Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 467 24. 08. 2016 1Eingegangen: 24. 08. 2016 / Ausgegeben: 27. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Überstunden wurden durch wie viele Polizeikräfte 2015 und 2016 (mit Stand 31. Juli 2016) in den drei zuständigen Polizeidirektionen geleistet und wie viele Überstunden im gesamten Land? 2. Wie sollen diese Überstunden ihrer Meinung nach im Idealfall abgebaut werden ? 3. Wie stellte sich der Krankenstand unter den Polizeibeamten für die Jahre 2011 bis 2015 dar, wie sind die Unterschiede zu anderen Gruppen von Beamten im Land und wie sieht die Situation im laufenden Jahr 2016 bisher aus? 4. Wie beurteilt sie den Krankenstand unter den Polizeibeamten und welche Lösungen und Hilfen für die betroffenen Personen sind angedacht bzw. angeboten , um diesen zu senken? 24. 08. 2016 Dr. Kuhn ABW B e g r ü n d u n g Der Fragesteller begehrt Informationen über die personelle Situation der Polizei, da diese in den Medien immer wieder Thema ist. Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heinrich Kuhn ABW und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Überstunden und Krankenstand der Polizei in Baden-Württemberg und in den Landkreisen Calw, Freudenstadt und Böblingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 467 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. September 2016 Nr. 3-0301.6/287 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Polizeidirektionen Calw, Freudenstadt und Böblingen wurden zum 31. Dezember 2013 aufgelöst. Seit 1. Januar 2014 gehören der Landkreis Calw zum Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Karlsruhe, der Landkreis Freudenstadt zum Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Tuttlingen und der Landkreis Böblingen zum Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Die nachgefragten Informationen stehen innerhalb der genannten Polizeipräsidien nicht landkreisscharf zur Verfügung. 1. Wie viele Überstunden wurden durch wie viele Polizeikräfte 2015 und 2016 (mit Stand 31. Juli 2016) in den drei zuständigen Polizeidirektionen geleistet und wie viele Überstunden im gesamten Land? Zu 1.: Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration erhebt ausschließlich die angeordnete beamtenrechtliche Mehrarbeit (§ 67 Landesbeamtengesetz) und nur bezogen auf Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes. Überstunden , die beispielsweise im Rahmen von Gleitzeitregelungen entstanden sind, werden für statistische Auswertungen nicht herangezogen. Insofern stellt in diesem Zusammenhang der Begriff „Mehrarbeitsstunden“ eine präzisere Kategorisierung dar. Aufgrund von unterjährigen Schwankungen in Bezug auf angefallene, abgebaute bzw. vergütete Mehrarbeitsstunden lassen sich belastbare Aussagen regelmäßig nur bei der Betrachtung abgeschlossener Jahre ableiten. Im Jahr 2015 sind insgesamt rund 1.840.000 Mehrarbeitsstunden beim Polizeivollzugsdienst der Polizei des Landes angefallen, von denen 1.643.000 Stunden durch Freizeitausgleich und Vergütung abgebaut werden konnten. Zur Teilfrage „Überstunden in den drei zuständigen Polizeidirektionen“ wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie sollen diese Überstunden ihrer Meinung nach im Idealfall abgebaut werden? Zu 2.: Der Ausgleich angefallener Mehrarbeit erfolgt vorrangig durch Freizeit. Ab - hängig von der personellen Situation und der jeweiligen polizeilichen Lage vor Ort, ist dies nur eingeschränkt möglich. Zur finanziellen Abgeltung von Mehrarbeit sind im Staatshaushaltsplan Mittel etatisiert. 