Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 468 25. 08. 2016 1Eingegangen: 25. 08. 2016 / Ausgegeben: 27. 09. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war im Jahr 2015 die Geburtenrate pro Frau in Baden-Württemberg? 2. Wie hoch war im Jahr 2015 die Geburtenrate von Frauen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg? 3. Wie hoch war im Jahr 2015 die Geburtenrate von Frauen muslimischen Glaubens in Baden-Württemberg? 4. Wie hoch ist unter den im Jahr 2015 in Baden-Württemberg geborenen Kindern der Anteil derjenigen Kinder, bei denen keines der beiden Elternteile einen Migrationshintergrund hat? 5. Wie hoch ist unter den im Jahr 2015 in Baden-Württemberg geborenen Kindern der Anteil derjenigen Kinder, bei denen mindestens eines der beiden Elternteile einen Migrationshintergrund hat? 6. Wie hoch ist unter den im Jahr 2015 in Baden-Württemberg geborenen Kindern der Anteil derjenigen Kinder, bei denen beide Elternteile einen Migra - tionshintergrund haben? 7. Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2006 in Baden-Württemberg geboren , deren Eltern als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind und die ein Bleiberecht haben? 8. Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2006 in Baden-Württemberg geboren , deren Eltern als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind und die kein Bleiberecht haben? Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Geburten in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 468 2 9. Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2015 in Baden-Württemberg geboren , deren Eltern als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind und die ein Bleiberecht haben? 10. Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2015 in Baden-Württemberg geboren , deren Eltern als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind und die kein Bleiberecht haben? 22. 08. 2016 Sänze AfD B e g r ü n d u n g Die Geburtenrate in Baden-Württemberg wie in ganz Deutschland ist seit über vier Jahrzehnten kontinuierlich im Sinken begriffen. Jüngste Medienberichte vermelden jedoch eine kurzfristige Erhöhung der Geburtenrate, die spekulativ mit der Reproduktion geburtenstarker Jahrgänge begründet wird. Mit der Kleinen Anfrage soll ermittelt werden, wie hoch die Geburtenrate verschiedener in Baden- Württemberg lebender Bevölkerungsgruppen tatsächlich ist, da Statistiken zu diesem Thema in der Regel nicht nach Herkunft differenzieren. Darüber hinaus soll genauer Aufschluss über die Geburtenrate der seit 2015 als Asylsuchende nach Deutschland Eingewanderten erlangt werden, da hiermit für den Landeshaushalt und die Gesellschaft Baden-Württembergs perspektivisch umfangreiche Kosten verbunden sein werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. September 2016 Nr. 31-0141.5/122 beantwortet das Mi - nis terium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die der Stellungnahme zugrunde liegenden Daten werden auf Grundlage unterschiedlicher Definitionen erhoben. Nach § 2 Absatz 4 Nr. 1 des Bevölkerungsstatistikgesetzes ist das ausschlaggebende Merkmal der Erhebung allein die Staatsangehörigkeit der Eltern, während das Erhebungsmerkmal „Personen mit Migrationshintergrund“ des Mikrozensus folgende Personengruppen umfasst : • Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die selbst zugewandert sind, • Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die in Deutschland geboren sind, • Spätaussiedler und Eingebürgerte, • Kinder von Spätaussiedlern und Eingebürgerten, • Kinder, die bei der Geburt zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, • Kinder mit einseitigem Migrationshintergrund, • eingebürgerte nicht zugewanderte Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft . Damit sind die dargestellten Personengruppen nicht deckungsgleich und eine direkte Vergleichbarkeit untereinander ist nicht gegeben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 468 1. Wie hoch war im Jahr 2015 die Geburtenrate pro Frau in Baden-Württemberg ? Die durchschnittliche Zahl der Kinder je Frau (zusammengefasste Fruchtbarkeitsziffer ) lag im Jahr 2015 in Baden-Württemberg bei 1,51 (Quelle: Statistisches Landesamt, Natürliche Bevölkerungsbewegung). 2. Wie hoch war im Jahr 2015 die Geburtenrate von Frauen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg? In der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung wird nach dem Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG) nicht danach unterschieden, ob die Eltern eines neugeborenen Kindes einen Migrationshintergrund aufweisen oder nicht. Bei Geburten wird lediglich nach der Staatsangehörigkeit der Eltern unterschieden (vgl. § 2 Absatz 4 Nr. 1 d BevStatG). Im Jahr 2015 lag die Geburtenhäufigkeit bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Baden-Württemberg bei 1,45 Kindern , die der Frauen mit anderer Staatsangehörigkeit bei 1,79 Kindern (Quelle: Statistisches Landesamt, Natürliche Bevölkerungsbewegung). 3. Wie hoch war im Jahr 2015 die Geburtenrate von Frauen muslimischen Glaubens in Baden-Württemberg? Hierzu sind nach Angaben des Statistischen Landesamts aus der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung keine Angaben verfügbar, da die Konfession der Eltern kein Erhebungsmerkmal nach dem Bevölkerungsstatistikgesetz ist (vgl. § 2 Absatz 4 BevStatG). Gleiches gilt bezüglich der Erhebungen des Mikrozensus für das Jahr 2015. 4. Wie hoch ist unter den im Jahr 2015 in Baden-Württemberg geborenen Kindern der Anteil derjenigen Kinder, bei denen keines der beiden Elternteile einen Migrationshintergrund hat? In der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung wird nach dem BevStatG nicht danach unterschieden, ob die Eltern eines neugeborenen Kindes einen Migrationshintergrund aufweisen oder nicht. Bei Geburten wird lediglich nach der Staatsangehörigkeit der Eltern unterschieden (vgl. § 2 Absatz 4 Nr. 1 d BevStatG). Alternativ liegen aus dem Mikrozensus (einer 1 %-Stichprobe) Angaben über die im Jahr 2015 geborenen Kinder am Hauptwohnsitz vor. Zu berücksichtigen ist, dass der Mikrozensus – im Gegensatz zur Bevölkerungsstatistik – eine unterjährige Befragung ist und somit im Material aus dem Jahr 2015 nur rund die Hälfte der Geburten im Jahr 2015 Berücksichtigung findet. Von den 2015 geborenen Kindern am Hauptwohnsitz hatten 56 % keinen Migrationshintergrund (Quelle: Mikrozensus ). Das Statistische Landesamt weist ausdrücklich auf die „Methodischen Hinweise zu den Daten des Mikrozensus“ und die Erläuterungen „Personen mit Migrationshintergrund im Mikrozensus“ hin (s. Anlagen). 5. Wie hoch ist unter den im Jahr 2015 in Baden-Württemberg geborenen Kindern der Anteil derjenigen Kinder, bei denen mindestens eines der beiden Elternteile einen Migrationshintergrund hat? Von den 2015 geborenen Kindern am Hauptwohnsitz hatten 44 % einen Migra - tionshintergrund im engeren Sinne (Quelle: Statistisches Landesamt, Mikrozensus). 6. Wie hoch ist unter den im Jahr 2015 in Baden-Württemberg geborenen Kindern der Anteil derjenigen Kinder, bei denen beide Elternteile einen Migra - tionshintergrund haben? Von den 2015 geborenen Kindern am Hauptwohnsitz sind es 27 %, bei denen beide Eltern einen Migrationshintergrund haben. (Quelle: Statistisches Landesamt, Mikrozensus). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 468 4 7. Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2006 in Baden-Württemberg geboren , deren Eltern als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind und die ein Bleiberecht haben? 8. Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2006 in Baden-Württemberg geboren , deren Eltern als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind und die kein Bleiberecht haben? 9. Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2015 in Baden-Württemberg geboren , deren Eltern als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind und die ein Bleiberecht haben? 10. Wie viele Kinder wurden seit dem 1. Januar 2015 in Baden-Württemberg geboren , deren Eltern als Asylsuchende nach Deutschland eingewandert sind und die kein Bleiberecht haben? Zu den Fragen 7. bis 10. liegen dem Statistischen Landesamt keine Statistiken bzw. Daten vor. Eine nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand verbunden. Lucha Minister für Soziales und Integration 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 468 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 08.10.2014 Referat 24, Mikrozensus „Personen mit Migrationshintergrund“ im Mikrozensus Seit dem Jahr 2005 werden im Rahmen des Mikrozensus, der größten amtlichen Haushaltsbefragung in Deutschland, die jährlich bei 1 % der Haushalte bundesweit durchgeführt wird, auch Angaben zum etwaigen Migrationshintergrund der Bevölkerung erfragt. Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören laut Mikrozensus folgende Bevölkerungsgruppen : 1. Alle in Deutschland lebenden Ausländer Dazu zählen sowohl die Ausländer, die selbst zugewandert sind, als auch die in Deutschland geborenen Ausländer. 2. Deutsche mit Migrationshintergrund Die Gruppe der Migranten umfasst aber auch Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, nämlich: • Spätaussiedler und Eingebürgerte, • die Kinder von Spätaussiedlern und Eingebürgerten, • die Kinder ausländischer Eltern, die bei der Geburt zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben (nach der sogenannten „Ius Soli“- Regelung) • Kinder mit einseitigem Migrationshintergrund, bei denen nur ein Elternteil Migrant ist, • Eingebürgerte nicht zugewanderte Ausländer. Wichtig: Bei der Bestimmung des Migrationshintergrunds wird nur die Zuwanderung ab 1950 berücksichtigt! Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 468 6 Statistisches Landesamt 29.10.2014 Baden-Württemberg Referat 24 / Mikrozensus Methodische Hinweise zu den Daten des Mikrozensus Die Repräsentativstatistik Mikrozensus ist eine Flächenstichprobe. Über ein mathematischstatistisches Zufallsverfahren werden 1 Prozent der Gebäude bzw. Wohnungen im Bundesgebiet ausgewählt, deren Bewohner für den Mikrozensus befragt werden. Die Ergebnisse werden an die Bevölkerungsfortschreibung angepasst und hochgerechnet (Wohnungsdaten an die Wohnungsfortschreibung). Wie bei jeder Stichprobenstatistik tritt auch beim Mikrozensus ein zufallsbedingter Stichprobenfehler auf. Dieser ist umso größer, je schwächer eine Merkmalsausprägung besetzt ist. Daten aus Tabellenfeldern mit Besetzungszahlen unter 5 000 werden daher nicht ausgewiesen und mit / gekennzeichnet. Der Standardfehler für die Merkmale Bevölkerung, Erwerbstätige und Haushalte liegt hier bei über 15 %. Tabellenfelder mit Werten von 5 000 bis unter 10 000 sind wegen ihrer eingeschränkten Aussagekraft geklammert (). Der Standardfehler liegt hier bei über 10 %. Mit den aus diesen Werten errechneten Prozentzahlen wird ebenso verfahren. Bei Regionaltabellen wird auf die Angabe von Werten unter 10 000 (weniger als 100 Erfasste in der Stichprobe) verzichtet, da hier der Standardfehler für die Merkmale Bevölkerung, Erwerbstätige und Haushalte bei rund 15 % liegt. Sie sind in den Tabellen durch / dargestellt. Werte von 10 000 bis unter 20 000 werden wegen ihrer eingeschränkten Aussagekraft in Klammern gesetzt . Mit den aus diesen Werten errechneten Prozentzahlen wird ebenso verfahren. Bezüglich der zeitlichen Vergleichbarkeit beachten Sie bitte Folgendes: a) Erhebungskonzept Von 1991 bis 2004 wurde der Mikrozensus nach dem „Berichtswochenkonzept“ durchgeführt. Der Mikrozensus lieferte in dieser Zeit eine Momentaufnahme einer festen Berichtswoche im Frühjahr eines Jahres. Seit 2005 wird der Mikrozensus als unterjährige Erhebung durchgeführt, so dass ab 2005 Jahresdurchschnittsergebnisse zur Verfügung stehen. Zudem wurden im Jahr 2005 weitere methodische und organisatorische Veränderungen am Erhebungskonzept vorgenommen . Die Mikrozensus-Daten der Jahre 1991 bis 2004 sind mit den Daten der Jahre von 2005 bis 2012 daher nur eingeschränkt vergleichbar. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 468 b) Hochrechnung Die Ergebnisse der Mikrozensen der Jahre 1991 bis 2012 wurden anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 hochgerechnet. Im Jahr 2011 wurde bundesweit der Zensus zum Stichtag 9. Mai durchgeführt. Der Zensus 2011 hat gegenüber der bisherigen Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Volkszählung 1987 bundesweit niedrigere Bevölkerungszahlen festgestellt. Ab dem Mikrozensus-Erhebungsjahr 2011 werden die Ergebnisse des Mikrozensus anhand der vorläufigen Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 hochgerechnet. Das heißt, für die Erhebungsjahre 2011 und 2012 liegen sowohl hochgerechnete Mikrozensusergebnisse auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung der Volkszählung 1987 als auch revidierte Ergebnisse auf Basis der vorläufigen Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 vor. Ab dem Erhebungsjahr 2013 werden Mikrozensus-Ergebnisse ausschließlich auf Basis der vorläufigen Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 veröffentlicht. Zeitvergleiche von Absolutwerten des Mikrozensus sind daher nur innerhalb der Zeitreihen von 1991 bis 2004 und von 2005 bis 2012 bzw. ab 2011 und den fortfolgenden Jahren sinnvoll, da die Daten der genannten Zeiträume jeweils auf der gleichen Hochrechnungsbasis bzw. auf dem gleichen Erhebungskonzept beruhen. Für längerfristige Zeitvergleiche von Mikrozensus-Daten, die auf unterschiedlichen Hochrechnungsbasen bzw. Erhebungskonzepten beruhen, sollten daher nur relative Werte (Prozentangaben) herangezogen werden.