 2012 die angesprochenen Abschnitte wie folgt in der Priorisierung platziert: • L 572, von Pforzheim über Tiefenbronn nach Hausen an der Würm Priorität 4, landesweit auf Rang 903 • L 1179, zwischen Rutesheim-Perouse und Heimsheim (Regierungsbezirk Stuttgart ) Priorität 2, landesweit auf Rang 79 Der Erhaltungsabschnitt liegt im zur Abstufung vorgesehenen Streckenabschnitt der L 1179 (Umstufungskonzept mit Aufstufung der sogenannten „Steinbruchspange “ zwischen der L 1179 und der L 1180 westlich von Perouse). • L 1179, zwischen Rutesheim-Perouse und Heimsheim (Regierungsbezirk Karlsruhe ) Priorität 2, landesweit auf Rang 81 Westlich des Knotenpunktes L 1134/L 1179 in Heimsheim befindet sich ein Erhaltungsabschnitt mit landesweiter Platzierung auf Rang 81. • L 1179, zwischen Heimsheim und Hausen an der Würm Priorität 3, landesweit auf Rang 257 • L 611, Königsbach–Stein Priorität 4, landesweit auf Rang 384 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 461 • L 621, zwischen Königsbach-Stein und Eisingen Priorität 4, landesweit auf Rang 645 8. Wann hat sie (z. B. aus Presseberichten oder Lokalterminen von Vertretern von Regierungsbehörden) vom Zustand der unter den Fragen 4 bis 7 genannten Landesstraßen Kenntnis erlangt? Der Streckenzustand der Landesstraßen wird durch die turnusmäßige Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) erhoben (siehe Antwort zu Nr. 1). 9. Wie viel Geld haben Land und betroffene Kommunen (z. B. an Ortsdurchfahrten) seit 2011 für den Unterhalt der unter den Fragen 4 bis 7 genannten Landesstraßen aufgewendet (bitte einzelne Maßnahmen und deren Kosten nennen)? Die unteren Verwaltungsbehörden sind für die Unterhaltung der Kreis-, Landesund Bundesstraßen zuständig. Bei den genannten Streckenabschnitten sind dies das Landratsamt Enzkreis bzw. das Landratsamt Böblingen. Das Land weist den unteren Verwaltungsbehörden pauschalierte Mittel für die Unterhaltung der Landesstraßen zu. Eine maßnahmenscharfe Abrechnung erfolgt nicht. Bei den betroffenen Landkreisen liegen keine Aufstellungen zu einzelnen Maßnahmen und deren Kosten vor. 10. Wurden bei Ortsterminen von Landesbeschäftigten oder Mitgliedern der Landesregierung , falls es solche Ortstermine gab, gegenüber Gemeindevertretern oder Bürgern irgendwelche (z. B. schriftlichen oder mündlichen) Zusicherungen ausgesprochen, die als Verpflichtung des Landes verstanden werden können , vorhandene Schäden an der Straßeninfrastruktur zeitnah zu beheben? Zu den genannten Streckenabschnitten sind uns keine Zusagen bekannt. Hermann Minister für Verkehr