3. Wie stellte sich der Krankenstand unter den Polizeibeamten für die Jahre 2011 bis 2015 dar, wie sind die Unterschiede zu anderen Gruppen von Beamten im Land und wie sieht die Situation im laufenden Jahr 2016 bisher aus? Zu 3.: In der Balanced Scorecard (BSC) für die regionalen Polizeipräsidien und zuvor für die Landespolizei (Landespolizeidirektionen, Polizeipräsidien und -direktionen ) werden die Krankheitstage je Mitarbeiterin/Mitarbeiter erfasst. Die diesbezügliche Kennzahl ist konkret als die Anzahl der Krankheitstage in Kalender-, nicht Arbeitstagen je Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Vollzug wie Nichtvollzug beschrieben . Die zur Fragestellung verfügbaren Werte sind nachfolgend dargestellt. Anknüpfend an die Vorbemerkung wird darauf hingewiesen, dass Werte für die genannten Dienststellen vor und nach der Reform aufgrund des unterschiedlichen Zuschnitts und der unterschiedlichen Größe nicht vergleichbar sind. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 467 – Ist-Wert 2015: 17,7 Krankheitstage; die Zahl bezieht sich auf die heutige Organisationsstruktur; für die drei betroffenen Polizeipräsidien ergaben sich folgende Werte: Karlsruhe 18,0, Tuttlingen 15,3 und Ludwigsburg 18,5 Krankheitstage; – Ist-Wert 2014: 16,9 Krankheitstage; die Zahl bezieht sich auf die heutige Organisationsstruktur; für die drei betroffenen Polizeipräsidien ergaben sich folgende Werte: Karlsruhe 17,9, Tuttlingen 14,6 und Ludwigsburg 17,2 Krankheitstage; – Ist-Wert 2013: Bedingt durch die Polizeireform wurde in der BSC 2013 nur ein Wert für die Monate Januar bis November 2013 aufgenommen. Dieser beträgt für den o. a. Bereich der Landespolizei 15,7 Krankheitstage; für die Polizeidirektionen Calw, Freudenstadt und Böblingen ergaben sich folgende Werte: Böblingen 12,5, Calw 12,4 und Freudenstadt 11,3 Krankheitstage – Ist-Wert 2012: 17,9 Krankheitstage; für die Polizeidirektionen Calw, Freudenstadt und Böblingen ergaben sich folgende Werte: Böblingen 13,3, Calw 18,2 und Freudenstadt 17,6 Krankheitstage Ein Vergleich mit anderen Beamtengruppen ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Nachweise über krankheitsbedingte Fehlzeiten werden im Personalverwaltungssystem und in vielen Personalakten drei Jahre nach dem Schluss des jeweiligen Kalenderjahres gelöscht und vernichtet. Da nach dem Beschluss des Ministerrats vom 24. Oktober 2006 die landesweite Erhebung der Fehlzeiten auf Dauer ausgesetzt wurde, kann eine automatisierte Auswertung für die letzten drei Jahre nicht durchgeführt werden. Einzelerhebungen aus den Personalakten sind mit vertretbarem Aufwand nicht möglich und würden dem Beschluss des Minis - terrats widersprechen. 4. Wie beurteilt sie den Krankenstand unter den Polizeibeamten und welche Lösungen und Hilfen für die betroffenen Personen sind angedacht bzw. angeboten , um diesen zu senken? Zu 4.: Der Krankenstand wird als nicht auffällig eingestuft. Den Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes steht ein breites Spektrum gesundheitsfördernder Maßnahmen zur Verfügung. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst jährlich zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, mit welchen diese vielfältigste Maßnahmen der Gesundheitsförderung umsetzen. Ferner sind insbesondere zu erwähnen das Betriebliche Eingliederungsmanagement, die psychosoziale Betreuung in Konflikt- und Krisensituationen, verschiedenste der Gesunderhaltung und Stress - bewältigung dienende Fortbildungen, die Vorsorgekuren nach der Heilfürsorgeverordnung , die den Wechselschichtdienst leistenden Beamtinnen und Beamten ab dem 40. Lebensjahr alle drei Jahre zustehen, die in 2011 erfolgte Erhöhung des Zusatzurlaubs für Beamtinnen und Beamte im Wechselschichtdienst sowie die in 2013 erfolgte weitere Erhöhung für lebensältere Beamtinnen und Beamte des Vollzugsdienstes und nicht zuletzt die Schaffung der Möglichkeit zur Einführung alternativer Schichtdienstmodelle durch die Dienststellen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration